Enders GmbH & Co.KG

60386 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 21918
Eingetragen
5.3.1973

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Enders GmbH & Co.KG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.241.274,70 2.080.769,13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 504.855,59 344.350,02
III. Finanzanlagen 1.736.417,11 1.736.417,11
B. Umlaufvermögen 1.896.412,10 1.863.358,20
I. Vorräte 1.064.107,09 1.126.736,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 830.426,99 735.274,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.878,02 1.347,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.107,00 1.076,00
Aktiva 4.138.793,80 3.945.203,33

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.625.653,05 2.610.001,61
I. Kapitalanteile 418.481,79 402.830,35
1. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 3.900,00 0,00
2. Kapitalanteile Kommanditisten 414.581,79 402.830,35
II. Rücklagen 2.207.171,26 2.207.171,26
III. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 421.425,36 416.443,85
C. Verbindlichkeiten 1.091.715,39 918.757,87
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.091.715,39 918.757,87
Passiva 4.138.793,80 3.945.203,33

Anhang

1.  Auftragsannahme

1.1  Auftraggeber und Auftragsabgrenzung

Die Geschäftsführung der
Enders GmbH & Co. KG Frankfurt,
Frankfurt/ Main

- nachfolgend auch kurz "Enders GmbH & Co. KG Frankfurt " oder "Gesellschaft" genannt -

beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie erteilten Auskünften nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln und dabei die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin zu beurteilen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Diesen Auftrag zur Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen haben wir in der Zeit von April bis Juni 2024 in unseren Geschäftsräumen in Gießen durchgeführt.

Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerberatungsgesellschaft.

Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft, die über die Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden hatte.

Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie Ermessensentscheidungen eingeholt.

Dies galt in gleicher Weise für die von unserem Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB kein Gebrauch gemacht.

Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist erfolgt.

Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.

Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in berufsüblicher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit.

Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine Bezugnahme auf die Erstellung durch uns nur in Verbindung mit dem vollständigen von uns erstellten Jahresabschluss erfolgen darf.

Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und Aufklärungen vollständig gegeben werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" in der Fassung vom Oktober 2023 maßgebend.

1.2  Auftragsdurchführung

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).

Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst unabhängig von der Art unseres Auftrags die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und weitere Abschlussbestandteile zu erstellen.

Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.

Entsprechendes gilt für Entscheidungen über die Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße Gesellschaften.

Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.

Wir haben in unserer Praxis Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln beachtet werden.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit beachtet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, einschlägiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen fachlichen Verlautbarungen.

Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die für die vorliegende Auftragsart erforderlichen Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unseres Auftraggebers anzueignen.

An erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag niederzulegen, falls Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten offensichtlich entgegenstünden.

Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären. Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht beseitigt würden, brächten wir sich daraus ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind, oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.

Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte, darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden, ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Als Erstellungsunterlagen dienten die Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege, Kontoauszüge der Kreditinstitute sowie das gesamte Akten- und Schriftgut der Gesellschaft.

Vollständigkeitserklärung

Die Geschäftsführung hat uns die angeforderte berufsübliche Vollständigkeitserklärung bezüglich der Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir zu den Akten genommen haben.

Ergänzend hat die Geschäftsführung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung, die keinen Ersatz für Erstellungshandlungen und für auftragsabhängig durchzuführende Beurteilungen der Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde gelegten Unterlagen darstellt, uns am 04. Juni 2024 schriftlich bestätigt, dass in Buchführung und Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.

Die Einholung der Vollständigkeitserklärung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ des Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den Entwurf des Jahresabschlusses, die Abschlussunterlagen und einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben.

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Enders GmbH & Co. KG Frankfurt wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht

Firmenname laut Registergericht Enders GmbH & Co. KG Frankfurt

 Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Frankfurt am Main

Register-Nr.: 21918

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden mit dem gleitenden Durchschnittspreis (§240 Abs. 4 HGB) bewertet.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt zum Nennwert.

Bestehende Ausfallrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch entsprechende Wertberichtigung auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.

Der Betrag der Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen beträgt  Euro 125.699,98.

Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrug Euro 0,00.

Pensionsrückstellungen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen enthält Verpflichtungen aus Zusagen an Arbeitnehmer aus einem Partnerschaftsvertrag (Euro 276.550,00). Für die Verpflichtung aus dem Partnerschaftsvertrag wurde eine versicherungsmathematische Rückstellungsberechnung durch die Firma Wisser + Jäde GmbH, Unternehmensberatung, Bad Lauterberg i.H. vorgenommen.

Die Verpflichtung aus dem Partnerschaftsvertrag wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.091.715,39 (Vorjahr: Euro 918.757,87), davon bestehen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen in Höhe von Euro 1.041.800,85 (Vorjahr: Euro 736.590,15).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt Euro 0,00 (Vorjahr; Euro 0,00).

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Betrag

Euro
aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften
0,00
aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
14.585.873,02
davon gegenüber verbundenen / nahestehenden Unternehmen
14.585.873,02
Summe
14.585.873,02



Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

Sonstige Pflichtangaben

Die Enders GmbH & Co. KG Frankfurt hat im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 24 Mitarbeiter beschäftigt.

Gesellschafter

Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter:

Name
Enders Geschäftsführungsgesellschaft mbH
Sitz
Reiskirchen
Rechtsform
GmbH
Gezeichnetes Kapital:
Euro 26.000,00



Ihr obliegen Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Sie wird vertreten durch den Geschäftsführer

Herr Karl-Ludwig Enders, Kaufmann,
Herr Tobias Enders, Kaufmann. 

Unterschrift der Geschäftsleitung

Reiskirchen, den 13. Juni 2024

___________________________________
(Karl-Ludwig Enders)

___________________________________
(Tobias Enders)                    

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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