Enders GmbH
& Co.KG
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.241.274,70 |
2.080.769,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
504.855,59 |
344.350,02 |
| III.
Finanzanlagen |
1.736.417,11 |
1.736.417,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.896.412,10 |
1.863.358,20 |
| I.
Vorräte |
1.064.107,09 |
1.126.736,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
830.426,99 |
735.274,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.878,02 |
1.347,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.107,00 |
1.076,00 |
| Aktiva |
4.138.793,80 |
3.945.203,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.625.653,05 |
2.610.001,61 |
| I.
Kapitalanteile |
418.481,79 |
402.830,35 |
| 1.
Kapitalanteile persönlich haftender
Gesellschafter |
3.900,00 |
0,00 |
| 2.
Kapitalanteile Kommanditisten |
414.581,79 |
402.830,35 |
| II.
Rücklagen |
2.207.171,26 |
2.207.171,26 |
| III.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
421.425,36 |
416.443,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.091.715,39 |
918.757,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.091.715,39 |
918.757,87 |
| Passiva |
4.138.793,80 |
3.945.203,33 |
Anhang
1.
Auftragsannahme
1.1
Auftraggeber und Auftragsabgrenzung
Die Geschäftsführung der
Enders GmbH & Co. KG Frankfurt,
Frankfurt/ Main
- nachfolgend auch kurz "Enders GmbH & Co. KG
Frankfurt " oder "Gesellschaft" genannt -
beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023 aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen
sowie erteilten Auskünften nach gesetzlichen Vorgaben
und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen
des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte
zu entwickeln und dabei die uns vorgelegten Belege,
Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und
analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin
zu beurteilen, um mit einer gewissen Sicherheit
auszuschließen, dass diese nicht
ordnungsgemäß sind. Diesen Auftrag zur
Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen haben wir
in der Zeit von April bis Juni 2024 in unseren
Geschäftsräumen in Gießen
durchgeführt.
Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses
umfasste keine über die Auftragsart hinausgehenden
Tätigkeiten und damit auch keine erweiterten
Verantwortlichkeiten als Steuerberatungsgesellschaft.
Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses
oblag der uns mit dessen Erstellung beauftragenden
gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft, die über die
Ausübung aller mit der Aufstellung verbundener
Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsakte zu entscheiden
hatte.
Wir haben unseren Auftraggeber über solche
Sachverhalte, die zu Wahlrechten führten, in Kenntnis
gesetzt und von ihm Entscheidungsvorgaben zur Ausübung
von materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten) sowie
Ermessensentscheidungen eingeholt.
Dies galt in gleicher Weise für die von unserem
Auftraggeber zu treffenden Entscheidungen über die
Anwendung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen
des Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße
Gesellschaften.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB kein Gebrauch
gemacht.
Eine Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2022 sowie der anderen notwendigen Unterlagen ist
erfolgt.
Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des
Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die
erforderlich waren, um auf der Grundlage der
Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten
Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen
und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen
den handelsrechtlich vorgeschriebenen Jahresabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang, zu erstellen.
Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts
vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang
unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen
nicht ausdrücklich getroffen wurden, berichten wir in
berufsüblicher Form im Sinne der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über
Umfang und Ergebnis unserer Tätigkeit.
Unsere Auftragsvereinbarungen sehen vor, dass eine
Bezugnahme auf die Erstellung durch uns nur in Verbindung
mit dem vollständigen von uns erstellten
Jahresabschluss erfolgen darf.
Bei der Auftragsannahme haben wir von unserem
Auftraggeber ausbedungen, dass uns die für die
Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen und
Aufklärungen vollständig gegeben werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Durchführung des Auftrags und
unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten
"Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften" in der
Fassung vom Oktober 2023 maßgebend.
1.2
Auftragsdurchführung
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und
bei unserer Berichterstattung hierüber haben wir die
einschlägigen Normen unserer Berufsordnung und unsere
Berufspflichten beachtet, darunter die Grundsätze der
Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit
und Eigenverantwortlichkeit (§ 57 StBerG).
Die Erstellung des Jahresabschlusses umfasst
unabhängig von der Art unseres Auftrags die
Tätigkeiten, die erforderlich sind, um auf Grundlage
der Buchführung und des Inventars sowie der
eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden unter Vornahme der
Abschlussbuchungen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und
weitere Abschlussbestandteile zu erstellen.
Nicht zur Erstellung des Jahresabschlusses
gehören die erforderlichen Entscheidungen über
die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen).
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten wurden von uns im
Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw.
der gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes gilt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Wir haben unseren Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
Wir haben in unserer Praxis Regelungen
eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit
gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur
Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der
Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und
fachlichen Regeln beachtet werden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und
Wesentlichkeit beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erforderte von
uns die Kenntnis und Beachtung der hierfür geltenden
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, einschlägiger Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags sowie der einschlägigen
fachlichen Verlautbarungen.
Zur Durchführung des Auftrags hatten wir uns die
für die vorliegende Auftragsart erforderlichen
Kenntnisse über die Branche, den Rechtsrahmen und die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens unseres
Auftraggebers anzueignen.
An erkannten unzulässigen Wertansätzen und
Darstellungen im Jahresabschluss dürfen wir nicht
mitwirken. Sofern entsprechende Wertansätze und
Darstellungen verlangt oder erforderliche Korrekturen
verweigert würden, hätten wir dies in geeigneter
Weise in unserer Bescheinigung sowie in unserem
Erstellungsbericht zu würdigen oder unseren Auftrag
niederzulegen, falls Vermögensgegenstände oder
Schulden unter Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit bewertet wären, obwohl dem
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
offensichtlich entgegenstünden.
Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der
vorgelegten Unterlagen wären von uns zu klären.
Falls sich diese bestätigten und die Mängel nicht
beseitigt würden, brächten wir sich daraus
ergebende Einwendungen, soweit sie wesentlich für den
Jahresabschluss wären, in unserer Bescheinigung zum
Ausdruck. Würden Aufklärungen oder die Vorlage
von Unterlagen, die zur Klärung erforderlich sind,
oder die Durchführung entsprechender Beurteilungen
verweigert, hätten wir unseren Auftrag niederzulegen.
Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht
abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den
Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag
eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die
unser Auftraggeber nicht beheben wollte oder könnte,
darf eine Bescheinigung von uns nicht erteilt werden. Wir
hätten unserem Auftraggeber in Fällen dieser Art
die Mängel schriftlich mitzuteilen und zu entscheiden,
ob eine Kündigung des Auftrags angezeigt wäre.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und
Steuerrechts, der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Im Rahmen des erteilten Auftrags haben wir die
gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von
Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die
Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die
Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und
außerhalb der Rechnungslegung begangener
Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unseres
Auftrags.
Als Erstellungsunterlagen dienten die
Buchhaltungsunterlagen, die vollständigen Belege,
Kontoauszüge der Kreditinstitute sowie das gesamte
Akten- und Schriftgut der Gesellschaft.
Vollständigkeitserklärung
Die Geschäftsführung hat uns die
angeforderte berufsübliche
Vollständigkeitserklärung bezüglich der
Buchführung, Belege und Bestandsnachweise sowie der
uns erteilten Auskünfte schriftlich erteilt, die wir
zu den Akten genommen haben.
Ergänzend hat die Geschäftsführung in
der berufsüblichen
Vollständigkeitserklärung, die keinen Ersatz
für Erstellungshandlungen und für
auftragsabhängig durchzuführende Beurteilungen
der Ordnungsmäßigkeit der zu Grunde gelegten
Unterlagen darstellt, uns am 04. Juni 2024 schriftlich
bestätigt, dass in Buchführung und
Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen
Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und
Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche
Aufwendungen und Erträge enthalten, alle
erforderlichen Angaben gemacht und alle bestehenden
Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.
Die Einholung der Vollständigkeitserklärung
im Zusammenhang mit der Erstellung eines Jahresabschlusses
erfolgte in der Weise, dass wir dem zuständigen Organ
des Unternehmens als Grundlage seiner Erklärung den
Entwurf des Jahresabschlusses, die Abschlussunterlagen und
einen Entwurf dieses Erstellungsberichts vorgelegt haben.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Enders GmbH & Co. KG
Frankfurt wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt.
Registergericht
Firmenname laut Registergericht Enders GmbH
& Co. KG Frankfurt
Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt
am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr.: 21918
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 250,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
250,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden mit dem gleitenden
Durchschnittspreis (§240 Abs. 4 HGB) bewertet.
Der Ansatz von Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt zum Nennwert.
Bestehende Ausfallrisiken und dem allgemeinen
Kreditrisiko wurde durch entsprechende Wertberichtigung auf
Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Der Betrag der Forderungen gegenüber
nahestehenden Unternehmen beträgt Euro
125.699,98.
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern betrug Euro 0,00.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen enthält Verpflichtungen
aus Zusagen an Arbeitnehmer aus einem Partnerschaftsvertrag
(Euro 276.550,00). Für die Verpflichtung aus dem
Partnerschaftsvertrag wurde eine versicherungsmathematische
Rückstellungsberechnung durch die Firma Wisser +
Jäde GmbH, Unternehmensberatung, Bad Lauterberg i.H.
vorgenommen.
Die Verpflichtung aus dem Partnerschaftsvertrag wurde
zum Erfüllungsbetrag angesetzt und bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
1.091.715,39 (Vorjahr: Euro 918.757,87), davon bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen
in Höhe von Euro 1.041.800,85 (Vorjahr: Euro
736.590,15).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt Euro 0,00 (Vorjahr; Euro
0,00).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
|
Betrag
|
|
Euro
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
0,00
|
aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
|
14.585.873,02
|
davon gegenüber
verbundenen / nahestehenden Unternehmen
|
14.585.873,02
|
Summe
|
14.585.873,02
|
Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Sonstige Pflichtangaben
Die Enders GmbH & Co. KG Frankfurt hat im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 24 Mitarbeiter
beschäftigt.
Gesellschafter
Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende
Gesellschafter:
Name
|
Enders
Geschäftsführungsgesellschaft mbH
|
Sitz
|
Reiskirchen
|
Rechtsform
|
GmbH
|
Gezeichnetes Kapital:
|
Euro 26.000,00
|
Ihr obliegen Geschäftsführung und
Vertretung der Gesellschaft. Sie wird vertreten durch den
Geschäftsführer
Herr Karl-Ludwig Enders, Kaufmann,
Herr Tobias Enders, Kaufmann.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Reiskirchen, den 13. Juni 2024
___________________________________
(Karl-Ludwig Enders)
___________________________________
(Tobias
Enders)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
|