KNL Kommunalnetz Leipzig GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marius Richter seit 12.8.2024 | Geschäftsführer |
Marcel-Denis Coufál seit 20.1.2022 | Prokura |
Carsten Birr seit 11.5.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadtwerke Leipzig GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netz Leipzig GmbHLeipzigJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zum 31. Dezember 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Netz Leipzig GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell 1.2 Ziele und Strategien 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Ertragslage 2.4 Finanzlage 2.5 Vermögenslage 2.6 Mitarbeiter und Beschäftigtenpolitik 2.7 Tätigkeitsabschlüsse 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1 Risikobericht 3.1.1 Risikomanagementsystem 3.1.2 Regulatorische Risiken 3.1.3 Investitions- und Unternehmensrisiken 3.1.4 Betriebsrisiken 3.2 Chancenbericht 3.3 Prognosebericht 1 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die Netz Leipzig GmbH, Leipzig (Netz Leipzig), ist ein Netzbetreiber in den Bereichen Strom und Gas im Sinne des § 11 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) und als solcher auch grundzuständiger Messtellenbetreiber im Sinne des § 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG). Diese Tätigkeit führt die Netz Leipzig im Konzessionsgebiet der Stadt Leipzig (Strom und Gas) aus. Überdies ist die Netz Leipzig Betriebsführer für das Fernwärmenetz der Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig (Stadtwerke). Die Geschäftstätigkeit umfasst auch die Herstellung von Netzanschlüssen sowie die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die Messung. Die Netz Leipzig bündelt für die Medien Strom, Gas und Fernwärme Kompetenzen wie Netzbetrieb, Planung/Baubetreuung, Netzführung, Dokumentation und Asset Management. Ferner übernimmt die Netz Leipzig kaufmännische Aufgaben, wie zum Beispiel Netzwirtschaft und Netzvertrieb. Die dem Netzbetrieb zugrundeliegenden Strom- und Gasnetze werden, soweit sie sich nicht im Eigentum der Netz Leipzig befinden, von den Stadtwerken an die Netz Leipzig verpachtet. 1.2 Ziele und Strategien Die strategische Unternehmensentwicklung der Netz Leipzig orientiert sich an den mit dem Gesellschafter abgestimmten Unternehmenszielen Wirtschaftlichkeit/Effizienz, Versorgungsqualität, Kundenzufriedenheit, Umweltfreundlichkeit, sicherer Anlagenbetrieb und Compliance. Besonderes Augenmerk liegt auf den durch die Anreizregulierung vorgegebenen Anforderungen zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung in Kombination mit den sich aus der Energiewende ergebenden Anforderungen an moderne Energienetze. Dies soll insbesondere durch die konsequente Umsetzung einer Asset-Strategie, eine risikoorientierte Netzinstandhaltung, ein stringentes Kostenmanagement und durch Prozessoptimierungen erreicht werden. Einen strategischen Schwerpunkt der Netz Leipzig bildet die Transformation des Versorgungsnetzes hin zur Klimaneutralität. Hierbei spielen insbesondere die weitere Reduktion der Methanemissionen und die damit verbundene Ertüchtigung sowie der Ausbau von Netzinfrastrukturen eine wichtige Rolle. Die Netz Leipzig treibt im Rahmen der Smart Grid + X Strategie die Digitalisierung des Netzbetriebes voran. Der Fokus liegt dabei auf der Erfassung von Sensordaten zur Überwachung und Steuerung von technischen Anlagen, wie beispielsweise Ortsnetztransformatoren, sowie der Laststeuerung von Versorgungsnetzen über kabelgebundene Breitbandinfrastruktur oder Funktechnologien. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Energiewende ist und bleibt das zentrale energiepolitische Thema und wird mit ihrem Fokus auf der Ausweitung erneuerbarer Energien in Deutschland für Netzbetreiber als Herausforderung begriffen. Die Unternehmensentwicklung wird durch energiepolitische und regulatorische Bedingungen maßgeblich beeinflusst. Am 29. Dezember 2023 ist das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWG-Novelle) in Kraft getreten. Anlass der umfangreichen Gesetzesnovellierung ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. September 2021, in welcher der EuGH das deutsche Regulierungssystem als nicht richtlinienkonform (Verstoß gegen Regelungen der Elektrizitäts- und Gasbinnenmarktrichtlinien von 2009) und damit europarechtswidrig beurteilt hat. Mit der Gesetzesnovelle werden wesentliche Regelungskompetenzen vom Gesetz- und Verordnungsgeber auf die Bundesnetzagentur verlagert. Die bisherige Normstruktur im Netzentgelt- und Netzzugangsbereich wird sukzessive zum Ende der vierten Regulierungsperiode (Gas: 31. Dezember 2027; Strom 31. Dezember 2028) außer Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur am 18. Januar 2024 ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht. Darauf aufbauend soll in den Jahren 2024 und 2025 die neue Regulierungssystematik der BNetzA in einem Diskussions- und Erörterungsprozess mit allen betroffenen Netzbetreibern und weiteren Marktteilnehmern /Zivilgesellschaft ausgeprägt werden. Neben vielen anderen Netzbetreibern führt die Netz Leipzig vor dem OLG Düsseldorf Beschwerdeverfahren im Strom- und Gasbereich gegen die von der BNetzA festgelegten Eigenkapitalzinssätze (5,07 % für Neuanlagen vor Körperschaftssteuer; 3,51 % für Altanlagen vor Körperschaftssteuer) für die vierte Regulierungsperiode. Mit Beschlüssen vom 30. August 2023 hat das OLG Düsseldorf die vorstehende Festlegung der BNetzA zugunsten der Beschwerdeführenden Netzbetreiber aufgehoben und die Behörde zur Neufestlegung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet. Damit steht zumindest erstinstanzlich fest, dass die Absenkung der Eigenkapitalzinssätze auf 5,07 % für Neuanlagen und auf 3,51% für Altanlagen rechtswidrig gewesen ist. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Abzuwarten bleibt die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die eingelegte Rechtsbeschwerde der BNetzA. Die BNetzA hat am 23. August 2023 neue Regelungen zur Bestimmung des kalkulatorischen Fremdkapitalzinssatzes für Verteilnetzbetreiber im Kapitalkostenaufschlag festgelegt. Entgegen der Kritik der Verteilnetzbetreiber gilt damit erst für ab dem 1. Januar 2024 getätigte Investitionen der neue, höhere kalkulatorische Fremdkapitalzinssatz. Das sich die Marktkonditionen für die Fremdkapitalfinanzierung für die Verteilnetzbetreiber bereits seit 2022 geändert haben, wird durch die Festlegung nicht berücksichtigt. Die Rechtmäßigkeit dieser fehlenden rückwirkenden Anpassung wird nun gerichtlich geprüft. Die Netz Leipzig führt ein entsprechendes Beschwerdeverfahren. Gleichermaßen beabsichtigt die BNetzA, den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas für die 4. Regulierungsperiode zu Ungunsten der Netzbetreiber festzulegen. Dazu hat die BNetzA am 6. September 2023 das Konsultationsverfahren veröffentlicht. Entgegen den Erwartungen der Netzbetreiber und der Systematik der Anreizregulierung, mit der nach drei Regulierungsperioden der überwiegende Teil der Ineffizienzen abgebaut sein dürfte, soll der negativ auf die Erlösobergrenze wirkende Produktivitätsfaktor noch höher als für die 3. Regulierungsperiode festgelegt werden. Ziel des Konsultationsverfahrens wird es nun sein, die BNetzA zu einem Umdenken zu bewegen. Bleibt die BNetzA bei der beabsichtigten Festlegung wird ebenfalls in Beschwerdeverfahren die Rechtmäßigkeit geprüft werden müssen. 2.2 Geschäftsverlauf Die Gesellschaft ist seit 1. Januar neben den bestehenden Konzessionen auch als Netzbetreiber im Strom und Gas für die eingemeindeten Leipziger Ortsteile tätig. Dies spiegelt sich im Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch gegenüber der Prognose wider. Die finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich im Geschäftsverlauf wie folgt dar:
Die Netz Leipzig hat für das Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustübernahme erwirtschaftet, welches um 17.832 TEUR unter der im Rahmen des Wirtschaftsplans getroffenen Prognose von 8.997 TEUR liegt. Dies ist im Wesentlichen auf geringere aktivierbare Eigenleistungen sowie gestiegene Aufwendungen für Abschreibungen, Personal und Datenverarbeitung zurückzuführen. Entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag mit dem Gesellschafter wird der Verlust in voller Höhe von den Stadtwerken ausgeglichen. Der Anstieg der Umsatzerlöse um 32.683 TEUR im Vergleich zur Prognose resultiert vorwiegend aus der Erweiterung des Konzessionsgebietes. Die im Geschäftsjahr 2022 getätigten Investitionen von 12.502 TEUR entfallen mit 11.110 TEUR auf Investitionen in das Sachanlagevermögen. Diese umfassen vor allem Investitionen in das Hochspannungsnetz, den Breitbandausbau von Schulen sowie in moderne Messeinrichtungen. Die Abweichung gegenüber der Prognose resultiert vorwiegend aus der Realisierung von Investitionsüberhängen aus dem Vorjahr. Die Leistungsfähigkeit der Netz Leipzig zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennzahlen. Als wichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden die entnommene Jahresarbeit von Letztendverbrauchern sowie die Netzhöchstlast herangezogen. Darüber hinaus spielen die Mitarbeiterzahlen eine wichtige Rolle. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
* Vollzeitkapazitäten (ohne Auszubildende)
Die Netz Leipzig hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 1.788 Gigawattstunden (GWh) Strom sowie 4.259 GWh Gas durch ihr Verteilnetz durchgeleitet und liegt damit sowohl im Strom als auch im Gas über Plan. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die Gesellschaft, insbesondere durch die Erweiterung des Konzessionsgebietes sowie durch den höheren Einsatz der gasgefeuerten Erzeugungsanlagen im Netzgebiet, einen Anstieg im Strom von 18,5% sowie im Gas von 58,4 %. Die Netzhöchstlast Strom lag im Berichtsjahr bei 322 Megawattstunden (MW) und stieg sowohl im Vergleich zur Prognose als auch im Vergleich zum Vorjahr an. Im Gas lag die Netzhöchstlast mit 1.627 MW über dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Im Rahmen der Prognose hat die Netz Leipzig im Gas ein höheres Niveau erwartet. Die Netzhöchstlast ist insbesondere durch die Übernahme der neuen Konzessionsgebiete und damit einhergehender starker Ausweitung der Marktlokationen beeinflusst. Darüber hinaus ist sie vom Verbrauchsverhalten der Netznutzer abhängig und von der Gesellschaft wenig beeinflussbar. Im Berichtsjahr lag der Personalbestand bei durchschnittlich 355 VZK (Vj.: 354 VZK) und damit leicht unter Planniveau. Um eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten, wird die Zahl der Mitarbeitenden in Vollzeitkapazitäten (VZK) umgerechnet. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende werden dabei entsprechend ihrem Anteil an der regulären Jahresarbeitszeit berücksichtigt. Die Abweichung gegenüber der Prognose ergibt sich aus vorübergehend nicht besetzten Stellen. 2.3 Ertragslage
Die Netz Leipzig realisierte im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustausgleich von 8.835 TEUR und liegt damit um 10.649 TEUR unter dem Vorjahresniveau. Sowohl die Umsatzerlöse als auch die Materialaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Da die Materialaufwendungen überproportional stiegen, führte diese Entwicklung zu einer Verschlechterung der Rohmarge. Die Entwicklung des Ergebnisses ist beeinflusst von gestiegenen Personalaufwendungen, höheren Abschreibungen und gestiegenen betrieblichen Aufwendungen, vor allem für IT-Projekt- und Betriebskosten. Das Niveau der Umsatzerlöse ist im Vergleich zum Vorjahr um 35,7 % gestiegen. Der Anstieg der Umsätze beruht im Wesentlichen auf höheren Erlösen aus Netznutzung Strom (208.762 TEUR, Vj.: 166.184 TEUR) und Gas (73.023 TEUR, Vj.: 27.129 TEUR). Das Geschäft Netznutzung Strom nimmt mit 61,4 % (Vj.: 66,3 %) den größten Teil des Gesamtumsatzes ein. Auf Netznutzung Gas entfallen 21,5% (Vj.: 10,9 %) und auf technische Dienstleistungen 6,5 % (Vj.: 8,6 %). Die Weiterverrechnungen für Investitionsmaßnahmen Strom, Gas und Fernwärme betragen 7,7 % (Vj.: 12,1 %) des Gesamtumsatzes. Die Bestandsveränderung beinhaltet Anlagen und Netze, welche durch die Netz Leipzig errichtet, jedoch noch nicht an die Stadtwerke verkauft wurden. Diese nicht fertiggestellten Anlagen werden bei der Netz Leipzig als unfertige Leistungen im Vorratsvermögen abgebildet. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand an unfertigen Leistungen um 8.286 TEUR angestiegen. Die Höhe der sonstigen betrieblichen Erträge nahm um 7.568 TEUR zu. Die Abweichung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Anstieg im Materialaufwand um 103.000 TEUR, resultiert insbesondere aus gestiegenen vorgelagerten Netzkosten Strom und Gas, Aufwendungen für die Weitergabe gesetzlicher Umlagen und Konzessionsabgaben sowie Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie Strom und Pachtaufwendungen. Darüber hinaus ist der Anstieg auf erhöhte Aufwendungen für Mehr-/Mindermengen zurückzuführen. Die Zunahme der Personalaufwendungen um 3.735 TEUR ist überwiegend auf Vergütungsanpassungen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU) sowie die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 4.411 TEUR angestiegen. Ursächlich hierfür sind höhere Aufwendungen für Datenverarbeitung, insbesondere für den IT-Betrieb. Darüber hinaus nahmen die Aufwendungen für Abrechnungsleistungen, bedingt durch das neue Konzessionsgebiet sowie für sonstige Dienst- und Fremdleistungen zu. 2.4 Finanzlage Im Rahmen der Kapitalflussrechnung weist die Netz Leipzig zum 31. Dezember 2023 ein Finanzmittelbestand von 1.437 TEUR aus. Im Vergleich zum Beginn des Geschäftsjahres hat sich dieser um 16.466 TEUR verringert.
Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 48.520 TEUR. Dies resultiert insbesondere aus dem im Vergleich zum Vorjahr negativem Geschäftsergebnis von 8.835 TEUR (Vj.: Ergebnis vor Gewinnübernahme von 1.814 TEUR), der Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, im Wesentlichen aus Netznutzung Strom und Gas, sowie dem Rückgang der kurzfristigen Rückstellungen. Im Cash-Flow aus Investitionstätigkeit sind vorwiegend Investitionen in das Sachanlagevermögen, insbesondere in das Stromnetz, den Breitbandausbau von Schulen sowie moderne Messeinrichtungen berücksichtigt. Darüber hinaus wirkte die Einzahlung erhaltener Investitionszuschüsse insbesondere für den Breitbandausbau von Schulen (3.783 TEUR) positiv. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen durch den unterjährigen Verlustausgleich der Stadtwerke von 7.000 TEUR geprägt. Die Liquidität war im gesamten Geschäftsjahr gesichert. Die Finanzierung erfolgte sowohl über die operative Geschäftstätigkeit als auch über die Einbindung in den Cash Pool des Gesellschafters. 2.5 Vermögenslage Die Bilanzsumme von 163.243 TEUR veränderte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 26.378 TEUR.
Die auf der Aktivseite erfassten langfristigen Vermögenswerte weisen geschäftsbedingt ein hohes Anlagevermögen aus. Dieses betrifft vorwiegend das Hochspannungs- und Mitteldrucknetz, das Breitbandnetz für den Anschluss Leipziger Schulen sowie moderne Messeinrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme auf 31,8 % (Vj.: 35,5 %). Ursächlich hierfür sind die im Vergleich zum Anlagevermögen überproportional gestiegenen kurzfristigen Vermögensgegenstände. Die im Geschäftsjahr 2023 getätigten Investitionen in das Sachanlagevermögen lagen über den Abschreibungen. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zum 31. Dezember 2023 mit 1.822 TEUR (Vj.: 2.276 TEUR) bilanziert. Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen um 26,4 % zu. Ursächlich hierfür ist der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 155,9 %, welche im Wesentlichen durch die Entwicklung der Forderungen aus Netznutzung Strom und Gas infolge der Erweiterung des Konzessionsgebietes geprägt sind. Dem entgegen wirkte die Verringerung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen, vorwiegend aus Cash Pool, um 54,0 %. Die auf der Passivseite ausgewiesenen langfristigen Rückstellungen weisen eine Erhöhung auf, welche insbesondere das Regulierungskonto Strom betreffen. Die Veränderung in den kurzfristigen Rückstellungen zum Vorjahresstichtag ist durch Inanspruchnahme und Auflösung von Rückstellungen für Energie und Netz geprägt. Die kurzfristigen Rückstellungen beinhalten weiterhin Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie personalbezogene Rückstellungen. 2.6 Mitarbeiter und Beschäftigtenpolitik Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Netz Leipzig 377 Mitarbeiter sowie 54 Auszubildende. Die Leipziger Stadtwerke-Gruppe hat auch im Jahr 2023 auf eine fokussierte und zukunftsfähige Personalarbeit gesetzt. Die Ausrichtung der Personalstrategie an der Unternehmensstrategie ist hierbei wesentliche Grundvoraussetzung. Dabei rücken die Themen der Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung weiter in den Mittelpunkt nachhaltiger Personalarbeit. Die Unternehmensgruppe wurde auch im Jahr 2023 als attraktiver und krisensicherer Arbeitgeber in der Region wahrgenommen. Dies ist eine wichtige Basis, um die steigenden Herausforderungen in der Rekrutierung von Fachkräften - vor allem in hochspezialisierten Berufsgruppen - fortlaufend zu meistern. Damit den Anforderungen des Arbeitsmarktes weiterhin positiv begegnet werden kann, wurde die Arbeitgebermarke der Leipziger Stadtwerke-Gruppe weiter geschärft und eine Arbeitgeberkampagne mit ausgeprägter Innen- und Außenwirkung gestartet. Die so entwickelte Kommunikation soll in konzeptioneller und operativer Hinsicht in der Zukunft weiter ausgebaut werden, um anhaltend eine starke Arbeitgebermarke zu präsentieren. Erfolgreiche Projekte aus den Vorjahren werden darüber hinaus fortgeführt und weiterentwickelt. Hierzu gehören unter anderem die weitere Etablierung der neuen Arbeitswelten mit Desksharing, Telearbeit und mobiler Arbeit, aber auch die Fortführung von Entwicklungsprogrammen speziell für die Zielgruppe der Führungskräfte und Mitarbeitenden (Talentprogramm "Energizer"). Als wichtiges Element der Nachwuchskräftegewinnung sind weiterhin die Eigenausbildung, vor allem im gewerblich-technischen Bereich, sowie der Einsatz von Praktikanten und engagierten Werkstudenten verschiedener Studiengänge vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden beständig Routinen zur systematischen Nachfolgebesetzung bei Altersabgängen gelebt und die Prozesse rund um erforderlichen Wissenstransfer ausgebaut. 2.7 Tätigkeitsabschlüsse Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen zum 31. Dezember 2023 erfüllt die Netz Leipzig die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. Die Geschäftsfelder umfassen die Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung, grundzuständiger Messstellenbetreiber moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sowie andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Die Grundlage für die Zuordnung sämtlicher Geschäftsvorfälle zu den Tätigkeiten bilden tätigkeitsbezogene Zusatzkontierungen, welche allen Buchungen mitgegeben werden. Der Gesamtumsatz des Unternehmens von 339.981 TEUR wird im Berichtsjahr im Wesentlichen innerhalb der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung 222.744 TEUR und Gasverteilung 77.406 TEUR erwirtschaftet. Die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung der Netz Leipzig weist für das Jahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustausgleich von 7.648 TEUR (Vj.: Erträge vor Gewinnabführung 679 TEUR) aus. Die Umsatzerlöse erhöhten sich insbesondere durch die Erweiterung des Konzessionsgebietes im Vergleich zum Vorjahr um 37.728 TEUR. Dabei stiegen die Erlöse aus Netznutzung um 43.298 TEUR, was im Wesentlichen auf höhere erzielbare Erlöse aus Preis- und Mengeneffekten 33.127 TEUR, darunter höhere Umsätze aus vorgelagerten und vermiedenen Netzkosten 19.214 TEUR zurückzuführen ist. Hinzu kommen höhere Erlöse aus gesetzlichen Umlagen sowie höhere periodenfremde Erlöse, vor allem aus Mehr- und Mindermengenabrechnung. Die hierzu korrespondierenden Positionen im Materialaufwand wirken entgegen. Die Erlöse aus der Weiterverrechnungen für Investitionen in das Mittel- und Niederspannungsnetz der Stadtwerke sanken um 10.114 TEUR. Entgegen wirkt die Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen um 7.828 TEUR für Maßnahmen, die im Folgejahr abgeschlossen und weiterverrechnet werden. Während die aktivierbaren Eigenleistungen um 462 TEUR sanken, stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge um 1.491 TEUR im Vergleich zum Vorjahr, was hauptsächlich auf Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen ist. Der Materialaufwand ist um 48.267 TEUR auf 190.497 TEUR angestiegen, ursächlich sind vor allem höhere Aufwendungen durch die Erweiterung des Konzessionsgebietes zu nennen. Dies zeigt sich im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen aus gesetzlichen Umlagen und gestiegenem Aufwand für vorgelagerte und vermiedene Netzkosten sowie periodenfremden Materialaufwand. Der Personalaufwand erreicht eine Höhe von 15.432 TEUR und liegt damit 2.262 TEUR über dem Vorjahreswert. Der Anstieg begründet sich im Wesentlichen aus Vergütungsanpassungen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU) sowie aus der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen 2.805 TEUR über dem Vorjahreswert. Ursächlich sind gestiegene Kosten der Datenverarbeitung, Kosten der kaufmännischen Dienstleistungen und Kosten für Abrechnungsleistungen, bedingt durch Leistungszuwachs für die neuen Konzessionsgebiete. Die Bilanzsumme der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung beträgt 95.337 TEUR (Vj.: 81.364 TEUR). Dies entspricht 58 % (Vj.: 59 %) der Bilanzsumme der Netz Leipzig. Während das Anlagevermögen eine leichte Steigerung um 1.059 TEUR aufzeigt, erhöhten sich die kurzfristigen Vermögenswerte auf 65.244 TEUR (Vj.: 52.304 TEUR). Dabei stiegen die Vorräte auf 7.382 TEUR (Vj.: 6.678 TEUR). Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen stieg um 12.236 TEUR auf 57.862 TEUR an. Ursächlich sind im Wesentlichen höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Netznutzung zu nennen. Gegenläufig wirken die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Netznutzung. Auf der Passivseite stieg das zugeordnete Eigenkapital auf 19.956 TEUR (Vj.: 17.716 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen reduzierten sich um 10.194 TEUR auf 36.043 TEUR, welche hauptsächlich auf die Umgliederung einer im Jahr 2022 bilanzierten Rückstellung aus Zahlungsverpflichtungen an die Übertragungsnetzbetreiberin 50Hertz für KWK - Anlagen in die Verbindlichkeiten zurückzuführen ist. Die Tätigkeit Gasverteilung der Netz Leipzig weist für das Jahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustausgleich von 9.221 TEUR (Vj.: 8.519 TEUR) aus. Die Umsatzerlöse zeigen einen Anstieg um 43.419 TEUR auf 77.407 TEUR, der insbesondere auf die Erweiterung des Konzessionsgebietes zurückzuführen ist. Dabei stiegen vor allem die Erlöse aus Netznutzung durch höhere erzielbare Erlöse aus Preis- und Mengeneffekten um 17.164 TEUR, darin sind höhere Erlöse durch gestiegene Kosten für vorgelagerte Netze von 8.718 TEUR enthalten. Hinzu kommen gestiegene Erlöse aus der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen 25.602 TEUR sowie periodenfremde Effekte. Die hierzu korrespondierenden Positionen im Materialaufwand wirken entgegen. Dementsprechend stiegen die Materialaufwendungen auf 72.171 TEUR (Vj.: 24.246 TEUR) durch höhere Aufwendungen für Mehr-/Mindermengen und vorgelagerte Netzkosten aufgrund der Erweiterung des Konzessionsgebietes. Zusätzlich sind weitere periodenfremde Aufwendungen für Mehr-/Mindermengen sowie höhere Pachtaufwendungen aufgrund des Konzessionserwerbs zu verzeichnen. Der Anstieg der Personalaufwendungen um 1.005 TEUR resultiert im Wesentlichen aus Vergütungsanpassungen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU) sowie aus der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen weisen einen Anstieg von 1.007 TEUR im Vergleich zum Vorjahr auf, ursächlich sind gestiegene IT - Kosten und Kosten für Abrechnungsleistungen infolge des Konzessionserwerbs zu nennen. Die Bilanzsumme der Tätigkeit Gasverteilung steuert mit 53.310 TEUR (Vj.: 41.035 TEUR) einen Anteil von 33 % (Vj.: 30 %) zur Bilanzsumme der Netz Leipzig bei. Auf der Aktivseite hat sich der Bestand an Sachanlagen im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich verändert, ebenso die Vorräte. Diese liegen mit 1.544 TEUR nahezu auf Vorjahresniveau. Ein deutlicher Anstieg ist in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 35.024 TEUR (Vj.: 17.582 TEUR) zu verzeichnen. Ursächlich sind Abgrenzungen von Forderungen aus Netznutzung und Mehr- und Mindermengen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken hingegen auf 1.523 TEUR (Vj.: 6.929 TEUR). Auf der Passivseite ist ein Anstieg des zugeordneten Eigenkapitals um 7.543 TEUR auf 26.820 TEUR zu verzeichnen, der Sonderposten für Baukostenzuschüsse ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um 3.875 TEUR auf 22.316 TEUR, ursächlich sind im Wesentlichen Zuführungen für Mehr-/Mindermengen. Die Verbindlichkeiten stiegen um 785 TEUR auf 2.618 TEUR. Die Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme zeigt für das Jahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustausgleich von 1.408 TEUR (Vj.: Ergebnis vor Gewinnabführung 71 TEUR). Die Umsatzerlöse sanken auf 2.647 TEUR (Vj.: 3.366 TEUR). Die Reduzierung begründet sich durch periodenfremde Korrekturen von Erlösabgrenzungen der Vorjahre. Neben vorwiegend geschlüsselten Aufwendungen wie Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen, sind Abschreibungen mit 2.581 TEUR der größte Aufwandsblock dieser Tätigkeit. Die Bilanzsumme der Tätigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme weist eine Höhe von 4.031 TEUR (Vj.: 3.354 TEUR) aus, das entspricht 2 % (Vj.: 2 %) der Gesamtsumme der Netz Leipzig. Die modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme werden im Jahr der Anschaffung abgeschrieben, was sich in der vergleichsweise geringen Höhe des Sachanlagevermögens widerspiegelt. Auf der Aktivseite wurden kurzfristige Vermögenswerte für die Abrechnung der modernen Messeinrichtungen in Höhe von 3.003 TEUR (Vj: 3.156 TEUR) bilanziert. Die Passivseite ist im Wesentlichen vom zugeordneten Eigenkapital mit 2.991 TEUR (Vj.: 3.171 TEUR) geprägt. 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1 Risikobericht Die Netz Leipzig begegnet unternehmensweiten Risiken durch den Einsatz eines Risikomanagementsystems, welches die aus Sicht der Netz Leipzig bestehenden Risiken umfasst. Die Relevanz für die Ergebniswirkung der genannten Risiken ist jeweils abhängig vom Ausmaß der äußeren Einflüsse. Risiken, die den Fortbestand der Netz Leipzig gefährden könnten, sind nicht erkennbar. Sofern der Ukraine-Konflikt lokal bleibt, werden derzeit aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft (regionaler Netzbetreiber) keine wesentlichen Auswirkungen für die Netz Leipzig erwartet. 3.1.1 Risikomanagementsystem Die Netz Leipzig verfügt über ein eigenständiges Risikomanagementsystem, welches die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in vollem Umfang erfüllt. Analog dem Vorjahr fand auch im Geschäftsjahr 2023 eine Risikoinventur zur Aktualisierung des Risikoportfolios statt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft in das Risikomanagementsystem der Stadtwerke integriert und berichtet in diesem Rahmen regelmäßig über die Risikosituation der Gesellschaft. Als Baustein des Risikomanagements und Leitfaden zur Risikosteuerung wird in einem Handbuch, welches auch für die Netz Leipzig gültig ist, der grundsätzliche Umgang mit Risiken beschrieben. Zur Bewältigung potenzieller Risiken wurde von den in Leipzig ansässigen Unternehmen der Stadtwerke ein gemeinsames Krisenmanagementsystem installiert, welches jährlich auf Aktualität und Ergänzungsbedarf hin überprüft und entsprechend angepasst wird. Im Berichtsjahr wurde zum Schutz der kritischen Infrastruktur des Strom- und Gasnetzbetriebs gemäß § 11 Abs. 1e EnWG ein System zur Angriffserkennung in Betrieb genommen. Durch einen unabhängigen Gutachter wurde testiert, dass dieses System zur Senkung des Risikos eines erfolgreichen Cyberangriffs beiträgt. Im Herbst 2023 fand die nunmehr zweite Rezertifizierung nach IT-Sicherheitskatalog für Netzbetreiber statt. Über eine Laufzeit von jeweils drei Jahren wird dadurch die Konformität mit den Vorgaben der DIN ISO 27001 Informationssicherheits-Managementsystem bestätigt. Die Aspekte Umwelt-, Klimaschutz und Energieeffizienz sind elementarer Bestandteil in der strategischen Ausrichtung der Netz Leipzig. Deutlich wird dies unter anderem durch das installierte Umwelt- und Energiemanagementsystem, welche regelmäßig durch einen externen Gutachter nach DIN EN ISO 14001 und ISO 50001 zertifiziert wird. Die Netz Leipzig verfolgt bei den technischen Anlagen, Liegenschaften und den umwelt-/energierelevanten Prozessen einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen, einen effizienten Einsatz von Energie und eine Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Die im Umwelt- und Energiemanagement verankerten Maßnahmen, welche zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Umwelt- und Energieleistung beitragen, wirken auch auf die Umsetzung der kommunalen Klimazielstellungen auf Ebene der Stadt Leipzig ein. 3.1.2 Regulatorische Risiken Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften am 29. Dezember 2023 wird sich das bislang etablierte deutsche Regulierungssystem weitreichend verändern. Der bislang bestehende Rechtsrahmen der Anreizregulierungs-, Netzentgelt- und Netzzugangsverordnungen tritt nach Ablauf der vierten Regulierungsperiode (Gas: 31.12.2027; Strom: 31.12.2028) außer Kraft. Aus den ersten Äußerungen der BNetzA zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetzbetreiber (vgl. Kapitel 2.1) lassen sich sowohl Risiken als auch Chancen erkennen. Die Neugestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Ergebnissituation der Netz Leipzig. Aus diesem Grund und wegen der Verlagerung wesentlicher Regelungskompetenzen von Verordnungsgeber auf die BNetzA ist eine intensive Beobachtung und die inhaltliche Beeinflussung sowohl über die geplanten Konsultationen direkt als auch über die aktive Mitarbeit in den energiewirtschaftlichen Branchenverbänden für die Netz Leipzig unerlässlich. 3.1.3 Investitions- und Unternehmensrisiken Im Rahmen der Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen energiepolitischen Ziele sind Netzbetreiber angehalten, leistungsfähige Energienetze durch eine darauf ausgerichtete Investitionsstrategie bereitzustellen. Der bestehende Regulierungsrahmen erschwert nach wie vor das Erreichen der energiepolitischen Ziele. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn renditemindernde Faktoren, wie zum Beispiel die Nichtberücksichtigung von Mehrkosten durch gesetzliche Vorgaben außerhalb der Regulierungsperiode, unzureichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals sowie schwer erreichbare netzwirtschaftliche Produktivitäts- und Effizienzvorgaben zum Ansatz kommen. 3.1.4 Betriebsrisiken Im Zusammenhang mit Versorgungsunterbrechungen sowie Funktionsfehlern der technischen Anlagen treten Betriebsrisiken auf, welchen durch regelmäßige Instandhaltungen und Investitionen in die Netze und Anlagen entgegengewirkt wird. Die langfristige Beherrschung von Betriebsrisiken wird durch das strategische Asset Management gewährleistet. Unvermeidliche Restrisiken aus dem Betrieb der Netzinfrastruktur werden im Hinblick auf Sach- und Personenschäden durch einen angemessenen Versicherungsschutz abgedeckt, der auf der Basis eines dem Risikopotenzial der Netz Leipzig entsprechenden Haftpflichtversicherungskonzeptes gebildet wird. 3.2 Chancenbericht Aus Sicht der Netz Leipzig bestehen die nachfolgenden Chancen. Die Relevanz für die Ergebniswirkung der genannten Chancen ist jeweils abhängig vom Ausmaß der äußeren Einflüsse. Ungeachtet des regulatorischen Risikos aufgrund des erheblichen Kompetenzzuwachses der BNetzA, besteht gleichsam die Chance einer daraus resultierenden stärkeren gerichtlichen Kontrolle der behördlichen Entscheidungen. Durch eine engagierte Verbandsarbeit sowie ein aktives Regulierungsmanagement versucht die Netz Leipzig die unternehmerischen Risiken, die sich vor allem in Bezug auf die Auslegungspraxis der Bestimmungen durch die Regulierungsbehörde ergeben können, bereits im Vorfeld zu minimieren und aktiv Chancen wahrzunehmen. 3.3 Prognosebericht Die Bundesregierung hat mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland bis zum Jahr 2045 verankert. Als Zwischenziel sollen die Emissionen bis 2030 um 65 % sowie bis 2040 um 88 % sinken. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen (unter anderem kein Carbon Capture and Storage in Deutschland) soll die Nutzung von Erdgas bis spätestens 2045 auslaufen. Gleichzeitig kann noch nicht prognostiziert werden, in welchem Umfang grüner Wasserstoff oder andere erneuerbare Gase zur Verfügung stehen und in welchen Anwendungsbereichen diese eingesetzt werden können. Der Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes soll 2032 abgeschlossen sein. Wann der Markthochlauf erfolgt und ausreichende Mengen Wasserstoff verfügbar sind, kann nicht verlässlich prognostiziert werden. Abhängig davon hat auch die Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung erheblichen Einfluss auf die zukünftige Nutzung des Gas- und Stromnetzes. Für das Gasnetz der Netz Leipzig besteht daher, die Herausforderung einer strukturellen Umstellung unter der Maßgabe der teilweisen Stilllegung oder Umwidmung auf Wasserstoff sowie des Stromnetzausbaus im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Die Netz Leipzig prognostiziert auf Basis der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 8.565 TEUR und ein EBIT von 8.650 TEUR. Wesentliche Planbasis des Wirtschaftsplans sind die aktuelle Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze sowie für Strom das vorläufig abgestimmte Ausgangsniveau für die vierte Regulierungsperiode (Stand Mai 2023) und für Gas das mit der Landesregulierungsbehörde Sachsen vorläufig abgestimmte Ausgangsniveau für die vierte Regulierungsperiode (Stand April 2022). Für das Folgejahr prognostiziert die Gesellschaft Umsatzerlöse von 391.137 TEUR. Für das Jahr 2024 sind in der Netz Leipzig Investitionen in das Anlagevermögen von 11.536 TEUR geplant. Diese betreffen Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie Investitionen in Hard- und Software. Des Weiteren sind Investitionsmaßnahmen in das gepachtete Stromnetz von 32.381 TEUR, in das gepachtete Gasnetz von 7.663 TEUR, in das betreute Fernwärmenetz von 46.374 TEUR, in das Telekommunikations-Vermögen von 696 TEUR sowie in das zukünftige Wasserstoffnetz von 1.500 TEUR geplant. Nach Abschluss werden die Investitionen an die Stadtwerke weiterverrechnet. Die Vermögens- und Finanzlage wird sich auf dem Niveau des Geschäftsjahres fortentwickeln. Die Entwicklung der durchgeleiteten Energiemengen Gas wird maßgeblich vom Einsatz der Erzeugungsanlagen der Stadtwerke im Netzgebiet beeinflusst. Für das Folgejahr wird ein Anstieg der Netzhöchstlast, bei leicht steigenden durchgeleiteten Energiemengen, auf 2.125 MW prognostiziert. Für die Netzhöchstlast sowie die durchgeleiteten Energiemengen im Strom wird ebenfalls ein leichter Anstieg erwartet. Im Folgejahr rechnet die Gesellschaft mit einer leicht steigenden Mitarbeiterzahl auf 375 VZK.
Leipzig, den 21. März 2024 Geschäftsführung Andreas Kühnl Carsten Birr Bilanz zum 31. Dezember 2023Netz Leipzig GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Netz Leipzig GmbH, Leipzig
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Netz Leipzig GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3 Angaben zum Jahresergebnis 4 Ergänzende Angaben 4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte 4.2 Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG 4.3 Angaben zu den Organen 4.4 Abschlussprüferhonorar 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 5 Nachtragsbericht 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Die Netz Leipzig GmbH, Leipzig (Netz Leipzig), hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 12821 eingetragen. Im vorliegenden Jahresabschluss der Netz Leipzig wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) angewendet. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften gemäß § 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig (Stadtwerke), und die Netz Leipzig haben mit Datum vom 8. August 2006, zuletzt geändert am 7. Februar 2014, einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind entsprechend der Going-Concern-Annahme die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 2.1.1 Anlagevermögen Die Netz Leipzig hat vom Wahlrecht der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände Gebrauch gemacht. Es handelt sich um eine Software, die sich derzeit noch in Entwicklung befindet. Die Aktivierung (Zugang im Berichtsjahr) entspricht dem Gesamtbetrag der Entwicklungskosten im Geschäftsjahr 2023. Forschungskosten sind im Geschäftsjahr 2023 nicht angefallen. Hieraus ergibt sich nach § 268 Abs. 8 HGB eine formale Ausschüttungssperre von 392 TEUR. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich planmäßiger, soweit abnutzbar, und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen sind neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. In der Regel erfolgen Abschreibungen linear unter Zugrundelegung folgender betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 EUR werden grundsätzlich im Jahr der Anschaffung aufwandswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden Zähler und moderne Messeinrichtungen, welche aktiviert, jedoch im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben werden. Bei geringwertigen Anlagegütern mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR erfolgt die Sofortabschreibung im Zugangsjahr. Die geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauernder Wertminderung vorgenommen. 2.1.2 Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unfertige Leistungen sind verlustfrei zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben Material- und Fertigungseinzelkosten Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Auf unfertige Leistungen entfallende erhaltene Anzahlungen werden zum Nennbetrag von den unfertigen Leistungen aktivisch abgesetzt. Geleistete Anzahlungen für Vorräte werden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet, erkennbaren Risiken ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Für allgemeine Ausfallrisiken wurden pauschalierte Einzelwertberichtigungen nach der Altersstruktur der Forderungen aus Netznutzung sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen gebildet. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung Strom und Gas sind erhaltene Abschlagszahlungen auf die abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Mengen verrechnet. Die Abgrenzung wird unter Berücksichtigung von gegebenenfalls Temperatureinflüssen, der Netzeinspeisemenge sowie des aktuellen Preisblattes kundenindividuell ermittelt. 2.1.3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1.4 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag bewertet. Der Ergebnisvortrag beinhaltet die Jahresüberschüsse der Vorgängergesellschaft GKW Gesellschaft für Kommunal-Wirtschaft mbH aus den Jahren 2002 bis 2005, welche auf neue Rechnung vorgetragen wurden. 2.1.5 Sonderposten Die jährliche Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen und für Baukostenzuschüsse erfolgt über die Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände. 2.1.6 Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie sie von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben werden, verwendet. 2.1.7 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 2.1.8 Latente Steuern Nach formaler Betrachtungsweise ist die Gesellschafterin Stadtwerke als Organträgerin alleinige Steuerschuldnerin. Tatsächliche und latente Steuern der Organgesellschaften sind vollständig im Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie allein die Besteuerungsfolgen treffen. Dementsprechend werden latente Steuern nicht im Jahresabschluss der Gesellschaft erfasst. 2.1.9 Mindestbesteuerung Der übergeordnete LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV)-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15 % aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die Netz Leipzig wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin LVV zum Ausgleich für etwaige durch die Netz Leipzig verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die Netz Leipzig für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die Netz Leipzig noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Übersicht zur Entwicklung des Anlagevermögens der Netz Leipzig, die in der Anlage zu diesem Anhang enthalten ist, dargestellt. 2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Netzentgelten gegenüber Strom- und Gaslieferanten. Davon entfallen 69.205 TEUR (Vj.: 32.324 TEUR) auf Forderungen auf den abgegrenzten Wert zwischen Ablese- und Bilanzstichtag, welche mit den darauf erhaltenen Anzahlungen von 30.214 TEUR (Vj.: 22.855 TEUR) saldiert wurden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 15.359 TEUR (Vj.: 24.348 TEUR) sowie sonstige Forderungen von 4.084 TEUR (Vj.: 17.918 TEUR). Den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadtwerke von 19.048 TEUR (Vj.: 42.214 TEUR) zugehörig. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind abgegrenzte Forderungen aus Netznutzung von 51.114 TEUR (Vj: 39.215 TEUR) enthalten, denen erhaltene Anzahlungen von 44.970 TEUR (Vj.: 27.767 TEUR) gegenüberstehen. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen Forderungen für noch nicht abziehbare Vorsteuer von 415 TEUR (Vj.: 79 TEUR). Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie zum Vorjahresbilanzstichtag, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.2.3 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 130 TEUR. Die Anteile werden zu 100 % von den Stadtwerken gehalten. Die Kapitalrücklage resultiert aus Bareinlagen und -entnahmen der Stadtwerke aus den Geschäftsjahren 2008, 2015, 2019, 2020, 2021 und 2022. Der Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme beläuft sich auf 8.835 TEUR (Vj.: Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung 1.814 TEUR). Im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der Fehlbetrag in voller Höhe von den Stadtwerken ausgeglichen. Im Geschäftsjahr erfolgte ein Vorabverlustausgleich des Ergebnisses 2023 von insgesamt 7.000 TEUR. Die Differenz von 1.835 TEUR wird zum 31. Dezember 2023 unter den Forderungen gegen verbundenen Unternehmen ausgewiesen. 2.2.4 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Energie- und Netzeinkauf (52.717 TEUR), Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen aus den Regulierungskonten Strom und Gas (4.069 TEUR) sowie personalbezogene Rückstellungen (1.039 TEUR). 2.2.5 Verbindlichkeiten In der nachfolgenden Tabelle sind die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit 1.073 TEUR (Vj.: 724 TEUR) auf Lieferungen und Leistungen sowie mit 0 TEUR (Vj.: 1.271 TEUR) auf sonstige Verbindlichkeiten. Den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Stadtwerke über 267 TEUR (Vj.: 1.277 TEUR) zugehörig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zum Stichtag des Geschäftsjahres liegt keine Besicherung der aufgeführten Verbindlichkeiten vor. 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2.3.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von 339.981 TEUR, welche ausschließlich im Inland erwirtschaftet wurden, stellen sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Erlöse aus Netznutzung und Mehr- und Mindermengenabrechnungen Strom und Gas von 24.251 TEUR (Vj.: 12.080 TEUR) sowie sonstige periodenfremde Erlöse von 304 TEUR (Vj.: 97 TEUR). 2.3.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge, welche im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (8.501 TEUR, Vj.: 974 TEUR) betreffen. 2.3.3 Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt 29.620 TEUR (Vj.: 12.332 TEUR), welche im Wesentlichen aus Mehrmindermengenabrechnungen sowie periodenfremder Pacht resultieren. 2.3.4 Abschreibungen Im Geschäftsjahr 2023 wurden außerplanmäßige Abschreibungen von 1.097 TEUR (Vj.: 0 TEUR) auf das Anlagevermögen vorgenommen. Diese betrafen im Wesentlichen Software. 2.3.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von 1.149 TEUR (Vj.: 485 TEUR). Diese betreffen im Wesentlichen die Wertberichtigung sowie die Ausbuchung von Forderungen. 2.3.6 Zinsergebnis Im Zinsergebnis werden gemäß § 277 Abs. 5 HGB Erträge (147 TEUR, Vj.: 0 TEUR) und Aufwendungen (2 TEUR, Vj.: 75 TEUR) aus der Auf- und Abzinsung von Rückstellungen ausgewiesen. 3 Angaben zum Jahresergebnis Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der LVV einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis), welcher im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. 4 Ergänzende Angaben 4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Aus Miet-, Pacht- und Dienstleistungsverträgen sowie aus Investitionen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen von 134.146 TEUR, davon 133.710 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verträge haben eine Mindestlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die abgeschlossenen Verträge tragen zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belassen das Investitionsrisiko beim Vermieter. Risiken können sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden. Aus Freistellungsvereinbarungen mit den Stadtwerken ist die Netz Leipzig im Innenverhältnis von Verpflichtungen von insgesamt 5.737 TEUR freigestellt. Im Außenverhältnis bestehen diese Verpflichtungen fort. Eine Inanspruchnahme der Netz Leipzig aus diesen Verpflichtungen wird als unwahrscheinlich eingeschätzt, da keine Hinweise einer mangelnden Zahlungsfähigkeit vorliegen. 4.2 Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr wurden folgende angabepflichtige Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen getätigt:
4.3 Angaben zu den Organen Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführung, welche das Unternehmen gemeinschaftlich in Gesamtverantwortung führt. Ihr gehören an:
Gewährte Leistungen an die aktuellen Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023:
1 A - beitragsorientierte Leistungszusage
Der Beirat bestand aus folgenden Mitgliedern:
Der Beirat erhielt für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütungen. 4.4 Abschlussprüferhonorar Von der Pflicht zur Angabe des vom Abschlussprüfer berechneten Gesamthonorars ist die Netz Leipzig befreit, da diese Angaben in den Konzernabschluss der LVV einbezogen werden. 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB)
5 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nicht bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Erwähnung fanden, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen.
Leipzig, den 21. März 2024 Geschäftsführung Andreas Kühnl Carsten Birr AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023Netz Leipzig GmbH, Leipzigin EUR
Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit ElektrizitätsverteilungNetz Leipzig GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit GasverteilungNetz Leipzig GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber moderner Messeinrichtungen und intelligenter MesssystemeNetz Leipzig GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit ElektrizitätsverteilungNetz Leipzig GmbH, Leipzig
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit GasverteilungNetz Leipzig GmbH, Leipzig
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Grundzuständiger Messstellenbetreiber moderner Messeinrichtungen und intelligenter MesssystemeNetz Leipzig GmbH, Leipzig
Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023Netz Leipzig GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Erläuterungen zu den Tätigkeiten 2 Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse 3 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse 1 Erläuterungen zu den Tätigkeiten Die Netz Leipzig GmbH, Leipzig (Netz Leipzig) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Leipzig GmbH (Stadtwerke) und fungiert als Betreiber des Strom- und Gasnetzes in der Stadt Leipzig. Daraus resultierend hat die Netz Leipzig die Aufgabe, sichere, zuverlässige und leistungsfähige Energieversorgungsnetze zu betreiben, zu warten, bedarfsgerecht auszubauen und den diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu gewährleisten. Aufgrund des Geschäftszwecks, der Elektrizitäts- und Gasverteilung, ist die Netz Leipzig verpflichtet, nach § 6b Abs. 3 EnWG Tätigkeitsabschlüsse zu erstellen. Mit Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes hat die Netz Leipzig die Grundzuständigkeit des Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme übernommen. Die Unabhängigkeit von den anderen Tätigkeiten der Elektrizitäts- und Gasverteilung wird durch eine buchhalterische Entflechtung sichergestellt. Entsprechend § 3 Abs. 4 MsbG in Verbindung mit § 6b EnWG erstellt die Netz Leipzig einen separaten Tätigkeitsabschluss für den grundzuständigen Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messysteme. Die Umsatzerlöse der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung enthalten hauptsächlich die Netzentgelte Strom beziehungsweise Gas. Aus der Durchführung von Investitionsmaßnahmen in das Strom- und Gasnetz und deren Weiterverrechnung an die Stadtwerke entstehen Umsatzerlöse, die ebenfalls den entsprechenden Tätigkeiten zugeordnet werden. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen Aufwendungen aus Mieten und Pachten für das zur Nutzung überlassene Strom- beziehungsweise Gasnetz nebst dazugehörigen Anlagen, Konzessionsabgaben sowie Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen mit den Stadtwerken. Die Umsatzerlöse für den grundzuständigen Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligente Messsystemen setzen sich aus der behördlich festgesetzten Preisobergrenze für Einbau und Betrieb je Messeinrichtung zusammen. Entgegen wirken im Wesentlichen die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung der Messeinrichtungen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der Netz Leipzig. Diesbezüglich wird auf den Anhang des Jahresabschlusses der Netz Leipzig verwiesen. 2 Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse Bei allen für das Gesamtunternehmen geführten Konten werden die Buchungen mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen versehen, die eine Kontentrennung sowie eine Erstellung einzelner Tätigkeitsabschlüsse ermöglichen. Für einen Großteil relevanter Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt eine direkte Zuordnung, z.B. für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Netzentgelten Strom und Gas sowie die dazugehörigen Umsatzerlöse. Für Werte, die sich nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand direkt zuordnen lassen, erfolgt eine sachgerechte Schlüsselung. Für die Schlüsselung wurden Aufwands-, Umsatz-, Lager- und Investitionsschlüssel sowie der Buchwertschlüssel Verbindlichkeiten/kurzfristige Rückstellungen verwendet. Alle Zuordnungen und Schlüsselungen wurden analog zum Vorjahr angewandt. Ab 2021 werden Bilanzposten, die durch Schlüsselung im Saldo umgeschlagen sind, entsprechend umgegliedert. 3 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse Der § 6b Abs. 1 EnWG verweist auf die für die Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Soweit nachfolgend nicht näher erläutert, entsprechen die zu machenden Angaben denen, die im Anhang der Netz Leipzig enthalten sind. Für die Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung sowie für den grundzuständigen Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemen gibt es unverändert keine Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten für die Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie des grundzuständigen Messstellenbetriebes moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemen haben unverändert ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen für die Elektrizitätsverteilung 580 TEUR (Vj.: 0 TEUR), für die Gasverteilung 320 TEUR (Vj.: 0 TEUR) und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemen 23 TEUR (Vj.: 0 TEUR). Zinsergebnis Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen für die Elektrizitätsverteilung 147 TEUR (Vj.: 0 TEUR). Für die Gasverteilung und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemen sind keine Erträge in den Jahren 2022 und 2023 aus der Abzinsung von Rückstellungen zu verzeichnen. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen für die Elektrizitätsverteilung 0 TEUR (Vj.: 20 TEUR) und die Gasverteilung 2 TEUR (Vj.: 55 TEUR) enthalten. Im grundzuständigen Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme wurden unverändert keine Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sowohl für die Elektrizitäts- und Gasverteilung als auch für den grundzuständigen Messstellenbetriebe moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme bestehen keine Haftungsverhältnisse, die gemäß § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für die Elektrizitätsverteilung in Höhe von 82.330 TEUR (Vj.: 36.923 TEUR), für die Gasverteilung von 41.284 TEUR (Vj.: 18.840 TEUR) und den grundzuständigen Messstellenbetrieb moderner Messgeräte und intelligente Messeinrichtungen von 2.216 TEUR (Vj.: 852 TEUR). Angaben über bestimmte Geschäfte gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Die leistungswirtschaftlichen Beziehungen besonderen Umfangs mit verbundenen Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB sind im Anhang aufgeführt.
Leipzig, den 21.März 2024 Andreas Kühnl Carsten Birr BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Netz Leipzig GmbH, LeipzigVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Netz Leipzig GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netz Leipzig GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetreiber moderner Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 21. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer ppa. Rene Strobach, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 22.04.2024 festgestellt. |
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