Naturenergie Main-Kinzig Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carl Philipp Eckert seit 19.2.2024 | Geschäftsführer |
Bernd Heinrich Fritscher seit 7.9.2023 | Prokura |
Andreas Nolte seit 23.12.2020 | Geschäftsführer |
Bernd Knüttel seit 11.10.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Versorgungsservice AG Hanau | 50.00% |
Energieversorgung Offenbach Aktien-Gesellschaft AG Offenbach a.M. | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Naturenergie Main-Kinzig GmbHGelnhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014Bilanz zum 30.09.2014AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
Anhang für das Geschäftsjahr 2013/2014Allgemeine VorschriftenWir erstellten den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014 nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wandten wir das Gesamtkostenverfahren an. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu latenten Steuern: Aufgrund eines Überhangs der aktiven latenten Steuern ist in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB eine Bilanzierung der Steuerlatenzen unterblieben. Die Steuerlatenzen resultieren ausschließlich aus den steuerlichen Verlustvorträgen. Erläuterungen zur BilanzDie sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich die Umsatzsteuerguthaben 2014, die erst rechtlich im Folgejahr entstehen und haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten ausschließlich die Kosten der Jahresabschlussprüfung und die Kosten der Steuererklärungen des Jahres 2014. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten ausschließlich die Umsatzsteuerschuld 2014 und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen von Gutschriften der Fuhrparkkosten des Vorjahres. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus Kosten für die Fahrzeuge (T€ 9,1, Vj. T€ 12,5), sonstige Werbekosten (T€ 7,0, Vj. T€ 11,5), Rechtsberatungs- und Prüfungskosten (T€ 5,8, Vj.T€ 11,4), Gerichts- und Notariatskosten (T€ 0,0, Vj. T€ 5,7) sowie diversen kleineren Posten. Sonstige AngabenDas vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für:
Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen insbesondere langfristige Nutzungs- und Gestattungsverträge abgeschlossen. Die Verträge haben den Zweck den Betrieb der Anlagen sicher zu stellen. Aus diesen Verträgen können Zahlungsverpflichtungen von T€ 3.591 resultieren. Diese Zahlungsverpflichtungen sind langfristig durch die Erträge aus der Stromeinspeisung der geplanten Anlagen gedeckt. Ferner bestehen Rücktrittsrechte, insbesondere für den Fall, dass die erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr
Gelnhausen, 16. Oktober 2014 Oliver Habekost, Geschäftsführer Günther Weiß, Geschäftsführer Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013/14Das Unternehmen Die Naturenergie Main-Kinzig GmbH wurde am 13. Februar 2013 gegründet. Die Anteile halten zu je 50 Prozent die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH und die Cerventus Naturenergie GmbH. Gesellschaftszweck ist die Planung, der Bau und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie von sonstigen Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus regenerativen Energiequellen. Die Gesellschaft ist ferner zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von 25.000,00 Euro, die zu je gleichen Anteilen von den Gesellschaftern eingezahlt wurden. Dabei ist vorgesehen, dass der Betrieb eines Windparks nach abschließender Projektentwicklung grundsätzlich durch separate Projektgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG erfolgt, an der die Naturenergie Main-Kinzig GmbH dann Kommanditanteile hält. Zu gegebener Zeit wäre dann eine gemeinsame Komplementärgesellschaft (GmbH) zu gründen, an der die Versorgungsservice Main-Kinzig sowie die Cerventus wiederum je 50 Prozent der Anteile halten. Aktuelle Projekte Die Gesellschafterin Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH konnte im Geschäftsjahr 2012/2013 Potentialflächen zur Errichtung und zum Betrieb von bis zu insgesamt 18 Windkraftanlagen in den Gemeinden Jossgrund und Flörsbachtal sichern. Im Juli 2013 wurden die insgesamt drei Gestattungsverträge dann auf die Naturenergie Main-Kinzig GmbH übertragen. Der Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, kurz BlmSchG, wurde im Oktober 2013 beim zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt zur Vorprüfung eingereicht. Hintergrund für die bisher noch nicht erteilte BlmSchG-Genehmigung sind dabei naturschutzrechtliche Besonderheiten im Rahmen des behördlichen Genehmigungsverfahrens. So wurden im Verfahrensverlauf Wochenstuben der Mopsfledermaus im Projektgebiet entdeckt, die in Folge weitere Verfahrensschritte erfordern. Die Mopsfledermaus wird von der EU als schützenswertes Tier eingestuft, so dass sich hierdurch neue Anforderungen für den Genehmigungsprozess ergaben. Die Projektverantwortlichen stehen seit dem in engem Kontakt mit dem zuständigen Regierungspräsidium sowie dem Hessischen Umweltministerium und dem hessischen Wirtschaftsministerium, die von Beginn an ihre Bereitschaft zu einer konstruktiven Lösung signalisierten. Nicht zuletzt wird dieses Vorgehen der Genehmigungsbehörde auch durch einen Ministererlass vom Dezember 2013 gestützt, nach dem das Vorkommen von schützenswerten Fledermausarten wie z. B. auch der Mopsfledermaus in einem Radius von fünf Kilometern kein kategorisches Ausschlusskriterium für diesen Standort darstellt. Der Betrieb von Windkraftanlagen ist demnach dann möglich, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Art ergriffen werden können. Zwischenzeitlich wurde ein Mopsfledermausschutzkonzept erarbeitet, das auch bei einem Radius von 1000 m zwischen Wochenstube zu Windrad, keine Beeinträchtigung des Bestandes sieht. Die in den Aufsichtsratsgremien vorgestellte, indikative Wirtschaftlichkeitsbewertung ging von einer Inbetriebnahme im Jahr 2014 aus. Da sich der geplante Termin in das Jahr 2015 verlagert hat, wurde nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der umgesetzten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetztes eine grundsätzliche Neubewertung des Projekts erforderlich. Diese wurde mit den neuen Prämissen durchgeführt und den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat vorgestellt. Die Gestattungsverträge mit den beiden Gemeinden sehen ein Rücktrittsrecht für die Gesellschaft vor, sofern keine bestandskräftige Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen vorliegt. Auch wenn sich die gesetzlichen Regelungen zur Einspeisevergütung nach Baubeginn ändern sollten und ein wirtschaftlicher Betrieb der Windenergieanlagen damit nicht mehr gewährleistet werden kann, steht der Gesellschaft als Gestattungsnehmerin ein Rücktrittsrecht zu. Umsatz- und Ertragslage sowie Vermögens- und Finanzlage Die Gesellschaft befindet sich noch in der Aufbauphase, so dass im Berichtsjahr keine Erlöse zu verzeichnen sind. Durch jedoch bereits entstandene Kosten weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag 30. September 2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von - 20.328,48 Euro aus. Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch entsprechende Kapitaleinlagen der Gesellschafter gesichert. So beschlossen die Gesellschafter am 20. November 2013, eine Kapitalaufstockung von 100.000 Euro zu gleichen Teilen zu leisten. Damit ist die Gesellschaft auch mindestens für die beiden folgenden Jahre operativ handlungsfähig. Im Rahmen des Kooperationsvertrages haben die Gesellschafter sowie juwi Energieprojekte GmbH als Planungsunternehmen zudem vereinbart, die im Rahmen der vorgenommenen Aufgabenaufteilung definierten Leistungen selbst zu erbringen und der Gesellschaft nicht in Rechnung zu stellen. Zu Lasten der Gesellschaft gehen damit ausschließlich externe Kosten sowie Kosten im Rahmen der Gesellschaftsführung wie z. B. für die Erstellung des Jahresabschlusses. Die Entwicklung der Projekte für die Betreibergesellschaften übernimmt gemäß den Regelungen des Kooperationsvertrages die juwi Energieprojekte GmbH. Juwi Energieprojekte GmbH fungiert als Generalunternehmer und holt insbesondere alle weiteren Projektrechte ein, plant und errichtet die Anlagen. Juwi Energieprojekte übernimmt in diesem Zusammenhang also sämtliche Leistungen, die für die schlüsselfertige Projektentwicklung notwendig sind, mit Ausnahme der durch die Versorgungsservice Main-Kinzig oder die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) übernommenen Aufgaben. Die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH soll die Naturenergie Main-Kinzig GmbH bei der Suche nach geeigneten Standorten in ihrem regionalen Bereich mit ihren Kontakten zu Kunden, Kommunen und Behörden unterstützen. Sie übernimmt demzufolge die strategische Flächenakquisition. Hierbei sichert die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH im Auftrag der Naturenergie Main-Kinzig GmbH die Grundstücke für die Standorte der Windenergieanlagen und ihrer Fundamente sowie für die Kabeltrassen innerhalb des jeweiligen Windparks (Windparkverkabelung) durch den Abschluss von Gestattungsverträgen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern. Für die Kabeltrassen zwischen dem jeweiligen Windpark und dem von der Versorgungsservice Main-Kinzig jeweils zu benennenden Umspannwerk, das zur Realisierung des jeweiligen Projektes notwendig ist, wird juwi Energieprojekte GmbH nach Abschluss der detaillierten Trassenplanung die entsprechenden Grundstückssicherungen vornehmen. Die Erstellung und Umsetzung von Finanzierungskonzepten unter Einbindung regionaler und überregionaler Banken sowie die Konzeption und Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen erfolgt in Abstimmung zwischen den Gesellschaftern und Projektpartnern. Hierbei kann jede Partei in gegenseitiger Abstimmung Banken für eine Finanzierung anfragen mit dem Ziel, die besten Finanzierungskonditionen für das Projekt und damit für die Naturenergie Main Kinzig zu erwirken. Ebenfalls in enger Abstimmung wird das Netzanschlusskonzept erarbeitet. Die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH erhält hierbei die Option, die Realisierung des Netzanschlusses vorrangig zu marktüblichen Konditionen eigenverantwortlich durchführen zu können. Sobald eine bestandskräftige BlmSchG-Genehmigung vorliegt, übernimmt der Kooperationspartner Energieversorgung Offenbach AG die Vorfinanzierung des Projekts, bis eine finanzierende Bank eintritt. Bei Verkauf des fertig entwickelten Projektes wird die im Verkaufspreis enthaltene Marge gemäß dem Aufgabenvolumen zu vereinbarten prozentualen Anteilen unter den Partnern aufgeteilt. Chancen und Risiken Mit dem Projekt Jossgrund Flörsbachtal liegen Flächennutzungsrechte für ein Gebiet mit sehr guten Ertragsprognosen vor. Das Ergebnis, des über 1 Jahr betriebenen Windmessmastes, liegt mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 6,8 m/s deutlich über den Erwartungen. Mit einem Bestand von bis zu 18 Anlagen könnte die Gesellschaft bei positivem und rechtzeitigem Bescheid durch die Behörden relativ schnell an Volumen gewinnen. Da die Gesellschaft über keine eigenen Mittel verfügt, wird mit jedem realisierten Projekt der Fremdkapitalbestand grundsätzlich ansteigen. Bei einem durchschnittlichen Eigenkapitalanteil von rund 20 Prozent in der Projektfinanzierung liegt der Fremdkapitalanteil somit bei rund 80 Prozent. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte muss insofern hinreichend gegeben sein, um den hieraus resultierenden Kapitaldienst dauerhaft zu leisten. Ein wesentlicher Einfluss auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der Projekte liegt dabei insbesondere im Windertrag. Weitere Risiken für ein dauerhaftes Wachstum der Gesellschaft können sich auch durch veränderte politische Rahmenbedingungen wie z. B. durch weitere Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergeben.
Gelnhausen, den 14. November 2014 Oliver Habekost, Geschäftsführer Günther Weiß, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Naturenergie Main-Kinzig GmbH, Gelnhausen: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Naturenergie Main-Kinzig GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hagen, den 17. November 2014 BURBACH
CRAMER PARTNER KG
Dr. H. A. Burbach, vereidigter Buchprüfer M. Wooßmann, Wirtschaftsprüfer |
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