Berden
Modevertriebs GmbH
Niedernhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.109,50 |
11.924,50 |
| I.
Sachanlagen |
7.109,50 |
11.924,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.840,41 |
106.970,52 |
| I.
Vorräte |
8.500,00 |
1.250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.161,37 |
102.711,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
179,04 |
3.009,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
608,39 |
669,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
122.558,30 |
119.564,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.092,89 |
29.403,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.838,98 |
3.898,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.689,32 |
-60,01 |
| B.
Rückstellungen |
9.527,20 |
9.527,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.938,21 |
80.633,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.281,05 |
35.238,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
122.558,30 |
119.564,25 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um die
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zeitanteilig vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro wurden ab 2010 aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG voll abgeschrieben. Für die Zugänge der
Jahre 2008 und 2009 wurde ein Sammelposten gebildet, der
über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nennwert
angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraus-sichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben zu den Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu den Verbindlichkeit
Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr betragen 40.281,05 Euro.
davon Ausleihungen, Forderungen u. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
35.592,57 Euro
|
5. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht
bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht
von Bedeutung.
Als Geschäftsführer der Gesellschaft wurden
bestellt:
a. Herr Hans Reiner Berden, 65527 Niedernhausen und
b. Herr Axel Berden, 65527 Niedernhausen.
Die Geschäftsführer sind
vertretungsberechtigt und befugt, Rechtsgeschäfte der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten abzuschließen.
(Befreiung von den Beschränkungen des § 181
BGB)
Idstein, 6. Dezember 2011
___________________
Herr Hans Reiner Berden
_____________________
Herr Axel Berden
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 100.925,74 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 101.197,95 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2011 festgestellt.
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