Foto-Partner Strasser GmbHLiquidiert

22885 Barsbüttel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 2295 RE
Eingetragen
9.1.2006
Branche
Großhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit Fotogeräten und Fototartikeln aller Art sowie Annahme und Weitergabe von Fotoarbeiten; Handel mit Waren aller Art; erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgenommen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf sich an Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen oder gleichartige Unternehmen erwerben und/oder errichten. Sie darf auch Zweigniederlassungen im Inund Ausland gründen.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Strasser
seit 9.1.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Foto-Partner Strasser GmbH

Barsbüttel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 240.119,00 257.226,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.142,00 5.568,00
II. Sachanlagen 179.977,00 194.658,00
III. Finanzanlagen 57.000,00 57.000,00
B. Umlaufvermögen 377.020,14 402.448,30
I. Vorräte 103.114,12 83.687,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 218.385,05 81.447,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55.520,97 237.312,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.890,00 50,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 621.029,14 659.724,30

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 209.735,84 178.702,59
I. gezeichnetes Kapital 90.000,00 90.000,00
II. Bilanzgewinn 119.735,84 88.702,59
B. Rückstellungen 286.162,86 297.465,63
C. Verbindlichkeiten 125.130,44 183.556,08
Bilanzsumme, Summe Passiva 621.029,14 659.724,30

Anhang

 
Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss der Foto-Partner Strasser GmbH für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2012 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie des Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. 

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für den Anhang wurde von größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.

Bei der Veröffentlichung werden die Erleichterungensvorschriften des § 326 HGB angewandt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in die Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß §275 Abs. 2 HGB gewählt.

Bewertungsmethoden
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in ausreichender Höhe mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß §253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz
 
Pensionsrückstellungen

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet.

Für den Ansatz der Pensionsrückstellung auf den Bilanzstichtag wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen der Erfüllungsbetrag i.S.v. §253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB ermittelt.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde der Erfüllungsbetrag der Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen in Höhe von EUR 336.149,00 mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten in Höhe von EUR 79.686,00 saldiert.

Der sich daraus ergebende Differenzbetrag in Höhe von EUR 256.463,00 wurde als passivischer Unterschiedsbetrag aus Vermögensminderung ausgewiesen.

Weitere Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Sonstige Angaben
 
Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft oblag Herrn Matthias Strasser.
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2013 festgestellt.

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