Foto-Partner Strasser GmbH
Barsbüttel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
240.119,00 |
257.226,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.142,00 |
5.568,00 |
| II.
Sachanlagen |
179.977,00 |
194.658,00 |
| III.
Finanzanlagen |
57.000,00 |
57.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
377.020,14 |
402.448,30 |
| I.
Vorräte |
103.114,12 |
83.687,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
218.385,05 |
81.447,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.520,97 |
237.312,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.890,00 |
50,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
621.029,14 |
659.724,30 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
209.735,84 |
178.702,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
119.735,84 |
88.702,59 |
| B.
Rückstellungen |
286.162,86 |
297.465,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
125.130,44 |
183.556,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
621.029,14 |
659.724,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Foto-Partner Strasser GmbH
für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember
2012 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie
des Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung der
geänderten Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für den Anhang wurde von
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
Bei der Veröffentlichung werden die
Erleichterungensvorschriften des § 326 HGB angewandt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in die Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß §275 Abs. 2 HGB gewählt.
Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in ausreichender
Höhe mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt und enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr werden gemäß §253 Abs. 2 Satz 1
HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für den Ansatz der Pensionsrückstellung auf
den Bilanzstichtag wurde auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen der
Erfüllungsbetrag i.S.v. §253 Abs. 1 Satz 2 und
Abs. 2 HGB ermittelt.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde
der Erfüllungsbetrag der Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen in Höhe von EUR
336.149,00 mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten in Höhe von EUR 79.686,00
saldiert.
Der sich daraus ergebende Differenzbetrag in
Höhe von EUR 256.463,00 wurde als passivischer
Unterschiedsbetrag aus Vermögensminderung ausgewiesen.
Weitere Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft oblag Herrn Matthias Strasser.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.08.2013 festgestellt.
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