sol fortis GmbH & Co. PV-Projekt VI KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Volz seit 27.3.2012 | Geschäftsführer |
Carlos Heinz Mayer seit 23.4.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael VolzMV Global Consulting GmbH | 90.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
vis solis GmbHEigenbeteiligung | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 10.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
vis solis GmbHBreesen OT PinnowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2011vis solis GmbH, Breesen OT Pinnow
1.Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der vis solis GmbH, Breesen OT Pinnow ("Gesellschaft") wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden teilweise in Anspruch genommen.
Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wendet die Gesellschaft erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften an.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt. Für geringwertige Anlagegüter wendet die Gesellschaft die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG in der seither geltenden Fassung an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten oder niedrigerem Marktpreis bzw. beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewert. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für sonstige Vermögensgegenstände werden, soweit erforderlich, Wertberichtigungen vorgenommen. Guthaben sowie Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags und Berücksichtigung erwartender Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten sonstige Vermögensgegenstände gegen die Gesellschafterin CASAMA GmbH in Höhe von TEUR 30. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag für das Obligo einer Kautionsversicherung in Höhe von TEUR 315.
Herr Carlos Mayer, Kaufmann, Limburg a. d. Lahn Herr Olaf Heineccius, Kaufmann, Neubrandenburg (bis 15.01.2012) Herr Michael Volz, Kaufmann, Bossee (ab 15.01.2012) Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Breesen OT Pinnow, den 29. April 2013 Die Geschäftsführung Carlos Mayer Michael Volz
Heineccius |
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