iDM Wärmepumpen GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Wärmepumpen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Evelyn Hahn seit 6.9.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Bernsdorf OL | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbHBernsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
I. AnhangALLGEMEINE ANGABEN Die Bernsdorfer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Bernsdorf, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Registernummer HRB 6582 geführt. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Sämtliche Erleichterungen bei der Offenlegung wurden in Anspruch genommen. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter Beachtung der VO über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz wurde um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bezeichnung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde teilweise in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB an ihren tatsächlichen Inhalt angepasst. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und wurden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert ausgeübt. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die unfertigen Leistungen betreffen die noch nicht abgerechneten Betriebs- und Heizkosten für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Die Bewertung erfolgte zu mit den Mietern abrechenbaren Werten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Ausfallrisiken für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch vorgenommene Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die von der Gesellschaft erteilte Pensionszusage wird mit einer Rückdeckungsversicherung abgesichert. Da die Rückdeckungsversicherung dem Zugriff der übrigen Gläubiger aufgrund einer Verpfändung entzogen ist, wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB der Aktivwert mit der Pensionsverpflichtung verrechnet. Die Wertänderung in der Rückdeckungsversicherung (unter Anwendung von Marktzinssätzen des Versicherungsunternehmens) und in der Pensionsverpflichtung werden entsprechend miteinander saldiert. Die Pensionsverpflichtung wurde aufgrund der Kongruenz zwischen zugesagten und versicherten Leistungen mit der Summe der Aktivwerte angesetzt (Bewertungseinheit gemäß §254 i.V.m. §253(1) HGB). Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert passiviert. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde gemäß der HFA-Stellungnahme 1/1984 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gebildet. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt spiegelbildlich zu den vorgenommenen Abschreibungen der begünstigten Vermögensgegenstände entsprechend der Nutzungsdauer. Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Für bestehende temporäre Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden passive bzw. aktive latente Steuern gebildet. Dabei wurden die aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern saldiert und der passive Überhang entsprechend ausgewiesen. Latente Steuern werden auch auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Bewertung der sich ergebenden Steuerbe- bzw. -entlastung erfolgt mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten i.H.v. 102 T€ (Vj. 119 T€) Treuhand- und Verwalterkonten. Diesen stehen Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber, die unter dem Posten sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält ein Disagio in Höhe von 5,0 T€ (Vj. 0,1 T€). Eigenkapital Das Stammkapital beträgt 127.823,00 € und ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Verlustvortrag beträgt zum Stichtag 4.713.343,95 € und hat sich wie folgt entwickelt:
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Im Geschäftsjahr 2022 wurden Aufwendungen und Erträge in Höhe von 10.898,00 € sowie Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 10.898,00 € mit der entsprechenden Verpflichtung (Pensionsrückstellung) in Höhe von 10.898,00 € miteinander saldiert. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen im Zusammenhang mit der Erstellung und der Prüfung des Jahresabschlusses (21 T€, Vj. 21 T€), Erstellung der Steuererklärungen und Steuerbilanz (11 T€, Vj. 11 T€) sowie für Aufbewahrungsverpflichtungen (9 T€, Vj. 9 T€). Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt durch Grundschuldeintragungen in Höhe von 7.000 T€. Im Weiteren besteht eine Bürgschaft des Gesellschafters (Stadt Bernsdorf) für ein Darlehen der LBBW, welches zum Stichtag in Höhe von 90 T€ valutiert. Latente Steuern
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen aus örtlichen Immobilien erzielte Mieterträge (1.783 T€, Vj. 1.530 T€) sowie abgerechnete Umlagen für Betriebs- und Heizkosten (846 T€, Vj. 809 T€) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1 T€ (Vj. 0 T€) enthalten. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverpflichtungen bestehen in geschäftsüblichem Umfang. Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich vier Mitarbeiter (exklusive Geschäftsführung) beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Honorar für den Abschlussprüfer Das Abschlussprüferhonorar beträgt 7,5 T€ und betrifft ausschließlich Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die hauptamtliche Führung der Geschäfte bei nachfolgend aufgeführter Geschäftsführerin: Frau Evelyn Hahn. Auf die Angabe zur Gesamtvergütung der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Vorsitzender und Mitglieder des Aufsichtsrats Vorsitzender: Herr Harry Habel, Bürgermeister Stadt Bernsdorf Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an: Herr Jörg Mühlberg, Geschäftsführer der sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH Herr Ronald Juhnke, Vice President der TD Deutsche Klimakompressor GmbH Herr Thomas Haink, Geschäftsführer der häuslichen Krankenpflege und Pflegedienst Haink in Bernsdorf Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Berichtsjahr eine Vergütung von insgesamt 1 T€ (Vj. 1 T€). Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Nachtragsbericht Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine besonderen Vorgänge ereignet, welche wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens hatten. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 159 T€ mit dem Verlustvortrag aus Vorjahren zu verrechnen.
Bernsdorf, 15. Juli 2024 Evelyn Hahn, Geschäftsführerin |
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