Neckar
Ambulance GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.08.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.383,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.383,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
73.304,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.548,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.755,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
291,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.978,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.295,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
4.795,49 |
| B.
Rückstellungen |
12.822,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.860,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.978,82 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss auf den
31.Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB und den
Vorschriften des GmbHG in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes erstellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 1 HGB
in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung gem.
§ 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt, wobei die
handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften, im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB, beachtet wurden.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erforderliche Angaben sind soweit wie
möglich in den Anhang übernommen.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Nicht selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen bewertet.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen angesetzt.
Bei den
Vorräten wurden die unfertigen und fertigen
Erzeugnisse zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene
Material- und Fertigungsgemeinkosten) bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des Betrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist. Sie decken in diesem Rahmen alle Risiken
aus zu erwartenden Inanspruchnahmen ab. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abzuzinsen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert. Die jeweiligen
Restlaufzeiten ergeben sich aus den Bilanzvermerken.
C.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Gem. § 274 a Nr. 1 HGB wird diesem Anhang kein
Anlagespiegel beigefügt. Die geltend gemachten
Abschreibungen gliedern sich wie folgt:
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Berichtsjahr
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|
Euro
|
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Abschreibungen auf Kfz
|
200,00
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Abschreibungen für
GWG
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179,90
|
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Abschreibungen für
Sachanlagen
|
14,30
|
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|
2. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von EUR 1.774,41.
D.
Haftungsverhältnisse
Zwischen der "Neckar Ambulance GmbH" und der "Witte
GbR" besteht seit 16. September 2010 ein
Dauerschuldverhältniss, dass am 15. August 2015 endet.
Die monatliche Leasingrate
beträgt EUR 1.439,31 zu
Lasten der GmbH.
E.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
die Herren Frank Witte und Michael Andreas Uli
Barbir-Dölitzsch geführt.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
F.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Gem. § 326 HGB erfolgt keine Ergebnisverwendung
im Anhang.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2011 festgestellt.
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