Beteiligungsgesellschaften
DHC Drogerie GmbHLiquidiert
89081 Ulm, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erwin Franz Müller seit 13.4.2012 | Geschäftsführer |
Manuel Gurski seit 24.11.2011 | Prokura |
Helmut Glaser seit 14.12.2009 | Prokura |
Hans-Joachim Zoller seit 6.4.2006 | Prokura |
Roland Steidl seit 6.4.2006 | Prokura |
Elke Ruth Menold seit 6.4.2006 | Prokura |
Norbert Maier seit 6.4.2006 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DHC Drogerie GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011Bilanz zum 30. Juni 2011der DHC Drogerie GmbH, UlmAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010/2011der DHC Drogerie GmbH, UlmA. UnternehmensfortführungDie Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag mit EUR 1.097.244,24 bilanziell überschuldet und der Fortbestand der Gesellschaft ist aufgrund der angespannten Liquiditätssituation gefährdet. Gemäß der Insolvenzordnung nach der für den Zeitraum vom 17. Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung (vgl. Art. 5 FMStG vom 17. Oktober 2008, verlängert durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vorn 24. September 2009) liegt Überschuldung dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Dies bedeutet, dass für den Fall einer positiven Fortbestehensprognose kein Status zur Ermittlung einer etwaigen Überschuldung mehr zu erstellen ist, da eine Überschuldung im rechtlichen Sinne nicht vorliegt. Die Planungsrechnungen zeigen sowohl eine Verbesserung der Rentabilität und der Ertragslage als auch der Liquiditätssituation. Die Liquidität der DHC Drogerie GmbH, Ulm, ist von der Unterstützung der Müller Ltd. & Co. KG, Ulm, abhängig. Diese ist aufgrund der Einbindung in die Müller-Gruppe weiterhin gegeben. Der Jahresabschluss wurde aufgrund der positiven Fortbestehensprognose nach handelsrechtlichen Bewertungskriterien unter Fortführungsgesichtspunkten aufgestellt. B. RechnungslegungsgrundsätzeBei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Im Geschäftsjahr 2010/2011 wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (kurz: BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Die Vorjahreszahlen wurden in Ausübung des Wahlrechts in Art 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Durch die Anwendung des BilMoG ergaben sich insbesondere Änderungen bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen sowie bei den sonstigen Rückstellungen. Unter Außerachtlassung der Änderungen durch das BilMoG entsprechen Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses den Vorjahresgrundsätzen mit Ausnahme der vorgenommenen Bewertungsänderung beim Sachanlagevermögen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Seit dem Geschäftsjahr 2010/2011 werden Neuzugänge im beweglichen Sachanlagevermögen nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die lineare Abschreibung wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, werden in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Seit dem 1. Januar 2010 werden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihm am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für nicht oder bedingt gängige Ware wurden Abschläge für Gängigkeit und Schwund angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 5,13 %. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,0 bei den Entgelten und von 1,5 % bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0,0 %. Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen ergibt sich zum 1. Juli 2010 eine betragsmäßig vernachlässigbare Auswirkung. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat dabei zu einer betragsmäßig nachrangigen Auswirkung geführt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Flüssige Mittel Die Position enthält den Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten. 3. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ergibt sich aus:
Der Bilanzverlust hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert DM 50.000,00 (EUR 25.564,59). 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
II. Gewinn- und Verlustrechnung D. Sonstige AngabenOrganmitglieder, Aufwendungen für Organe und Organkredite Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch nachfolgend aufgeführte Person:
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Ulm, 27. Oktober 2011 DHC Drogerie GmbH Geschäftsführung Reinhard Müller Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010/2011der DHC Drogerie GmbH, Ulm
Angabe gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss der DHC Drogerie GmbH, Ulm, für das Geschäftsjahr 2010/2011 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.12.2011 festgestellt worden. |
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