Christ-Hallenbau GmbHLiquidiert

27283 Verden (Aller), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 120570
Eingetragen
5.12.2000
Branche
Architekturbüros für HochbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Architekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Baubetreuungen, planungen, -überwachungen und Erstellung von Bauwerken jeder Art. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO werden nicht ausgeführt.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

27283 Verden, Stoffers Moor 34
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Christ-Hallenbau GmbH

Verden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 3.829,51 5.010,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 800,00 800,00
II. Sachanlagen 3.029,51 4.210,51
B. Umlaufvermögen 139.509,84 134.619,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 108.727,44 16.389,62
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.782,40 118.229,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.318,00 5.108,00
Summe Aktiva 147.657,35 144.737,52

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 904,77 90.635,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 65.635,40 59.238,23
III. Jahresfehlbetrag 89.730,63 -6.397,17
B. Rückstellungen 8.540,00 8.960,00
C. Verbindlichkeiten 138.212,58 45.142,12
Summe Passiva 147.657,35 144.737,52

Anhang

I.    Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Christ-Hallenbau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des BilMoG  zu beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Nicht mit dem Vorjahr vergleichbare Beträge einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung liegen nicht vor. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
 
 

II.  Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen


Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
 
 
Kosten für Wirtschaftsgüter bis 150 € wurden sofort abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € wurden gem. § 6 Abs.2a EStG fest über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf

0,00 € bei immateriellen Vermögensgegenständen
1.473,94 € bei Sachanlagen
0,00 € bei Finanzanlagen

In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden nicht aktiviert.

Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
-       notwendige Materialgemeinkosten
-       notwendige Fertigungsgemeinkosten
-       Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.

Vorräte, Ausleihungen, Forderungen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die fertigen und unfertigen Leistungen wurden mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten aus der Vor- und Nachkalkulation bewertet. Die Zu- und Abschläge wurden mit Vergangenheits- und Branchenwerten sowie der internen Kostenrechnung verprobt.
Die Zusammensetzung des Vorratsbestandes, insbesondere der unfertigen und teilfertigen Erzeugnisse und Leistungen ist abhängig von dem Bearbeitungsstand der Großaufträge. Sie wurden mit Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bewertet.
 
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
            Beteiligungen zu Anschaffungskosten
            Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
            Ausleihungen zum Nennwert
            unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert und
            sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen sowie derivative Finanzinstrumente wurden nicht eingesetzt.
Forderungen und Wertpapiere in Höhe von wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde, soweit erforderlich, durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie folgt strukturiert:


 
Restlaufzeit < 1 Jahr
Restlaufzeit > 1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

102.132,00

570,00

Sonstige Verm.Gegenstände

5.314,71

710,73

- davon aus Steuern

4.705,96

0,00

- davon gg. Gesellschafter

0,00

0,00

Gesamtsumme

107.446,71

1.280,73


 
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Zwischen den einzelnen Bilanzposten und den Kontoauszügen der Kreditinstitute und Postscheckämtern zum Bilanzstichtag besteht volle Übereinstimmung. Die Bestände an flüssigen Mitteln sind durch das Kassenbuch bzw. Kontoauszüge nachgewiesen.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Zum Zwecke der periodengerechten Gewinnermittlung werden Rechnungsabgrenzungen in die Bilanz eingestellt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält kein Damnum/Disagio. 
Eigenkapital 
Gesellschafter                        Regina Christ, 27283 Verden                        Stammeinlage            25.000,00 €
 
Die Stammeinlagen der Gesellschafterin sind in voller Höhe erbracht. Die Höhe des gezeichneten Kapitals hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.
 
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern. 
 
Die voraussichtlichen Aufwendungen für Gewährleistungen, Jahresabschluss- und Archivierungskosten sowie für Personalkosten sind durch ausreichende Rückstellungen berücksichtigt. Weitere Risiken, die eine Bildung einer Rückstellung erforderlich machen, waren nicht erkennbar. Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen und Pensionsrückstellungen bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von € 112.040,74 (VJ 26.500,75) vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 4.750,00 (VJ 15.580,00). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in Höhe von 21.421,84 (VJ 3.061,37) zu verzeichnen.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:


 
Restlaufzeit < 1 Jahre
Restlaufzeit > 1 Jahr

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0,00

0,00

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

103.482,95

4.750,00

Sonstige Verbindlichkeiten

8.557,79

21.421,84

- davon aus Steuern

0,00

0,00

- davon im Rahmen sozialer Sicherheit

0,00

0,00

- davon gg. Gesellschafter

0,00

21.421,84

Gesamtsumme

112.040,74

26.171,84




Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine GmbH einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.


 

 

2016

2015

Bilanzsumme


147.657,35

144.737,52

Umsatzerlöse


85.800,00

939.514,99

Anzahl der Arbeitnehmer

 

1

1


 
Latente Steuern, Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine latente Steuern sowie keine, in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 89.730,63 € auf neue Rechnung vorzutragen. Ausschüttungen werden nicht vorgenommen.


III. Sonstige Pflichtangaben


Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Frau Diplom Wirtschaftsingenieurin (FH) Regina Christ geb. Hieke, geboren am 24.04.1960, wohnhaft in 27283 Verden, Stoffers Moor 34 geführt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- oder Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Die Zinsen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.


Sachverhalt

31.12.2015

Neuvergabe

Rückzahlung

31.12.2016

 





Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Regina Christ

3.061,37

18.360,47

0,00

21.421,84



Zugunsten der Mitglieder des Organs wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt €0.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen sind nicht zu machen. Das Unternehmen hält keine Anteile an in- oder ausländischen Investmentfonds. 
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde verzichtet. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, wird das Unternehmen gegebenenfalls in einem separaten Lagebericht unterrichten.



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.3.2018.

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