Christ-Hallenbau GmbH
Verden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.829,51 |
5.010,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
800,00 |
800,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.029,51 |
4.210,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
139.509,84 |
134.619,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.727,44 |
16.389,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.782,40 |
118.229,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.318,00 |
5.108,00 |
| Summe
Aktiva |
147.657,35 |
144.737,52 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
904,77 |
90.635,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.635,40 |
59.238,23 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
89.730,63 |
-6.397,17 |
| B.
Rückstellungen |
8.540,00 |
8.960,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
138.212,58 |
45.142,12 |
| Summe
Passiva |
147.657,35 |
144.737,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Christ-Hallenbau GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.Gemäß § 264
Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des BilMoG zu
beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§
266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung
nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB gewählt. Für eine klare und
übersichtliche Darstellung von allen geforderten
Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die
Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang
dargestellt.
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.Beim Jahresabschluss konnten die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender
Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Nicht mit dem
Vorjahr vergleichbare Beträge einzelner Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung liegen nicht vor.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte
mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Kosten für Wirtschaftsgüter bis 150 €
wurden sofort abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 €
wurden gem. § 6 Abs.2a EStG fest über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
| 0,00 € |
bei immateriellen
Vermögensgegenständen |
| 1.473,94 € |
bei Sachanlagen |
| 0,00 € |
bei Finanzanlagen |
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind
keine außerplanmäßigen Abschreibungen
enthalten. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht
vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden nicht
aktiviert.
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die
Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
- notwendige
Materialgemeinkosten
- notwendige
Fertigungsgemeinkosten
- Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das
betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der
Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs.
Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung
entfallende Zinsaufwand.
Vorräte, Ausleihungen, Forderungen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die fertigen und unfertigen Leistungen wurden mit den
Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten aus der Vor- und
Nachkalkulation bewertet. Die Zu- und Abschläge wurden
mit Vergangenheits- und Branchenwerten sowie der internen
Kostenrechnung verprobt.
Die Zusammensetzung des Vorratsbestandes, insbesondere
der unfertigen und teilfertigen Erzeugnisse und Leistungen
ist abhängig von dem Bearbeitungsstand der
Großaufträge. Sie wurden mit Herstellungs- bzw.
Anschaffungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
Ausleihungen zum Nennwert
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Finanzinstrumente wie Aktien und Anleihen sowie
derivative Finanzinstrumente wurden nicht eingesetzt.
Forderungen und Wertpapiere in Höhe von wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde, soweit
erforderlich, durch einen pauschalen Abschlag auf den
Forderungsbestand berücksichtigt.
Die bilanzierten Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie folgt strukturiert:
|
Restlaufzeit < 1 Jahr
€ |
Restlaufzeit > 1 Jahr
€ |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
102.132,00 |
570,00 |
Sonstige Verm.Gegenstände |
5.314,71 |
710,73 |
- davon aus Steuern |
4.705,96 |
0,00 |
- davon gg. Gesellschafter |
0,00 |
0,00 |
Gesamtsumme |
107.446,71 |
1.280,73 |
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Zwischen den einzelnen Bilanzposten und den
Kontoauszügen der Kreditinstitute und
Postscheckämtern zum Bilanzstichtag besteht volle
Übereinstimmung. Die Bestände an flüssigen
Mitteln sind durch das Kassenbuch bzw. Kontoauszüge
nachgewiesen.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Zum Zwecke der periodengerechten Gewinnermittlung
werden Rechnungsabgrenzungen in die Bilanz eingestellt. Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält kein
Damnum/Disagio.
Eigenkapital
Gesellschafter
Regina Christ, 27283
Verden
Stammeinlage
25.000,00 €
Die Stammeinlagen der Gesellschafterin sind in voller
Höhe erbracht. Die Höhe des gezeichneten Kapitals
hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.Die Steuerrückstellungen
beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht
veranlagte Steuern.
Die voraussichtlichen Aufwendungen für
Gewährleistungen, Jahresabschluss- und
Archivierungskosten sowie für Personalkosten sind durch
ausreichende Rückstellungen berücksichtigt. Weitere
Risiken, die eine Bildung einer Rückstellung
erforderlich machen, waren nicht erkennbar. Ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen und
Pensionsrückstellungen bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die
Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr liegen in Höhe von € 112.040,74 (VJ 26.500,75)
vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen € 4.750,00
(VJ 15.580,00). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren sind in Höhe von 21.421,84 (VJ
3.061,37) zu verzeichnen.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind wie folgt
strukturiert:
|
Restlaufzeit < 1 Jahre
€ |
Restlaufzeit > 1 Jahr
€ |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
103.482,95 |
4.750,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
8.557,79 |
21.421,84 |
- davon aus Steuern |
0,00 |
0,00 |
- davon im Rahmen sozialer Sicherheit |
0,00 |
0,00 |
- davon gg. Gesellschafter |
0,00 |
21.421,84 |
Gesamtsumme |
112.040,74 |
26.171,84 |
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine GmbH einzustufen. Die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften für den Anhang
gemäß § 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
|
|
2016 |
2015 |
Bilanzsumme |
€ |
147.657,35 |
144.737,52 |
Umsatzerlöse |
€ |
85.800,00 |
939.514,99 |
Anzahl der Arbeitnehmer |
|
1 |
1 |
Latente Steuern, Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine latente Steuern sowie
keine, in der Bilanz nicht ausgewiesenen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von
89.730,63 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Ausschüttungen werden nicht vorgenommen.
III. Sonstige Pflichtangaben
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Frau Diplom
Wirtschaftsingenieurin (FH) Regina Christ geb. Hieke, geboren
am 24.04.1960, wohnhaft in 27283 Verden, Stoffers Moor 34
geführt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder
Organmitgliedern bestehen Darlehens- oder Verrechnungskonten,
die banküblich verzinst werden. Die Zinsen wurden in der
Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Entsprechende
schriftliche Vereinbarungen liegen vor.
Sachverhalt |
31.12.2015 |
Neuvergabe |
Rückzahlung |
31.12.2016 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
Regina Christ |
3.061,37 |
18.360,47 |
0,00 |
21.421,84 |
Zugunsten der Mitglieder des Organs wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt €0.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen sind nicht zu machen. Das Unternehmen hält
keine Anteile an in- oder ausländischen
Investmentfonds.
Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde verzichtet.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, wird
das Unternehmen gegebenenfalls in einem separaten Lagebericht
unterrichten.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 29.3.2018. |