Ros Projekt
6 GmbH (vormals: Aquina Wassertechnik GmbH)
Köln
(vormals: Butzbach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.254,00 |
109.273,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.548,00 |
79.429,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
1.546,00 |
2.429,00 |
| 2.
Geschäfts- oder Firmenwert |
2,00 |
77.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.706,00 |
29.844,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
12.706,00 |
29.844,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
636.857,92 |
1.205.439,10 |
| I.
Vorräte |
457.853,82 |
379.980,58 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
457.853,82 |
379.980,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.765,05 |
800.523,18 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
137.714,39 |
156.299,94 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
|
533.841,10 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
1.050,66 |
110.382,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.239,05 |
24.935,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
813,38 |
18.416,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
651.925,30 |
1.333.129,09 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
21.680,00 |
13.000,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
21.680,00 |
13.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
605.245,30 |
1.295.129,09 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
|
762.725,65 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
119.101,18 |
224.103,12 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
462.470,33 |
289.114,72 |
| 4.
sonstige Verbindlichkeiten |
23.673,79 |
19.185,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
651.925,30 |
1.333.129,09 |
Anhang
1.1 Allgemein
a)
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Aquina Wassertechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im
Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz
- Sonstige
Angaben
1.2 Gliederung und
Darstellung
Die Bilanz wurde unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S.2 HGB,
266 HGB aufgestellt.
1.3 Besonderheiten der
Form des Jahresabschlusses
a)
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
b)
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Um die Klarheit der Darstellung zu optimieren wurden
in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in
§ 266 HGB zusammengefasst.
1.4 Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung
a)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§253 Abs. 1 HGB).
b)
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
1.5 Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
a)
Bruttoanlagespiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
b)
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der aktivierte entgeltlich erworbene Geschäfts-
oder Firmenwert wurde entsprechend seiner geschätzten
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
c)
Eigenkapital
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
d)
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
€ 605.245,30 (Vorjahr: € 650.573,75).
e)
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 127.948,64).
f)
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
1.6 Sonstige
Pflichtangaben
a)
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
Mit Wirkung zum 7.07.2005 hat die Gesellschaft mit
der Ros Beteiligungsgesellschaft mbH einen Beherrschungs-
und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Danach
untersteht die Aquina Wassertechnik GmbH der Leitung der
Ros Beteiligungsgesellschaft mbH und ist zur
Gewinnabführung verpflichtet. Die Ros
Beteiligungsgesellschaft mbH ist verpflichtet
Jahresfehlbeträge der Aquina Wassertechnik GmbH
auszugleichen.
b)
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Dipl.-Ing.
Michiel Ros, Kaufmann
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