mediaconcept GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.533,00 |
349,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
924,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.609,00 |
349,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.512,58 |
25.510,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.620,00 |
1.726,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.892,58 |
23.784,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
615,11 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.660,69 |
25.859,97 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.817,87 |
24.123,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
876,02 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.693,89 |
-876,02 |
| B.
Rückstellungen |
19.336,03 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.023,29 |
252,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.023,29 |
252,49 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
483,50 |
483,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.660,69 |
25.859,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die GmbH wurde im Jahr 2010 gegründet.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des
BilMoG nicht anzuwenden.
Angaben zur Bilanz
Soweit § 285 Nr. 26 HGB zutrifft, ist § 285
Nr. 18 HGB nicht anzuwenden.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen
Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis
gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der
Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben
in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger
werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen
Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die
Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 12.023,29
(Vorjahr: Euro 252,49).
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Raschied Schabana
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Weitere
Geschäftsführer:
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Florian Schütz
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Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2013 festgestellt.
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