Consulio Consulting GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 181490
Vorher
Consulio Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
22.9.2009
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Unternehmensberatung. Darüber hinaus unabhängige Administration und Betreuung von betrieblichen Vergütungs- und Versorgungssystemen, Konzeption und Unterstützung bei der Neueinrichtung und/oder Umstrukturierung von betrieblichen Versorgungswerken und Zeitwertkonten, Rentenberatung auf dem Gebiet der betrieblichen- und berufsständischen Versorgung als außergerichtliche Rechtsdienstleistung, Personalberatung, Durchführung von Seminaren und Lehrveranstaltungen für private und öffentliche Bildungsträger.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Neumer
seit 22.9.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82237 Wörthsee
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Consulio Consulting GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 7.466,00 0,00
I. Sachanlagen 7.466,00 0,00
B. Umlaufvermögen 210.909,54 30.691,35
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.670,54 8.919,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 166.239,00 21.772,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.285,43 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 225.660,97 30.691,35

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 153.173,29 16.254,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 2.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.436,38 0,00
2. eingefordertes Kapital 18.563,62 2.000,00
II. Gewinnrücklagen 0,00 3.563,62
III. Bilanzgewinn 134.609,67 10.690,87
B. Rückstellungen 64.050,15 9.922,33
C. Verbindlichkeiten 8.437,53 4.514,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.437,53 4.514,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 225.660,97 30.691,35

Anhang zum 31. Dezember 2010

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im großen Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht weitgehend nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH °s.

4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

5. Mit Ausnahme der durch die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

Mangels Notwendigkeit wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Die mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BIMOG) sich ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach " 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht

Aktivseite

1. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.

Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wird von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe eines angemessenen aus Vergangenheitswerten abgeleiteten Anteiles des Nettoforderungsbestandes abgesetzt.

6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,48%.

2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 1.621,45 Euro. Mangels Anlagevermögen im Vorjahr waren keine Abschreibungen veranlasst.

2. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 159.609,67 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 12.690,87 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Rückstellungen aus Ertragsteuern in Höhe von 54.545,61 Euro ( Vj. 6.998,28 Euro ), Rückstellung für nicht fällig gewordene Umsatzsteuer in Höhe von 7.004,54 Euro ( Vj. 1.424,05 Euro ) und Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 2.500,00 Euro ( Vj. 1.500,00 Euro ). Alle Rückstellungen sind von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 8.437,53 Euro und im Vorjahr in Höhe von 4.514,53 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 420,13 Euro und im Vorjahr in Höhe von 240,00 Euro.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3. Mitglieder der Geschäftsführung in 2010

Herr Stefan Neumer

4. Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen nicht.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer

 

München, den 14.12.2011

Stefan Neumer, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.

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