Fiedler
Engineering Services GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.600,00 |
24.642,50 |
| I.
Sachanlagen |
15.600,00 |
24.642,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
102.198,08 |
23.719,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.198,08 |
11.133,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
12.586,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
384,02 |
502,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
118.182,10 |
48.864,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.773,99 |
24.998,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
13.351,49 |
| III.
Bilanzgewinn |
14.773,99 |
-13.352,81 |
| B.
Rückstellungen |
24.483,53 |
7.685,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.924,58 |
16.180,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
118.182,10 |
48.864,60 |
Anhang
I. Aufstellungs- und Gliederungsmethoden
Der Jahresabschluss der Fiedler Engineering Services
GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung
des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen worden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00
werden im Jahre des Zugangs gemäß § 6 Abs.
2 EStG voll abgeschrieben. Soweit in den Vorjahren für
solche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von über Euro 150,00 bis Euro
1.000,00 im Jahr des Zugangs ein Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet worden ist,
wird dieser über fünf Jahre linear abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten
bilanziert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlage für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr existieren nicht.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen den
Gesellschafter in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro
114,48) enthalten.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn
wurde ein Verlustvortrag von Euro 1,32 einbezogen.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Vom Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind innerhalb eines Jahres Euro 51.957,19 (Vorjahr: Euro
8.551,07) fällig.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren existieren nicht.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen Euro
12.035,23 (Vorjahr: Euro 0,00) gegenüber dem
Gesellschafter.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden
Personen geführt
:
Herrn Gero Fiedler, Diplom-Ingenieur, Münster.
Münster, den 23.08.2011
Fiedler Engineering Services GmbH -
Geschäftsführung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2011 festgestellt.
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