Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 16613
Eingetragen
4.12.2013
Branche
Institute für Factoring-GeschäfteBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Das Betreiben des Factoringgeschäftes im Sinne des § 1 a Abs. 1 Nr. 9 KWG in Form des laufenden Ankaufs von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Lösche
seit 21.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Markus Voelkel
Finkenberg 1, 47509 Rheurdt
25.100 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Cash Factory GmbH

Kempen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht Cash Factory GmbH - 2024




1  Geschäft und Rahmenbedingungen
Die Cash Factory GmbH wurde durch Gesellschafterbeschluss am 06.12.2024 aufgelöst. Mit Wirkung zum 01.01.2025 befindet sich das Unternehmen in Liquidation. Eine Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit war bis zum 31.03.2025 vorgesehen.
Die Gesellschaft erbrachte bis zum 31.03.2025 Factoring-Dienstleistungen für Forderungen von Leistungserbringern im Gesundheitswesen sowie bis zum 31.12.2024 Zuordnungsleistungen im Rahmen von Zahlungseingängen ("Mapping") aus Sammelzahlungen gesetzlicher Krankenkassen. Die Geschäftstätigkeit wurde bis Ende März 2025 planmäßig abgewickelt. Der letzte Ankauf von Forderungen ist am 31.03.2025 erfolgt, alle Kundenverträge wurden zum 31.03.2025 beendet.
Der zum 31.12.2024 ausgelaufene Vertrag zur Mappingtätigkeit mit der HMM Deutschland GmbH wurde nicht verlängert. Damit entfällt auch diese wiederkehrende Einnahmequelle ab Beginn des neuen Jahres.
Ein Verzicht auf die Erlaubnis zur Erbringung von Factoring gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG wurde mit Wirkung zum 01.04.2025 gegenüber der BaFin erklärt.

Im Berichtszeitraum bestand das Unternehmen personell aus einer Zweimann-Geschäftsführung sowie einer festangestellten Mitarbeiterin am Standort Kempen.
Das zentrale Produkt war die Vorfinanzierung von Forderungen, die Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Anbieter von Rehasport sowie Pflege- und Betreuungsdienste gegenüber Kranken- und Pflegekassen geltend machen.
Im relevanten Marktsegment traten und treten als Wettbewerber vor allem Abrechnungszentren auf, die vergleichbare Dienstleistungen anbieten. Diese verfügen jedoch größtenteils nicht über automatisierte Prozesse, sodass das Unternehmen durch seinen hohen Automatisierungsgrad einen strukturellen Wettbewerbsvorteil aufwies.
Da das operative Geschäft in diesem Bereich bislang nur in begrenztem Umfang - wenn auch mit leichtem Wachstum - realisiert wurde, lässt sich die Marktposition bis zur Anmeldung der Liquidation nicht belastbar bewerten. Trotz vorhandener Alleinstellungsmerkmale konnte sich das Produkt nicht in dem ursprünglich erwarteten Maße durchsetzen. Die Geschäftsentwicklung verlief deutlich schleppender als geplant, sodass sich die zuvor angestellten positiven Prognosen nicht erfüllt haben.

Die Geschäftsentwicklung war maßgeblich abhängig von der erfolgreichen Etablierung automatisierter Prozesse im Freigabe- und Abrechnungsverfahren zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sowie vom Liquiditätsbedarf der Leistungserbringer.

Der innovative Ansatz des Unternehmens sowie die sich im Gesundheitswesen zunehmend etablierenden Automatisierungslösungen führten im zehnten vollen Geschäftsjahr zu einer leichten Umsatzsteigerung bei den Factoringgebühren.
Die Erlöse aus dem Mappingbereich - der Zuordnung von Sammelzahlungen der Krankenkassen zu den Einzelforderungen der Kunden - gingen hingegen zurück. Ursache hierfür waren Zugeständnisse an den zentralen Kooperationspartner im Rahmen einer neu verhandelten Preisstruktur.
Der nach wie vor nur geringfügige, wenn auch leicht gestiegene Umsatz im Bereich des Factoring-Geschäfts ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das vorgelagerte Abrechnungsprodukt des Kooperationspartners bislang lediglich bei wenigen Kunden zum Einsatz kam. Dadurch fehlt weiterhin die breite Grundlage für eine flächendeckende Nutzung des Factoring-Angebots der Cash Factory.

Eine Bewertung der Abweichung vom ursprünglichen Plan zeigt, dass sich der angestrebte Durchbruch der Automatisierungslösungen in der sehr konservativen, politisch geprägten und träge agierenden Gesundheitsbranche deutlich zäher gestaltete als zunächst erwartet.
Zwar hat die öffentliche Diskussion rund um Digitalisierung und Automatisierung im Gesundheitswesen im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter an Dynamik gewonnen, doch blieb deren praktische Umsetzung bislang sehr deutlich hinter den Erwartungen zurück. Vor diesem Hintergrund wurde ursprünglich von einer schrittweisen Marktdurchdringung in den Folgejahren ausgegangen. Eine ursprünglich erwartete sukzessive Steigerung blieb aus.
Die Nachfrage nach dem Factoring-Produkt blieb auch im Geschäftsjahr 2024 auf einem niedrigen Niveau, da sich weiterhin zu wenige Leistungserbringer für das vorgelagerte Automatisierungssystem registrierten und dieses aktiv nutzten.

Zwar hätten die veränderten makroökonomischen Rahmenbedingungen - insbesondere das gestiegene Zins- und Inflationsniveau - grundsätzlich das Factoringgeschäft stützen können, dieser positive Effekt blieb jedoch aus.
Ursprünglich war vorgesehen, das Geschäftsmodell durch die Beantragung einer Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu erweitern, um ergänzend finanzierungsnahe Dienstleistungen - insbesondere im Kontext neuer Vertragsmodelle des Kooperationspartners - anbieten zu können. Ziel war es, über sogenannte Finanztransfergeschäfte zusätzliches Erlöspotenzial zu erschließen.
Da sich jedoch abzeichnete, dass die entsprechenden Geschäftsmöglichkeiten nicht realisiert werden können und auch die Beantragung der ZAG-Zulassung angesichts der rückläufigen operativen Perspektiven nicht weiterverfolgt wurde, entschloss sich die Gesellschafterversammlung am 06.12.2024 zur Auflösung der Gesellschaft.
Auch im Mappingbereich - der Zuordnung von Sammelzahlungen gesetzlicher Krankenkassen zu Einzelforderungen - war aufgrund einer veränderten Preisstruktur ein weiterer Rückgang der Erlöse zu verzeichnen. Diese Leistung, bei der das Unternehmen nicht in den Geldfluss eingebunden ist, konnte durch die im Vorjahr vorgenommenen Anpassungen nicht mehr wirtschaftlich kompensiert werden.
Die Kombination aus geringer Marktdurchdringung des Kernprodukts, fehlendem Wachstumspotenzial und dem wirtschaftlich begründeten Verzicht auf die strategisch geplante Erweiterung des Geschäftsmodells führte letztlich zur Entscheidung, die operative Geschäftstätigkeit einzustellen und die Gesellschaft ordnungsgemäß abzuwickeln.

Im Geschäftsjahr fanden keine Sponsoringaktivitäten statt. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit ergeben sich weder gegenwärtig noch perspektivisch nennenswerte Auswirkungen auf Umweltbelange.

Angesichts des weiterhin überschaubaren Geschäftsvolumens und der daraus resultierenden begrenzten Aussagekraft des operativen Geschäftsjahres erfolgen die nachfolgenden Ausführungen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage in verkürzter Form. Die zuvor dargestellten Rahmenbedingungen stellen die maßgeblichen Einflussfaktoren dar, welche die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr geprägt haben.

2 Ertragslage
Die Erträge im Geschäftsjahr 2024 resultieren primär aus der Mappingtätigkeit (323 T€) sowie aus geringen Factoringgebühren (40 T€). Insgesamt konnte ein positives operatives Ergebnis erzielt werden.
Die Mappingtätigkeit wurde mit Ablauf des Jahres 2024 eingestellt, da der Vertrag mit dem bisherigen Kooperationspartner HMM Deutschland GmbH nicht verlängert wurde. Factoringgeschäfte wurden nur noch bis zum 31.03.2025 abgewickelt. Danach wird kein operativer Umsatz mehr erzielt.
Prognosen zur zukünftigen Geschäftsentwicklung entfallen aufgrund der beschlossenen Auflösung der Gesellschaft.
Aufgrund der Tatsache, dass sich das Unternehmen weiterhin in der Phase der Markteinführung seines Kernproduktes befand, das sich jedoch nicht erfolgreich im Markt durchsetzen konnte, fielen auch im Jahr 2024 keine umfangreichen personalintensiven Tätigkeiten an. Entsprechend blieben die Personalkosten mit rund 71,9 T€ auf einem überschaubaren Niveau.

Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf weitere Modelle - insbesondere im Bereich der Zahlungsdienste gemäß ZAG - erfolgte nicht. Aus strategischen und kalkulatorischen Gründen wurde unterjährig von der Zulassung zum ZAG Abstand genommen und keine neuen Geschäftsmodelle im Rahmen einer angestrebten ZAG-Zulassung aufgenommen.

Die administrativen Tätigkeiten außerhalb der ausgelagerten Prozesse wurden weiterhin mit eigenem Personal erledigt. Eine wesentliche Veränderung der Ertragslage war im Vorfeld der Liquidation nicht mehr zu erwarten; sie verblieb auf dem Niveau des Vorjahres. Wechselkursschwankungen, Aufwendungen für Produkthaftung sowie Umweltschutzaufwendungen hatten - wie in den Vorjahren - aufgrund der Natur der Geschäftstätigkeit keine Relevanz. Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Abwicklung des Unternehmens sind zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht absehbar.

3 Finanzlage
Die Gesellschaft verfügt über ein voll eingezahltes Stammkapital in Höhe von 25,1 T€. Ergänzend wurde mit dem Gesellschafter ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der dem Unternehmen einen zusätzlichen Finanzierungsrahmen zur Verfügung stellt. Dieser dient insbesondere zur Absicherung von Liquiditätsbedarfen im Zusammenhang mit dem - wenn auch in geringem Umfang betriebenen - Factoringgeschäft, das gelegentlich mit Schwankungen im Volumen einhergeht.

Im Berichtsjahr 2024 konnte der Liquiditätsbedarf vollständig durch Einnahmen aus dem operativen Geschäft sowie durch vorhandene Bankguthaben gedeckt werden. Der durch den Gesellschafter zugesagte Finanzierungsrahmen musste in der Berichtsperiode nicht in Anspruch genommen werden.

Weitere Sicherungsmaßnahmen werden gegenwärtig aufgrund der beschlossenen Liquidation nicht als erforderlich angesehen. Wechselkurs- oder Anlagerisiken bestehen aufgrund der Geschäftsstruktur nicht, weshalb auch keine diesbezügliche Risikovorsorge erforderlich ist.

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von rund 413,9 T€ sowie Forderungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 536,4 T€. Auf der Passivseite bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 331,4 T€, davon 6,7 T€ sonstige Verbindlichkeiten, 135,1 T€ gegenüber Kunden und 189,6 T€ gegenüber Kreditinstituten. Für Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Bankverbindlichkeiten besteht eine Cash-Pooling-Vereinbarung, sodass sich im Saldo eine Nettoforderung in Höhe von 346,8 T€ ergibt. Rückstellungen wurden für Jahresabschluss, Prüfung und Steuerverpflichtungen in Höhe von ca. 33,3 T€ gebildet.

Als einziges potenzielles Liquiditätsrisiko wurde bislang eine unerwartet starke Ausweitung des Factoringvolumens identifiziert. Aufgrund der Liquidation ist dieses Risiko nicht mehr gegeben.

Weitere wesentliche Liquiditätsrisiken bestehen nicht. Die Risikotragfähigkeit des Unternehmens war zum Bilanzstichtag derart robust, dass selbst ein vollständiger Ausfall eines Volumens in Höhe von rund zwei Monatsforderungen durch eigene liquide Mittel kompensiert werden könnte.

4 Vermögenslage
Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf rund 655,6 T€. Es setzt sich zusammen aus der voll eingezahlten Stammeinlage in Höhe von 25,1 T€ und einem Bilanzgewinn von 630,5 T€.

Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, steht dem Unternehmen im Rahmen eines mit dem Gesellschafter geschlossenen Finanzierungsvertrags ein Darlehensrahmen zur Verfügung. Dieser wäre in der Lage, selbst ein Vielfaches des bisherigen Forderungsankaufsvolumens abzudecken und sollte ursprünglich als Sicherung für den Ausbau des operativen Geschäfts dienen.

Mit einer Eigenkapitalquote von 63,7 % war die Gesellschaft zum Stichtag gut kapitalisiert und in der Lage, das bestehende Factoringvolumen aus eigener Kraft zu finanzieren. Auch ein sukzessiver Anstieg des Forderungsvolumens konnte durch Eigenmittel auch ohne den eingeräumten Finanzierungsrahmen im Berichtszeitraum abgesichert werden.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich beschlossenen Auflösung der Gesellschaft ist eine zukünftige Ausweitung des Geschäfts jedoch nicht mehr vorgesehen. Eine Anpassung oder erneute Einrichtung externer Kreditlinien ist damit obsolet. Stattdessen konzentriert sich die Gesellschaft auf die ordnungsgemäße Abwicklung des vorhandenen Vermögens im Rahmen der Liquidation.

5 Risiko- und Prognosebericht
Aufgrund der am  06.12.2024 beschlossenen Auflösung der Cash wird die Gesellschaft  im Laufe des Jahres 2025 abgewickelt. Sämtliche operativen Tätigkeiten, insbesondere das Factoring-Geschäft, werden zum 31.03.2025 eingestellt, Kundenverträge sind zum selben Datum beendet. Der Vertrag zur Mappingtätigkeit mit der HMM Deutschland GmbH wurde nicht verlängert und endete zum 31.12.2024. Auf die Erlaubnis zur Erbringung von Factoring gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG wurde mit Wirkung zum 01.04.2025 verzichtet.

Infolgedessen konzentriert sich die Risikobetrachtung ausschließlich auf Risiken im Rahmen der Abwicklung der Gesellschaft. Chancen oder Risiken aus künftiger Geschäftsentwicklung bestehen nicht mehr.

Die bekannten Risikoarten werden im Folgenden im Kontext der Liquidation bewertet:

Veritäts- und Delkredererisiken:
Die bestehenden Forderungen resultieren überwiegend gegen gesetzliche Krankenkassen. Das Ausfallrisiko ist aufgrund der Struktur des deutschen Gesundheitssystems sowie der bisherigen Zahlungserfahrungen als äußerst gering einzuschätzen. Für das restliche Factoringvolumen im niedrigschwelligen Pflegebereich bestehen Rückgaberechte und Risikoeinbehalte, die etwaige Ausfallrisiken stark begrenzen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Liquidationsmasse ist daher nicht zu erwarten.
Marktpreisrisiken (Zinsänderungen):
Zinsänderungen haben für die Gesellschaft keine Relevanz mehr, da die aktive Geschäftstätigkeit zum 31.03.2025 eingestellt wird und keine zukünftigen Geschäfte mehr geplant sind.
Liquiditätsrisiken:
Das Unternehmen verfügt über ausreichende liquide Mittel zur Abwicklung sämtlicher Verpflichtungen. Der vom Gesellschafter eingeräumte Finanzierungsrahmen bleibt bis zur endgültigen Liquidation verfügbar. Ein Liquiditätsengpass ist somit nicht erkennbar.
Operationelle Risiken:
Durch die geringe Unternehmensgröße und die weitgehende Automatisierung sind operationelle Risiken bereits im aktiven Geschäftsbetrieb als gering einzuschätzen gewesen. Im Rahmen der Abwicklung bestehen klare Prozesse. Die Abwicklung erfolgt durch einen der ehemaligen Geschäftsführer mit Unterstützung externer Ressourcen. Risiken aus Fehlern, Systemausfällen oder internen Kontrollmängeln sind minimal.
Sonstige Risiken:
Weitere Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die Liquidation sind nicht bekannt. Regulatorische Anforderungen an die ordnungsgemäße Beendigung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit wurden beachtet und gegenüber der BaFin kommuniziert.

Das Gesamtrisiko im Rahmen der Liquidation ist als sehr gering einzuschätzen. Die Cash Factory GmbH ist in der Lage, sämtliche Verpflichtungen zu erfüllen und die Geschäftsabwicklung ohne wesentliche Risiken durchzuführen. Eine Fortführung des Unternehmens ist nicht geplant und nicht vorgesehen.

Das Geschäftsjahr 2024 markiert das letzte volle operative Jahr der Cash Factory GmbH. Mit dem Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2024 steht das Jahr 2025 im Zeichen der geordneten Liquidation und der vollständigen Abwicklung der verbleibenden Geschäftstätigkeiten.

Kempen, 02.04.2025    _______________________________
Christian Lösche
Liquidator der Gesellschaft

Bilanz

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
3. Forderungen an Kreditinstitute 536.379,53 490.507,27
a) täglich fällig 536.379,53 490.507,27
4. Forderungen an Kunden 413.862,54 616.198,97
11. Immaterielle Anlagewerte 0,00 2,00
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 2,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 70.123,00 113.366,74
Summe der Aktiva 1.020.365,07 1.220.074,98

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 189.618,21 188.370,42
a) täglich fällig 189.618,21 188.370,42
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 135.118,24 249.629,58
b) Andere Verbindlichkeiten 135.118,24 249.629,58
ba) täglich fällig 135.118,24 249.629,58
5. Sonstige Verbindlichkeiten 6.707,70 11.262,49
7. Rückstellungen 33.336,02 70.040,00
b) Steuerrückstellungen 14.296,02 0,00
c) andere Rückstellungen 19.040,00 70.040,00
12. Eigenkapital 655.584,90 700.772,49
a) Eingefordertes Kapital 25.100,00 25.100,00
Gezeichnetes Kapital 25.100,00 25.100,00
d) Bilanzgewinn 630.484,90 675.672,49
Summe der Passiva 1.020.365,07 1.220.074,98

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2024 - 31.12.2024
EUR
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1. Zinserträge aus 658,76  
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 658,76  
2. Zinsaufwendungen   851,33
5. Provisionserträge 363.206,34 498.020,19
8. Sonstige betriebliche Erträge 5.620,26 3.220,53
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 193.033,98 171.778,73
a) Personalaufwand 71.854,95 48.220,40
aa) Löhne und Gehälter 58.600,00 38.989,80
ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 13.254,95 9.230,60
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 121.179,03 123.558,33
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 222,98  
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 24.023,87  
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 152.204,53 328.610,66
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 47.392,12 104.220,80
27. Jahresüberschuss 104.812,41 224.389,86
28. Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr 525.672,49 451.282,63
34. Bilanzgewinn 630.484,90 675.672,49

Anhangangaben

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH geführt und ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 340 Abs. 4 HGB. Der Bilanzierung und Bewertung liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften, insb. §§ 238 bis 289 HGB, sowie über die Rechnungslegung von Finanzdienstleistungsinstituten, insb. §§ 340a - 340h HGB und die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) zu Grunde. Mit Gesellschafterbeschluss vom 29.11.2017 hat die Gesellschaft ihren Sitz von Moers nach Kempen verlegt und wird beim Handelsregister Krefeld unter HRB 16613 geführt.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Dezember 2024 wurde die Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 aufgelöst. Die Geschäftsführer wurden zum 31. Dezember 2024 abberufen und Herr Christian Lösche wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zum alleinigen Liquidator der Gesellschaft bestellt. Die Auflösung der Gesellschaft gem. § 24 Abs. 8 KWG wurde der BaFin und der Deutschen Bundesbank mit Schreiben vom 6. Dezember 2024 angezeigt. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld ist am 21. Januar 2025 erfolgt.


Gliederung

Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV).


Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Cash Factory GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Kempen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Krefeld
Register-Nr.: 16613

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 251, §§ 252 bis 256a und entsprechend §§ 340 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der anzuwendenden besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute erstellt.

Da die Factoring-Dienstleistungen erst zum 31. März 2025 eingestellt wurden, wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fortgeführt.


Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.


Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen an Kreditinstitute, die Forderungen an Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Es wurde Vorsorge für allgemeine Bankrisiken i.H.v. 2,5% gem. § 340f HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.


Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.


Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang gesondert aufgeführt.


Forderungen

Fristengliederung   31.12.2024



 
Restlaufzeiten
 
bis 3 Monate
3 M bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
andere Forderungen an Kreditinstitute
536.379,53
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
490.507,27
0,00
0,00
0,00)
Forderungen an Kunden
413.862,54
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
616.198,97
0,00
0,00
0,00)



Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen resultieren aus Überzahlungen von Steuern vom Einkommen und Ertrag.


Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten sowie Abschlusskosten (Erstellung und Prüfung).


Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Fristengliederung  31.12.2024

 
Restlaufzeiten
 
bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
189.618,21
0,00
0,00
0,00
Vorjahr
188.370,42
0,00
0,00
0,00)



Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Fristengliederung  31.12.2024

 
Restlaufzeiten
 
bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
135.118,24
0,00
0,00
0,00
(Vorjahr
249.629,58
0,00
0,00
0,00)


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultieren mit EUR 130.544,59 (Vj: EUR 244.341,93) aus dem Forderungsankauf der Gesellschaft und mit EUR 4.573,65 (Vj: EUR 5.287,65) aus Lieferungen und Leistungen.


Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 1.953,00 (Vj: EUR 7.744,43) Verbindlichkeiten aus Steuern.


Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionserträge

Die Provisionserträge i.H.v. TEUR 363 (Vj: TEUR 498) resultieren aus dem nationalen Provisionsgeschäft der Gesellschaft. Im erlaubnispflichtigen Factoringgeschäft wurden Provisionserträge i.H.v. TEUR 40 (Vj: TEUR 32) erzielt, während im nicht erlaubnispflichtigen Geschäftsbereich Provisionserträge i.H.v. TEUR 323 (Vj: TEUR 466) erzielt wurden. Darüber hinaus existieren keine weiteren Geschäftsfelder oder regionale Diversifikationen. Aufgrund der Geringfügigkeit der Provisionserträge im erlaubnispflichtigen Factoringbereich wird auf einen gesonderten Ausweis des Zinsanteils der Factoringgebühren verzichtet. Die gesamten Factoringgebühren i.H.v. TEUR 40 (Vj: TEUR 32) werden unter den Provisionserträgen ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Berichtjahr beschäftigte die Gesellschaft 1 kaufmännische Arbeitnehmer.


Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Berichtsjahr 2024:

Herr Markus Voelkel, Rheurdt (bis 31. Dezember 2024) und
Herr Christian Lösche, Issum (ab 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024)

Der ausgeübten Berufe entsprechen der Organstellung.
Beide Geschäftsführer hatten die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Mit Auflösung der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 wurden die Geschäftsführer abberufen und Herr Christian Lösche wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zum alleinigen Liquidator der Gesellschaft bestellt.
Die Gesellschaft macht Gebrauch vom § 286 Abs. 4 HGB.
Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 10.000,00 und bezieht sich ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Aufgrund der am 6. Dezember 2024 beschlossenen Auflösung der Cash Factory GmbH wird die Gesellschaft im Laufe des Jahres 2025 abgewickelt

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Kempen, 2. April 2025   

Christian Lösche   
Liquidator    

sonstige Berichtsbestandteile

Beschluss der Gesellschafter der Cash Factory GmbH i.L.
im schriftlichen Verfahren

Die Satzung der Cash Factory GmbH i.L. sieht gemäß § 7 die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen auch im schriftlichen Verfahren vor.

Der Gesellschafter der Cash Factory GmbH i.L. mit Sitz in Kempen

· Markus Voelkel

erklärt sich mit der Fassung des nachstehenden Beschlusses im Umlaufverfahren einverstanden und verzichtet auf die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften aus Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zur Beschlussfassung sowie auf alle Anfechtungsmöglichkeiten.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024
Ja
Nein
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2024 wird genehmigt.


X

Die Gesellschaft beschließt, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 630.484,90 EUR auf neue Rechnungen vorgetragen wird.


X

Die Geschäftsführer Markus Voelkel und Christian Lösche werden für das Geschäftsjahr 2024 entlastet.


X



Kempen, 10.04.2025
­­­­­­­Ort, Datum  Markus Voelkel


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Cash Factory GmbH
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Cash Factory GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Cash Factory GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen, kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtige Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· erlange ich ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
· beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die ich während meiner Prüfung feststelle.

Hamburg, 2. April 2025

Reiss
Wirtschaftsprüferin

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