Cash Factory
GmbH
Kempen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Lagebericht Cash Factory GmbH - 2024
1 Geschäft und Rahmenbedingungen
Die Cash Factory GmbH wurde durch
Gesellschafterbeschluss am 06.12.2024 aufgelöst. Mit
Wirkung zum 01.01.2025 befindet sich das Unternehmen in
Liquidation. Eine Fortführung der operativen
Geschäftstätigkeit war bis zum 31.03.2025
vorgesehen.
Die Gesellschaft erbrachte bis zum 31.03.2025
Factoring-Dienstleistungen für Forderungen von
Leistungserbringern im Gesundheitswesen sowie bis zum
31.12.2024 Zuordnungsleistungen im Rahmen von
Zahlungseingängen ("Mapping") aus Sammelzahlungen
gesetzlicher Krankenkassen. Die Geschäftstätigkeit
wurde bis Ende März 2025 planmäßig
abgewickelt. Der letzte Ankauf von Forderungen ist am
31.03.2025 erfolgt, alle Kundenverträge wurden zum
31.03.2025 beendet.
Der zum 31.12.2024 ausgelaufene Vertrag zur
Mappingtätigkeit mit der HMM Deutschland GmbH wurde
nicht verlängert. Damit entfällt auch diese
wiederkehrende Einnahmequelle ab Beginn des neuen Jahres.
Ein Verzicht auf die Erlaubnis zur Erbringung von
Factoring gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG
wurde mit Wirkung zum 01.04.2025 gegenüber der BaFin
erklärt.
Im Berichtszeitraum bestand das Unternehmen personell
aus einer Zweimann-Geschäftsführung sowie einer
festangestellten Mitarbeiterin am Standort Kempen.
Das zentrale Produkt war die Vorfinanzierung von
Forderungen, die Leistungserbringer wie Physiotherapeuten,
Anbieter von Rehasport sowie Pflege- und Betreuungsdienste
gegenüber Kranken- und Pflegekassen geltend machen.
Im relevanten Marktsegment traten und treten als
Wettbewerber vor allem Abrechnungszentren auf, die
vergleichbare Dienstleistungen anbieten. Diese verfügen
jedoch größtenteils nicht über automatisierte
Prozesse, sodass das Unternehmen durch seinen hohen
Automatisierungsgrad einen strukturellen Wettbewerbsvorteil
aufwies.
Da das operative Geschäft in diesem Bereich
bislang nur in begrenztem Umfang - wenn auch mit leichtem
Wachstum - realisiert wurde, lässt sich die
Marktposition bis zur Anmeldung der Liquidation nicht
belastbar bewerten. Trotz vorhandener Alleinstellungsmerkmale
konnte sich das Produkt nicht in dem ursprünglich
erwarteten Maße durchsetzen. Die
Geschäftsentwicklung verlief deutlich schleppender als
geplant, sodass sich die zuvor angestellten positiven
Prognosen nicht erfüllt haben.
Die Geschäftsentwicklung war maßgeblich
abhängig von der erfolgreichen Etablierung
automatisierter Prozesse im Freigabe- und
Abrechnungsverfahren zwischen Krankenkassen und
Leistungserbringern sowie vom Liquiditätsbedarf der
Leistungserbringer.
Der innovative Ansatz des Unternehmens sowie die sich
im Gesundheitswesen zunehmend etablierenden
Automatisierungslösungen führten im zehnten vollen
Geschäftsjahr zu einer leichten Umsatzsteigerung bei den
Factoringgebühren.
Die Erlöse aus dem Mappingbereich - der Zuordnung
von Sammelzahlungen der Krankenkassen zu den
Einzelforderungen der Kunden - gingen hingegen zurück.
Ursache hierfür waren Zugeständnisse an den
zentralen Kooperationspartner im Rahmen einer neu
verhandelten Preisstruktur.
Der nach wie vor nur geringfügige, wenn auch
leicht gestiegene Umsatz im Bereich des
Factoring-Geschäfts ist im Wesentlichen darauf
zurückzuführen, dass das vorgelagerte
Abrechnungsprodukt des Kooperationspartners bislang lediglich
bei wenigen Kunden zum Einsatz kam. Dadurch fehlt weiterhin
die breite Grundlage für eine flächendeckende
Nutzung des Factoring-Angebots der Cash Factory.
Eine Bewertung der Abweichung vom ursprünglichen
Plan zeigt, dass sich der angestrebte Durchbruch der
Automatisierungslösungen in der sehr konservativen,
politisch geprägten und träge agierenden
Gesundheitsbranche deutlich zäher gestaltete als
zunächst erwartet.
Zwar hat die öffentliche Diskussion rund um
Digitalisierung und Automatisierung im Gesundheitswesen im
abgelaufenen Geschäftsjahr weiter an Dynamik gewonnen,
doch blieb deren praktische Umsetzung bislang sehr deutlich
hinter den Erwartungen zurück. Vor diesem Hintergrund
wurde ursprünglich von einer schrittweisen
Marktdurchdringung in den Folgejahren ausgegangen. Eine
ursprünglich erwartete sukzessive Steigerung blieb aus.
Die Nachfrage nach dem Factoring-Produkt blieb auch im
Geschäftsjahr 2024 auf einem niedrigen Niveau, da sich
weiterhin zu wenige Leistungserbringer für das
vorgelagerte Automatisierungssystem registrierten und dieses
aktiv nutzten.
Zwar hätten die veränderten
makroökonomischen Rahmenbedingungen - insbesondere das
gestiegene Zins- und Inflationsniveau - grundsätzlich
das Factoringgeschäft stützen können, dieser
positive Effekt blieb jedoch aus.
Ursprünglich war vorgesehen, das
Geschäftsmodell durch die Beantragung einer Erlaubnis
nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu erweitern,
um ergänzend finanzierungsnahe Dienstleistungen -
insbesondere im Kontext neuer Vertragsmodelle des
Kooperationspartners - anbieten zu können. Ziel war es,
über sogenannte Finanztransfergeschäfte
zusätzliches Erlöspotenzial zu erschließen.
Da sich jedoch abzeichnete, dass die entsprechenden
Geschäftsmöglichkeiten nicht realisiert werden
können und auch die Beantragung der ZAG-Zulassung
angesichts der rückläufigen operativen Perspektiven
nicht weiterverfolgt wurde, entschloss sich die
Gesellschafterversammlung am 06.12.2024 zur Auflösung
der Gesellschaft.
Auch im Mappingbereich - der Zuordnung von
Sammelzahlungen gesetzlicher Krankenkassen zu
Einzelforderungen - war aufgrund einer veränderten
Preisstruktur ein weiterer Rückgang der Erlöse zu
verzeichnen. Diese Leistung, bei der das Unternehmen nicht in
den Geldfluss eingebunden ist, konnte durch die im Vorjahr
vorgenommenen Anpassungen nicht mehr wirtschaftlich
kompensiert werden.
Die Kombination aus geringer Marktdurchdringung des
Kernprodukts, fehlendem Wachstumspotenzial und dem
wirtschaftlich begründeten Verzicht auf die strategisch
geplante Erweiterung des Geschäftsmodells führte
letztlich zur Entscheidung, die operative
Geschäftstätigkeit einzustellen und die
Gesellschaft ordnungsgemäß abzuwickeln.
Im Geschäftsjahr fanden keine
Sponsoringaktivitäten statt. Aufgrund der Art der
Geschäftstätigkeit ergeben sich weder
gegenwärtig noch perspektivisch nennenswerte
Auswirkungen auf Umweltbelange.
Angesichts des weiterhin überschaubaren
Geschäftsvolumens und der daraus resultierenden
begrenzten Aussagekraft des operativen Geschäftsjahres
erfolgen die nachfolgenden Ausführungen zur Ertrags-,
Finanz- und Vermögenslage in verkürzter Form. Die
zuvor dargestellten Rahmenbedingungen stellen die
maßgeblichen Einflussfaktoren dar, welche die
Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr geprägt
haben.
2 Ertragslage
Die Erträge im Geschäftsjahr 2024 resultieren
primär aus der Mappingtätigkeit (323 T€) sowie
aus geringen Factoringgebühren (40 T€). Insgesamt
konnte ein positives operatives Ergebnis erzielt werden.
Die Mappingtätigkeit wurde mit Ablauf des Jahres
2024 eingestellt, da der Vertrag mit dem bisherigen
Kooperationspartner HMM Deutschland GmbH nicht
verlängert wurde. Factoringgeschäfte wurden nur
noch bis zum 31.03.2025 abgewickelt. Danach wird kein
operativer Umsatz mehr erzielt.
Prognosen zur zukünftigen
Geschäftsentwicklung entfallen aufgrund der
beschlossenen Auflösung der Gesellschaft.
Aufgrund der Tatsache, dass sich das Unternehmen
weiterhin in der Phase der Markteinführung seines
Kernproduktes befand, das sich jedoch nicht erfolgreich im
Markt durchsetzen konnte, fielen auch im Jahr 2024 keine
umfangreichen personalintensiven Tätigkeiten an.
Entsprechend blieben die Personalkosten mit rund 71,9 T€
auf einem überschaubaren Niveau.
Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf
weitere Modelle - insbesondere im Bereich der Zahlungsdienste
gemäß ZAG - erfolgte nicht. Aus strategischen und
kalkulatorischen Gründen wurde unterjährig von der
Zulassung zum ZAG Abstand genommen und keine neuen
Geschäftsmodelle im Rahmen einer angestrebten
ZAG-Zulassung aufgenommen.
Die administrativen Tätigkeiten außerhalb
der ausgelagerten Prozesse wurden weiterhin mit eigenem
Personal erledigt. Eine wesentliche Veränderung der
Ertragslage war im Vorfeld der Liquidation nicht mehr zu
erwarten; sie verblieb auf dem Niveau des Vorjahres.
Wechselkursschwankungen, Aufwendungen für Produkthaftung
sowie Umweltschutzaufwendungen hatten - wie in den Vorjahren
- aufgrund der Natur der Geschäftstätigkeit keine
Relevanz. Veränderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
mit wesentlichen Auswirkungen auf die Abwicklung des
Unternehmens sind zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht
absehbar.
3 Finanzlage
Die Gesellschaft verfügt über ein voll
eingezahltes Stammkapital in Höhe von 25,1 T€.
Ergänzend wurde mit dem Gesellschafter ein Rahmenvertrag
abgeschlossen, der dem Unternehmen einen zusätzlichen
Finanzierungsrahmen zur Verfügung stellt. Dieser dient
insbesondere zur Absicherung von Liquiditätsbedarfen im
Zusammenhang mit dem - wenn auch in geringem Umfang
betriebenen - Factoringgeschäft, das gelegentlich mit
Schwankungen im Volumen einhergeht.
Im Berichtsjahr 2024 konnte der Liquiditätsbedarf
vollständig durch Einnahmen aus dem operativen
Geschäft sowie durch vorhandene Bankguthaben gedeckt
werden. Der durch den Gesellschafter zugesagte
Finanzierungsrahmen musste in der Berichtsperiode nicht in
Anspruch genommen werden.
Weitere Sicherungsmaßnahmen werden
gegenwärtig aufgrund der beschlossenen Liquidation nicht
als erforderlich angesehen. Wechselkurs- oder Anlagerisiken
bestehen aufgrund der Geschäftsstruktur nicht, weshalb
auch keine diesbezügliche Risikovorsorge erforderlich
ist.
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber
Kunden in Höhe von rund 413,9 T€ sowie Forderungen
gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 536,4
T€. Auf der Passivseite bestehen Verbindlichkeiten in
Höhe von insgesamt 331,4 T€, davon 6,7 T€
sonstige Verbindlichkeiten, 135,1 T€ gegenüber
Kunden und 189,6 T€ gegenüber Kreditinstituten.
Für Forderungen gegenüber Kreditinstituten und
Bankverbindlichkeiten besteht eine Cash-Pooling-Vereinbarung,
sodass sich im Saldo eine Nettoforderung in Höhe von
346,8 T€ ergibt. Rückstellungen wurden für
Jahresabschluss, Prüfung und Steuerverpflichtungen in
Höhe von ca. 33,3 T€ gebildet.
Als einziges potenzielles Liquiditätsrisiko wurde
bislang eine unerwartet starke Ausweitung des
Factoringvolumens identifiziert. Aufgrund der Liquidation ist
dieses Risiko nicht mehr gegeben.
Weitere wesentliche Liquiditätsrisiken bestehen
nicht. Die Risikotragfähigkeit des Unternehmens war zum
Bilanzstichtag derart robust, dass selbst ein
vollständiger Ausfall eines Volumens in Höhe von
rund zwei Monatsforderungen durch eigene liquide Mittel
kompensiert werden könnte.
4 Vermögenslage
Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum
Bilanzstichtag auf rund 655,6 T€. Es setzt sich zusammen
aus der voll eingezahlten Stammeinlage in Höhe von 25,1
T€ und einem Bilanzgewinn von 630,5 T€.
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, steht dem
Unternehmen im Rahmen eines mit dem Gesellschafter
geschlossenen Finanzierungsvertrags ein Darlehensrahmen zur
Verfügung. Dieser wäre in der Lage, selbst ein
Vielfaches des bisherigen Forderungsankaufsvolumens
abzudecken und sollte ursprünglich als Sicherung
für den Ausbau des operativen Geschäfts dienen.
Mit einer Eigenkapitalquote von 63,7 % war die
Gesellschaft zum Stichtag gut kapitalisiert und in der Lage,
das bestehende Factoringvolumen aus eigener Kraft zu
finanzieren. Auch ein sukzessiver Anstieg des
Forderungsvolumens konnte durch Eigenmittel auch ohne den
eingeräumten Finanzierungsrahmen im Berichtszeitraum
abgesichert werden.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich beschlossenen
Auflösung der Gesellschaft ist eine zukünftige
Ausweitung des Geschäfts jedoch nicht mehr vorgesehen.
Eine Anpassung oder erneute Einrichtung externer Kreditlinien
ist damit obsolet. Stattdessen konzentriert sich die
Gesellschaft auf die ordnungsgemäße Abwicklung des
vorhandenen Vermögens im Rahmen der Liquidation.
5 Risiko- und Prognosebericht
Aufgrund der am 06.12.2024 beschlossenen
Auflösung der Cash wird die Gesellschaft im Laufe
des Jahres 2025 abgewickelt. Sämtliche operativen
Tätigkeiten, insbesondere das Factoring-Geschäft,
werden zum 31.03.2025 eingestellt, Kundenverträge sind
zum selben Datum beendet. Der Vertrag zur
Mappingtätigkeit mit der HMM Deutschland GmbH wurde
nicht verlängert und endete zum 31.12.2024. Auf die
Erlaubnis zur Erbringung von Factoring gemäß
§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG wurde mit Wirkung zum
01.04.2025 verzichtet.
Infolgedessen konzentriert sich die Risikobetrachtung
ausschließlich auf Risiken im Rahmen der Abwicklung der
Gesellschaft. Chancen oder Risiken aus künftiger
Geschäftsentwicklung bestehen nicht mehr.
Die bekannten Risikoarten werden im Folgenden im
Kontext der Liquidation bewertet:
Veritäts- und Delkredererisiken:
Die bestehenden Forderungen resultieren
überwiegend gegen gesetzliche Krankenkassen. Das
Ausfallrisiko ist aufgrund der Struktur des deutschen
Gesundheitssystems sowie der bisherigen Zahlungserfahrungen
als äußerst gering einzuschätzen. Für
das restliche Factoringvolumen im niedrigschwelligen
Pflegebereich bestehen Rückgaberechte und
Risikoeinbehalte, die etwaige Ausfallrisiken stark begrenzen.
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Liquidationsmasse
ist daher nicht zu erwarten.
Marktpreisrisiken (Zinsänderungen):
Zinsänderungen haben für die Gesellschaft
keine Relevanz mehr, da die aktive
Geschäftstätigkeit zum 31.03.2025 eingestellt wird
und keine zukünftigen Geschäfte mehr geplant sind.
Liquiditätsrisiken:
Das Unternehmen verfügt über ausreichende
liquide Mittel zur Abwicklung sämtlicher
Verpflichtungen. Der vom Gesellschafter eingeräumte
Finanzierungsrahmen bleibt bis zur endgültigen
Liquidation verfügbar. Ein Liquiditätsengpass ist
somit nicht erkennbar.
Operationelle Risiken:
Durch die geringe Unternehmensgröße und die
weitgehende Automatisierung sind operationelle Risiken
bereits im aktiven Geschäftsbetrieb als gering
einzuschätzen gewesen. Im Rahmen der Abwicklung bestehen
klare Prozesse. Die Abwicklung erfolgt durch einen der
ehemaligen Geschäftsführer mit Unterstützung
externer Ressourcen. Risiken aus Fehlern,
Systemausfällen oder internen Kontrollmängeln sind
minimal.
Sonstige Risiken:
Weitere Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die
Liquidation sind nicht bekannt. Regulatorische Anforderungen
an die ordnungsgemäße Beendigung der
erlaubnispflichtigen Tätigkeit wurden beachtet und
gegenüber der BaFin kommuniziert.
Das Gesamtrisiko im Rahmen der Liquidation ist als sehr
gering einzuschätzen. Die Cash Factory GmbH ist in der
Lage, sämtliche Verpflichtungen zu erfüllen und die
Geschäftsabwicklung ohne wesentliche Risiken
durchzuführen. Eine Fortführung des Unternehmens
ist nicht geplant und nicht vorgesehen.
Das Geschäftsjahr 2024 markiert das letzte volle
operative Jahr der Cash Factory GmbH. Mit dem Beschluss zur
Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2024 steht das Jahr
2025 im Zeichen der geordneten Liquidation und der
vollständigen Abwicklung der verbleibenden
Geschäftstätigkeiten.
Kempen,
02.04.2025 _______________________________
Christian Lösche
Liquidator der Gesellschaft
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| 3.
Forderungen an Kreditinstitute |
536.379,53 |
490.507,27 |
| a)
täglich fällig |
536.379,53 |
490.507,27 |
| 4.
Forderungen an Kunden |
413.862,54 |
616.198,97 |
| 11.
Immaterielle Anlagewerte |
0,00 |
2,00 |
| b)
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0,00 |
2,00 |
| 14.
Sonstige Vermögensgegenstände |
70.123,00 |
113.366,74 |
| Summe
der Aktiva |
1.020.365,07 |
1.220.074,98 |
Passiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
189.618,21 |
188.370,42 |
| a)
täglich fällig |
189.618,21 |
188.370,42 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
135.118,24 |
249.629,58 |
| b)
Andere Verbindlichkeiten |
135.118,24 |
249.629,58 |
| ba)
täglich fällig |
135.118,24 |
249.629,58 |
| 5.
Sonstige Verbindlichkeiten |
6.707,70 |
11.262,49 |
| 7.
Rückstellungen |
33.336,02 |
70.040,00 |
| b)
Steuerrückstellungen |
14.296,02 |
0,00 |
| c)
andere Rückstellungen |
19.040,00 |
70.040,00 |
| 12.
Eigenkapital |
655.584,90 |
700.772,49 |
| a)
Eingefordertes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| Gezeichnetes
Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| d)
Bilanzgewinn |
630.484,90 |
675.672,49 |
| Summe
der Passiva |
1.020.365,07 |
1.220.074,98 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2024 - 31.12.2024
EUR |
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
| 1.
Zinserträge aus |
658,76 |
|
| a)
Kredit- und Geldmarktgeschäften |
658,76 |
|
| 2.
Zinsaufwendungen |
|
851,33 |
| 5.
Provisionserträge |
363.206,34 |
498.020,19 |
| 8.
Sonstige betriebliche Erträge |
5.620,26 |
3.220,53 |
| 10.
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen |
193.033,98 |
171.778,73 |
| a)
Personalaufwand |
71.854,95 |
48.220,40 |
| aa)
Löhne und Gehälter |
58.600,00 |
38.989,80 |
| ab)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
13.254,95 |
9.230,60 |
| b)
Andere Verwaltungsaufwendungen |
121.179,03 |
123.558,33 |
| 12.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
222,98 |
|
| Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
24.023,87 |
|
| 19.
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit |
152.204,53 |
328.610,66 |
| 23.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
47.392,12 |
104.220,80 |
| 27.
Jahresüberschuss |
104.812,41 |
224.389,86 |
| 28.
Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr |
525.672,49 |
451.282,63 |
| 34.
Bilanzgewinn |
630.484,90 |
675.672,49 |
Anhangangaben
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform der GmbH
geführt und ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im
Sinne von § 340 Abs. 4 HGB. Der Bilanzierung und
Bewertung liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
über die Rechnungslegung von großen
Kapitalgesellschaften, insb. §§ 238 bis 289 HGB,
sowie über die Rechnungslegung von
Finanzdienstleistungsinstituten, insb. §§ 340a -
340h HGB und die Verordnung über die Rechnungslegung der
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und
Wertpapierinstitute
(Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung - RechKredV) zu
Grunde. Mit Gesellschafterbeschluss vom 29.11.2017 hat die
Gesellschaft ihren Sitz von Moers nach Kempen verlegt und
wird beim Handelsregister Krefeld unter HRB 16613
geführt.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Dezember 2024
wurde die Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 aufgelöst.
Die Geschäftsführer wurden zum 31.
Dezember 2024 abberufen und Herr Christian Lösche
wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zum alleinigen
Liquidator der Gesellschaft bestellt. Die Auflösung der
Gesellschaft gem. § 24 Abs. 8 KWG wurde der BaFin und
der Deutschen Bundesbank mit Schreiben vom 6. Dezember 2024
angezeigt. Die Eintragung in das Handelsregister des
Amtsgerichts Krefeld ist am 21. Januar 2025 erfolgt.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
(RechKredV).
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Cash Factory GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Kempen |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Krefeld |
| Register-Nr.: |
16613 |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 bis 251, §§ 252 bis 256a und
entsprechend §§ 340 ff. HGB sowie unter
Berücksichtigung der anzuwendenden besonderen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften für
Finanzdienstleistungsinstitute erstellt.
Da die Factoring-Dienstleistungen erst zum 31.
März 2025 eingestellt wurden, wurden die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
fortgeführt.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und
sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an Kreditinstitute, die Forderungen an
Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände sind
mit dem Nennwert angesetzt. Es wurde Vorsorge für
allgemeine Bankrisiken i.H.v. 2,5% gem. § 340f HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Rückstellungen
Die anderen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang gesondert
aufgeführt.
Forderungen
Fristengliederung 31.12.2024
|
Restlaufzeiten
|
|
bis 3 Monate
|
3 M bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
andere Forderungen an
Kreditinstitute
|
536.379,53
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
490.507,27
|
0,00
|
0,00
|
0,00)
|
Forderungen an Kunden
|
413.862,54
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
616.198,97
|
0,00
|
0,00
|
0,00)
|
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen
resultieren aus Überzahlungen von Steuern vom Einkommen
und Ertrag.
Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen
Die anderen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und
Beratungskosten sowie Abschlusskosten (Erstellung und
Prüfung).
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Fristengliederung 31.12.2024
|
Restlaufzeiten
|
|
bis 3 Monate
|
3 Monate bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
189.618,21
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
188.370,42
|
0,00
|
0,00
|
0,00)
|
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Fristengliederung 31.12.2024
|
Restlaufzeiten
|
|
bis 3 Monate
|
3 Monate bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
mehr als 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden
|
135.118,24
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr
|
249.629,58
|
0,00
|
0,00
|
0,00)
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultieren
mit EUR 130.544,59 (Vj: EUR 244.341,93) aus dem
Forderungsankauf der Gesellschaft und mit EUR 4.573,65 (Vj:
EUR 5.287,65) aus Lieferungen und Leistungen.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR
1.953,00 (Vj: EUR 7.744,43) Verbindlichkeiten aus Steuern.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Provisionserträge
Die Provisionserträge i.H.v. TEUR 363 (Vj: TEUR
498) resultieren aus dem nationalen Provisionsgeschäft
der Gesellschaft. Im erlaubnispflichtigen
Factoringgeschäft wurden Provisionserträge i.H.v.
TEUR 40 (Vj: TEUR 32) erzielt, während im nicht
erlaubnispflichtigen Geschäftsbereich
Provisionserträge i.H.v. TEUR 323 (Vj: TEUR 466) erzielt
wurden. Darüber hinaus existieren keine weiteren
Geschäftsfelder oder regionale Diversifikationen.
Aufgrund der Geringfügigkeit der Provisionserträge
im erlaubnispflichtigen Factoringbereich wird auf einen
gesonderten Ausweis des Zinsanteils der
Factoringgebühren verzichtet. Die gesamten
Factoringgebühren i.H.v. TEUR 40 (Vj: TEUR 32)
werden unter den Provisionserträgen ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Im Berichtjahr beschäftigte die Gesellschaft 1
kaufmännische Arbeitnehmer.
Geschäftsführung
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr 2024:
Herr Markus Voelkel, Rheurdt (bis 31. Dezember 2024)
und
Herr Christian Lösche, Issum (ab 1. Januar 2024
bis 31. Dezember 2024)
Der ausgeübten Berufe entsprechen der
Organstellung.
Beide Geschäftsführer hatten die Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Mit Auflösung der Gesellschaft zum 31. Dezember
2024 wurden die Geschäftsführer abberufen und Herr
Christian Lösche wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2025
zum alleinigen Liquidator der Gesellschaft bestellt.
Die Gesellschaft macht Gebrauch vom § 286 Abs. 4
HGB.
Honorar des Abschlussprüfers
Das vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR
10.000,00 und bezieht sich ausschließlich auf
Abschlussprüfungsleistungen.
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Aufgrund der am 6. Dezember 2024 beschlossenen
Auflösung der Cash Factory GmbH wird die Gesellschaft im
Laufe des Jahres 2025 abgewickelt
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Kempen, 2. April 2025
Christian Lösche
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Beschluss der Gesellschafter der Cash Factory GmbH
i.L.
im schriftlichen Verfahren
Die Satzung der Cash Factory GmbH i.L. sieht
gemäß § 7 die Fassung von
Gesellschafterbeschlüssen auch im schriftlichen
Verfahren vor.
Der Gesellschafter der Cash Factory GmbH i.L. mit Sitz
in Kempen
· Markus Voelkel
erklärt sich mit der Fassung des nachstehenden
Beschlusses im Umlaufverfahren einverstanden und verzichtet
auf die Einhaltung von Form- und Fristvorschriften aus Gesetz
oder Gesellschaftsvertrag zur Beschlussfassung sowie auf alle
Anfechtungsmöglichkeiten.
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2024
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Ja
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Nein
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Der Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2024 wird genehmigt.
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X
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Die Gesellschaft
beschließt, dass der Bilanzgewinn in Höhe
von 630.484,90 EUR auf neue Rechnungen vorgetragen
wird.
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X
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Die
Geschäftsführer Markus Voelkel und Christian
Lösche werden für das Geschäftsjahr 2024
entlastet.
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X
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Kempen, 10.04.2025
Ort,
Datum Markus Voelkel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Cash Factory GmbH
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Cash Factory
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember
2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber
hinaus habe ich den Lagebericht der Cash Factory GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis
zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember
2024 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu
keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im
Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für
die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die
von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können
aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und
werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt
die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifiziere und beurteile ich die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, plane und führe
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für meine
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt wird, ist höher als das
Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, da
dolose Handlungen, kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtige Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· erlange ich ein Verständnis von den
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollen und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen
Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und
Maßnahmen abzugeben.
· beurteile ich die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte
und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehe ich Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich
zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteile ich die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss
die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt.
· beurteile ich den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der
Lage der Gesellschaft.
· führe ich Prüfungshandlungen zu
den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Ich erörtere mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die ich
während meiner Prüfung feststelle.
Hamburg, 2. April 2025
Reiss
Wirtschaftsprüferin |