E. Kotthaus
GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.300,50 |
1.449,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.299,50 |
1.448,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
206.542,95 |
204.097,51 |
| I.
Vorräte |
198.956,58 |
198.957,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.108,86 |
2.753,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.477,51 |
2.386,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
423,00 |
350,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
208.266,45 |
205.897,01 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
82.804,59 |
65.276,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.147,08 |
-12.544,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.528,32 |
26.691,09 |
| B.
Rückstellungen |
5.019,36 |
8.561,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
120.442,50 |
132.059,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
114.948,81 |
123.714,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
208.266,45 |
205.897,01 |
Anhang
A. BILANZ
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der
Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. §§ 274a und 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der
Darstellung in der Bilanz oder dem Anhang unterliegt, wurde
dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt.
II. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der E. Kotthaus GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie auf Grundlage der Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auch waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass
der Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor
(§ 264 (2) Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz
sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Probleme der Währungsumrechnung entstanden
nicht, da Forderungen und Verbindlichkeiten
ausschließlich in EUR bestehen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich angefallener
Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von
Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich
zulässigen Sätze abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Bewertung der
Vorräte erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert angesetzt.
Kassen-, und Bankbestände wurden mit den durch
Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen
nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Forderungen
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 (3) GmbHG).
Rückstellungen
Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen
und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass
sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen (§ 253 (1) HGB). Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im
Wesentlichen aus der Rückstellung für den
Jahresabschluss zusammen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen 114.948,81 €.
Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 110.262,83
€ (§ 42 (3) GmbHG).
Angaben zu den Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende
Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder
teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden
periodengerecht abgegrenzt.
IV. Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Eberhard Kotthaus, Remscheid
(Geschäftsführer)
Angaben zu gewährten Vorschüssen und Krediten
an Geschäftsführer
Dem Geschäftsführer wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr keine Vorschüsse und Kredite
gewährt. Es ist für ihn kein
Haftungsverhältnis (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB)
eingegangen worden.
Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine
Beteiligungsverhältnisse.
Die Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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