Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9496
Eingetragen
7.12.2005
Branche
Frisör- und BarbiersalonsKosmetiksalons und ähnliche SchönheitsbehandlungenEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Betrieb von Friseursalons

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Eser
seit 31.1.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
Christoph Eser
33.33%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dieter Eser
Merkelstraße 4, 63739 Aschaffenburg
8.500 €
33.33%
Christoph Eser
Merkelstraße 4, 63739 Aschaffenburg
8.500 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CHANDI GmbH

Aschaffenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.750,00
B. Anlagevermögen 12.538,00 15.273,00
I. Sachanlagen 12.538,00 15.273,00
C. Umlaufvermögen 4.797,20 4.571,35
I. Vorräte 2.827,11 2.493,27
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.770,09 1.878,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 200,00 200,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 240,00 260,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 39.921,07 22.586,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 57.496,27 55.440,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.750,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.750,00 25.500,00
II. Verlustvortrag 48.086,27 49.804,97
III. Jahresfehlbetrag 4.584,80 -1.718,70
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 39.921,07 22.586,27
B. Rückstellungen 1.400,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 56.096,27 53.940,62
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 17.136,92 14.759,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 57.496,27 55.440,62

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Posten der Bilanz

  I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
 II. Haftungsverhältnisse

D. Sonstige Angaben

  I. Geschäftsführungsorgane

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Soweit sich durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden
(§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II.  Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.

Selbständig nutzungsfähige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungs- / Herstellungswert von EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in vollem Umfang als Betriebsausgaben behandelt.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, wenn die Anschaffungskosten des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen.
Der Sammelposten wird beginnend mit dem Wirtschaftsjahr der Bildung linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 werden bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Posten der Bilanz

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 43.965,32, für die Rangrücktrittserklärungen unterzeichnet wurden.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den  "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß aus dem jeweiligen Darlehensstand.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt von:

 Dieter Eser, Friseurmeister

Aschaffenburg, den 07. November 2011
  

 
 
 
Dieter Eser
 
 



  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 43.965,32 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 39.180,99 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2011 festgestellt.

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