MKM-Automobile-Service - GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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ENTWURF
vorläufig und ungeprüft!
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0,00
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0,00
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II. Sachanlagen
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0,00
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0,00
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III. Finanzanlagen
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0,00
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0,00
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0,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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0,00
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549.540,51
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.955,20
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776.695,64
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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72.407,25
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74.362,45
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23.453,60
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
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0,00
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14.813,81
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D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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1.695.197,14
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1.695.197,14
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430.000,08
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Summe Aktiva
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1.769.559,59
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1.794.503,64
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PASSIVA
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ENTWURF
vorläufig und ungeprüft!
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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0,00
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0,00
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B. Rückstellungen
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74.266,00
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99.210,05
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C. Verbindlichkeiten
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1.695.293,59
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1.695.293,59
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Summe Passiva
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1.769.559,59
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1.794.503,64
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ANHANG
ENTWURF vorläufig und ungeprüft!
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde nach den
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
vorläufig im Entwurf aufgestellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses in der
Entwurfsform wurde erforderlich, da zum gegenwärtigen
Zeitpunkt keine abschließende Erkenntnis über
die einzelnen Bilanzposten im Hinblick auf
Vollständigkeit und Wertigkeit vorliegen.
Grund hierfür ist der Umstand, dass zum
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin eröffnet war und dadurch die
Vollständigkeit der vorgefundenen Unterlagen erst
einer Überprüfung unterzogen werden muss.
Gegenwärtig ist der Insolvenzverwalter damit
beschäftigt eine sachgerechte Aufarbeitung des
Belegwesen und der Auswertungen vorzunehmen bzw.
sicherzustellen. Dieser Prozess dauert gegenwärtig
noch an.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs.1 Nr. 2+3 HGB Anwendung.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Jena -
Insolvenzgericht- vom 04.01.2007 wurde die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr RA Sebastian Nolte
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am
24.01.2007 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und
Herr RA Sebastian Nolte zum Insolvenzverwalter bestellt.
2. Angaben zur Bilanz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Wert zum Ansatz gebracht welche bis zum heutigen
Stichtag (30.11.2008) realisiert werden konnten.
Fo
rderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
bewertet. Es handelt sich hierbei um zu erwartende
Steuererstattungen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind nun unter Umständen die zuvor unter dem
Anlagevermögen ausgewiesenen Vermögenswerte
enthalten, da es dem Verwalter obliegt, die
vollständige Verwertung des Vermögens
durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine
Umgruppierung des Anlage- ins Umlaufvermögen.
Rückstellungen
Hierbei handelt es sich um
Pensionsrückstellungen.
Verbindlichkeiten
Bei den in der Insolvenztabelle aufgeführten
Verbindlichkeiten handelt es sich um die im gerichtlichen
Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Gesamtheit
der Gläubiger.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Wert der in der
Tabelle angemeldeten Forderungen angesetzt.
Bei diesen ausgewiesenen Verbindlichkeiten
können sich eventuell noch Reduzierungen durch
Erlöse im Rahmen von Sicherheitenverwertungen durch
einzelne Gläubiger ergehen bzw. ergeben haben. Da
jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlussrechnungen
hierzu vorliegen, verbleibt es aus Vorsichtsgründen
beim ursprünglichen Ansatz der Verbindlichkeiten.
Es ist hierbei von unterschiedlichen Restlaufzeiten
auszugehen, wobei in Folge der Insolvenzeröffnung
diese regelmäßig als fällig gestellt
anzusehen sind.
Sonstiges
Da sich die Gesellschaft gegenwärtig in der
Abwicklungsphase befindet, ist der Insolvenzverwalter mit
dem Abverkauf bzw. der Realisation von Vermögenswerten
betraut.
Dieser Vorgang erstreckt sich regelmäßig
über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten. Hierdurch
ergeben sich Einnahmen- bzw. Ausgabenwerte, die eine
Vergleichbarkeit mit dem jeweiligen Vorjahr nicht
ermöglichen.
Bei der Bewertung der Vermögenswerte wurde,
ausgehend von der Abwicklung bzw. Einstellung des
operativen Geschäftsbetriebes, auf die
Bewertungsmaßstäbe abgestellt, wie sie sich
ergeben, wenn statt der going-concern-Prämisse die
Wertansätze nach dem Zerschlagungswert zu ermitteln
sind.
Zum Ausweis kommen die Daten und Angaben, soweit Sie
dem Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gerichtlichen
Bestellung bzw. Amtsausführung bekannt geworden sind.
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