HGM - Bau
GmbH
Morbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
222.901,25 |
247.664,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
222.889,25 |
247.652,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.293.004,62 |
1.906.389,81 |
| I.
Vorräte |
184.618,02 |
191.877,48 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.651.693,76 |
3.765.902,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
248.358,12 |
281.560,33 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.860.028,48 |
1.432.952,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.845,73 |
9.487,95 |
| Aktiva |
2.534.751,60 |
2.163.541,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.589.835,56 |
1.577.542,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.564.835,56 |
1.552.542,26 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.552.542,26 |
1.681.370,87 |
| B.
Rückstellungen |
120.517,30 |
125.742,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
820.348,74 |
460.256,97 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.050,00 |
|
| Passiva |
2.534.751,60 |
2.163.541,76 |
Anhang
1. Allgemeines
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die
Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die damit
verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in
jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Umstände, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen
nicht vor, § 264 (2) HGB.
Sofern in diesem Anhang keine Angaben über
sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284
ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6
(2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB
i.d.F. vor BilMoG.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko bewertet.
Die Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen i.S.d. §§ 251, 268 (7), 285 Nr.
3a HGB (Bürgschaften,
Gewährleistungsverträge, Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.)
bestehen nicht.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der
ausgewiesene Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von 1.552.542,26 €,
§ 268 (1) HGB.
Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder
Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der
Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des
Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen,
§ 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr:
24.000,00 €), § 268 (4) HGB.
Von Gesellschaftern wurden folgende / keine Darlehen
an die Gesellschaft gewährt, § 285 Nr. 9c HGB,
§ 42 (3) GmbHG.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 820.348,74
€ (Vorjahr: 460.256,97 €), § 268 (5) HGB.
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Nr. 1a HGB.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 S. 1 Nr. 1b
HGB.
4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der
Gesellschaft
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 23 Arbeitnehmer (Vorjahr: 23
Arbeitnehmer); § 285 Nr. 7 HGB.
Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens
befreite Geschäftsführer der HGM-Bau GmbH sind:
- Helmut Bohn, Polier
- Karolin Conrad, Bauwirtschaftsingenieurin
- Sven Nowrot, Bautechniker
Morbach, den 13.12.2024
für die HGM-Bau GmbH
Helmut Bohn, Geschäftsführer
Karolin Conrad, Geschäftsführerin
Sven Nowrot, Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt.
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