Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 21866
Eingetragen
4.3.2004
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Bauträger für WohngebäudeIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bauleistungen im Hochbaubereich, das Projektmanagement und die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karolin Conrad
seit 8.11.2017
Geschäftsführer
Sven Nowrot
seit 4.1.2017
Geschäftsführer
Helmut Bohn
seit 7.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 4 angezeigt

54497 Morbach-Hundheim
8.333 €
33.33%
54497 Morbach-Hoxel
8.333 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HGM - Bau GmbH

Morbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 222.901,25 247.664,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12,00 12,00
II. Sachanlagen 222.889,25 247.652,00
B. Umlaufvermögen 2.293.004,62 1.906.389,81
I. Vorräte 184.618,02 191.877,48
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.651.693,76 3.765.902,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 248.358,12 281.560,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.860.028,48 1.432.952,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.845,73 9.487,95
Aktiva 2.534.751,60 2.163.541,76

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.589.835,56 1.577.542,26
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 1.564.835,56 1.552.542,26
davon Gewinnvortrag 1.552.542,26 1.681.370,87
B. Rückstellungen 120.517,30 125.742,53
C. Verbindlichkeiten 820.348,74 460.256,97
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.050,00  
Passiva 2.534.751,60 2.163.541,76

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB i.d.F. vor BilMoG.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Die Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. §§ 251, 268 (7), 285 Nr. 3a HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der ausgewiesene Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.552.542,26 €, § 268 (1) HGB.

Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 24.000,00 €), § 268 (4) HGB.

Von Gesellschaftern wurden folgende / keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 820.348,74 € (Vorjahr: 460.256,97 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Nr. 1a HGB.

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 S. 1 Nr. 1b HGB.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 23 Arbeitnehmer (Vorjahr: 23 Arbeitnehmer); § 285 Nr. 7 HGB.

Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreite Geschäftsführer der HGM-Bau GmbH sind:

- Helmut Bohn, Polier
- Karolin Conrad, Bauwirtschaftsingenieurin
- Sven Nowrot, Bautechniker

Morbach, den 13.12.2024

für die  HGM-Bau GmbH

Helmut Bohn, Geschäftsführer
Karolin Conrad, Geschäftsführerin
Sven Nowrot, Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt.

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