Unicato
GmbH
Heppenheim
(Bergstraße)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.190,00 |
87.432,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
38.351,00 |
66.593,00 |
| III.
Finanzanlagen |
20.834,00 |
20.834,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.488.351,02 |
3.098.602,31 |
| I.
Vorräte |
180.033,50 |
180.033,50 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.251.392,34 |
354.246,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.190.195,82 |
1.823.109,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.866.110,05 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.118.121,70 |
1.095.459,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.647,51 |
7.889,35 |
| Aktiva |
3.560.188,53 |
3.193.923,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.913.454,47 |
2.482.991,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
500.000,00 |
500.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.388.454,47 |
1.957.991,14 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.957.991,14 |
1.198.673,89 |
| B.
Rückstellungen |
247.352,00 |
298.228,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
399.382,06 |
412.703,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
378.848,06 |
392.169,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.534,00 |
20.534,00 |
| Passiva |
3.560.188,53 |
3.193.923,66 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Unicato
GmbH, Walther-Rathenau-Str. 24, 64646 Heppenheim
(Amtsgericht Darmstadt, HRB 25634) vermittelt
gemäß § 264 Abs. 2 HGB ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Umstände, die dem entgegenstehen, waren
zum Aufstellungszeitpunkt nicht bekannt.
Veränderungen und Abweichungen
hinsichtlich der Gliederung der Bilanz bzw. der Gewinn- und
Verlustrechnung, der Vergleichbarkeit und der
angewendeten Bewertungs- bzw. Bilanzierungsmethoden haben
sich nicht ergeben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB gegliedert.
B. Angaben zu den angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB).
Auf die Posten der vorliegenden Bilanz wurden
folgende Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethoden
angewendet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Herstellungskosten
oder Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB)
bilanziert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear
entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens wurden linear berechnet.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
niedrigeren Teilwert bewertet. Gründe für eine
Wertaufholung bei Finanzanlagen haben sich im
Geschäftsjahr nicht ergeben.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu
Herstellungskosten, soweit nicht zur Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips ein niedrigerer Wertansatz geboten
war. Die Herstellungskosten entsprechen den nach § 255
Abs.2 S.2 HGB aktivierungsfähigen Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert bewertet worden.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde zur Abdeckung des allgemeinen
Forderungsausfallrisikos eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Der Ansatz der
Wertberichtigungen erfolgte aktivisch als Korrekturposten
zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des HGB gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung entsprechend der
handelsrechtlichen Vorschriften zum
Erfüllungsbetrag gebildet und in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungsbetrag)
passiviert.
C. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
250,1
|
250,1
|
0,0
|
gegenüber
beteiligten Unternehmen
|
81,0
|
0,0
|
81,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
1.859,2
|
74,0
|
1.785,2
|
Summe
|
2.190,3
|
324,1
|
1.866,2
|
Eigenkapital
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der
Geschäftsleitung aufgestellt.
Im Bilanzgewinn in Höhe von
2.388.454,47 Euro ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 1.957.991,14 Euro enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach Art und
Restlaufzeit wie folgt:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
245,9
|
245,9
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
153,5
|
133,0
|
20,5
|
Summe
|
399,4
|
378,9
|
20,5
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
20.534,00 Euro (Vorjahr 20.534,00 Euro).
D. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Weiterer Erläuterungsbedarf ergibt sich nicht.
E. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB:
· Bürgschaftsobligo in Höhe von
500.000,00 Euro (Vj.: 500.000,00 Euro)
Weitere nicht in der Bilanz enthaltenden sonstige
finanzielle Verpflichtungen i.S. des § 285
Nr. 3a HGB:
· Es bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasing- und
Mietverträgen mit einem jährlichen Gesamtaufwand
in Höhe von etwa 83.500,00 Euro.
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.
F. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung der Gesellschaft
schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
· Der Jahresüberschuss des
laufenden Jahres wird mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
zusammengefasst.
· Der entstandene Bilanzgewinn wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
64646 Heppenheim, den 23. August 2024
(Joachim Metz)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024
festgestellt.
|