Tricept
Informationssysteme AG
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.020.798,00 |
1.244.619,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
660.000,00 |
880.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
246.498,00 |
305.719,00 |
| III.
Finanzanlagen |
114.300,00 |
58.900,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.019.044,65 |
3.479.138,52 |
| I.
Vorräte |
9.503,74 |
149.762,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.258.452,18 |
1.624.265,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.751.088,73 |
1.705.110,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
63.332,82 |
62.730,35 |
| Aktiva |
5.103.175,47 |
4.786.487,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.238.372,50 |
1.699.969,53 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
20.000,00 |
20.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.079.969,53 |
869.627,43 |
| IV.
Jahresüberschuss |
938.402,97 |
610.342,10 |
| B.
Rückstellungen |
854.383,54 |
942.163,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.153.693,56 |
1.415.524,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.153.693,56 |
915.524,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
500.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
856.725,87 |
728.830,42 |
| Passiva |
5.103.175,47 |
4.786.487,87 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Tricept Informationssysteme AG hat ihren Sitz in
Detmold. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Lemgo unter der Register-Nr. HR B 4787 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender Anwendung
der Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften (§§ 242 ff.,
264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes (AktG)
zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt
allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die Abschreibung im Jahr des Zugangs
erfolgt zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach
den Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit
erforderlich werden Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten und - soweit erforderlich - zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Die Vorräte betreffen Arbeiten und
Fremdleistungen auf noch nicht abgeschlossene Projekte. Die
Bewertung erfolgt retrograd aus den Tagessätzen
abzüglich Abschläge für nicht
aktivierungsfähige Bestandteile bzw. zu in Rechnung
gestellten Honoraren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko wird in Form
pauschaler Abschläge berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
IV.
Angaben zur Bilanz
Zum 31.12.2023 bestehen keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 €.
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Es bestehen zum 31.12.2023 finanzielle
Verpflichtungen aus den folgenden Vereinbarungen:
Mietverträge T€ 96/Jahr
Leasingverträge für Fahrzeuge T€
91/Jahr
V.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 64 (Vorjahr: 62).
Vorschüsse oder Kredite wurden den
Vorständen nicht gewährt.
Haftungsverhältnisse zu Gunsten der Vorstände
wurden nicht eingegangen.
Detmold, 19. November
2024
(gez.
Marc Hagener) (gez. Mark
Vösgen) (gez. Vito Nordloh)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024
festgestellt.
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