Klingenfuß-Zweiniger-eGbR
Selbe AdresseGlasergewerbe
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Carlo Klingenfuß seit 9.2.2011 | Geschäftsführer |
Walter Karl Klingenfuß seit 9.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Speedwork Inhouse Furnitrend Klingenfuß GmbH (vormals: Furnitrend Klingenfuß GmbH)MurrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015der Speedwork Inhouse Furnitrend Klingenfuß GmbH (vormals: Furnitrend Klingenfuß GmbH), MurrA. RechnungslegungsgrundsätzeDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Anhangangaben wurden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 handelsrechtlich gemäß den steuerlichen Regelungen nach § 6 Abs. 2 a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2010 werden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Zugangsjahr handelsrechtlich in Anwendung der steuerrechtlichen Regelungen voll abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit 1% gebildet. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach der projected unit credit-Methode ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 4,31 %. Für die Abzinsung wurde vom Wahlrecht der vorzeitigen Anwendung des § 253 Abs. 2 und Abs. 6 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) gemäß Artikel 75 Abs. 7 EGHGB Gebrauch gemacht und damit der 10-jährige Betrachtungszeitraum angewendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen 7-jährigem und 10-jährigem Betrachtungszeitraum beträgt EUR 23.048,00. Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen sowie eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate werden bei der Ermittlung der Verpflichtung mit 0,00 % berücksichtigt. Bis einschließlich des Geschäftsjahres 2009 wurden die Pensionsverpflichtungen versicherungsmathematisch mit ihrem Teilwert gemäß § 6 a EStG auf der Basis eines Zinssatzes von 6 % angesetzt. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG (Neubewertung Pensionsverpflichtungen, Saldierung mit zu Zeitwerten bewertetem Deckungsvermögen) hat sich zum 1. Januar 2010 eine Unterdotierung in Höhe von EUR 18.447,00 ergeben. In Anwendung des Übergangswahlrechts des Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte eine Zuführung in Höhe von EUR 1.229,80, die im außerordentlichen Aufwand ausgewiesen ist. Zum 31. Dezember 2015 betragen die infolge der Übergangsregelung nicht in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen EUR 11.068,20. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. B. Erläuterungen zur Bilanz1. Forderungen Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 183.161,45. Davon haben Forderungen in Höhe von EUR 55.750,90 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 2. Aktive latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Aufgrund abweichender handelsrechtlicher Wertansätze bei den Finanzanlagen und den Rückstellungen für Pensionen und der Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge ergeben sich temporäre Differenzen, welche zu einem Aktivüberhang führen. Der voraussichtliche zukünftige kombinierte Effektivertragsteuersatz beträgt 27,38%. Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet. 3. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 40.396,52 eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten sind besichert durch Sicherungsübereignung des Warenlagers und Abtretung des Forderungsbestands. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Sonstige Angaben1. Organ der Gesellschaft Geschäftsführer sind:
2. Ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB Gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen die Aktivierung latenter Steuern in Höhe von EUR 52.243,00 und die geänderte Abzinsung bei den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 23.048,00 einer Ausschüttungssperre. 3. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 22. Dezember 2016 festgestellt. D. ErgebnisverwendungDer Bilanzverlust in Höhe von EUR - 650.181,36 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Murr, 22. Dezember 2016 Speedwork Inhouse Furnitrend Klingenfuß GmbH Geschäftsführung |
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