Meister's Schnittchen GmbHLiquidiert
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Meister's Schnittchen GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010BILANZ zum 30. September 2010Meister`s Schnittchen GmbH Bistro, DüsseldorfAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 30. September 2010Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. September 2010 (BilMoG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz wird vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB und den Erleichterungen gemäß § 274 a HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Erleichterungen gemäß § 276 HGB werden in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen bezüglich der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 S. 1 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzForderungen Die sonstigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben jeweils eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen wird mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die zugunsten der Berechtigten verpfändeten Rückdeckungsversicherungsansprüche, die dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB seit dem 1. Januar 2010 mit den Pensionsverpflichtungen saldiert ausgewiesen. Sonstige AngabenDie Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 09. Oktober 2007 aufgelöst. Zu den Liquidatoren wurden Frau Julia Meister und Herr Paul Meister bestellt. Die Auflösung der Gesellschaft wurde am 03. Dezember 2007 in Handelsregister ( HRB 51715 ) des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. |
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