IMMEDIS
GmbH
Königswinter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.474,00 |
11.299,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.843,00 |
3.580,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.631,00 |
7.719,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
682.906,16 |
674.171,13 |
| I.
Vorräte |
625.530,00 |
564.660,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.837,45 |
43.108,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
538,71 |
66.402,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.428,50 |
8.132,50 |
| D.
Aktive latente Steuern |
110.310,00 |
36.608,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
165.335,84 |
5.707,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
984.454,50 |
735.918,24 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
215.335,84 |
55.707,61 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
165.335,84 |
5.707,61 |
| B.
Rückstellungen |
22.568,20 |
40.931,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
961.886,30 |
694.986,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
984.454,50 |
735.918,24 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Das Unternehmen gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die
Größe des Unternehmens nicht alle Angaben
entsprechend den §§ 265 bis 285 HGB in den Anhang
aufgenommen wurden.
Es wurde vielmehr von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gelangte zur
Anwendung.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert.
Die Bewertung des
Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Abzug planmäßiger
Abschreibungen.
Die Abschreibungen sind in Anlehnung an die von der
Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder
entsprechend der geschätzten Nutzungsdauer nach der
linearen Methode ermittelt worden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zu
einem Betrag von Euro 150,00 sofort als Betriebsausgabe
abgesetzt, darüber hinaus wurde bis zu einem Betrag
von Euro 1.000,00 den steuerlichen Vorschriften des
§ 6 Abs. 2 a EStG (GWG-Pool) gefolgt und die
Wirtschaftsgüter über einen Zeitraum von 5 Jahren
abgeschrieben.
Das
Vorratsvermögen ist zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren
Tageswert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis
zu einem Jahr wurden zum Nennwert bilanziert (§ 253
HGB).
Der Ansatz des
gezeichneten Kapitals erfolgte zum Nennbetrag
(§ 283 HGB).
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt ( § 253
HGB).
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
passiviert (§ 253 HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12. 2011
Umlaufvermögen
In Arbeit befindliche Aufträge
Es handelt sich um in 2011 erbrachte Teilleistungen,
die mit 90% der planmäßigen Honorareinnahmen
unter Beachtung des Fertigstellungsgrades bewertet wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Darin sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von Euro 4.772,97
enthalten. Hierbei handelt es sich um den Anspruch auf
Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens.
Eigenkapital
Die Bilanz weist einen nicht gedeckten Fehlbetrag von
Euro 165.335,84 aus. Die rechnerische Überschuldung
ist gemäß § 19 Abs. 2 InsO
insolvenzrechtlich unerheblich, da die Fortführung der
Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist. Im
Übrigen bestehen Gesellschafterdarlehen mit
erklärtem Rangrücktritt in Höhe von Euro
263.214,27.
Ergebnisbedingt weist die Bilanz einen
Kapitalfehlbetrag in Höhe von 165.335,84 Euro. Bei der
Frage, ob eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen
Sinne vorliegt, sind die um materielle und immaterielle
Wertreserven sowie stille Reserven erweiterten Buchwerte in
Ansatz zu bringen sowie Verbindlichkeiten mit Kapital
ersetzendem Charakter auszuscheiden.
Es bestehen Gesellschafterdarlehen mit erklärtem
Rangrücktritt in Höhe von Euro 263.214,27, welche
Kapital ersetzenden Charakter haben. Bereits dadurch ist
die Überschuldungssituation ist rechnerisch beseitigt.
Nach dem geltenden sog. modifizierten zweistufigen
Überschuldungsbegriff kann zudem eine positive
Fortführungsprognose die insolvenzrechtlichen Folgen
einer rechnerischen Überschuldung beseitigen.
Seitens der Geschäftsleitung wird die
zukünftige Geschäftsentwicklung des
Unternehmens fortlaufend überprüft und positiv
eingeschätzt. Diese Einschätzung wird u.a. mit
durchgeführten Organisations- und
Qualitätssicherungsmaßnahmen begründet und
durch bereitgestellte Gesellschaftermittel gestützt.
Aufgrund dieser insgesamt positiven
Fortführungsprognose geht die Geschäftsleitung
davon aus, dass insolvenzrechtliche Handlungspflichten
nicht bestehen.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB) sowie
Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Nr. 1 b
HGB).
Es bestanden keine grundpfandrechtlichen
Absicherungen.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben keine
Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von Euro 296.309,25.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von Euro 18.425,84 und solche im
Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro
2.151,04 enthalten.
Unter den Verbindlichkeiten sind erhaltene
Anzahlungen in Höhe von Euro 591.549,80
ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um bereits
vereinnahmte Teilentgelte von Kunden, die erst nach
endgültiger Fertigstellung der in Bearbeitung
befindlichen Aufträge den Erlösen zugeordnet
werden. Dem Bilanzansatz stehen unfertige Leistungen in
Höhe von Euro 625.530,00 gegenüber, die im
Vorratsvermögen aktivisch ausgewiesen sind und die
entsprechend den vorstehend genannten
Bewertungsgrundsätzen im vorliegenden Abschluss
lediglich in Höhe entstandener Kosten in Ansatz
gelangen.
Latente Steuern
Im Saldo ergeben sich aktive latente Steuern in
Höhe von Euro 110.310,00. Dieser Betrag ergibt sich
durch unterschiedliche Wertermittlungen bei den sonstigen
Rückstellungen sowie durch ertragsteuerliche
Verlustvorträge am Bilanzstichtag in Höhe von
Euro 215.335,84. Von dem Bilanzierungswahlrecht gem. §
274 HGB wurde unter der Annahme eines mittelfristigen
Verbrauchs der Verlustvorträge Gebrauch gemacht.
IV. Sonstige Angaben
Das Unternehmen wurde mit Gesellschaftsvertrag vom
12.12.1997 gegründet. Die Eintragung in das
Handelsregister erfolgte im Jahr 1998.
Mit Notarvertrag vom 29.11.1999 wurde das
Stammkapital auf Euro umgestellt und gleichzeitig von
25.564,59 Euro auf 50.000,00 Euro gegen Einlagen
erhöht. Die Umstellung des Rechnungswesens auf Euro
erfolgte zum 1.1.2002.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr:
Herr Dr. Stephan Haubold
Königswinter, den 30. September 2012
Dr. Stephan Haubold
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2012 festgestellt.
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