Willy
Wagner GmbH
Redwitz
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.600,00 |
40.487,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
3,50 |
| II.
Sachanlagen |
32.596,50 |
40.483,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
182.148,39 |
212.150,35 |
| I.
Vorräte |
61.247,01 |
47.522,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
99.899,74 |
103.199,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.001,64 |
61.428,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.078,00 |
8.261,20 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.018,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
245.844,39 |
260.898,55 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
3.955,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.608,83 |
-9.652,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
30.973,76 |
31.260,86 |
| B.
Rückstellungen |
6.739,00 |
15.574,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
239.105,39 |
241.368,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
245.844,39 |
260.898,55 |
Anhang
A) Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden gem. §
274a HGB, § 288 HGB und gem. § 326 HGB in
Anspruch genommen.
Die dem Vorjahresabschluss zugrunde liegenden
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden
unverändert fortgeführt.
Außergewöhnliche Sachverhalte, über
die zu berichten wäre, sind auch nach dem
Abschlussstichtag nicht eingetreten. (§ 264 Abs.2 S.2
HGB)
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt.
(§ 246 HGB)
B) Erläuterungen zur Bilanz gem. § 284 HGB
Es sind keine weiteren Angaben aufzunehmen, die nicht
in der Bilanz bereits erfasst sind.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen i.H.v. 134.272,28 €
(§ 42 Abs. 3 GmbHG i.V. mit § 264c Abs. 1
HGB)
Posten in der Bilanz die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gem. §
252 HGB wurden beachtet.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden gemäß § 253
Abs. 2 HGB und § 254 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr.
1 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Sofern
eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, kommt
der niedrigere Teilwert zum Ansatz. Die
planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend
der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear
gemäß § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen.
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden gemäß § 253
Abs. 3, § 254 HGB und § 256 HGB i. V. mit §
6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert
abgeschrieben.
Grundlage für die Bilanzierung des
Vorratsvermögens ist eine körperliche
Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag gemäß §
240 ff. HGB.
Rückstellungen werden gemäß §
249 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass
die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erfolgt.
Verbindlichkeiten werden gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag
passiviert.
C) Sonstige Angaben nach § 285 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gem. §
251 HGB.
Geschäftsführer:
Wagner Hilmar, Beruf: Kaufmann
Wagner Werner, Beruf: Malermeister
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 55.680,57 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 33.575,49 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 37.200,53 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 33.625,06 EUR.
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