ISRA VISION PARSYTEC AGLiquidiert

52076 Aachen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 7346
Vorher
Parsytec AG
Eingetragen
21.8.1998
Branche
Herstellung von MehrzweckindustrieroboternBeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist Entwicklung, Herstellung und Handel von Computersystemen, Softwarelösungen und Komponenten aller Art, sowie die Erbringung von Service- und sonstigen Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist insbesonder tätig in den Bereichen der Automatisierungstechnik, der Machine-Vision-Systeme und -Anwendungen, sowie der automatischen computergestützten Qualitätskontrolle und Produktionssteuerung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind; sie kann verwandte und strategisch ergänzende Geschäftsfelder erschließen. Sie kann darüberhinaus im Inland und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, andere Unternehmen erwerben oder sich an anderen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Uwe Henning Wiedermann
seit 18.11.2022
Vorstandsmitglied
Jens Dr. Magenheimer
seit 30.5.2018
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

ISRA VISION PARSYTEC AG

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019

Gliederung

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Bilanz

(Aktivseite)

in EURO zum 30.9.2019 zum 30.9.2019 zum 30.9.2018
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 857.052,68 857.052,68
857.052,68 857.052,68
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 0 (VJ: TEUR 0) 35.626.269,38 33.293.486,43
2. Sonstige Vermögensgegenstände
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 0 (VJ: TEUR 0) 192.367,08 133.723,25
35.818.636,46 33.427.209,68
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
331.406,37 210.832,32
331.406,37 210.832,32
36.150.042,83 33.638.042,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten
19.263,32 180.486,70
19.263,32 180.486,70
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung
11.445,00 29.402,00
37.037.803,83 34.704.983,38

Bilanz (Passivseite)

in EURO zum 30.9.2019 zum 30.9.2019 zum 30.9.2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 6.206.178,00 6.206.178,00
II. Kapitalrücklage
2.464.921,83 2.464.921,83
III. Gewinnrücklage
Andere Gewinnrücklagen 39.604,56 39.604,56
IV Bilanzgewinn
24.670.028,62 22.695.229,10
33.380.733,01 31.405.933,49
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 0,00 0,00
2. Steuerrückstellungen 400.965,00 521.460,00
3 Sonstige Rückstellungen 528.481,00 440.967,00
929.446,00 962.427,00
C. Verbindlichkeiten
1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 26 (VJ: TEUR 67)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
26.021,94 66.959,80
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 2.672 (VJ: TEUR 2.206) 2.672.150,30 2.206.133,98
3 Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 29 (VJ: TEUR 64)
- davon Steuern TEUR 29 (VJ: TEUR 64) 29.452,58 63.529,11
2.727.624,82 2.336.622,89
37.037.803,83 34.704.983,38

Gewinn- und Verlustrechnung

in EURO 1.10.2018 - 30.9.2019 1.10.2017 - 30.9.2018
1. Umsatzerlöse 3.905.153,89 3.758.007,45
2. Sonstige betriebliche Erträge 31.499,69 46.272,80
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 2.140.610,51 1.955.401,20
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung TEUR 156 (VJ: TEUR 136) 316.001,01 408.880,23
2.456.611,52 2.364.281,43
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 642.232,17 655.949,90
5. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 1.506.531,18 1.193.209,74
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 75 (VJ: TEUR 165) 75.729,34 165.358,11
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon an verbundene Unternehmen TEUR 0 (VJ: TEUR 0) 24.186,73 21.705,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 421.084,16 268.676,86
9. Ergebnis nach Steuern 1.974.799,52 1.852.234,91
10. Jahresüberschuß 1.974.799,52 1.852.234,91
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 22.695.229,10 20.842.994,19
12. Bilanzgewinn 24.670.028,62 22.695.229,10

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der ISRA VISION PARSYTEC AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut § 275 Abs. 2 HGB.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im vorliegenden Jahresabschluss und Lagebericht wurden die ab dem 1. Januar 2016 geltenden Änderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) berücksichtigt. Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wird mit Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 angewandt und wirkt sich auf den Jahresabschluss im Wesentlichen durch eine erweiterte Begriffsdefinition der Umsatzerlöse aus.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ("projected unit credit method") berechnet. Des weiteren wird die "Richttafel 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie ein Rechnungszinssatz von 3,34 Prozent zugrunde gelegt.

Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit Erfüllungsbeträgen.

3. Angaben zur Bilanz

Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 6.206.178 EUR und ist eingeteilt in 6.206.178 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR (im Vorjahr: 6.206.178 EUR eingeteilt in 6.206.178 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR).

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand war ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. Juni 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt TEUR 6.360 zu erhöhen. Neues genehmigtes Kapital besteht nicht.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.465 ist zum Vorjahr unverändert und resultiert im Wesentlichen aus den Aufgeldern aus Börsengang und Optionsausübungen.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

in EURO
Bilanzgewinn per 30.09.2018 22.695.229,10
Jahresüberschuß Geschäftsjahr 2018/2019 1.974.799,52
Bilanzgewinn per 30.09.2019 24.670.028,62

Pensionsverpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsdeckungsverfahren ("projected unit credit method") berechnet. Aufgrund der BilMoG-Umstellung zum 01.10.2010 wurde der durchschnittliche Marktzinssatz verwendet, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt; der von der Deutschen Bundesbank vorgegebene Satz betrug 5,17 %. Die Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 01.10.2010 führte zu einem Zuwachs von TEUR 39. Der anteilig zu einem Fünfzehntel im Berichtsjahr zugeführte Betrag beläuft sich auf 2.567,00 EUR, der in der Gewinn- und Verlustrechnung in den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" enthalten ist.

Die Verpflichtung aus der Pensionszusage ist durch zwei an den Versorgungsberechtigten verpfändete Kapitallebensversicherungen rückgedeckt (Rückdeckungsversicherungen). Dieses dem Zugriff übriger Gläubiger entzogene Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung. Die Pensionsverpflichtung in Höhe von TEUR 640,6 wurde daher nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von insgesamt TEUR 652,0 verrechnet. Der verbleibende aktivische Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung" gesondert ausgewiesen.

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechend. Der Unterschiedsbetrag zum 30.09.2019 beträgt 53.864,00 EUR.

Haftungsverhältnisse

Die ISRA VISION PARSYTEC AG hat für verbundene Unternehmen Bürgschaften im Gesamtumfang von TEUR 4.287 geleistet.

Anteilsbesitz und Konzernverbindung (nach § 285 Abs. 11 HGB)

Die folgenden Informationen basieren auf den letzten festgestellten Jahresabschlüssen:

Name Anteil Eigenkapital letztes Geschäftsjahr Jahresergebnis letztes Geschäftsjahr in TEUR
in TEUR
ISRA PARSYTEC GmbH, Aachen 1 100% 485 0
ISRA VISION Japan Co., Ltd., Tokio, Japan 100% 405 48
ISRA VISION Korea Co., Ltd., Seoul, Südkorea 100% 1.139 155
ISRA VISION PARSYTEC Inc., Berkeley Lake/Georgia, USA 2 100% 4.024 295
ISRA VISION PARSYTEC Ltd., Hampshire, Großbritannien 2 100% 467 30

1 Mit der ISRA PARSYTEC GmbH hat die Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertraq abgeschlossen.
2 Indirekt durch ISRA PARSYTEC GmbH gehaltene Anteile.

Das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres der ausländischen Tochterunternehmen wurden für Zwecke des Beteiligungsspiegels mit den folgenden Wechselkursen umgerechnet:

Stichtagskurs zum 30.09.2018 Durchschnittskurs vom 01.10.17 - 30.09.18
1 EUR = USD 1,1576 1,1906
1 EUR = GBP 0,8873 0,8847
1 EUR = JPY 131,2300 131,4517
1 EUR = KRW 1.285,7500 1.303,1975

Die ISRA VISION Parsytec AG ist gemäß § 291 HBG von der Verpflichtung befreit, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, da das Mutterunternehmen - die ISRA VISION AG in Darmstadt - den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt und im elektronischen Bundesanzeiger offen legt. Der befreiende Konzernabschluss wird in Euro und nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Bestehen von Beteiligungen

Die ISRA VISION AG, Darmstadt/Deutschland hat der Parsytec AG am 24. Juli 2007 folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG gemacht: "Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Parsytec AG am 23. Juli 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 52,57 % (3.246.983 Stimmrechte) beträgt." Aachen, 25. Juli 2007 Parsytec AG.

Die ISRA Vision AG, Darmstadt/Deutschland hat der Parsytec AG am 27. September 2007 folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemacht: "Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Parsytec AG am 25. September 2007 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 82,64 % (5.103.856 Stimmrechte) beträgt.

4. Gesellschaftsorgane

Vorstand

Der Vorstand bestand zum 30. September 2019 aus den Herren Hans Jürgen Christ (Vorstandsvorsitzender, Vertrieb), Martin Heinrich (Finanzen) und Dr. Jens Magenheimer (Vertrieb).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand zum 30. September 2019 aus den Herren Dipl.-Ing. Enis Ersü (Vorsitzender), Dr.-Ing. Johannes Giet (stellvertretender Vorsitzender) und Dipl.-Ing. Werner Rothermel. Herr Dipl.-Ing. Enis Ersü ist Vorstandsvorsitzender der ISRA VISION AG, Darmstadt, Herr Dr.-Ing. Johannes Giet ist Vorstandsmitglied der ISRA VISION AG, Darmstadt und Herr Dipl.-Ing. Werner Rothermel ist bei der ISRA VISION AG, Darmstadt angestellt.

Abhängigkeitsbericht

Als Vorstand der ISRA VISION PARSYTEC AG erklären wir, dass die ISRA VISION PARSYTEC AG im Geschäftsjahr 2018/2019, in dem die ISRA VISION AG herrschendes Unternehmen im Sinne des § 17 AktG war, also in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgezeigten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Die getroffenen Maßnahmen gereichten nach den Umständen, die uns zu diesem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Maßnahmen getroffen wurden, aufgrund der erzielten Synergieeffekte und Einsparungen zum Vorteil der ISRA VISION PARSYTEC AG.

 

Aachen, den 17.02.2020

Der Vorstand

Hans Jürgen Christ, Vorstandsvorsitzender

Martin Heinrich

Dr. Jens Magenheimer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ISRA VISION PARSYTEC AG:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ISRA VISION PARSYTEC AG, Aachen (die Gesellschaft) - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisseentspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unserer Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen beziehungsweise das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise ob eine wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Frankfurt am Main, den 17. Februar 2020

RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Santosh Varughese, Wirtschaftsprüfer

Arno Kramer, Wirtschaftsprüfer

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