Vaccinvent GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Hermann Lieder seit 25.8.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
AVA Therapeutics GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVA Lifescience GmbHBad Krozingen (vormals: Denzlingen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss zum 31.Dezember2021 der AVALifescienceGmbH, BadKrozingen wurde gemäß §§242ff. und264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Freiburg i.Br. unter der Nummer HRB 716447 in das Handelsregister eingetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung 2021 ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung aufgegliedert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls im Anhang gemacht. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Risiken die der Annahme der Unternehmensfortführung entgegenstehen, nach unserer Einschätzung in zulässiger Weise dargestellt werden, wir diese Risiken aber nicht abschließend beurteilen können. Es besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 1.071.489,41. Die Darlehensgeber haben zur Vermeidung einer Überschuldung i.S.d. § 19 InsO ihren Rangrücktritt hinter die Forderungen anderer Gläubiger der Gesellschaft hinsichtlich ihrer Darlehensforderungen erklärt. Die Gesellschaft ist auf die weitere finanzielle Unterstützung durch Darlehensgeber angewiesen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen aus dem medizinischen Forschungs- und Entwicklungsbereich. Hohe Vorlaufkosten sind in dieser Branche unabdingbar. Nach Auskunft der Geschäftsführer ist die Liquidität und die Fortführung des Unternehmens gesichert, eine positive Fortführungsprognose bestätigt dies. Gemäß dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.07.2021, 12 W 7/21, sind bei einem Start-Up Unternehmen die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - II ZR 246/15, ZIP 2018, 576 = NZI 2018, 407, 408 f. Rn. 23), nicht uneingeschränkt anwendbar. Erforderlich ist nur, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Lage ist, seine im Prognosezeitraum fälligen Zahlungsverpflichtungen zu decken, wobei die dafür erforderlichen Mittel auch von Dritten (Fremdkapitalgeber oder Eigentümer) zur Verfügung gestellt werden können. Hat dabei ein finanzkräftiger Investor das Unternehmen bereits in der Vergangenheit mit erheblichen Beträgen finanziell unterstützt und seinen Willen bekundet, in der Gründungsphase bei Vorlage einer nachvollziehbaren Planung und Nachweis des Finanzbedarfs jeweils weitere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, darf der Geschäftsführer von einer positiven Prognose ausgehen, solange ein nachvollziehbares operatives Konzept vorliegt, das in der Zukunft eine Ertragsfähigkeit des Unternehmens erwarten lässt, und nicht konkret wahrscheinlich ist, dass der Finanzierer das Start-Up Unternehmen nicht weiterfinanzieren wird. Ein rechtlich gesicherter und damit einklagbarer Anspruch auf die Finanzierungsbeiträge ist für die positive Fortbestehensprognose nicht erforderlich. Dem entsprechen auch die Grundsätze des Urteils des OLG Schleswig vom 29.11.2019, 17 U 80/19. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen wird die Beteiligung an der AVA Therapeutics GmbH zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit den Anschaffungskosten aktiviert und beinhalten den Bestand an Labor- und Büromaterial. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen, die in der Zukunft Aufwand darstellen ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz3.1. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegenüber der AVA Therapeutics GmbH in Höhe von EUR 107.122,72 haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. 3.2. EigenkapitalIm Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital um EUR 360,00 mittels Eigenkapitalerhöhung erhöht. Die Kapitalrücklage wurde im Kalenderjahr um EUR 500.000 erhöht und weist einen Bestand von EUR 3.637.177,00 aus. 3.3. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben in Höhe von EUR 113.838,86 sowie die gewährte Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 3.000.000,00 haben eine Laufzeit von 1- 5 Jahren. 3.4. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR45.000 aus Mietverhältnissen und EUR 6.000 aus Leasingverhältnissen pro Jahr. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung4.1. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 1.687,10. 4.2. Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Erträge aus der Verzinsung von gegebenen Darlehen an die AVA Therapeutics GmbH. 5. Sonstige Angaben5.1. Geschäftsführung und AufsichtsratZum Geschäftsführer sind die folgenden Personen bestellt: Horst Lieder Marcus Dühren-von Minden (bis zum 31.05.2023) 5.2. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr durchschnittlich 13 Mitarbeiter.
Bad Krozingen, 31. August 2023 Horst Lieder Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.5.2024. |
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