ReMetall
Drochow GmbH
Schipkau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
865.252,37 |
2.543.081,37 |
| I.
Vorräte |
126.261,76 |
151.248,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
647.421,92 |
2.253.664,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
91.568,69 |
138.168,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
865.252,37 |
2.543.082,37 |
Passiva
|
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31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
264.466,28 |
588.909,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
562.909,12 |
246.571,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
324.442,84 |
-316.337,26 |
| B.
Rückstellungen |
44.725,00 |
95.134,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
556.061,09 |
1.859.038,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
865.252,37 |
2.543.082,37 |
Anhang
I.
Allgemeines
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
sondern im Anhang vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit
niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das
allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 556.061,09.
IV.
Ergänzende Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Ergebnis einer Betriebsprüfung für die
Veranlagungszeiträume 2010 bis 2013 geht die
Finanzverwaltung davon aus, dass in Ermangelung von
zusätzlichen Informationen zu wirtschaftlichen
Berechtigten von tatsächlich durchgeführten
Wareneinkäufen der Betriebsausgabenabzug zu versagen
ist und in 2013 vorgenommene Teilwertabschreibungen nicht
als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Gegen die im
Ergebnis der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide
wurde fristgerecht Einspruch eingelegt. Dem Antrag auf
Aussetzung der Vollziehung wurde gegen Sicherheitsleistung
bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens durch das
zuständige Finanzamt stattgegeben. Die
Gesellschaft hält die Auffassung des Finanzamtes
für unzutreffend und geht davon aus, dass das Risiko
einer Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich ist. Der
strittige Betrag ist wesentlich.
sonstige Berichtsbestandteile
Drochow, den 16. Februar 2018
Andreas Tietz
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.02.2018 festgestellt.
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