Einzelhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Scheffel Pharmahandel GmbH
Ringstraße 10, 79843 Löffingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Siefert seit 13.11.2018 | Geschäftsführer |
Jan Siefert seit 13.11.2018 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Scheffel Pharmahandel GmbHLöffingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
Wirtschaftsjahr 2023
I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz (§ 266 I S. 2 HGB) und den Anhang (§ 288 S. 1 HGB) und für die Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Prüfungspflicht nach § 316 I HGB. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Aktivseite Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Software) wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, bewertet. Da in 2023 die degressive Abschreibungsmethode steuerlich nicht zulässig war, kam bei den neu angeschafften Wirtschaftsgütern die lineare Abschreibung zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden auf der Basis der amtlichen steuerlichen AfA - Tabellen geschätzt. Die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde für die geringwertigen Anlagegüter in Anspruch genommen. Diese Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Wegen der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG war die Bildung eines Sammelpostens analog § 6 Abs. 2a EStG für die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR steuerlich nicht zulässig. Es wurde kein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu Anschaffungskosten in Höhe von 250,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 800,00 EUR wurden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben. Von der Sonderabschreibungsmöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen gem. § 7g EStG wurde kein Gebrauch gemacht. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren Wert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Passivseite Rückstellungen sind für erkennbare Risiken gebildet und mit dem Wert angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.S. von § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. An die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Angaben gem.§ 285 Nr. 9c HGB entfallen somit nicht. Der Zinssatz für die beiden Darlehen an Frank Siefert beträgt jeweils 2,0%. Die Rückzahlung der beiden Darlehen erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse. II. Sonstige Pflichtangaben Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beliefen sich auf 655.109,89 EUR (Vorjahr: 368.727,31 EUR)
Löffingen, den 13. Juni 2024 gez. Dr. Frank Siefert Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Juni 2024 |
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