Scheffel Pharmahandel GmbH

Ringstraße 10, 79843 Löffingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 718909
Eingetragen
13.11.2018
Branche
Großhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenEinzelhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Der Handel mit Humanarzneimitteln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Dr. Siefert
seit 13.11.2018
Geschäftsführer
Jan Siefert
seit 13.11.2018
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Siefert
Löffingen
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Scheffel Pharmahandel GmbH

Löffingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

II. Sachanlagen

225.332,00

272.230,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

15.999,14

32.917,92

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

380.927,04

290.130,52

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

509.827,76

209.894,59

C. Rechnungsabgrenzungsposten

570,00

0,00

Summe Aktiva

1.132.657,94

805.175,03



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Gewinnrücklagen

100.000,00

50.000,00

III. Bilanzgewinn

317.776,05

190.621,28

B. Rückstellungen

9.772,00

9.159,00

C. Verbindlichkeiten

655.109,89

505.394,75

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

1.132.657,94

805.175,03

ANHANG

Wirtschaftsjahr 2023

(gem. § 284 ff. HGB)

I. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 I HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung der Bilanz (§ 266 I S. 2 HGB) und den Anhang (§ 288 S. 1 HGB) und für die Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Prüfungspflicht nach § 316 I HGB.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Verhältnis zum Vorjahr liegen nicht vor. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Aktivseite

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (Software) wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um die planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, bewertet. Da in 2023 die degressive Abschreibungsmethode steuerlich nicht zulässig war, kam bei den neu angeschafften Wirtschaftsgütern die lineare Abschreibung zur Anwendung. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden auf der Basis der amtlichen steuerlichen AfA - Tabellen geschätzt.

Die Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde für die geringwertigen Anlagegüter in Anspruch genommen. Diese Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Wegen der Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG war die Bildung eines Sammelpostens analog § 6 Abs. 2a EStG für die Anschaffungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR steuerlich nicht zulässig. Es wurde kein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände bis zu Anschaffungskosten in Höhe von 250,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 800,00 EUR wurden auf die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Von der Sonderabschreibungsmöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen gem. § 7g EStG wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tagespreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Passivseite

Rückstellungen sind für erkennbare Risiken gebildet und mit dem Wert angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sowie Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen i.S. von § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.

An die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt. Die Angaben gem.§ 285 Nr. 9c HGB entfallen somit nicht.

Der Zinssatz für die beiden Darlehen an Frank Siefert beträgt jeweils 2,0%. Die Rückzahlung der beiden Darlehen erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse.

II. Sonstige Pflichtangaben

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beliefen sich auf 655.109,89 EUR (Vorjahr: 368.727,31 EUR)

 

Löffingen, den 13. Juni 2024

gez. Dr. Frank Siefert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. Juni 2024

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