Ruof
GmbH
Gersthofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.238,00 |
4.067,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.238,00 |
4.067,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
125.813,60 |
142.534,02 |
| I.
Vorräte |
18.866,72 |
40.078,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.920,79 |
102.111,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.026,09 |
344,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
912,41 |
1.012,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
128.964,01 |
147.613,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
662,19 |
7.532,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
18.032,31 |
22.056,92 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.870,09 |
-4.024,61 |
| B.
Rückstellungen |
3.555,10 |
3.249,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
124.746,72 |
136.832,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
128.964,01 |
147.613,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist mit Ausnahme der
Anpassungen an die Neuregelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der
erstmaligen Anwendung des BilMoGs nicht angepasst.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem
Anhang andererseits besteht, wird dieses Wahlrecht aus
Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich
zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
entsprechend der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände. Sie werden entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden gem. § 6 Abs.
2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit
erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert:
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
den Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Forderungen werden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten einen
Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von über 1 Jahr in
Höhe von EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
98.035,64 (Vj.: EUR 94.188,97).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten beinhalten einen Gesamtbetrag
mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr in Höhe von
EUR 123.071,72 (Vj.: EUR 131.137,66) sowie mit einer
Restlaufzeit von über 5 Jahren in Höhe von EUR
0,00 (Vj.: 0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 4.968,28
(Vorjahr: EUR 2.419,19).
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 21.223,93 (Vorjahr: EUR 18.975,89).
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am
Bilanzstichtag nicht.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder
der Geschäftsführung
An Mitglieder der Geschäftsführung wurde
zum Bilanzstichtag 1 Kredit mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von EUR 98.035,64 gewährt.
Der Kredit wird jährlich mit 4 % verzinst,
läuft auf unbestimmte Zeit, hat eine beiderseitige
Kündigungsfrist von 30 Tagen und ist nicht besichert.
Im Berichtsjahr erfolgte keine Rückzahlung.
Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehören an:
- Herr Helmut Ruof, Fliesenlegermeister
Gersthofen, den 3.6.2011
Gez. Ruof GmbH
-Geschäftsführung-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wird gemäß § 328
(1) Nr. 2 HGB vor seiner Feststellung offengelegt.
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