Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Bernd Sotzek GmbH
Dorfstraße 22, 24223 Schwentinental, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Sotzek seit 2.2.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bernd Sotzek GmbHSchwentinentalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenVorbemerkungenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gliederung und BewertungDie Gliederung erfolgte in Anlehnung des Gliederungsschemas gem. § 266 HGB. Die Vorjahreszahlen sind auf der Grundlage von Art. 67 (8) EGHGB nicht angepasst. Die Vorjahreszahlen sind mit den Zahlen des Geschäftsjahres vergleichbar. Eine Währungsumrechnung war nicht erforderlich. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Im Einzelnen gelten folgende Bewertungsgrundsätze: Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Zins- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zu Nennwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden, soweit diese nicht unwesentlich sind, nach Maßgabe des § 250 (1) und (2) gebildet. Vom Wahlrecht des § 250(3) HGB wird ggf. Gebrauch gemacht. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Hierbei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unter Zugrundelegung einer moderaten Preissteigerungsschätzung und unter Berücksichtigung eines ihrer Restlaufzeit entsprechenden Abzinsungsbetrages nach Maßgabe des § 253 (2) S. 1 HGB angesetzt. Ggf. berücksichtigen die Steuerrückstellungen die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten werden zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Soweit erforderlich werden passive latente Steuern ausgewiesen. Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird kein Gebrauch gemacht. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Von den am Jahresabschlussstichtag noch ausstehenden Einlagen in Höhe von 12.217,70 € waren -,-- € eingefordert. Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem gezeichneten Kapital in Höhe von 25.000,-- € saldiert.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf: Steuern: 42,09 € (Vorjahr 262,12 €) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr 0,00 € ) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden -auch im Vorjahr- nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden -auch im Vorjahr- nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden - auch im Vorjahr- nicht. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden -auch im Vorjahr- nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden - auch im Vorjahr- nicht. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Ergänzende AngabenAlleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Bernd Sotzek, Maurermeister, wohnhaft in Schwentinental.
Die Gesellschaft ist Komplementärin der Bernd Sotzek- Bau GmbH & Co KG, Schwentinental (Amtsgericht Kiel, HRA 1855 PL). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 20. Dezember 2011 festgestellt.
Schwentinental, am 22. Dezember 2011. Die Geschäftsführung
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