Kuhre GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 5946
Eingetragen
6.7.1990
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGüterbeförderung im StraßenverkehrGüterbeförderung in der Binnenschifffahrt
Gegenstand
Der Transport und Handel mit Baustoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hermann Heinrich Kuhre
Bredeck 6, 33442 Herzebrock-Clarholz
200000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kuhre GmbH

Herzebrock-Clarholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 738.981,50 1.005.886,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,50 911,00
II. Sachanlagen 738.979,00 1.004.975,50
B. Umlaufvermögen 1.737.557,90 1.036.292,34
I. Vorräte 125.909,97 86.817,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.611.647,93 949.474,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.158,75 2.115,05
Aktiva 2.477.698,15 2.044.293,89

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 759.322,54 831.712,06
I. Gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Gewinnvortrag 729.453,68 927.189,83
III. Jahresfehlbetrag 72.389,52 197.736,15
B. Rückstellungen 164.859,38 179.259,38
C. Verbindlichkeiten 1.553.516,23 1.033.322,45
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.096.896,33 492.219,29
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 456.619,90 541.103,16
Summe Passiva 2.477.698,15 2.044.293,89

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Kuhre GmbH zum 31.12.2023 wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Dabei ist das für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederungsschema für die Bilanz (§ 266 HGB) und die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) zugrunde gelegt worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.

Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.

Angaben zu  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte entsprechend den in §§ 252 ff. HGB niedergelegten Grundsätzen.

Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde dabei, sowohl bei der Ausübung von Bewertungsmethoden als auch bei der Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten, beachtet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Abschreibungssätze bewertet. Bei den Anschaffungskosten sind sowohl Nebenkosten als auch gewährte Skonti und Rabatte berücksichtigt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem letzten Einkaufspreis. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades bewertet. Für den Fertigstellungsgrad werden die geleisteten und geforderten Abschlagsrechnungen zu Grunde gelegt. Die Anforderung der Abschlagszahlungen erfolgt auf Basis von Masseermittlungen anhand des Bauabschnitts. Angesetzt wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten, angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Verwaltungskosten. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet. Für allgemeine Verwendungsrisiken und geminderte Verwertbarkeit wurden angemessene Abwertungen vorgenommen.

Der Wertansatz für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte zu Anschaffungskosten. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend erfasst.

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet.

Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert bilanziert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden mit dem Nettorechnungsbetrag erfasst. Sofern Kürzungen bei Zahlungen erfolgten, wurden diese abgezogen.
Grundlage für den Rechnungsbetrag sind die vertraglichen Vereinbarungen, wonach Teilleistungen lt. Bearbeitungsstand des Auftrages abgerechnet werden.

Angaben zur Bilanz

Das Anlagevermögen haben wir in Form eines Anlagespiegels in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.

Das Stammkapital beträgt € 102.258,38 und ist voll eingezahlt.

Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:

Art der Verbindlichkeit zum 31.12.23 Gesamt  davon mit einer Restlaufzeit



bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre

T€
T€
T€
T€
gegenüber Kreditinstituten
       1310,0
        1090,2
        219,8
           0,0
erhaltene Anzahlungen
             0,0
              0,0
            0,0
           0,0
aus Lieferungen und Leistungen
           44,3
            44,3
            0,0
           0,0
gegenüber verb. Unternehmen
         124,0
          124,0
            0,0
           0,0
sonstige Verbindlichkeiten
           75,2
            75,2
       0,0
           0,0
Summe:
      1.553,5
        1333,7
        219,8
           0,0



Für die finanzierten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht eine Sicherungsübereignung der angeschafften Vermögensgegenstände bei den einzelnen Kreditinstituten.

Im Rahmen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen im üblichen Rahmen Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.

Bezüglich der durch den Gesellschafter und fremdfinanzierten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bestehen Eigentumsvorbehalte.

Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 der Kaufmann Herr Dipl.-Ing. Hermann Kuhre, Herzebrock-Clarholz.

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. die Geschäftsführung


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024 festgestellt.

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