Kuhre
GmbH
Herzebrock-Clarholz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
738.981,50 |
1.005.886,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
911,00 |
| II.
Sachanlagen |
738.979,00 |
1.004.975,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.737.557,90 |
1.036.292,34 |
| I.
Vorräte |
125.909,97 |
86.817,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.611.647,93 |
949.474,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.158,75 |
2.115,05 |
| Aktiva |
2.477.698,15 |
2.044.293,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
759.322,54 |
831.712,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
729.453,68 |
927.189,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
72.389,52 |
197.736,15 |
| B.
Rückstellungen |
164.859,38 |
179.259,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.553.516,23 |
1.033.322,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.096.896,33 |
492.219,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
456.619,90 |
541.103,16 |
| Summe
Passiva |
2.477.698,15 |
2.044.293,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kuhre GmbH zum 31.12.2023
wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB
unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Dabei ist das für mittelgroße und große
Kapitalgesellschaften vorgeschriebene Gliederungsschema
für die Bilanz (§ 266 HGB) und die Gewinn- und
Verlustrechnung (§ 275 HGB) zugrunde gelegt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs.
5 HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den in
§§ 252 ff. HGB niedergelegten Grundsätzen.
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB wurde dabei, sowohl bei der Ausübung von
Bewertungsmethoden als auch bei der Inanspruchnahme von
Ausweiswahlrechten, beachtet.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Abschreibungssätze bewertet.
Bei den Anschaffungskosten sind sowohl Nebenkosten als auch
gewährte Skonti und Rabatte berücksichtigt. Die
Abschreibungen wurden nach der linearen Methode
vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich
zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte für die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem letzten
Einkaufspreis. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung
des Fertigstellungsgrades bewertet. Für den
Fertigstellungsgrad werden die geleisteten und geforderten
Abschlagsrechnungen zu Grunde gelegt. Die Anforderung der
Abschlagszahlungen erfolgt auf Basis von Masseermittlungen
anhand des Bauabschnitts. Angesetzt wurden die Material-
und Fertigungseinzelkosten, angemessene Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Verwaltungskosten.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die
Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden
beachtet. Für allgemeine Verwendungsrisiken und
geminderte Verwertbarkeit wurden angemessene Abwertungen
vorgenommen.
Der Wertansatz für die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch
eine Pauschalwertberichtigung ausreichend erfasst.
Die sonstigen Forderungen und
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet.
Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert
bilanziert.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der
abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf
Bestellungen wurden mit dem Nettorechnungsbetrag erfasst.
Sofern Kürzungen bei Zahlungen erfolgten, wurden diese
abgezogen.
Grundlage für den Rechnungsbetrag sind die
vertraglichen Vereinbarungen, wonach Teilleistungen lt.
Bearbeitungsstand des Auftrages abgerechnet werden.
Angaben zur Bilanz
Das Anlagevermögen haben wir in Form eines
Anlagespiegels in der Bilanz gemäß § 268
Abs. 2 HGB dargestellt.
Das Stammkapital beträgt € 102.258,38 und
ist voll eingezahlt.
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Art der Verbindlichkeit zum
31.12.23 Gesamt davon mit einer
Restlaufzeit
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5
Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1310,0
|
1090,2
|
219,8
|
0,0
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
44,3
|
44,3
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber verb.
Unternehmen
|
124,0
|
124,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
75,2
|
75,2
|
0,0
|
0,0
|
Summe:
|
1.553,5
|
1333,7
|
219,8
|
0,0
|
Für die finanzierten Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens besteht eine
Sicherungsübereignung der angeschafften
Vermögensgegenstände bei den einzelnen
Kreditinstituten.
Im Rahmen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen im üblichen Rahmen
Eigentumsvorbehalte der Lieferanten.
Bezüglich der durch den Gesellschafter und
fremdfinanzierten Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bestehen Eigentumsvorbehalte.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2023 der Kaufmann Herr Dipl.-Ing.
Hermann Kuhre, Herzebrock-Clarholz.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wurde gemäß §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. die Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024
festgestellt.
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