Herbert
Berghaus Fachgroßhandel GmbH
Bergisch
Gladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.437,00 |
45.324,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.436,00 |
42.323,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.000,00 |
3.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
326.751,48 |
399.922,58 |
| I.
Vorräte |
181.498,20 |
178.246,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
119.064,18 |
184.467,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.189,10 |
37.208,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.722,85 |
4.062,81 |
| Aktiva |
370.911,33 |
449.309,39 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
198.601,20 |
206.373,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
147.472,01 |
155.244,73 |
| davon
Gewinnvortrag |
155.244,73 |
244.341,91 |
| B.
Rückstellungen |
95.017,77 |
114.708,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.292,36 |
128.226,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
77.292,36 |
128.226,99 |
| Passiva |
370.911,33 |
449.309,39 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2021 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
bilanziert.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreib-ungen angesetzt.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 250 € bis
1.000 € werden in einem Sammelposten erfasst. Davon
werden jährlich 20 % gewinnmindernd aufgelöst
(§ 6 Abs. 2a EStG).
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Bei der Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen wurde in Anlehnung an § 6a EStG ein
modifiziertes Teilwertverfahren angewandt. Die Berechnung
erfolgte unter Anwendung der biometrischen Grundlagen aus
der Richttafel 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der
Abzinsungssatz zur Diskontierung der Verpflichtungen betrug
1,87 %. Eine Fluktuations- oder Rentensteigerungsrate wurde
nicht berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Die Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen wurden mit den
Verpflichtungen für Pensionsrückstellungen
saldiert, § 246 Abs. 2 HGB. Ebenso wurde mit den
entsprechenden Aufwendungen und Erträgen verfahren.
Der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsverpflichtungen beträgt 432.710,00 €.
Der Wert der saldierten Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen beträgt 345.472,23
€. Er entspricht dem Deckungskapital inklusive
zugeteilter Überschüsse.
Der saldierte Wert der Aufwendungen und Erträge
beträgt -17.155,85 €.
Eine Abgrenzung für latente Steuern wurde
aufgrund der Befreiung für kleine
Kapitalgesellschaften nicht vorgenommen, § 274a Nr. 5
HGB.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0,00 €.
D. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Dipl.-Betriebswirt Helmut Berghaus
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bergisch Gladbach, den 18.05.2022
Dr. Katja Berghaus
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2022 festgestellt.
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