CampRent
GmbH
Ofterdingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.362.719,52 |
7.344,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.005,00 |
1.809,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.361.714,52 |
5.535,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.417.530,78 |
3.938.901,90 |
| I.
Vorräte |
1.727.034,59 |
1.815.738,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
275.710,56 |
225.502,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
414.785,63 |
1.897.660,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.275,00 |
|
| Aktiva |
4.784.525,30 |
3.946.245,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.217.609,22 |
1.740.223,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.192.609,22 |
1.715.223,59 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.715.223,59 |
543.844,57 |
| B.
Rückstellungen |
8.700,00 |
348.582,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.558.216,08 |
1.857.439,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.558.216,08 |
1.857.439,34 |
| Summe
Passiva |
4.784.525,30 |
3.946.245,90 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die CampRent GmbH hat ihren Sitz in Ofterdingen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart
unter der Nr. HRB 776329 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der
betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit einem Satz zwischen 3,33 %
bis 33,33 % Gebrauch gemacht.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Der Gewinnvortrag beträgt 1.715.223,59 EUR (Vj
0,00EUR).
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit
- bis zu einem Jahr beträgt 865.198 EUR
- von über einem Jahr bis zu fünf Jahren
beträgt 100.566 EUR
- von mehr als fünf Jahren beträgt
1.592.452 EUR
Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegenüber Gesellschaftern
Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von
300.621 EUR. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser
Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2023
Murathan Findik
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.05.2024
festgestellt.
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