WG Treubuch UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBuchführung ohne Datenverarbeitungsdienste
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Dr. Rose seit 1.7.2013 | Geschäftsführer |
Oliver Dr. Bonkamp seit 1.7.2013 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bio-Security Immobiliengesellschaft mbHBönenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betragen 3 bis 33 Jahre. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Flüssige Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet die Passivierung der noch nicht ertragswirksamen Zuschüsse. Die Bildung des Postens erfolgt ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung. Die erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens, maximal über den 15-jährigen Zweckbindungszeitraum der Fördermaßnahme. Für die bilanzielle Behandlung der erhaltenen Zuschüsse der öffentlichen Hand sind Art und Umfang der an die Gewährung des Zuschusses geknüpften Verpflichtungen des Zuschussempfängers entscheidend. Die Bewilligung zweckgebundener Investitionszuschüsse ist abhängig von der Einhaltung einer fristgebundenen Verwendung der Zuschüsse innerhalb des sog. Zweckbindungszeitraumes. Der Investitionszuschuss beruht somit auf einer zeitbezogenen Verpflichtung des Zuschussempfängers, so dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer insoweit nicht uneingeschränkt ein objektiver Maßstab für die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens darstellt. Eine Vereinnahmung des Zuschusses über einen kürzeren Zeitraum als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Gegenstände des Anlagevermögens kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der bezuschusste Gegenstand des Anlagevermögens außerhalb des Zuschussverhältnisses verwendet und wirtschaftlich genutzt werden kann. Im Rahmen der vorliegenden Fördermaßnahme ist der Zuschussempfänger während des Zweckbindungszeitraumes verpflichtet, die geförderte Infrastrukturinvestition bestehend aus Gebäude, technische Gebäudeausstattung und Geräteinvestition ausschließlich an KMU zu überlassen, die im vorwettbewerblichen Bereich im Cluster Bio-Tech tätig sind und die genutzte Technologie auch anderen Nutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist ist die Investorin Bio-Security Immobilien GmbH in der wirtschaftlichen Verwendung der Infrastruktureinrichtung frei. Aufgrund dieser förderrechtlich bedingt hohen Anforderung an die Ansiedlung und "Vermarktung" in den ersten 15 Jahren ist der gewährte Zuschuss hiermit in wirtschaftlichem Zusammenhang zu sehen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Mit Bescheid vom 23. Dezember 2004 wurde ein Zuschuss i.H.v. TEUR 11.759,5 aus Mitteln des NRW/EU-Programms für die Ziel-2-Gebiete Nordrhein-Westfalens bewilligt. Mit Schreiben vom 29. Dezember 2008 der NRW.Bank wurde der Zuschuss auf Grundlage einer aktualisierten Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen einer Zuschussneuberechnung auf TEUR 10.829,95 angepasst. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 sind insgesamt TEUR 10.141,9 in den Sonderposten eingestellt worden. Im Jahr 2023 erfolgte eine erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens um TEUR 325,7 auf TEUR 259,3. Die Auflösung des Sonderpostens richtet sich nach dem Fördervolumen und der betrieblichen Nutzungsdauer der einzelnen geförderten Vermögensgegenstände. Bei bezuschussten Vermögensgegenständen mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren erfolgt die Auflösung des Zuschusses über den Zweckbindungs- zeitraum der Förderung von 15 Jahren. Dies betrifft ausschließlich die geförderte Immobilieninvestition. Angabe zu Restlaufzeitvermerken
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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