Stammdaten

Register
Amtsgericht Stadthagen HRB 2493
Eingetragen
22.5.1981
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen ObjektmöbelnHerstellung von Küchenmöbeln
Gegenstand
Herstellung von Tischlereiarbeiten, insbesondere der Innenausbau von Gebäuden, der Handel und die Fertigung von Möbeln und Fertigelementen.

Historie

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Management

NameRolle
Marion Frensel
seit 1.8.2005
Prokura
Sebastian Frensel
seit 1.8.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ernst Meier GmbH Möbeltischlerei - Innenausbau

Buchholz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 51.558,00 58.957,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 1.614,00
II. Sachanlagen 51.553,00 57.343,00
B. Umlaufvermögen 182.603,65 132.453,92
I. Vorräte 43.212,33 27.061,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49.046,17 33.848,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 90.345,15 71.544,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.037,23 16.959,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 248.198,88 208.370,33

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 105.268,72 66.186,84
I. gezeichnetes Kapital 51.200,00 51.200,00
II. Bilanzgewinn 54.068,72 14.986,84
B. Rückstellungen 27.507,59 17.815,59
C. Verbindlichkeiten 115.422,57 124.367,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 248.198,88 208.370,33

Anhang


1. Allgemeine Angaben
 
Der Jahresabschluss der Ernst Meier GmbH, Rinteln, für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung aufgestellt.
 
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da die dort genannten Größen nicht überschritten werden. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB beachtet.
 
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss wird auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels-gesetzbuches aufgestellt.
 
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet:
 
Immaterielle Vermögensgegenstände und bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungs- bzw. Her­stel­lungs­kosten angesetzt und um planmäßige Abschrei­bungen vermindert, soweit ihnen kein niedriger Wert beizulegen ist. Die Abschreibungen werden auf Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear vorge­nommen.
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr abge­schrieben. Von dem Wahlrecht, Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG im Zugangsjahr in einen Sammelposten einzustellen, wurde im Wirtschaftsjahr kein Gebrauch gemacht. In den Vorjahren in den Sammel­posten gemäß § 6 Abs. 2a EStG eingestellte Wirtschaftsgüter wurden mit 20% abgeschrieben, d. h. auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren verteilt.
 
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit ihnen kein niedrigerer Wert beizulegen ist. Bestandsrisiken der Vorräte wird durch Vornahme angemessener Bewertungs­ab­schläge Rechnung getragen.
 
In Ausführung befindliche Bauaufträge werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Alle erkennbaren Risiken werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
 
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger Beurteilung erforder-lichen Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Rückstellungen mit einer Rest­laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB), die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.
 
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
 
3. Sonstige Angaben
 
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten nach § 42 GmbHG:
Sonstige Vermögensgegenstände TEUR 15.
Sonstige Verbindlichkeiten TEUR 16.
 
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt TEUR 7.
 
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mittels Grundschulden besichert.
 
Im Geschäftsjahr 2011 wurden die Geschäfte durch Herrn Sebastian Frensel geführt.
 
Buchholz, den 29.06.2012
 
Sebastian Frensel - Geschäftsführer

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