ruff_consult GmbH
Offenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.850,00 |
80.595,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
46.849,00 |
80.594,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
707.446,13 |
678.055,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
597.503,30 |
572.905,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.168,54 |
40.117,37 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
|
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
109.942,83 |
105.149,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.877,69 |
10.898,16 |
| Aktiva |
779.173,82 |
769.548,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
677.499,27 |
662.202,33 |
| I.
eingefordertes Kapital |
17.500,00 |
|
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
|
| II.
Kapitalrücklage |
152.323,34 |
152.323,34 |
| III.
Bilanzgewinn |
507.675,93 |
479.878,99 |
| davon
Gewinnvortrag |
479.878,99 |
424.400,81 |
| B.
Rückstellungen |
15.264,90 |
28.829,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.128,53 |
71.426,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
45.619,85 |
16.958,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.508,68 |
54.468,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.281,12 |
7.089,70 |
| Passiva |
779.173,82 |
769.548,25 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und den
ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags und
des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
gegliedert.
Von den größenabhängigen
Erleichterungsmöglichkeiten des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang teilweise
Gebrauch gemacht worden.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind - soweit handelsrechtlich zulässig - an den
steuerrechtlichen Bestimmungen orientiert.
Bei den Bilanzposten wurden folgende
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, sofern
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer und - soweit handelsrechtlich
zulässig - entsprechend steuerlicher Vorschriften
linear vorgenommen. Bei Zugängen von beweglichen
Sachanlagevermögen erfolgt die Abschreibung
monatsgenau.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert unter Euro 800,00 werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Der Abgang dieser
Vermögensgegenstände wird im fünften auf den
Zugang folgenden Jahr unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich werden Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Umlaufvermögen
Waren sind zu ihren Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag
angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht
erforderlich.
Passivposten
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt
worden.
Von einer Anwendung des Abzinsungsgebots für
Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB wurde
abgesehen, soweit die Abzinsungsbeträge unwesentlich
waren.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einer
gesonderten Anlage beigefügt.
Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten nach § 285
Nr. 1 und 2 HGB und ihre Besicherung ergeben sich aus
folgender Übersicht:
|
|
Davon mit
einer Restlaufzeit |
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre |
über 5 Jahre |
Davon gg.
Gesellschaftern
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
32.320,64 €
|
18.806,64 €
|
13.514,00 €
|
-
|
-
|
Erhaltene Anzahlungen
|
-
|
-
|
-
|
-
|
-
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
19.463,13 €
|
19.463,13 €
|
-
|
|
-
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
25.344,76 €
|
25.344,76 €
|
-
|
-
|
-
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D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach
§ 285 Satz 1 Nr. 4 HGB wurde gemäß §
288 Abs. 2 HGB verzichtet.
E. Sonstige Angaben
Geschäftsführer
Die Geschäftsführung lag im
Geschäftsjahr 2023 bei Herrn Moritz Ruff.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Moritz Ruff, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024
festgestellt.
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