SL Elektro
GmbH & Co. KG
Wiesbaden
(vormals:
Hochheim am Main)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.469,00 |
10.354,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.469,00 |
10.354,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
518.325,29 |
291.981,63 |
| I.
Vorräte |
329.476,00 |
19.687,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
185.243,77 |
271.236,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.605,52 |
1.057,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.402,26 |
1.983,22 |
| D.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil persönlich haftender
Gesellschafter |
|
6.213,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
531.196,55 |
310.532,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
688,95 |
108.409,26 |
| I.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
10.000,00 |
10.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
107.720,31 |
| B.
Rückstellungen |
22.757,67 |
29.451,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
507.749,93 |
172.671,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
531.196,55 |
310.532,22 |
Anhang
1.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss der SL Elektro GmbH & Co. KG
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH- Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag gem.
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
1.2
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
1.3
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
1.4 Angaben
und Begründung der gegenüber dem Vorjahr
abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG
geändert.
Zur Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage wurden
Änderungen bzw. Umbuchungen der Kapitalkonten (=
Gesellschafterdarlehen) vorgenommen.
1.5 Angaben
zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem
Jahr |
444.291,50 Euro |
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Forderungen |
132.173,16 Euro |
1.6
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Martin Slaby
Herr Joachim Lamby
Komplementär: SL Elektro Verwaltungs- GmbH
Stammkapital: 25.564,59 €
Weitere Daten
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2012 festgestellt.
Hochheim, 10.02.2012
gez. Herr Slaby
gez. Herr Lamby
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