Hornstein
GmbH
Emmingen-Liptingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
196.152,00 |
177.274,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.025,00 |
1.325,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.627,00 |
25.670,00 |
| III.
Finanzanlagen |
166.500,00 |
150.279,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
141.076,00 |
157.182,61 |
| I.
Vorräte |
8.440,00 |
4.690,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.024,10 |
73.028,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.611,90 |
79.463,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
337.228,00 |
334.456,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
111.002,39 |
103.007,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.452,00 |
20.452,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
41.877,51 |
31.075,02 |
| V.
Jahresüberschuss |
7.995,37 |
10.802,49 |
| B.
Rückstellungen |
209.561,00 |
187.106,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.664,61 |
44.343,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.664,61 |
44.343,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
337.228,00 |
334.456,61 |
Anhang
I. Allgemeines
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB einzustufen und macht
von den größenabhängigen Erleichterungen
Gebrauch. Die in Klammern gesetzten Beträge betreffen
die Vorjahresangabe.
Von der Erleichterung des Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB wurde unter Verzicht auf die Anpassung der
Vorjahreswerte an die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Gebrauch
gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften der §§ 242ff.
HGB i.d.F. BilMoG und des GmbHG.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten. Bei den Gegenständen, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die
Anschaffungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Teilweise wird linear und
teilweisle degressiv abgeschrieben. Die zu Grunde gelegten
Nutzungsdauern richten sich grundsätzlich nach den
amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Geringwertige
Anlagegüter werden seit 2010 im Zugangsjahr wieder in
vollem Umfang abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind mit dem Aktivwert einer
Rückdeckungsversicherung bilanziert.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
Herstellungskosten im Sinne der steuerlichen Vorschriften
unter Einbeziehung anteiliger Gemeinkosten angesetzt. Dem
Niederstwertprinzip wird im Einzelfall durch Abschlag wegen
geringerer Verwertbarkeit Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert,
ggf. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Pensionsrückstellungen für
Pensionsanwartschaften aufgrund unmittelbarer Zusagen sind
nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gem. § 253 Abs.
2 HGB i.d.F. BilMoG angesetzt, wobei ein
Rechnungszinsfuß von 5,15 % verwendet wurde. Die
Ermittlung erfolgte unter Zuhilfenahme der Richttafeln
Heubeck 2005G anhand der projizierten Einmalbetragsmethode
(PUC). Unterschiedsbeträge aufgrund der Umstellung auf
BilMoG wurden im Geschäftsjahr vollumfänglich als
außerordentliche Aufwendungen erfasst.
Die
sonstigen Rückstellungen
berücksichtigenalle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und sind mit dem
vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag
angesetzt. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr ist
der Barwert angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen
Erfüllungsbetrag und bei Restlaufzeiten von mehr als
einem Jahr zum Barwert angesetzt. An gewährten
Sicherheiten bestehen die handelsüblichen
Eigentumsvorbehalte.
III. Geschäftsführung
Geschäftsführer ist Hansjörg
Hornstein, Emmingen-Liptingen.
Emmingen-Liptingen, den 14. März 2012
.............................
Hansjörg Hornstein
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2012 festgestellt.
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