KOLB+SOHN
GmbH
Ludwigshafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.715,50 |
13.479,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.715,50 |
13.478,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
50.732,87 |
102.315,36 |
| I.
Vorräte |
14.868,72 |
35.959,32 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.591,70 |
26.149,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.272,45 |
40.206,44 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
348.833,61 |
332.417,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
404.281,98 |
448.212,10 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
357.982,34 |
306.169,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.415,87 |
51.812,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
348.833,61 |
332.417,74 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
400.781,98 |
444.712,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
400.781,98 |
444.712,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
404.281,98 |
448.212,10 |
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
Die Firma lautet
Kolb + Sohn GmbH
und wurde unter der Nr. HRB 4183 im
Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen
eingetragen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ludwigshafen -
Friesenheim.
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und
der Vertrieb von Bauelementen, insbesondere Fenstern und
Türen, und alle damit zusammenhängenden
Geschäfte.
Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet,
die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar
Den Zweck des Unternehmens zu fördern.
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro
25.564,60 und wird jeweils zur Hälfte von Herrn Kurt
und Herrn Erich Kolb gehalten.
Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Als vertretungsberechtigte
Geschäftsführer sind
Herr Kurt Kolb und
Herr Erich Kolb
bestellt.
Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Absatz 1 HGB.
Wirtschaftliche Verhältnisse
Ich verweise dazu auf die Bilanz- und
Verlustrechnung.
Das Rechnungswesen
Die Finanzbuchhaltung sowie die Lohn- und
Gehaltsabrechnungen wurden von mir gefertigt. Als
Kontenplan dient der DATEV-Kontenrahmen nach dem
Bilanzrichtlinien-Gesetz (SKR) 03 in der derzeit
gültigen Version.
Das Belegwesen ist geordnet.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich
nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr.Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig voll
abgeschrieben,
Gegenstände mit einem Wert von Euro 151,00 bis
zu Euro 1000,00 wurden dem sogenannten Abschreibungspool
zugebucht.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
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