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GfWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformatik mbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 31.03.2013Bilanz zum 31. März 2013Aktiva
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 31. März 2013Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 31. März 2013 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Das Geschäftsjahr wurde vom Zeitraum 1. Oktober bis zum 30. September auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. März umgestellt. Aufgrund des sich ergebenden Rumpfgeschäftsjahres sind die Zahlen nur eingeschränkt vergleichbar. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von dem Sammelposten, dessen Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften planmäßig 20 Prozent abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzForderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Von den Sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 1.700,00 wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die restlichen Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen einen Gesellschafter. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Steuern EUR 27.947,90 (Vj. TEUR 13) sowie auf soziale Sicherheit EUR 3.735,76 (Vj. TEUR 0). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vorjahr betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen EUR 0,00 (Vj. TEUR 100) Gesellschafter. Sonstige AngabenKonzernzugehörigkeit Die Geschäftsanteile der GfWI Gesellschaft für Wirtschaftsinformatik mbH, Ettlingen, werden von der Raber + Märcker GmbH, Stuttgart, gehalten. Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, ist die Muttergesellschaft der Konica Minolta Business Technologies, Inc. Tokio, Japan, welche die direkte Muttergesellschaft der Konica Minolta Business Solutions Europa GmbH, Langenhagen, ist, welche wiederum die direkte Muttergesellschaft der Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH, Langenhagen, ist. Diese wiederum ist die Muttergesellschaft der Raber + Märcker GmbH, Stuttgart. Die Konica Minolta Holdings, Inc., Tokio, Japan, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird in die deutsche Sprache übersetzt und im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist auf Anforderung bei der Gesellschaft erhältlich. Dadurch ist die Raber + Märcker GmbH gemäß § 292 HGB in Verbindung mit § 1 und § 2 KonBefrV von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für den kleinsten Kreis von Unternehmen befreit. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Geschäftsführung
Ettlingen, 10. Juni 2013 Geschäftsführung |
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