Fahrbahnmarkierungen Eidenschink GmbH
Mitterfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
406.291,55 |
351.745,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
97.863,00 |
113.976,00 |
| II.
Sachanlagen |
308.428,55 |
237.769,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
896.777,09 |
701.098,87 |
| I.
Vorräte |
96.357,92 |
79.700,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
130.644,93 |
159.714,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
669.774,24 |
461.683,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.875,31 |
3.417,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.305.943,95 |
1.056.261,96 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
874.233,22 |
544.116,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
519.116,70 |
285.262,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
330.116,52 |
233.854,46 |
| B.
Rückstellungen |
151.765,20 |
166.650,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
279.945,53 |
345.495,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.305.943,95 |
1.056.261,96 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis
31. Dezember 2016
A. Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der
Fahrbahnmarkierungen Eidenschink GmbH, Mitterfels,
liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über
die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die
Regelungen der Satzung zugrunde.
B. Angaben zu Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach
den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter entsprechender Berücksichtigung der
besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a, 276-277
HGB erstellt.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 264c, 266 Abs.
2 und 275 Abs. 2 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für
die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252- 256a HGB erstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Im einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Geschäfts- und Firmenwert
wurde auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15
Jahren planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen
sind zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den handelsrechtlich zulässigen
Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als
Abgang gezeigt, soweit die Anschaffungskosten maximal
410,00 Euro betragen.
UMLAUFVERMÖGEN
fertige Erzeugnisse und Waren
sind mit den Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bewertet.
Kassen- und Guthaben Kreditinstitute
sind zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
ist mit den nach dem 31. Dezember 2016 verrechenbaren
Beträgen angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Steuerrückstellungen
sind in Höhe des zu erwartenden Steueraufwandes
dotiert.
sonstige Rückstellungen
sind in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen nach dem Grundsatz vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten
sowie erkennbaren Risiken.
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten
sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00)
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben bis auf einen Betrag in
Höhe Euro 172.422,00 sämtlich eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahre betragen Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 6.512,46.
D. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr war folgender
Geschäftsführer bestellt:
Herr Max Eidenschink, geb. 24.11.1959, Landshut
2. Haftungsverhältnisse §251 HGB
Haftungsverhältnisse nach §251 HGB liegen
zum Bilanzstichtag nicht vor.
3. Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 10 Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Mitterfels, den 16.10.2017
gez. Herr Max Eidenschink, Gf
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2017 festgestellt.
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