Autohaus Vogel GmbHLiquidiert
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Autohaus Vogel GmbHBad LangensalzaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss der Autohaus Vogel GmbH wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Sätze 1, 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen, entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 322.095,37 (Vorjahr: Euro 246.095,57) und entsprechen in selbiger Höhe den Forderungen gegenüber Gesellschafter, dessen Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu erfolgen haben. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 194.531,16 (Vorjahr: Euro 123.368,50) und entsprechen in selbiger Höhe den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter, dessen Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu erfolgen haben. Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB): Die Autohaus Vogel GmbH übernimmt die selbstschuldnerische Bürgschaft bis zu einem Betrag von 360.000,00 Euro. Die Bürgschaft dient zur Sicherung des Darlehens bei der Bank gegen Autohaus Vogel e.K. (verbundenes Unternehmen). Die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens des Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). IV. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Einschließlich dem zu berücksichtigenden Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro 180.890,44 ergibt sich ein Betrag von Euro 199.311,96, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werden Euro 199.311,96 vorgetragen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Geschäftsführer: Arnd Vogel ausgeübter Beruf: Kfz-Meister sonstige BerichtsbestandteileUnterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245 HGB
Bad Langensalza, den 12.06.2015 gez. Arnd Vogel Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2015 festgestellt. |
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