Rainer
Höhn GmbH
Lichtenfels
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.272,50 |
52.655,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
39.272,00 |
52.655,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
250.786,28 |
207.074,09 |
| I.
Vorräte |
1.810,00 |
1.810,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
197.267,03 |
202.684,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.709,25 |
2.579,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
551,19 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.663,59 |
70.365,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
315.273,56 |
330.095,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.677,51 |
30.677,51 |
| II.
Verlustvortrag |
101.043,38 |
94.824,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
45.702,28 |
-6.219,11 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
24.663,59 |
70.365,87 |
| B.
Rückstellungen |
286.870,66 |
288.725,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.402,90 |
41.370,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
315.273,56 |
330.095,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Rainer Höhn GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gem.
§ 6Abs. 2 EStG bzw. § 6 Abs. 2a EStG
abgeschrieben. Auf Grund der untergeordneten Bedeutung
wurde der Wertansatz in die Handelsbilanz übernommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Gegenüber Gesellschaftern bestanden Forderungen
in Höhe von EUR 166.918,14 (Vorjahr: EUR 161.542,48)
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die bilanzielle Überschuldung ist durch eine
Patronatserklärung (Erfüllungsübernahme mit
Rangrücktritt) des Alleingesellschafters
beseitigt.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
2005 G von Klaus
Heubeck
|
|
Vom Wahlrecht zur Verteilung des Erhöhungsbetrages
zum 01.01.2010 auf maximal 15 Jahre auf Grund der
erstmaligen Anwendung nach dem BilMoG wird Gebrauch gemacht
und entsprechend 1.285,46EUR als außerordentlicher
Aufwand behandelt. Die tatsächliche und nicht
vollständig in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung
am Stichtag 31.12. beträgt 298.598,04EUR, der
restliche verbleibende Erfüllungsbetrag in Höhe
von 17.996,38 EUR ist in den Folgejahren aufwandswirksam zu
berücksichtigen.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Eigentumsvorbehalte der Lieferanten gesichert
sind, beträgt EUR 5.160,01 (Vorjahr: EUR 9.231,97).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 28.402,90
(Vorjahr: EUR 41.370,46).
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,--
(Vorjahr: EUR 27.967,18) enthalten.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Rainer Höhn, Lichtenfels, Betriebsleiter,
Maschinenbaumeister
Lichtenfels, 18.01.2012
gez.
Rainer Höhn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.01.2012
festgestellt.
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