Bernd Sevenich Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Sevenich seit 22.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Erika Sevenich | 26.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Zahntechnik Sevenich GmbHEigenbeteiligung | 74.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zahntechnik Sevenich GmbHAndemachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG 2011I. Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Zahntechnik Sevenich GmbH, Andernach, zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft hat gem. §§ 264, 266, 274a und 288 HGB teilweise von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Vorjahreszahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend ausgewiesen. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Rückstellungen/Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB vorgenommen. 3. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden beachtet. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden grundsätzlich beibehalten. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: - Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung der Anlagegüter erfolgt nach der linearen Methode zeitanteilig im Zugangsjahr. Die planmäßigen Abschreibungen basieren grundsätzlich auf betriebsindividuellen Nutzungsdauern. Selbständig nutzungsfähige und bewegliche Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis 410,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen beziehen sich auf ein Wertpapierdepot. - Die Vorräte werden höchstens zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Ist der Marktpreis oder der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger, so wird der niedrigere Wert angesetzt. - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (Nennwert) einschließlich Umsatzsteuer angesetzt, sofern den Vermögenswerten am Abschlussstichtag kein niedrigerer Wert beizulegen ist. Allgemeine Wertberichtigungen/ pauschale Wertberichtigungen werden für das allgemeine Kreditrisiko, für Skonti sowie Zinsverluste gebildet. Einzelwertberichtigungen werden in Höhe des voraussichtlichen Forderungsausfalls gebildet. - Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. - Die
Pensionsrückstellung wurde mittels einer
Software der VES Gesellschaft für Mathematik,
Verwaltung und EDV mbH, Gevelsberg, nach der
"Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Vom Wahlrecht
nach Artikel 67 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht,
insofern ist die Pensionsrückstellung sowohl zum 31.
Dezember 2011 handelsrechtlich in voller Höhe dotiert.
Hinsichtlich des Zinssatzes ist von der gesetzlich
eingeräumten Bilanzerleichterung Gebrauch gemacht und
pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt worden
(Zinssatz nach
- Die übrigen
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem
Betrag, der zur Abdeckung des Risikos benötigt wird
oder der voraussichtlich zu leisten ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden entsprechend
- Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihren Erfüllungsbeträgen. II. Informationen zum Jahresabschluss Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten über insgesamt 42,4 TEUR sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden des Gesellschafters besichert. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgt durch: · Herrn Bernd Sevenich, Andernach Der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an den bezogenen Materialien. Als Eventualverbindlichkeiten gem. 251 HGB sind die Barwerte der Leasingverpflichtungen in Höhe von 0,0 TEUR (Vorjahr 9,1 TEUR) zu vermerken. 3. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 56,9 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Offenlegung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde
gemäß §§ 325 ff. HGB am
Andernach, 10. September 2012
Bernd Sevenich Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.09.2012 |
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