"R.E.A.
AG"
Sehestedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
676.200,78 |
801.200,78 |
| I.
Finanzanlagen |
676.200,78 |
801.200,78 |
| B.
Umlaufvermögen |
355.737,55 |
587.068,11 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
243.687,18 |
314.892,37 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.050,37 |
272.175,74 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
346.275,98 |
235.165,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.378.214,31 |
1.623.434,68 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
3.732.458,24 |
3.732.458,24 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.962.374,98 |
9.962.374,98 |
| III.
Verlustvortrag |
13.929.999,01 |
13.826.556,49 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
111.110,19 |
103.442,52 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
346.275,98 |
235.165,79 |
| B.
Rückstellungen |
24.044,00 |
9.126,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.354.170,31 |
1.614.308,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.378.214,31 |
1.623.434,68 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die "R.E.A. AG" hat ihren Sitz in Sehestedt. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 921 EC
registriert.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach
den Vorschriften der §§ 242 ff und 264 ff
HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB auf.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, vorwiegend
im Anhang aufgeführt.
Die Gesellschaft hat keinen Gebrauch vom Wahlrecht
zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich
ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB gemacht.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung unter Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die Geschäftsleitung
geht von einer positiven Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aus. Zur Abwendung der
bilanziellen Überschuldung trat die Gesellschafterin
gemäß Rangrücktrittsvereinbarungen vom
30.12.2011 mit ihren Darlehen und aller bisher
aufgelaufener Zinsen in Höhe von insgesamt
708.163,28 EUR gemäß § 39 Abs.
2 InsO im Rang hinter die nach § 39 Abs. 1 Nr. 1
bis 5 InsO gegenwärtig bestehenden und künftigen
Forderungen der übrigen Gläubiger der
Gesellschaft zurück. Des Weiteren beinhaltet das
Finanzanlagevermögen signifikante stille Reserven,
deren Realisierung in Folgejahren erwartet wird.
II.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen
erfolgen nur bei dauerhafter Wertminderung.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert.
3.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die Bewertung erfolgte zum Nominalwert.
4.
Bilanzverlust § 284 Abs. 1 Satz 2 HGB/§ 158
Abs. 1 Satz 2 AktG
Der Bilanzverlust entwickelt sich wie folgt:
- Verlustvortrag zum 31. Dezember 2016 13.929.999,01
EUR
- Jahresfehlbetrag 2017
111.110,19 EUR
- Bilanzverlust zum 31. Dezember 2017 14.041.109,20
EUR
- davon durch Eigenkapital gedeckt 13.694.833,22 EUR
- Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
346.275,98 EUR
5.
Rückstellungen, Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen werden nach dem Grundsatz
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt und enthalten in
angemessener Höhe alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(708 TEUR) ausgewiesen.
2.
Sonstige Verbindlichkeiten
Der Posten beinhaltet neben den Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern im Wesentlichen
Verbindlichkeiten aus Darlehen (495 TEUR).
3.
Laufzeit und Sicherheiten zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr
Laufzeiten von weniger als einem Jahr.
IV.
Sonstige Angaben
Schlusserklärung aus Abhängigkeitsbericht
Der Vorstand der "R.E.A. AG" hat dem Aufsichtsrat
nach § 312 Absatz 1 Aktiengesetz einen
Abhängigkeitsbericht vorgelegt.
Er schließt mit folgender Erklärung ab:
"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die uns in
dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft
vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen wurden, bei
jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung
erhalten und wurde dadurch, dass die Maßnahmen
getroffen wurden, nicht benachteiligt".
Sehestedt, den 3. Dezember 2018
gez. Monika Kuck (Vorstandsvorsitzende)
gez. Dirk Umbach (Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2018 festgestellt.
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