Valeo eAutomotive BSAES Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alain Urbain seit 12.7.2022 | Geschäftsführer |
Holger Schwab seit 31.7.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Valeo Holding Netherlands B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Valeo Siemens eAutomotive GmbHErlangenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Valeo Siemens eAutomotive GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Valeo Siemens eAutomotive GmbH, Erlangen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Valeo Siemens eAutomotive GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe 2.2 im Konzernanhang und die Angaben in Abschnitt 4.2.5.3 des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich der Konzern in einem rasch wachsenden Markt befindet und eine internationale Wachstumsstrategie verfolgt mit hohen F&E-Investitionen und operativen Anlaufverlusten, die entsprechend der Unternehmensplanung für den Prognosezeitraum nicht aus den zum Stichtag vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden können. Zudem verfügt der Konzern zum Bilanzstichtag über ein negatives Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile) (bilanzielle Überschuldung; siehe Anhangangabe 17). Die Gesellschafter haben sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den notwendigen Finanzmittel- und Kapitalbedarf der Gesellschaft im Prognosezeitraum über Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen zu decken. Die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum und die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt daher von der finanziellen Unterstützung und der Kapitalausstattung durch die Gesellschafter ab. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 26. Mai 2021 Ernst
& Young GmbH
Oßmann, Wirtschaftsprüfer Süppel, Wirtschaftsprüferin Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres
Konzern-Gesamtergebnisrechnung Für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres
Konzern-Bilanz Zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung Für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres
Konzern-Kapitalflussrechnung Für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres
KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 20201. Informationen zum Unternehmen Gegenstand des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sind die Valeo Siemens eAutomotive GmbH, Erlangen, und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der "Konzern" oder die "VSeA"). Die Valeo Siemens eAutomotive GmbH (die "Gesellschaft", die "VSeA" oder das "Mutterunternehmen") ist eine in Deutschland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in der Frauenauracher Straße 85, 91056 Erlangen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter der Nummer HRB 15794 registriert. Zu den Geschäftsfeldern des Konzerns gehören das Design, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Hochspannungsantriebssystemen wie Hochspannungs-Elektromotoren, Leistungselektronik und On-Board-Ladelösungen (konduktiv und induktiv) für Straßenfahrzeuge. Der Konzern ist mit 13 Standorten in 6 Ländern (China, Deutschland, Frankreich, Norwegen, Polen und Ungarn) vertreten. Weitere Informationen über die Konzernstruktur inklusive des Konsolidierungskreises werden in Anhangangabe 4, Informationen über andere Beziehungen des Konzerns zu Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen sowie zu nahestehenden Personen in Anhangangabe 24 dargestellt. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses Der gesetzlich vorgeschriebene Konzernabschluss der Valeo Siemens eAutomotive GmbH wurde freiwillig in Übereinstimmung mit § 315e HGB und mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung in der Europäischen Union (EU) anzuwenden waren, erstellt und am 22.10.2020 durch Beschluss der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. Das Geschäftsjahr des Konzerns entspricht dem Kalenderjahr. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Sofern nicht anders angegeben, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännisch auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet, Rundungen können +/-1 enthalten. 2.2 Unternehmensfortführung Trotz bilanzieller Überschuldung wurde der Konzernabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt, da die Fortführung der Gesellschaft nach Einschätzung des Managements überwiegend wahrscheinlich ist. Der Konzern befindet sich in einem rasch wachsenden Markt und verfolgt eine internationale Wachstumsstrategie mit hohen F&E-Investitionen und operativen Anlaufverlusten, die entsprechend der Unternehmensplanung für den Prognosezeitraum nicht aus den zum Stichtag vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden können. Zudem verfügt der Konzern zum Bilanzstichtag über ein negatives Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile). Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt daher von der finanziellen Unterstützung und der Kapitalausstattung durch die Gesellschafter (Valeo GmbH, Bad Rodach und Siemens AG, München) ab. Die VSeA verfügt über ein Liquiditätsmanagement, welches den zusätzlichen externen Liquiditätsbedarf für einen definierten Zeitraum frühzeitig ermittelt. Die Gesellschafter haben sich gegenüber der Gesellschaft durch eine Patronatserklärung verpflichtet, den notwendigen Finanzmittel und Kapitalbedarf der Gesellschaft über Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen für die nächsten zwei Geschäftsjahre laut aktueller Mittelfristplanung zu decken. Der Maximalbetrag der Patronatserklärung wurde für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 465 Mio. und für das Geschäftsjahr 2022 auf EUR 139 Mio. gesetzt. Daneben bestehen hinsichtlich der in Anspruch genommenen Darlehen der mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter bzw. deren Tochtergesellschaften Rangrücktrittsvereinbarungen, welche die Vertragsparteien verpflichtet, hinter gegenwärtige und zukünftige Ansprüche anderer Vertragspartner der Valeo Siemens eAutomotive GmbH zurückzutreten, um eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu vermeiden. Angesichts der bestehenden Patronatserklärung und der Rangrücktrittsvereinbarungen für den Prognosezeitraum geht das Management des Konzerns von einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns und von einer planmäßigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Im Geschäftsjahr 2021 wurden planmäßig weitere Darlehen gewährt. Eine Überschreitung der zugesagten Betragsgrenzen ist nicht erkennbar. 2.3 Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Valeo Siemens eAutomotive GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2020. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch, oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert. Anteile an assoziierten Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Der Konzern bilanziert die Anteile an einem assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode und erfasst sie erstmalig mit den Anschaffungskosten. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Konzernanteils am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert. Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Teil des Betriebsergebnisses ausgewiesen. Es stellt das Ergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens dar. Der Konzern überprüft an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung assoziierter Unternehmen vorliegen. Die Höhe der Wertminderung wird in einem solchen Fall als Differenz zwischen erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert ermittelt und wird im Posten "Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen" erfolgswirksam erfasst. 2.4 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 2.4.1 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Vermögenswerte werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb ihres normalen Geschäftszyklus (12 Monaten) verkauft, verbraucht oder realisiert werden. Verbindlichkeiten werden als langfristig eingestuft, wenn der Konzern am Jahresende ein substanzielles Recht besitzt, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. 2.4.2 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern bewertet Finanzinstrumente wie Wertpapiere oder derivative Finanzinstrumente zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert (s. Anhangangaben 2.4.9. und 13.1.). Dabei werden die Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsstandards vorgeschriebene Stufen zugeordnet: notierte Preise in einem aktiven Markt ("Stufe 1"), Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter ("Stufe 2") oder Bewertungsverfahren mittels eines oder mehrerer signifikanter nicht beobachtbarer Parameter ("Stufe 3"). 2.4.3 Ertragsrealisierung Rechnungslegungsmethode Der Konzern entwickelt und veräußert Hochspannungskomponenten und -systeme für elektrisch betriebene Straßenfahrzeuge, d.h. insbesondere Elektromotoren, Umrichter und Bordladegeräte für die Automobilindustrie. Zu seinen Kunden gehören primär OEMs (Original Equipment Manufacturer). In seinen Projekten gibt der Konzern dem Kunden typischerweise drei Leistungsversprechen bestehend aus der Produktentwicklung (einschließlich Entwicklung des Produktionsprozesses und dem Bau von Prototypen), der Konzeption und Bereitstellung von Produktionswerkzeugen und der Herstellung und dem Verkauf der Serienteile. Der Konzern prüft nach dem Fünf-Stufen Modell des IFRS 15, ob die genannten Leistungsversprechen separate voneinander getrennte Leistungsverpflichtungen darstellen und ob in einem Vertrag jeweils weitere Zusagen enthalten sind, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss (z.B. Finanzierungskomponenten, Gewährleistungen, Ausrüstung (kundenspezifische Teile), Nutzungsrechte). Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für den Verkauf von Serienteilen berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen, das Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten oder z.B. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen. Für jede Leistungsverpflichtung, die im Vertragskontext nach IFRS 15 eigenständig abgrenzbar ist, erfolgt eine Beurteilung, ob die Erlösrealisierung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu erfolgen hat. Erlöse aus Entwicklungsleistungen Zum Teil erhält der Konzern Kundenzahlungen für Entwicklungsleistungen. Es liegt eine separate Leistungsverpflichtung vor, wenn der Konzern dem Kunden dafür im Gegenzug das nicht exklusive Nutzungsrecht an der Entwicklungsleistung oder Teilhaberechte während der Entwicklungszeit einräumt, die dem Kunden einen unmittelbaren von der Serienfertigung losgelösten Nutzen versprechen und somit eine separate Leistungsverpflichtung darstellen. In diesen Fällen erfolgt die Umsatzlegung entweder zeitpunktbezogen, sofern dem Kunden nur die Nutzungsrechte an der fertigen Entwicklung eingeräumt werden, oder zeitraumbezogen, wenn der Kunde fortlaufend die Ergebnisse des Entwicklungsprozesses erhält und verwenden kann. Die zeitraumbezogene Umsatzlegung wird input-basiert anhand des Fertigstellungsgrades der Entwicklung bestimmt, da ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Fertigstellungsgrad der Entwicklung und dem Teilhaberecht des Kunden besteht. Sofern die tatsächlich erhaltenen Zahlungen vom Fertigstellungsgrad abweichen, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit erfasst. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 30 bis 90 Tage ab Rechnungsstellung. In den meisten Fällen kann der Kunde jedoch keinen separaten Nutzen aus der Entwicklung ziehen und diese stellt eine unabdingbare Vorleistung für die Serienteileproduktion dar. In einem solchen Fall werden erhaltene Kundenzahlungen als Vertragsverbindlichkeit bis zum Beginn der Serienproduktion abgegrenzt und über die Laufzeit der Serienproduktion vereinnahmt. Erlöse aus Werkzeugverkäufen Der Konzern erhält von seinen Kunden zum Teil Erstattungen im Rahmen seiner Kundenprojekte für Werkzeugkosten, die für die Produktion von Serienteilen genutzt werden. Sofern der Kunde das rechtliche Eigentum an den Werkzeugen erwirbt, er seine rechtliche Herrschaft tatsächlich ausüben kann und er durch das Werkzeug einen von der Produktion losgelösten Nutzen (z.B. durch Übertragung des Werkzeugs auf einen anderen Zulieferer) erlangen kann, bilanziert der Konzern den Werkzeugverkauf als separate Leistungsverpflichtung, losgelöst von der Serienfertigung und vereinnahmt den Umsatz zeitpunktbezogen, wenn das Werkzeug durch den Kunden abgenommen wurde. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 30 bis 90 Tage ab Lieferung. Stellt der Werkzeugverkauf keine separat abgrenzbare Leistungsverpflichtung dar, werden vom Kunden erhaltene Zahlungen für Werkzeuge bis zum Produktionsbeginn abgegrenzt und über die Laufzeit der Serienproduktion vereinnahmt. Erlöse aus Prototypenverkäufen Der Konzern erhält Vergütungen für die Produktion von Prototypen, die Kunden für eigene Testzwecke verwenden. Die Erlöse werden zeitpunktbezogen vereinnahmt, wenn der Kunde die Kontrolle über die Prototypen erlangt. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn die Übergabe der Prototypen an den Spediteur erfolgt. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 30 bis 90 Tage ab Lieferung. Erlöse aus Serienteilverkäufen Der Hauptteil der Erlöse ergibt sich aus dem Verkauf der Serienteile. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern ist grundsätzlich zu dem Schluss gekommen, dass er bei seinen Umsatztransaktionen als Prinzipal auftritt, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter innehat, bevor diese auf den Kunden übergehen. Die Kontrolle geht üblicherweise bei der Übergabe des Vermögenswertes an den Spediteur auf den Kunden über. Zu diesem Zeitpunkt werden Umsatzerlöse realisiert. Die übliche Zahlungsfrist beträgt 30 bis 60 Tage ab Lieferung. Zahlungen an Kunden Der Konzern hat sich ihm Rahmen bestimmter Kundenverträge dazu verpflichtet, den Kunden in Form von Zahlungen an zukünftig erwarteten Effizienzgewinnen (sog. Quick Savings) zu beteiligen. Die Zahlungen werden, soweit sie vor der Produktion der Serienteile geleistet werden, als Vertragsvermögenswert abgegrenzt, sofern sie die Ansatzkriterien (z.B. Erbringung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens, positive Projektmarge) erfüllen. Ab dem Beginn der Serienproduktion wird der Vermögenswert durch Reduktion des Umsatzes laufend zur Produktion der Serienteile ergebniswirksam erfasst. Zusätzlich werden alle noch zu leistenden Zahlungen zu diesem Zeitpunkt passiviert. Die Bewertung dieser Effizienzvorteile erfolgt zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und im Folgenden bei der Zahlung und bei Aktivierung zu jedem folgenden Abschlussstichtag. Sofern Anhaltspunkte für Wertminderungen identifiziert werden, wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Gewährleistungsverpflichtungen Der Konzern bietet üblicherweise gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sog. "assurance-type warranties" stellen keine separate Leistungsverpflichtung dar und werden gemäß IAS 37 als Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst. Einzelheiten zu der Rechnungslegungsmethode für Gewährleistungsrückstellungen sind in Anhangangabe 2.4.14 Rückstellungen enthalten. Vertragssalden Ein Vertragsvermögenswert ist der bedingte Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Eine Forderung ist der unbedingte Anspruch des Konzerns auf Gegenleistung (d.h. die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden für finanzielle Vermögenswerte, insbesondere im Hinblick auf Wertminderungen, werden in Anhangangabe 2.4.9 erläutert. Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung des Konzerns, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die er von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Zahlt ein Kunde eine Gegenleistung, bevor der Konzern Güter oder Dienstleistungen auf ihn überträgt, wird eine Vertragsverbindlichkeit erfasst, wenn die Zahlung geleistet oder fällig wird (je nachdem, welches von beidem früher eintritt). Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. 2.4.4 Steuern Tatsächliche Ertragsteuern Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird (virtually certain). Latente Steuern Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst und latente Steueransprüche für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können. Umsatzsteuer Aufwendungen und Vermögenswerte werden ohne die zugehörige Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. 2.4.5 Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die funktionale Währung bei der Gesellschaft in Ungarn ist der Euro, als lokale Währung ist der ungarische Forint gültig. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Für die Währungsumrechnung (eine Einheit Fremdwährung umgerechnet in EUR) wurden folgende Wechselkurse verwendet:
2.4.6 Sachanlagen Anlagen im Bau und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
Die Prüfung auf Wertminderung erfolgt, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Sachanlage wertgemindert sein könnte, siehe auch Anhangangaben 2.4.11. Spezialwerkzeuge Spezialwerkzeuge, die sich auf ein bestimmtes Projekt beziehen, werden einer ökonomischen Analyse der vertraglichen Beziehungen unterzogen, um festzustellen, welcher Vertragspartei die Kontrolle über zukünftige Chancen und Risiken zusteht. Ist dies der Konzern, werden die Spezialwerkzeuge als Teil der Sachanlagen ausgewiesen und über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. über max. vier Jahre abgeschrieben. In den Fällen, in denen der Kunde zukünftig über Chancen und Risiken verfügen wird, erfolgt der Ausweis bis zum Kontrollübergang als kundenspezifische Werkzeuge im Vorratsvermögen. Vom Kunden erhaltene Zahlungen werden im Falle des Ausweises im Anlagevermögen zunächst unter den Verbindlichkeiten abgegrenzt und fortlaufend bei Buchung der entsprechenden Abschreibungen als Umsatzerlöse vereinnahmt. 2.4.7 Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Konzern als Leasingnehmer Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und solchen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Anschaffungskostenmodell. Er erfasst Vermögenswerte für das Nutzungsrecht und Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und weist diese unter den Immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen bzw. unter den langfristigen oder kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten aus. Nutzungsrechte Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d.h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Leasingverträge enthalten Verpflichtungen, den zugrunde liegenden Vermögenswert zu demontieren oder zu beseitigen, den Standort, an dem er sich befindet, wiederherzustellen oder den Vermögenswert in einen bestimmten Zustand zurückzuversetzen. Diese Verpflichtungen wurden in den Verträgen bisher nicht näher spezifiziert und sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend quantifizierbar. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden sind in Anhangangabe 2.4.6 und 2.4.11 enthalten. Leasingverbindlichkeiten Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen in Leasingverhältnissen Der Konzern hat mehrere Leasingverhältnisse abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Er trifft bei der Beurteilung Ermessensentscheidungen, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird. Der Konzern hat den Verlängerungszeitraum größtenteils in der Laufzeit von Leasingverträgen für Grundstücke und Gebäude mit unkündbaren Laufzeiten berücksichtigt. Er übt seine Option zur Verlängerung dieser Leasingverhältnisse üblicherweise aus, da es erhebliche Auswirkungen auf die operativen Prozesse hätte, wenn alternative Flächen und Räumlichkeiten nicht rechtzeitig verfügbar wären. Bei allen übrigen Leasingverträgen bleiben die Verlängerungsoptionen grundsätzlich unberücksichtigt, weil man nicht mit hinreichender Sicherheit von einer Ausübung der Verlängerungsoption der Leasingverträge ausgeht. Die sich aus der Nichtausübung einer vertraglich vereinbarten Kündigungsoption zusätzlich ergebenden Verlängerungszeiträume werden nur dann in die Leasinglaufzeit einbezogen, wenn hinreichend sicher ist, dass die Option nicht ausgeübt wird. Grenzfremdkapitalzinssatz Der Konzern kann den dem jeweiligen Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten regional unterschiedliche Grenzfremdkapitalzinssätze. Für alle ausländischen Tochtergesellschaften werden laufzeitäquivalente, länderspezifische Grenzfremdkapitalzinssätze des Konzerns angewendet. Für Grundstücke und Gebäude in Deutschland wird ein einheitlicher Grenzfremdkapitalzinssatz von 3,5% angewendet, der sich an der aktuellen Verzinsung der langfristigen Gesellschafterdarlehen orientiert. Kurzfristige Leasingverhältnisse und solche Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge und auf Leasingverträge, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, die Ausnahmeregelung gemäß IFRS 16 an. 2.4.8 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte des Konzerns sind von begrenzter Nutzungsdauer. Sie werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte, siehe auch Anhangangaben 2.4.11. Mit dem Produktionsstart erfolgt für die projekt- bzw. kundenbezogenen immateriellen Vermögensgegenstände jeweils eine erneute Einschätzung unter Berücksichtigung der Projektmarge, des geplanten Produktionszeitraums sowie der erwarteten Produktionsmengen. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte zugrunde:
Immaterielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung der angesetzten immateriellen Vermögenswerte kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird oder bei Abgang (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt). Bei der Ausbuchung werden mögliche Gewinne oder Verluste als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und zu diesem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst. Forschungs- und Entwicklungskosten Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann ab dem Zeitpunkt als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn die Kriterien des IAS 38 erfüllt sind. Der Konzern erwartet in der Regel keine Aktivierungen aufgrund der prognostizierten erzielbaren Margen. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Serienfertigung beginnt. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, jedoch maximal über 48 Monate und wird in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. 2.4.9 Finanzinstrumente - Erstmalige Erfassung und Folgebewertung Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. 2.4.9.1 Finanzielle Vermögenswerte Erstmaliger Ansatz und Bewertung Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden, werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsflüssen zu halten. Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden, werden demgegenüber im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsflüssen als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Folgebewertung Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Diese Kategorie umfasst z.B. derivative Finanzinstrumente. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Der Konzern erfasst bei allen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL - Expected Credit Loss). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertminderungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde. Der Konzern nutzt die Wertminderungsmatrix für die Bewertung erwarteter Kreditausfälle unter Berücksichtigung von Laufzeit und Bonität des Kunden. Da es sich bei den Vertragspartnern des Konzerns vorwiegend um Original Equipment Manufacturer (OEM) aus der Automobilindustrie handelt, die eine hohe Bonität aufweisen, ergaben sich aus dem Übergang zum ECL-Model keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abwertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Folgende erwarteten Kreditausfälle ergeben sich für überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
2.4.9.2 Finanzielle Verbindlichkeiten Erstmaliger Ansatz und Bewertung Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente. Folgebewertung Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz - als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet - klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehen) Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden und im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Die fortgeführten Anschaffungskosten des Darlehens werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Abschluss sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn diese getilgt wurde. Bei einem Austausch von finanziellen Verbindlichkeiten mit substanziell anderen Vertragsbedingungen oder für den Fall substanzieller Änderungen in den Vertragsbedingungen bestehender finanzieller Verbindlichkeiten, wird die ursprüngliche finanzielle Verbindlichkeit getilgt und eine neue finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten sowie dem Zeitwert bei erstmaliger Erfassung wird erfolgswirksam erfasst. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 2.4.9.3 Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Erstmalige Erfassung und Folgebewertung Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente in Form von Devisenterminkontrakten, um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden wiederum mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn er negativ ist. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente werden erfolgswirksam erfasst. Der Konzern nutzt keine Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Rohstoffpreis- und Zinsrisiken. Absicherung von Zahlungsflüssen Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte zur Absicherung des aus bilanzierten Verbindlichkeiten resultierenden Währungsrisikos. Für bestehende Sicherungs- und Grundgeschäfte wird kein Hedge-Accounting angewendet, da die Voraussetzungen nach IFRS 9 nicht vorliegen. Diesbezügliche Wertveränderungen werden in den sonstigen finanziellen Erträgen und Aufwendungen erfasst. 2.4.10 Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
Kundenspezifische Werkzeuge Spezialwerkzeuge, die sich auf ein bestimmtes Projekt beziehen, werden einer ökonomischen Analyse der vertraglichen Beziehungen unterzogen, um festzustellen, welcher Vertragspartei die Kontrolle über zukünftige Risiken und Chancen zusteht. Ist dies der Konzern, werden die Spezialwerkzeuge als Teil der Sachanlagen ausgewiesen. In den Fällen, in denen der Kunde über die Kontrolle verfügen wird, erfolgt der Ausweis als kundenspezifische Werkzeuge im Vorratsvermögen. Für drohende Verluste aus Verträgen über kundenspezifische Werkzeuge werden Rückstellungen gebildet, sobald ein Verlust erwartet wird und wahrscheinlich ist. 2.4.11 Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vorliegen. Sofern Anhaltspunkte für Wertminderungen identifiziert werden, wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Bei aktivierten Entwicklungsprojekten in der Entwicklungsphase ist unabhängig vom Vorliegen eines Wertminderungsindikators ein jährlicher Wertminderungstest vorgesehen. 2.4.12 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten IFRS 9 sieht ein Modell der "erwarteten Kreditverluste" zur Bestimmung von Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten vor. Das Wertminderungsmodell ist grundsätzlich auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und auf finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertveränderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden, anzuwenden. Im Konzern fallen die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten unter das Wertminderungsmodell nach IFRS 9:
Die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten ist in Anhangangabe 2.4.9.1 erläutert. 2.4.13 Zahlungsmittel Der Posten Zahlungsmittel in der Bilanz umfasst Bankguthaben bei Kreditinstituten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel die oben definierten Zahlungsmittel abzüglich kurzfristiger finanzieller Verbindlichkeiten, da diese ein integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition des Konzerns sind. 2.4.14 Rückstellungen Grundsätze Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Gewährleistungsrückstellung Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrundeliegenden Produkte an den Kunden gebildet. Die umsatzbezogenen Garantieleistungen stellen eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Garantieleistungen können nicht separat erworben werden. Dementsprechend werden Garantieleistungen in Übereinstimmung mit IAS 37 als Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten erfasst. Die erstmalige Erfassung erfolgt auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die Ermittlung erfolgt abhängig von der Art und Alter der Produkte und auf Basis von vergangenheitsbasierten produktbezogenen Sätzen realisierter Umsätze oder von Weibull Verteilungen für die zukünftig zu erwartenden Kosten bei einem durchschnittlichen Garantiezeitraum von 2 bis 3 Jahren. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in den Umsatzkosten erfasst. Auf Basis des Zugewinns an Erfahrungswerten vor allem für neu entwickelte Produkte, werden die Berechnungen und Bewertungsmethoden jährlich auf den neuesten Erkenntnisstand angepasst, wobei zuletzt die statistischen Gewährleistungssätze für Power Electronics bei 3%, für Electrical Motors bei 2% und für eAxle bei < 1% lagen. Drohverlustrückstellung Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Verträgen werden erfasst, sobald die inkrementellen, unvermeidbaren Kosten, welche sich aus den direkt zuordenbaren Kosten ergeben, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der daraus resultierende wirtschaftliche Nutzen. Hierbei werden mehrere Verpflichtungen, die demselben Kundenprojekt wirtschaftlich zuzuordnen sind, zusammengefasst beurteilt. Die Beurteilung potentieller Drohverluste beinhaltet Annahmen hinsichtlich der erwarteten Absatzvolumen, der erwarteten Entwicklungs- und Produktionskosten und ist insoweit in erheblichem Maß ermessensabhängig. Die Kalkulationsannahmen beinhalten wesentliche Schätzungen, deren grundlegende Parameter in Anhangangabe 2.6 erläutert werden. Für die Konsequenzen aus der IAS 37 Anpassung bzgl. des Vollkostenansatzes verweisen wir auf Anhangangabe 26.2. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gebildet, um wahrscheinliche Risiken abzubilden, die der Konzern eingegangen ist. Jeder Fall wird separat beurteilt und stellt dabei die bestmögliche Einschätzung des Risikos zum Ende der Berichtsperiode dar. Falls zutreffend, enthalten die Rückstellungen Verzugszinsen und -pauschalen. 2.4.15 Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden zunächst passiviert und anschließend planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen verbucht werden, die sie kompensieren sollen. Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Vermögenswerte werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.4.16 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Konzern bewertet die Leistungsansprüche nach der Methode der laufenden Einmalprämien, die den versicherungsmathematischen Barwert der bereits erdienten Anwartschaft widerspiegelt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird unter Berücksichtigung u.a. künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet. Die laufenden Dienstzeitaufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängende Verwaltungskosten werden den Funktionskosten zugeordnet. Sind die Leistungsansprüche nicht durch Vermögen gedeckt, entspricht der im Posten Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthaltene Betrag der DBO. Sind die Leistungsansprüche durch Planvermögen gedeckt, wird ein Nettobetrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens und der DBO - angepasst in Bezug auf jegliche Auswirkungen der Vermögensobergrenze - ausgewiesen. Versicherungsmathematische Bewertungen beruhen auf wesentlichen Annahmen, unter anderem zu Abzinsungssätzen, erwarteten Gehalts- und Rententrends sowie Sterblichkeitsraten. Die angesetzten Abzinsungssätze werden auf Grundlage der Renditen bestimmt, die am Ende des Berichtszeitraums für hochrangige Unternehmensanleihen mit entsprechender Laufzeit und Währung erzielt werden. Falls solche Renditen nicht verfügbar sind, basieren die Abzinsungssätze auf Renditen von Staatsanleihen. Aufgrund sich ändernder Markt-, Wirtschafts- und sozialer Bedingungen können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Für die beitragsorientierten Pläne erfasst der Konzern die entsprechenden gezahlten Beträge als laufende Personalaufwendungen in der entsprechenden Periode. Ausstehende Beträge werden entweder als sonstige Verbindlichkeit oder als sonstige Forderung in Abhängigkeit des Saldos in der Bilanz erfasst. Weiterhin gibt es ein langfristiges Mitarbeiterbindungsprogramm (retention program), welches in Einzelfällen für das Verbleiben von Mitarbeitern über einen bestimmten Zeitraum hinaus Zahlungen an diese Mitarbeiter vorsieht. 2.5 Änderung der Rechnungslegungsmethoden Der Konzern hat keine wesentlichen Änderungen von Standards, die für am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmals angewandt. Er hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind. 2.6 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen und beziehen sich sowohl auf für Automobilzulieferer spezifische Risiken, zum Beispiel Qualitäts- und Sicherheitsrisiken, als auch auf generelle Risiken, denen der Konzern durch seine internationale wirtschaftliche Tätigkeit ausgesetzt ist. Die Beurteilung der Geschäftsleitung basiert auf Erfahrungswerten und anderen, als wesentlich angesehenen Faktoren und Informationen, darunter auch die potenziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Schätzwerte unterliegen der ständigen Überprüfung und Aktualisierung. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Sonstige Angaben im Zusammenhang mit den Risiken und Unsicherheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, betreffen im Wesentlichen:
2.6.1 Schätzungen im Rahmen von Kundenprojekten 2.6.1.1 Entwicklungskosten Der Konzern aktiviert die Entwicklungskosten im Rahmen von Projekten entsprechend den dargestellten Rechnungslegungsmethoden. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen sind; dies ist i.d.R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein im bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Zahlungsflüsse aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Diese Einschätzung bezieht sich in der Regel auf die Phase bis zur Serienfertigung eines Produkts. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen sind in Anhangangabe 9 erläutert. 2.6.1.2 Potentiell belastende Projekte / Verträge Die Profitabilität der Kundenaufträge des Konzern hängt von Annahmen hinsichtlich der erwarteten Absatzvolumen, der erwarteten Entwicklungsaufwendungen und der erwarteten Produktherstellungskosten ab. Im Rahmen der Analyse von potentiell belastenden Kundenaufträgen nimmt der Konzern in folgenden Bereichen Schätzungen vor: Erwartete Absatzvolumina Da es sich um Produktinnovationen handelt, gibt es keine fest zugesagten Abnahmemengen der OEMs und keine vergangenheitsorientierten Markterfahrungen. Der Konzern zieht daher die mit den Kunden als Zielgröße unverbindlich vereinbarten Abnahmemengen als Ausgangsbasis für die Projektplanung heran und passt diese anhand von eigenen Markterwartungen und bisherigen Erfahrungen mit dem jeweiligen Kunden an. Die Absatzplanungen werden regelmäßig auf Basis von Abstimmungen mit den Kunden und Marktanalysen aktualisiert. Erwartete Produktherstellungskosten Während der Entwicklungsphase sind die exakten technischen Spezifikation sowie das finale technische Design der Produkte noch nicht bekannt. Das Management schätzt daher basierend auf erwarteten Spezifikationen, indikativen Angeboten der Lieferanten sowie eigenen Kalkulationen die erwarteten Produktherstellungskosten. Diese können während der Projektlaufzeit erheblichen Schwankungen unterliegen. Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 wurde aufgrund einer Schätzänderung ein Risiko in Höhe von TEUR 26.000 hinsichtlich der Wirkung von künftigen Design-to-Cost Maßnahmen bilanziert. Erwartete Entwicklungsaufwendungen Der Konzern schätzt die Entwicklungsaufwendungen auf Basis der erforderlichen technischen Spezifikationen und der jeweils vereinbarten Lastenhefte. Die Entwicklungskosten enthalten wesentliche Schätzungen hinsichtlich der notwendigen externen und internen Entwicklungs-Personalressourcen und Entwicklungs-Materialkosten. Unerwartete zusätzliche Erprobungsschleifen und unerwartete Herausforderungen in den Entwicklungsprojekten können zu erheblichen Schwankungen der geplanten Entwicklungskosten führen. Der Konzern aktualisiert auf Basis des Projektfortschritts regelmäßig seine Entwicklungskostenplanung und passt die Kalkulation entsprechend an. Im Geschäftsjahr 2020 führte die Überprüfung der Kundenprojekte zu Abschreibungen von immateriellen Wirtschaftsgütern (siehe Anhangangabe 9) und zur Bildung von Drohverlustrückstellungen (siehe Anhangangabe 18). 2.6.2 Latente Steuern Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Hierzu schätzt der Konzern im Rahmen der Steuerplanung die steuerliche Ergebnissituation der Konzerngesellschaft über die jeweils zukünftigen fünf Jahre. Aufgrund der anhaltenden Verlustsituation bei einigen Gesellschaften konnten nur für einen Teil der Verluste aktive latente Steuern gebildet werden. Weitere Details zu Steuern werden in Anhangangabe 8 erläutert. 2.6.3 Pensionspläne und Jubiläumsverpflichtungen Die Verpflichtungen aus den leistungsorientierten Plänen sowie aus Jubiläumsverpflichtungen werden anhand von versicherungsmathematischen Bewertungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der 17 Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Der Parameter, der am stärksten Änderungen unterliegt, ist der Abzinsungssatz. Bei der Ermittlung eines angemessenen Abzinsungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen in Währungen, die der Währung der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechen und mindestens ein AA-Rating einer international anerkannten Ratingagentur haben, wobei diese Zinssätze bei Bedarf durch Extrapolation entlang der Renditekurve an die erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung angepasst werden. Des Weiteren wird die Qualität der zugrundeliegenden Anleihen überprüft. Diejenigen, welche übermäßig hohe Credit-Spreads aufweisen, werden aus dem Anleihe-Portfolio, aus dem der Abzinsungssatz abgeleitet wird, entfernt, da es sich bei diesen Anleihen nicht um erstrangige Unternehmensanleihen handelt. Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln für das entsprechende Land. Diese Sterbetafeln ändern sich üblicherweise nur dann, wenn sich auch demografische Änderungen ergeben. Künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land. Weitere Details zu den Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 20 erläutert. 3. Kapitalsteuerung Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des Konzerns zählen die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Das Ziel des Finanzmanagements des Konzerns ist es, eine ausreichende Liquidität des Konzerns sowie der in- und ausländischen Tochterunternehmen zu jeder Zeit langfristig sicherzustellen. Das Finanzmanagement umfasst dabei insbesondere das Kapital- sowie das Liquiditätsmanagement. Das zentral organisierte Kapital- und Liquiditätsmanagement stellt die von den Konzerngesellschaften benötigten finanziellen Ressourcen bereit, gewährleistet die langfristige Liquiditätsversorgung und sichert dadurch die Zahlungsfähigkeit des Konzerns. Die grundsätzliche Finanzierung des Konzerns erfolgt durch die beiden Gesellschafter, die Valeo GmbH, Bad Rodach, und die Siemens AG, München, (Anhangangabe 13.2). Der negative Netto-Finanzsaldo setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
4. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sind neben der Valeo Siemens eAutomotive GmbH als Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung sowie ein Unternehmen im Rahmen der at-Equity Konsolidierung einbezogen:
Die Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH, Erlangen ist in den Konzernabschluss der Valeo Siemens eAutomotive GmbH, Erlangen einbezogen. Die Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH, Erlangen ist entsprechend nach § 291 HGB von der Verpflichtung einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen befreit. Da die Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH darüber hinaus die Befreiungsoption nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen hat und sich u.a. von der Offenlegungspflicht des entsprechenden Einzelabschlusses befreit wurde, erfolgen die notwendigen Angaben nach § 291 Abs.2 Nr.4 HGB im Konzernabschluss der Muttergesellschaft. 5. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen Die Valeo Siemens eAutomotive GmbH besitzt mittelbar einen Anteil von 60% an der Beijing Siemens Automotive E-Drive Systems Co., Ltd. (BSAES) in Changzhou, China. Die BSAES wird im Rahmen der Vollkonsolidierung unter Ausweis von wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen in Höhe von 40% in den Konzernabschluss einbezogen. Diese Minderheitsanteile werden von der Beijing New Energy Automobile Co., Ltd., Peking, China gehalten. Nachfolgend finden sich Finanzinformationen des Tochterunternehmens in zusammengefasster Form vor konzerninternen Eliminierungen:
Für die BSAES wird darüber hinaus ein erfolgsneutrales sonstiges Ergebnis für das Geschäftsjahr 2020 von TEUR 132 (Vj. TEUR 22) im Eigenkapital des Konzerns ausgewiesen. Insgesamt beträgt das sonstige Ergebnis für die BSAES zum 31. Dezember 2020: TEUR -381 (Vj. -513). 6. Anteile an assoziierten Unternehmen Der Konzern hält einen Anteil in Höhe von 49,5% an der Fawer Valeo Siemens eAutomotive Parts (Changshu) Co., Ltd. (FVS) in China. Dieses Unternehmen wurde mit dem Fokus auf die Produktion (insb. Umrichter) sowie auf gemeinsame Vertriebsaktivitäten am 18. Juli 2018 gegründet. Der Konzern bilanziert seinen Anteil an der FVS im Konzernabschluss nach der Equity-Methode. Nachfolgende Tabelle enthält die zusammengefassten Finanzinformationen:
Die FVS hat im Rahmen der Gründung verschiedene Vereinbarungen mit den Gesellschaftern / Vertragspartnern geschlossen. Im Rahmen einer Technologie-Lizenzvereinbarung wurden Zahlungsverpflichtungen für technische Unterstützungsleistungen, F&E-Leistungen und Lizenzvergütungen begründet und betragen ca. EUR 40 Mio. über mehrere Jahre, wobei bereits Zahlungen erfolgt sind. Der Konzern hat das anteilige Eigenkapital (49,5% Anteil von CNY 250 Mio.) bis zum 31. Dezember 2019 vollständig eingezahlt.
7. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 7.1 Umsatzerlöse Der Konzern generiert Umsatzerlöse im Wesentlichen aus dem Verkauf von Fertigerzeugnissen für kundenspezifische Hochspannungskomponenten und -systeme (Elektromotoren, Umrichter, Bordladegeräte), aus dem Verkauf von kundenspezifischen Werkzeugen und Prototypen sowie aus kundenspezifischen Entwicklungsaktivitäten (F&E-Umsätze).
Die Umsatzlegung erfolgt grundsätzlich zeitpunktbezogen mit Kontrollübergang der Ware. Die zeitraumbezogen vereinnahmten F&E-Umsätze betrugen TEUR 29.522 (Vj. TEUR 24.187). Regional verteilen sich die Umsätze wie folgt auf die Regionen Europa und Asien / Pazifik (APAC):
7.2 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Abschreibungen 7.2.1 Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Funktionskosten In den Gewinn- und Verlustrechnung sind Abschreibungen / Wertberichtigungen (Impairments) wie folgt enthalten:
7.2.2 Leasing
7.2.3 Vorräte Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt TEUR 12.147 (Vj. TEUR 6.161) als Erhöhung der Wertberichtigungen für Vorräte im Aufwand erfasst. Der Materialaufwand des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf insgesamt TEUR 357.811 (Vj. TEUR 212.260). 7.3 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 7.3.1 Mitarbeiterzahlen Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 3.627 (Vj. 3.098), davon 2.228 (Vj. 1.763) Festangestellte und 1.399 (Vj. 1.335) Leiharbeitskräfte:
Zum Bilanzstichtag waren 3.883 (Vj. 3.500) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon 2.405 (Vj. 2.020) Festangestellte und 1.478 (Vj. 1.480) Leiharbeitskräfte:
7.3.2 Personalkosten Die Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer stellen sich wie folgt dar:
7.4 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (brutto) enthalten TEUR 18.936 (Vj. TEUR 14.848) Abschreibungen (Verweis auf Anhangangabe 7.2). Die erhaltenen Zuwendungen entfallen im Jahr 2020 (wie auch im Vorjahr) im Wesentlichen auf steuerliche Zuschüsse für Forschung und Entwicklung. Zu den Veränderungen bei den aktivierten Entwicklungskosten verweisen wir auf Anhangangabe 9. 7.5 Sonstige betriebliche und sonstige finanzielle Erträge und Aufwendungen Die Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen enthalten TEUR -881 (Vj. TEUR 0) für Restrukturierungsmaßnahmen. Die Sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen enthalten Währungsverluste i.H.v. TEUR -1.535 (Vj. TEUR -818). 8. Ertragsteuern 8.1 Ertragsteueraufwand Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für das Geschäftsjahr 2020 und das Geschäftsjahr 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
Im sonstigen Ergebnis ergaben sich keine latenten Steuereffekte. 8.2 Steuerliche Überleitungsrechnung Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Ertragsteuerertrag und dem tatsächlich ausgewiesenen Ertragsteueraufwand dar. Der in der Überleitungsrechnung angewendete Steuersatz i.H.v. 31,23 % (Vj. 31,23%) beinhaltet die Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag i.H.v. 15,83 % (Vj. 15,83%) sowie den effektiven Gewerbesteuersatz i.H.v. 15,40 % (Vj. 15,40 %), basierend auf einem Hebesatz von 440 % (Vj. 440 %) für den Konzernsitz in Erlangen.
Die Anpassung von in Vorjahren angefallenen latenten Steuern betrifft im Vorjahr und im aktuellen Jahr die geänderte Einschätzung bzgl. der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern chinesischer Tochtergesellschaften. Die Auswirkungen von abweichenden ausländischen Steuersätzen stellen sich wie folgt dar:
8.3 Latente Steuern Die angesetzten aktiven latenten Steuern setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Die angesetzten aktiven latenten Steuern resultieren zum Bilanzstichtag aus dem Ansatz von temporären Differenzen sowie steuerlichen Verlustvorträgen für Tochtergesellschaften, bei welchen innerhalb eines 5-jährigen Planungszeitraums mit hinreichender Wahrscheinlichkeit mit positiven steuerlichen Erträgen zu rechnen ist. Die Überleitung der ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
8.4 Steuerliche Verlustvorträge
Auf steuerliche Verlustvorträge von ca. EUR 13 Mio. (Vj. EUR 29 Mio.) wurden latente Steuern i.H.v. TEUR 3.359 (Vj. TEUR 7.229) gebildet. Der Ansatz der latenten Steuern bezieht sich auf die steuerlichen Verluste einzelner operativer Gesellschaften in China. Die Aktivierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erfolgte auf Basis von gesellschaftsspezifischen Planungen, bestehender Kundenrahmenlieferverträge und unter Berücksichtigung von konzerninternen Entwicklungszulieferungen sowie eines notwendigen Realisierungszeitraums von max. 5 Jahren. Für sämtliche anderen steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von ca. EUR 1.333 Mio. (Vj. EUR 896 Mio.) erfolgte kein Ansatz latenter Steuern, da sie Tochtergesellschaften betreffen, welche nach den negativen Ergebnissen aus der Entwicklungstätigkeit sowie aus dem Aufbau der operativen Einheiten in naher Zukunft, d.h. in den nächsten 5 Jahren, keine hinreichend wahrscheinlichen positiven Steuerergebnisse oder andere steuerliche Verrechnungs- oder Verwendungsmöglichkeiten generieren werden. Es wurde daher in solchen Fällen keine Aktivierung von latenten Steueransprüchen vorgenommen. Von den nicht latenzierten steuerlichen Verlusten können EUR 19,9 Mio. bis 2021, EUR 50,7 Mio. bis 2022, EUR 90,9 Mio. bis 2023, EUR 152,4 Mio. bis 2024 und EUR 154,5 Mio. bis 2025 vorgetragen werden. EUR 864 Mio. können unbefristet vorgetragen werden. Im Geschäftsjahr 2020 sind TEUR 5.487 Verlustvorträge verfallen. 9. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr 2020 wie folgt entwickelt:
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Wertminderungen (Impairments) auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 208 (Vj. TEUR 1.975) aufgrund geringerer als ursprünglich erwarteter Produktstückzahlszenarien vorgenommen. Für die noch in der Entwicklung befindlichen Projekte ergaben sich Steigerungen bei den Projektkosten sowie Erhöhungen der erwarteten Produktionskosten. Soweit die zukünftigen abgezinsten Cashflows den Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten in den betroffenen Projekten nicht mehr decken konnten, wurden Wertberichtigungen berücksichtigt. Im Vorjahr stellte sich die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte wie folgt dar:
10. Sachanlagen Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:
Die Erhöhung des Sachanlagevermögens ergab sich im Wesentlichen durch die Aktivierung von Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen i.H.v. TEUR 20.229 (Vj. TEUR 23.223) während des Geschäftsjahres 2020, der Inbetriebnahme von Maschinen und technischen Anlagen i.H.v. TEUR 32.047 (Vj. TEUR 47.323) als auch der Spezialwerkzeuge i.H.v. TEUR 8.922 (Vj. TEUR 2.862). Insgesamt betragen die Zugänge zu den Sachanlagen TEUR 138.778 (Vj. TEUR 191.717). Im Geschäftsjahr 2020 wurden TEUR 4.795 (Vj. TEUR 3.115) Wertminderungen (Impairment) auf Sachanlagen vorgenommen. Im Vorjahr stellte sich die Entwicklung des Sachanlagevermögens wie folgt dar:
11. Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten (kurz-/langfristig) 11.1 Vertragsvermögenswerte Der Ausweis umfasst im Wesentlichen aktivierte Vertragskosten sowie Abgrenzungen für Entwicklungsprojekte entsprechend dem Projektfortschritt (Input-basierte Methode).
Die Auflösung der Beträge erfolgt grundsätzlich ab dem Produktionsstart (SOP) über die jeweiligen Produktionszeiträume. 11.2 Vertragsverbindlichkeiten Der Ausweis umfasst im Wesentlichen Anzahlungen sowie Zuschüsse für aktivierte Werkzeuge und F&E-Projekte.
Erhaltene Anzahlungen für Kundenprojekte werden ab dem Produktionsstart (SOP) über 48 Monate oder über die voraussichtliche kürzere Produktionsdauer linear aufgelöst. 11.3 Verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis Die Gesamthöhe des Transaktionspreises der zum Ende der Berichtsperiode nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen beträgt EUR 49,5 Mio. (Vj. EUR 53 Mio.). Das Unternehmen rechnet mit der sukzessiven Vereinnahmung in den nächsten Geschäftsjahren (davon EUR 47,7 Mio. in 2021). 12. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Der Ausweis der langfristigen finanziellen Vermögenswerte umfasst im Wesentlichen Ansprüche auf Fördermittel für Investitionen im Anlagevermögen bzw. den Aufbau der Standorte in Ungarn und China.
Voraussetzungen für den Erhalt der Fördermittel sind u.a. die Einstellung einer Mindestanzahl von Mitarbeitern sowie das Erreichen einer vorhergesagten Umsatzentwicklung. 13. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 13.1 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2020 bestehen die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unverändert zum Vorjahr aus Darlehen und Leasingverbindlichkeiten. Die kapitalisierten Zinsen auf langfristige Darlehen in Höhe von TEUR 65.712 (Vj. TEUR 55.127) werden unter langfristigen Darlehen ausgewiesen. Die kapitalisierten Zinsen auf kurzfristige Darlehen in Höhe von TEUR 45.092 (Vj. TEUR 0) werden unter den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gezeigt. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten betreffen außer den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch den kurzfristigen Anteil der Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 403,8 Mio. nebst Zinsen sowie kurzfristige Leasingverbindlichkeiten. Nicht als Sicherungsinstrumente designierte Derivate spiegeln die positive bzw. negative Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Devisenterminkontrakte wider, die nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind, aber dennoch eingesetzt werden, um das Währungsrisiko aus erwarteten Käufen und Verkäufen zu verringern. Zum 31. Dezember 2020 gab wie auch im Vorjahr keine offenen Devisenterminkontrakte. Weitere Informationen zu den Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind unter der Anhangangabe 21 zu finden. 13.1.1 Beizulegender Zeitwert Die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen (finanziellen) Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entsprechen aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente ihren Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ist grundsätzlich mit dem Betrag angegeben, zu dem das zugehörige Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die beizulegenden Zeitwerte der verzinslichen Darlehen des Konzerns werden mittels der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wurden die Zinskonditionen der Gesellschafterfinanzierung, die eine variable Zinskomponente enthalten, der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes zugrunde gelegt. Das eigene Nichterfüllungsrisiko wurde zum 31. Dezember 2020 als gering eingestuft. Nach IFRS 7.29 unterbleibt die Angabe des beizulegenden Zeitwertes für Leasingverbindlichkeiten. Der beizulegende Zeitwert von derivative Finanzinstrumenten basiert im Sinne der Stufe 1 in der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 einzuordnen und basiert auf beobachtbaren Preisen auf aktiven Märkten. 13.2 Darlehen Zum 31. Dezember 2020 bestanden langfristige Darlehen in Höhe von TEUR 1.197.200 (Vj. TEUR 1.137.205) enthalten in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. Der im Geschäftsjahr 2021 kurzfristig fällige Anteil der Gesellschafterdarlehen wurde in der Bilanz unter den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen. Sämtliche Darlehen wurden von den Gesellschaftern der Valeo Siemens eAutomotive GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften folgendermaßen gewährt:
Die Valeo Siemens eAutomotive GmbH finanziert sich über Gesellschafterdarlehen, die jeweils zu 50% von der Siemens AG (über die Gesellschaften: Siemens Finance B.V., Den Haag, NL und Siemens Ltd. Peking, CN) und zu 50% von der Valeo GmbH (über die Gesellschaften: Valeo SE. (vormals: Valeo S.A.), Paris, FR, Valeo Automotive Air Conditioning Hubei Co. Ltd, Shashi, CN und Valeo Comfort Driving Assistance Systems (Guangzhou) Co., Ltd, Guangzhou, CN) in Form von General Funding Loans ausgegeben werden. Darüber hinaus erhielt der Konzern von der Siemens AG bis zum 31. Dezember 2020 eine Zusatzfinanzierung für Forschung & Entwicklungsprojekte, sog. F&E-Darlehen, in Höhe von insgesamt EUR 88 Mio. (Vj. EUR 88 Mio.). Alle zum 31. Dezember 2020 bestehenden Gesellschafterdarlehen sind unbesichert und werden - wie im Vorjahr - variabel verzinst (in Abhängigkeit von Zinssätzen laut EURIBOR bzw. People's Bank of China) und inklusive anfallender Zinsen bei der Endfälligkeit getilgt. Zum Bilanzstichtag wurden für die Gesellschafterdarlehen Zinsverbindlichkeiten i.H.v. TEUR 110.804 (Vj. TEUR 55.127) abgegrenzt. Weitere Darlehen in Höhe von TEUR 6.482 (Vj. TEUR 5.626) resultieren aus Darlehen des nicht beherrschenden Gesellschafters der Beijing Valeo Siemens Automotive E-Drive Systems Co., Ltd., Changzhou, China. 13.3 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen verzinsliche Darlehen, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die Aufrechterhaltung seiner Geschäftstätigkeit. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel. Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. 13.3.1 Marktrisiko Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Rohstoffpreisrisiko. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen u.a. verzinsliche Darlehen. Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2020. Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben. Bei den Analysen bleiben etwaige Auswirkungen von Änderungen der Marktvariablen auf die Buchwerte der Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Rückstellungen und der nichtfinanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe unberücksichtigt. Annahme: die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert -wie im Vorjahr - auf den zum 31. Dezember 2020 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. 13.3.2 Zinsrisiko Ein Zinsrisiko entsteht, wenn der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstrumentes aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Grundsätzlich resultiert das Zinsrisiko, dem der Konzern ausgesetzt ist, überwiegend aus langfristigen und kurzfristigen Gesellschafterdarlehen in EUR und CNY, die variabel verzinslich sind. Allerdings verringert sich das Risiko dadurch, dass in den EUR Verträgen der variable negative Referenzzinssatz auf Minimum "0" gesetzt wurde, und in China eine weitere Zinsänderung der variablen Komponente in 2021 eher unwahrscheinlich ist. Somit wird sich ein Anstieg des Referenzzinssatzes nicht sofort auf die Zinslast des Konzerns auswirken. Sensitivitätsanalyse zum Zinssatz Der Konzern hat langfristige und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten im Wesentlichen gegenüber der Siemens AG (über die Gesellschaften: Siemens Finance B.V., Den Haag, NL und Siemens Ltd. Peking, CN) und der Valeo GmbH (über die Gesellschaften: Valeo, S.A. Paris, FR, Valeo Automotive Air Conditioning Hubei Co. Ltd, Shashi, CN und Valeo Comfort Driving Assistance Systems (Guangzhou) Co., Ltd, Guangzhou, CN) in Höhe von EUR 1.601 Mio. (Vj. EUR 1.132 Mio.); weitere Darlehen in Höhe von TEUR 6.482 (Vj. TEUR 5.626) wurden durch den nicht beherrschenden Gesellschafter der Beijing Valeo Siemens Automotive E-Drive Systems Co, Ltd., gewährt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze auf diesen Teil der Darlehen. Bleiben alle anderen Variablen konstant, so wird das Konzernergebnis vor Steuern aufgrund der Auswirkungen auf variabel verzinsliche Darlehen wie folgt beeinflusst:
Durch die Aufnahme von Fremdmitteln zu einem Zinssatz, der einen auf einem Marktwert basierenden Referenzzinssatz enthält (3-Monats-EURIBOR +3,5%, 1-Jahres People's Bank of China (PBOC)), unterliegt der Konzern einem Zinsrisiko. Zinsrisiken werden im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse gemäß IFRS 7 dargestellt. Diese zeigt die Effekte von Veränderungen des Marktzinssatzes auf Zinszahlungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen, sonstige Ertrags- und Aufwandskonten und, sofern zutreffend, auf das Eigenkapital. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf den Annahmen, dass sich der Zinssatz um 10 bzw. 20 Basispunkte erhöht. Solange der 3-Monats-EURIBOR einen negativen Wert aufweist, wird es diesbezüglich keine Auswirkungen auf das Ergebnis bzw. das Eigenkapital geben. Auch bei einer Erhöhung um 10 bzw. 20 Basispunkte wäre der EURIBOR zum 31. Dezember 2020 (wie auch im Vorjahr) weiterhin negativ. Aufgrund des unveränderten 1-Jahres PBOC-Satzes zum 31. Dezember 2020 besteht für den überwiegenden CNY Darlehensanteil kein Zinsänderungsrisiko bis Laufzeitende mehr. 13.3.3 Währungsrisiko und derivative Finanzinstrumente Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist vor allem im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Wechselkursrisiken ausgesetzt. Alle wesentlichen operativen Verträge werden in Hinsicht auf Fremdwährungsrisiken überprüft. Der Konzern führt laufend eine Bewertung seines Währungsrisikos durch, basierend einerseits auf seinen Finanztransaktionen, andererseits auf seinem operativen Geschäft. Im Geschäftsjahr 2020 sicherte sich der Konzern über Devisentermingeschäfte sowie Devisenkassageschäfte ab. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 bestanden wie im Vorjahr keine offenen Devisentermingeschäfte. Sensitivitätsanalyse zu Wechselkursänderungen Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität, einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des Euros gegenüber den dargestellten Währungen. Alle anderen Variablen bleiben konstant. Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis vor Steuern ergeben sich aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Das Risiko des Konzerns gegenüber Wechselkursänderungen bei allen anderen Währungen ist nicht wesentlich.
Nicht als Sicherungsinstrumente designierte Derivate Der Konzern setzt Terminkontrakte ein, um Risiken der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit Währungsschwankungen abzusichern. Es wird versucht die konzernweiten Risiken zu bündeln und durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente diese zu minimieren. Die Währungsrisiken ergeben sich aus Schwankungen der Währungsumrechnungskurse zwischen Abschluss- und dem Erfüllungsdatum. Die Terminkontrakte schließt der Konzern aktuell nur unterjährig mit der vertraglich festgelegten Geschäftsbank ab. Dabei handelt es sich um betrags- und fristengleiche Kontrakte. Der Einsatz dieser Kontrakte erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt internen Kontrollen und Dokumentationen und bleibt auf die Absicherung der Geschäftsvorfälle in Fremdwährung beschränkt. Das Nominalvolumen ist die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Die Marktwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis des am Bilanzstichtag geltenden Terminwertes kontrahiert und bilanziert. Der Konzern beschränkt sich bei der Absicherung der Fremdwährungsgeschäfte auf Devisentermingeschäfte sowie Devisenkassageschäfte. Im Konzern fand die Bildung von Bewertungseinheiten sowie die Nutzung von Hedge Accounting keine Anwendung. Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst und als derivative Finanzinstrumente im Handelsbestand klassifiziert. Der Zeitraum, für den die Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, entspricht dem Zeitraum, in dem der Geschäftsvorfall besteht, in der Regel unter 12 Monaten. Die Fremdwährungspositionen und die derivativen Finanzinstrumente unterliegen demselben Risiko, entsprechend ist zu erwarten, dass sich die gegenläufigen Wertänderungen der Geschäfte in Zukunft für das jeweils gesicherte Risiko vollständig ausgleicht. Aufgrund von Risikomanagementaktivitäten wird die prospektive Wirksamkeit mittels der Critical-Terms-Match-Methode festgestellt. 13.3.4 Rohstoffpreisrisiko Die Volatilität bestimmter Rohstoffpreise hat Auswirkungen auf den Konzern. Die betrieblichen Tätigkeiten erfordern auch den Kauf und Verkauf von rohstoffintensiven Teilen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Metalle (Aluminium, Kupfer, Stahl) sowie seltene Erden. Der Anteil von schwankenden Rohstoffpreisen am konzernweiten Rohstoff-Einkaufsvolumen liegt bei ca. 25% (Vj. ca. 19%). Aufgrund der Volatilität der Rohstoffpreise hat der Konzern für die meisten Rohstoffe verschiedene Vertragsmodelle, insbesondere indexbezogene Preisgleitklauseln abgeschlossen, die geringfügige Schwankungen auf der Beschaffungsseite absichern und größere Schwankungen an die Kunden weitergeben. Diese Preisgleitklauseln sehen im Allgemeinen eine indexbasierte (London Metal Exchange (LME), Shanghai Metals Market (SMM), Shanghai Futures Exchange (SHFE)), quartalsweise Anpassung des Einkaufspreises bei Rohmaterialpreisschwankungen von +/- 3% vor. Um das Risiko für den Konzern gering zu halten, werden zudem derzeit (an-)laufend mit Kunden entsprechende Preisgleitklauseln vereinbart und umgesetzt. In Sonderfällen wird von einer Preisgleitklausel mit Lieferanten abgesehen und spezifische Regelungen, zum Teil gemeinsam mit einem der beiden Gesellschafter getroffen (z.B. Festpreisvereinbarungen über die Projektlaufzeit, Absicherung durch Pooling von Bedarfen). Aufgrund der verschiedenen Sicherungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass der Konzern keinen verbleibenden signifikanten Rohstoffpreisrisiken ausgesetzt ist. 13.3.5 Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlustes, falls ein Kunde oder Geschäftspartner in Bezug auf ein Finanzinstrument seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann und erwächst hauptsächlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns gegenüber Kunden. Aufgrund der Struktur und Bonität der Kunden (OEMs) bestehen insgesamt nur unwesentliche Ausfallrisiken, welche durch angemessene Wertberichtigungen abgebildet wurden. Der Buchwert finanzieller Vermögenswerte entspricht hierbei dem maximalen Ausfallrisiko, welches der folgenden Tabelle entnommen werden kann:
Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden und Vertragsvermögenswerte werden regelmäßig überwacht. Zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vor Wertberichtigungen) und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte wie folgt dar. Die nachstehende Übersicht zeigt auch die mithilfe einer Wertberichtigungsmatrix (dazu Konzernanhangangabe 2.4.9.1) ermittelte Ausfallrisikoposition:
13.3.6 Liquiditätsrisiko Grundsätzlich haben sich beide Gesellschafter, d.h. sowohl die Siemens AG als auch die Valeo GmbH, verpflichtet, die Entwicklung des Gemeinschaftsunternehmens über Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen zu finanzieren. Der Gesamtbedarf des Konzerns wird jeweils für die nächsten drei Monate ermittelt und nach Freigabe des Advisory Boards von der Valeo Siemens eAutomotive GmbH bei den jeweiligen Gesellschaftern eingefordert. Daraus entstehen jeweils neue Darlehensverträge. Weitere Erläuterungen bzgl. der Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation finden sich in den Anhangangaben 16 und 17. Die Tochtergesellschaften werden von der Valeo Siemens eAutomotive GmbH mit konzerninternen Darlehen oder teilweise auch direkt von den beiden Gesellschaftern finanziert. Für die finanziellen Verpflichtungen ergeben sich in den folgenden Jahren die unten dargestellten Cash-Outflows:
13.3.7 Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration Die Valeo Siemens eAutomotive GmbH ist auf ein ausgewogenes Kundenportfolio und langfristige Kundenbeziehungen bedacht. Nichtsdestotrotz birgt das unternehmerische Konzept eines Automobilzulieferers gewisse Risiken, die sich hauptsächlich in der überschaubaren Abnehmerzahl manifestieren. Die Schlüsselkunden, die fast ausschließlich Automobilhersteller sind, haben einen hohen Anteil an den Umsatzerlösen des Konzerns. Dem geschuldet hat auch die allgemeine konjunkturelle Lage Einfluss auf das Geschäftsvolumen. Der Ausfall eines dieser Großkunden kann das Ergebnis nach Steuern stark negativ beeinflussen. Lieferungen an Großkunden sind in der Regel durch Akkreditive oder eine andere Form der Kreditversicherung bei angesehenen Banken und sonstigen Finanzinstituten abgedeckt. Zum 31. Dezember 2020 waren wie im Vorjahr 0% der Konzernforderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Akkreditive und sonstige Formen der Kreditversicherung besichert. Zum Geschäftsjahresende hat sich die Risikokonzentration wie folgt dargestellt:
13.3.8 Avalkreditvertrag Ein Avalkreditvertrag (nicht besichert) in Höhe von EUR 30 Mio. (Vj. EUR 30 Mio.) wurde mit einer Großbank abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2020 beläuft sich die Inanspruchnahme auf EUR 20,8 Mio. (Vj. EUR 23,7 Mio.). 13.3.9 Leasingverpflichtungen Die Verpflichtungen des Konzerns aus seinen Leasingverträgen sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die Abtretung und das Subleasing von Leasinggegenständen sind grundsätzlich untersagt. Mehrere Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Variable Leasingzahlungen sind im Konzern nicht relevant. Die Leasingverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
13.4 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit Die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden für Zwecke der Kapitalflussrechnung zusammen mit den Zahlungsmitteln unter der Position Finanzmittelfonds ausgewiesen (vgl. Anhangangabe 16). Der Konzern stuft gezahlte Zinsen als Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ein. 14. Vorräte Die Vorräte gliedern sich zum Stichtag wie folgt auf:
Darin enthalten sind folgende Wertberichtigungen:
15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 120.190 (Vj. TEUR 87.160) sind nicht verzinslich. Zu den Forderungen gegenüber Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen verweisen wir auf Anhangangabe 24. Zum 31. Dezember 2020 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 2.312 (Vj. TEUR 2.238) wertberichtigt. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt da:
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen:
16. Zahlungsmittel und Kapitalflussrechnung 16.1 Zahlungsmittel Die Zahlungsmittel bestehen vollumfänglich aus Guthaben bei Kreditinstituten bei verschiedenen Banken sowie in unterschiedlichen Währungen.
Die zu 100%-konsolidierten Tochtergesellschaften in China sind seit Dezember 2019 in einem lokalen Cash Pool organisiert. Cash Pool Leader ist die Siemens Automotive ePowertrain Systems (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China. 16.2 Kapitalflussrechnung Für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung wird der Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2020 wie folgt definiert:
Mittelzuflüsse aus Zulagen / Zuschüsse für Investitionen werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung unsaldiert im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Mittelabflüsse aus Zuführung zum Deckungsvermögen werden im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit mit der Veränderung der Pensionsrückstellungen saldiert ausgewiesen. 17. Eigenkapital In Summe ergibt sich für den Konzern aufgrund des negativen Jahresergebnisses bedingt durch den Aufbau der Produktion und durch die Entwicklungstätigkeit zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile) in Höhe von TEUR -1.364.125 (Vj. TEUR -850.260) bzw. eine bilanzielle Überschuldung. 17.1 Gezeichnetes Kapital Das vollständig eingezahlte gezeichnete Kapital der Valeo Siemens eAutomotive GmbH auf TEUR 1.000 wird hälftig von der Valeo GmbH und der Siemens AG gehalten. 17.2 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beläuft sich wie im Vorjahr unverändert zum Stichtag auf TEUR 134.620. 17.3 Unterschied aus der Währungsumrechnung Die im sonstigen Ergebnis erfassten Verluste aus der Währungsumrechnung i.H.v. TEUR 4.180 (Vj. TEUR -571) resultieren aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie von Aufwendungen und Erträgen der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist. 17.4 Verlust zum 31. Dezember 2020 Der auf die Mehrheitsgesellschafter entfallende Verlustvortrag beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR -1.500.020 (Vj. TEUR -983.179). Es wird ergänzend auf die Gesamtergebnisrechnung und den Eigenkapitalspiegel verwiesen. 17.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Der Konzern weist durch aufgelaufene Verluste zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Die Liquidität sowie Fortführung der operativen Tätigkeit des Konzerns hängt daher von der finanziellen Unterstützung durch die beiden Gesellschafter Siemens AG und Valeo GmbH ab. Beide Gesellschafter haben sich gegenüber der Muttergesellschaft des Konzerns durch eine Patronatserklärung verpflichtet, den notwendigen prognostizierten Finanzmittel- und Kapitalbedarf der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 über Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen zu decken. 17.6 Nicht beherrschende Anteile Die nicht beherrschenden Anteile umfassen den auf diese Anteile entfallenden Kapitalanteil der Beijing Siemens Automotive E-Drive Systems Co., Ltd. in Höhe von TEUR -3.904 (Vj. TEUR -2.129). Es wird ergänzend auf Anhangangabe 5 verwiesen. 18. Sonstige Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Bei den Umgliederungen im Vorjahr handelt es sich betragsweise um eine Umgliederung aus den Verbindlichkeiten; in 2020 dagegen um eine fällige Gewerbesteuer. Der Konzern hat für mögliche Ansprüche von Kunden aus Gewährleistungen, z.B. aufgrund Terminverzögerungen bei Entwicklungsprojekten oder aus Kulanzgründen, angemessene Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften betreffen im Wesentlichen ungeplante Mehrkosten für ein Kundenprojekt. Es besteht zum Bilanzstichtag kein wesentliches gerichtsanhängiges Verfahren. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten wurden entsprechend gebildet. Der Konzern bilanziert erwartete Erstattungen für Rückstellungen für Kulanzleistungen und Kundenansprüche in Höhe von TEUR 10.994 (Vj. TEUR 0). 19. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden insbesondere für den Aufbau von Produktionskapazitäten gewährt. Die zu einem späteren Zeitpunkt festgestellten, tatsächlichen förderfähigen Entwicklungskosten können von den abgeschätzten förderfähigen Entwicklungskosten abweichen. Die Zuwendungen sind insbesondere von der Durchführung der geplanten Investitionen und der Beschäftigung von Mitarbeitern abhängig. Darüber hinaus wurden im Zuge von Beihilfen zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie TEUR 1.559 (Vj. TEUR 0) direkt erfolgswirksam vereinnahmt. 20. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 20.1 Übersicht
Der Konzern führt die von der Siemens AG für die Mitarbeiter der Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH sowie die von der Valeo SE für die Mitarbeiter der Valeo Siemens eAutomotive France S.A.S. aufgelegten leistungsorientierte Pensionspläne sowie Jubiläumsprogramme fort. 20.1.1 Deutschland In Deutschland gewährt der Konzern Pensionsleistungen durch die BSAV (Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung), eingefrorene Pläne mit Altzusagen und Pläne mit Entgeltumwandlungen. Die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter nimmt an der BSAV teil. Die Leistungen aus diesem Plan basieren überwiegend auf den geleisteten Unternehmensbeiträgen und den Investmenterträgen auf diese Beiträge. Für eingefrorene Pläne mit Altzusagen garantiert das Unternehmen eine Mindestverzinsung. Im Zuge der Einführung der BSAV wurde für Leistungen aus den eingefrorenen Plänen mit Altzusagen die Wirkung aus Gehaltssteigerungen weitgehend eliminiert. Auch wenn aus diesen Altzusagen keine weiteren Leistungen mehr erdient werden können, trägt das Unternehmen weiterhin das Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko. Die Pläne sind daher als leistungsorientiert zu bilanzieren und sind über Treuhandstrukturen mit Vermögen gedeckt. In Deutschland bestehen keinerlei rechtliche oder regulatorische Mindestdotierungsverpflichtungen. Die Jubiläumsprogramme sehen Gratifikationen für Mitarbeiter vor, die ihr 25. und 40. Dienstjubiläum erreichen. 20.1.2 Frankreich In Frankreich gewährt der Konzern zum einen klassische, ungedeckte Pensionsleistungen, die durch die "Conventions Collectives de la Metallurgie (Nationale des Ingenieurs et cadres, n°3025)" und den "Accord National sur la mensualisation du personnel non cadre (n°3109)" definiert sind und die Leistungen auf Endgehaltsbasis in Abhängigkeit von Dienstzeit und jährlicher Vergütung vorsehen, sowie zum anderen auch Vorruhestandsleistungen für Mitarbeiter, die in der Vergangenheit einer Asbestbelastung ausgesetzt waren. Die Jubiläumsprogramme sehen Gratifikationen für Mitarbeiter vor, die eine bestimmte Mindestbetriebszugehörigkeitsdauer (gratification d'ancienneté) oder eine bestimmte Mindestbeschäftigungsdauer, die auch Beschäftigungszeiten außerhalb des Konzerns umfasst (médailles du travail), erreichen. 20.1.3 Begünstigte Arbeitnehmer Die folgenden Tabellen geben die Anzahl der von leistungsorientierten Pensionsplänen Begünstigten in Deutschland und Frankreich wieder:
* Korrektur des Ausweises 2019 aufgrund der
Doppelzählung
20.2 Versicherungsmathematische Annahmen Für die versicherungsmathematische Berechnung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung wurden folgende Parameter herangezogen:
Der deutsche Anteil der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung wurde auf Basis der Heubeck Richttafeln 2018 G (Vj. 2018 G), der französische Teil der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung auf Basis der INSEE 2014-2016 (Vj. INSEE 2013-2015) par sexe ermittelt. Die Bestimmung des Abzinsungssatzes basierte auf Unternehmensanleihen mit einem Emissionsvolumen von mehr als 100 Millionen (in der jeweiligen Währung) und einer hohen Bonität im Bereich eines AA-Rating (oder einem entsprechenden Rating) von mindestens einer der drei Ratingagenturen Moody's Investors Service, Standard & Poor's Ratings Services oder Fitch Ratings. 20.3 Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtungen 20.3.1 Planvermögen Das Planvermögen betrifft lediglich die in Deutschland bestehenden Pläne und wird grundsätzlich mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Ein Aktivüberhang (TEUR 5; Vj. TEUR 0) aus einem Pensionsplan wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Die Entwicklung des Planvermögens ist im Folgenden dargestellt:
20.3.2 Effekte in der Gesamtergebnisrechnung Folgende Tabelle stellt die Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen dar:
20.3.3 Nettoverpflichtung Zum 31. Dezember 2020 ergibt sich daher die folgende Nettoverpflichtung:
20.4 Sensitivitätsanalysen Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der für das jeweilige Land wesentlichen Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung einer wichtigen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Daher könnte es sein, dass sie nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sind, da unwahrscheinlich ist, dass Änderungen der Annahmen einzeln eintreten.
20.5 Künftige Zahlungsströme Zum Geschäftsjahresende wurden für die kommenden zehn Geschäftsjahre Leistungszahlungen in folgender Höhe erwartet:
Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der Defined Benefit Obligation (DBO) der leistungsorientierten Pläne betrug für Deutschland 20 Jahre (Vj. 14 Jahre). 20.6 Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen Die Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen sowie für sonstige langfristige Vergütungspläne entwickelten sich wie folgt:
20.7 Verpflichtungen für langfristige Vergütungspläne Der Konzern bietet den Mitarbeitern langfristige Vergütungspläne an. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Gesamtbetrag der Verpflichtungen TEUR 4.182 (Vj. TEUR 3.738). Davon waren TEUR 963 (Vj. TEUR 1.280) langfristig. 21. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Zum 31. Dezember 2020 bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 208.744 (Vj. TEUR 177.612). Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultiert insbesondere aus den durchgeführten Investitionen, der Ausweitung der operativen Tätigkeit und den Entwicklungsaktivitäten. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 60.995 (Vj. TEUR 59.569) umfassen u.a. Verbindlichkeiten aus Investitionen in das Sachanlagevermögen TEUR 30.708 (Vj. TEUR 29.671), Personalverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 19.653 (Vj. TEUR 23.764) und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.938 (Vj. TEUR 4.742). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Personal- und Steuerverbindlichkeiten sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von maximal drei Monaten. Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen verweisen wir auf die Anhangangabe 24. Für Erläuterungen zu den Zielsetzungen und Methoden des Liquiditätsrisikomanagements des Konzerns wird auf die Anhangangabe 13 verwiesen. 22. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 22.1 Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Operating-Leasingverhältnissen Der Konzern hat Mietverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen sowie für Gebäude abgeschlossen. Mit der Einführung von IFRS 16 wurden alle wesentlichen Mietverträge in der Bilanz erfasst. Bei Operating-Leasingverhältnissen handelt es sich somit lediglich um Mietverträge mit Laufzeit unter einem Jahr bzw. geringem Wert. Zum 31. Dezember 2020 bestehen folgende zukünftige Mindestzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:
Für den Aufbau der Standorte in Ungarn und China erfolgen Miet- und Kostenerstattungen durch jeweilige Regierungsstellen, welche die wirtschaftliche Belastung des Konzerns in nächsten Jahren erheblich reduzieren. Im Einzelnen verweisen wir auf die Ausführungen in der Anhangangabe 19. 22.2 Verpflichtungen aus künftigen Leasingzahlungen Der Konzern hat verschiedene Leasingverträge abgeschlossen, die zum 31. Dezember 2020 noch nicht begonnen haben und bisher nicht nach IFRS 16 in der Bilanz erfasst wurden. Die künftigen Leasingzahlungen für diese unkündbaren Leasingverträge belaufen sich auf:
22.3 Sonstige Verpflichtungen und Bestellobligo Zum 31. Dezember 2020 bestehen Verpflichtungen i.H.v. TEUR 54.849 (Vj. TEUR 65.168) für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. Der Konzern hat sich darüber hinaus durch Einzelvereinbarungen mit den Kunden zur künftigen Zahlung von weiteren Vertragskosten verpflichtet. Zum Bilanzstichtag ergeben sich Verpflichtungen in Höhe von gesamt ca. TEUR 8.431 (Vj. TEUR 18.388), davon fällig in 2021 TEUR 5.438; davon fällig von 2022 bis 2025: TEUR 2.993. Aus dem in 2017 für EUR 12 Mio. erfolgten Rechteverkauf an die Siemens AG resultieren zukünftig folgende finanzielle Verpflichtungen aus umsatzbezogenen Royalty-Zahlungen in Höhe von TEUR 20.762 (Vj. TEUR 18.523) bis 2025. Die nicht in der Bilanz passivierten Haftungsverhältnisse belaufen sich im Konzern auf TEUR 10.682 (Vj. 12.021) und betreffen Zoll- und Vertragserfüllungsbürgschaften. Für die Nutzung der Avallinie verweisen wir auf die Anhangangabe 13.3.8. 23. Eventualverbindlichkeiten Zum Abschlussstichtag bestehen Eventualverbindlichkeiten aufgrund von vertraglichen und faktischen Verpflichtungen mit wesentlichen Kunden zur Entwicklung und Herstellung von elektrischen Antriebssystemen und Umrichtern. Die Höhe der Eventualverbindlichkeiten belaufen sich in Summe auf einen mittleren zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in EUR. Die Höhe der Eventualverbindlichkeiten hängt stark von zukünftigen Kostenentwicklungen, der Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, der Implementierung von Designänderungsmaßnahmen sowie den künftigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden ab. 24. Angaben über Beziehungen zu Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen Informationen über die Konzernstruktur, die Tochtergesellschaften und die Holdinggesellschaft werden in Anhangangabe 4 dargestellt. In den folgenden Tabellen wird die Gesamthöhe der betrieblichen und finanziellen Transaktionen mit Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen gezeigt. Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern sind insb. dessen Gesellschafter, die Valeo GmbH und die Siemens AG, die ihre Beteiligung an der Gesellschaft mittels der Equity-Methode bewerten. Konditionen der Geschäftsvorfälle mit Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen sowie mit nahestehenden Personen Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert und mit Ausnahme der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten unverzinslich. Für eine detaillierte Darstellung der Konditionen der lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf Anhangangabe 13 (insb. 13.2). Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen sowie gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen bestehen keine Garantien. Forderungen gegen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss und deren Mehrheitsbeteiligungen wurden wie im Vorjahr nicht wertberichtigt. Ein Wertminderungstest wurde nicht durchgeführt, da keine Anzeichen für eine Wertminderung bestanden. Am 17. April 2018 hat die Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH (VSeA Germany) mit der FAWER Valeo Siemens eAutomotive Parts (Changshu) Co., Ltd. (FVS) eine Lizenzvereinbarung mit einer Laufzeit von mehreren Jahren über die Beteiligung seitens FVS an den Entwicklungskosten eines Umrichters (CNY 95 Mio.) sowie darauf folgende Lizenzzahlungen (EUR 17 Mio.) abgeschlossen.
In Anspruch genommene Dienstleistungen enthalten Leasingzahlungen i.H.v. TEUR 4.029 (Vj. TEUR 3.489) an die Siemens AG für die von der Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH gemieteten Gebäude. Darüber hinaus fielen Aufwendungen aus Dienstleistungsvereinbarungen mit der Siemens AG für die Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH an. Aus dem in 2017 für EUR 12 Mio. erfolgten Rechteverkauf an die Siemens AG resultieren zukünftig folgende finanzielle Verpflichtungen aus umsatzbezogenen Royalty-Zahlungen in Höhe von TEUR 20.762 (Vj. TEUR 18.523): Jahre 2021 -2024 TEUR 15.548 und nach dem Jahr 2024 TEUR 5.214.
Die lang- und kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber der Siemens AG (über die Gesellschaften: Siemens Finance B.V., Den Haag, NL und Siemens Ltd. Peking, CN) und der Valeo GmbH (über die Gesellschaften: Valeo S.A., Paris, FR, Valeo Automotive Air Conditioning Hubei Co. Ltd, Shashi, CN und Valeo Comfort Driving Assistance Systems (Guangzhou) Co., Ltd, Guangzhou, CN) entsprechen den von den Mehrheitsgesellschaftern ausgereichten Gesellschafterdarlehen und den hierauf abgegrenzten Zinsen. In den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber der Siemens AG ist ein Darlehen der Siemens AG für Forschungs- und Entwicklungsprojekte i.H.v. EUR 88 Mio. (Stand wie im Vorjahr) enthalten (vgl. Anhangangabe 13.2.). 25. Managementvergütung Für Managementpersonal in Schlüsselpositionen entstanden in 2020 folgende Vergütungen:
Der Ausweis der kurzfristigen Gewinn- und Erfolgsbeteiligungen wurde an den Ausweis der Rückstellungen angepasst. Die oben dargestellten Beträge wurden in der Berichtsperiode in Verbindung mit Personen in Schlüsselpositionen als Aufwand erfasst. Zum Bilanzstichtag gehörten 21 (Vj. 19) Personen zum Management in Schlüsselpositionen. Neben der Geschäftsführung, bestehend aus Chief Executive Officer und Chief Financial Officer, sind dies die jeweiligen Global Function Leads. Weitere 2 (Vj. 10) Personen sind im Geschäftsjahr 2020 aus dem Management ausgeschieden. Aufgrund der mittelbaren Schutzwirkung des § 286 Abs. 4 HGB und unter Bezugnahme auf das BMJ-Schreiben vom 6. März 1995 haben die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens die Berichterstattung über die Organbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a und b HGB unterlassen. 26. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Das IASB hat die nachfolgend aufgelisteten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die zum Teil bereits in EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
EU-Endorsement ausstehend Das IASB hat die nachfolgend aufgelisteten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewendet. 26.1 Änderungen an IAS 1: Klassifizierung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeit Das IASB hat im Januar 2020 eine eng gefasste Änderung zu IAS 1 herausgegeben, um klarzustellen, dass sich die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig nach den Rechten richtet, die am Ende der Berichtsperiode bestehen. Die Klassifizierung ist sowohl unabhängig von den Erwartungen des Managements als auch von etwaigen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag (z.B. Erhalt einer Verzichtserklärung oder ein Vertragsbruch nach dem Bilanzstichtag). Das IASB stellt klar, dass die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Liegen solche Rechte vor, wird die Schuld als langfristig klassifiziert. Das Recht, die Erfüllung der Schuld zu verschieben, muss hierbei substantiell sein. Sofern das Unternehmen für die Ausübung eines derartigen Rechtes bestimmte Bedingungen zu erfüllen hat, müssen diese am Abschlussstichtag erfüllt werden; andernfalls folgt eine Klassifizierung als kurzfristig. Für die Klassifizierung einer Schuld ist es unerheblich, ob das Management beabsichtigt oder erwartet, dass die Schuld tatsächlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfüllt wird. Entscheidend für die Klassifizierung sind lediglich am Abschlussstichtag bestehende Rechte, die Erfüllung der Schuld um mindestens 12 Monate zu verschieben. Dies gilt auch im Falle der Erfüllung innerhalb des Wertaufhellungszeitraums. Der Zeitpunkt der Erfassung sowie die Bewertung von Verbindlichkeiten sind von den beschlossenen Änderungen nicht betroffen. Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2023 rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist laut IASB zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Der Konzern erwartet keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Es bestehen keine Finanzierungen mit Financial Covenants. 26.2 Änderungen an IAS 37: Definition der Erfüllungskosten Die Änderungen zu IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Onerous Contract - Cost of Fulfilling a Contract) umfassen die Definition, welche Kosten ein Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag verlustbringend sein wird, einbezieht. Mit der Änderung reagiert das IASB auf die vom IFRS Interpretations Committee vorgeschlagene Klarstellung zur Definition der Erfüllungskosten (cost of fulfilling). Demnach sind Erfüllungskosten alle Kosten, die direkt den Auftrag betreffen. Damit sind sowohl Kosten zu berücksichtigen, die ohne den Auftrag nicht anfallen würden (incremental cost), als auch andere dem Vertrag direkt zurechenbare Kosten. Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist laut IASB zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus. Die neuen Regeln sind für im Erstanwendungszeitpunkt bestehende Verträge anzuwenden, bei denen das Unternehmen noch nicht alle Verpflichtungen erfüllt hat. Der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung der Änderungen ist als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen bzw. anderer Eigenkapitalbestandteile zu erfassen. Vergleichszahlen werden nicht angepasst. Der Konzern plant keine frühere Anwendung der Änderung. Der Konzern erwartet eine Auswirkung auf den Konzernabschluss zum Erstanwendungszeitpunkt am 1. Januar 2022 im niedrigen dreistelligen Millionenbereich. 27. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beträgt für die Abschlussprüfung TEUR 924 (Vj. TEUR 490), wovon TEUR 451 (Vj. TEUR 190) den Vorjahresprüfungen zuzurechnen sind. Insbesondere wurden im Geschäftsjahr 2020 erstmalig Abschlussprüfungen für die Jahresabschlüsse der Valeo Siemens eAutomotive Germany GmbH für Geschäftsjahre 2018 und 2019 beauftragt (TEUR 322). Gebühren für Steuerberatungsleistungen, für sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen und für sonstige Leistungen sind weder im aktuellen Geschäftsjahr noch im Vorjahr angefallen. 28. Ereignisse nach der Berichtsperiode Die im Geschäftsjahr 2021 fälligen Gesellschafterdarlehen wurden prolongiert. Die VSeA Geschäftsleitung hat im April 2021 bekanntgegeben, den Entwicklungsstandort Drammen in Norwegen zum 31. Juli 2021 zu schließen. Die Entwicklungsaktivitäten im Geschäftsbereich Ladegeräte (Onboard Charger) werden am Standort Cergy in Frankreich gebündelt. Der Konzern erwartet keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im April 2021 hat ein OEM Kunde das vorzeitige Ende einer Produktionsserie ab November 2021 angekündigt. Der Konzern erwartete ursprünglich einen längeren Zeitraum für die Lieferungen von Umrichtern und Elektromotoren. Obwohl die konkreten finanziellen Auswirkungen für die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derzeit noch ermittelt werden, bestehen nach den vorläufigen Erkenntnissen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzern, insbesondere hinsichtlich der Annahme der Unternehmensfortführung sowie der Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten.
Erlangen, den 21.05.2021 Holger Schwab, CEO Michael Axmann , CFO KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 20201. Grundlagen und Umfeld 1.1 Geschäftsmodell Die Valeo Siemens eAutomotive GmbH ("Gesellschaft") als Muttergesellschaft des Valeo Siemens eAutomotive Konzerns ("VSeA" oder "Konzern") mit Sitz in Erlangen bündelt die Entwicklungs- und Markterschließungsaktivitäten ihrer beiden gleichberechtigten Gesellschafter Valeo GmbH, Bad Rodach, und Siemens AG, München / Berlin, im Bereich der Elektromobilität für Personenkraftwagen und kleine Nutzfahrzeuge. Der Konzern entwickelt, fertigt und vertreibt Antriebskomponenten für Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit insgesamt 3.883 (Vj. 3.500) Mitarbeitern und Leiharbeitern, davon 2.902 (Vj. 2.535) in Europa und 981 (Vj. 965) in Tochtergesellschaften in China. Das Produktportfolio besteht aus Elektromotoren, Leistungselektronik, Software, Ladegeräten, Umrichtern, Gleichstromrichtern, Generatoren und integrierten Antriebseinheiten für Hybride, vollelektrische Fahrzeuge und aus Antriebssystemen für kleine Nutzfahrzeuge. Der Konzern ist in Europa mit acht (Vj. sieben) Standorten in Erlangen, Bad Neustadt, Frankfurt am Main (bis 2020) und seit 2020 Herzogenaurach (Deutschland), Drammen (Norwegen), Veszprem (Ungarn), Czechowice (Polen) und Cergy (Frankreich) vertreten, sowie in China an fünf Standorten in Shanghai, Tianjin, Shenzhen, Changzhou und Changshu. Entwicklungsabteilungen gibt es derzeit an den Standorten Erlangen und Herzogenaurach (Umrichter), Bad Neustadt (Motoren), Drammen (Generatoren) sowie Cergy (Gleichstromrichter, Ladegeräte). In Shanghai erfolgen vertraglich vereinbarte Entwicklungsarbeiten. Die Produktion erfolgt an den Standorten in Erlangen, Bad Neustadt, Veszprem, Czechowice, Tianjin, Shenzhen, Changzhou und Changshu. Der Stammhausvertrieb hat seinen Sitz in Erlangen, unterstützt von einer regionalen Vertriebseinheit in Shanghai. Im Geschäftsjahr 2020 ergaben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis bzw. Anteilsveränderungen bei den Tochtergesellschaften. 1.2 Organisatorische und rechtliche Struktur des Konzerns Zum Berichtszeitpunkt umfasst der Konzernabschluss neben dem Mutterunternehmen elf vollkonsolidierte Gesellschaften und ein at-equity konsolidiertes Joint-Venture. Detaillierte Informationen zum Konsolidierungskreis sind in der Konzernanhangangabe 4 enthalten. Die Valeo Siemens eAutomotive GmbH fungiert dabei als Dachgesellschaft der operativen, rechtlich selbständigen Einheiten in den einzelnen Ländern. Die Gesellschaft selbst übernimmt keine operativen Aufgaben. Sie bündelt die Konzernfinanzierungen der Gesellschafter und leitet diese an die übrigen Konzerngesellschaften weiter. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten keine Kapitalmaßnahmen bei der Muttergesellschaft. 1.3 Produktsparten Um die umfangreichen Aktivitäten der Produktentwicklung und Markterschließung für Elektromobilität aufbau- und ablauforganisatorisch zu unterstützen und abzusichern, hat VSeA weltweit die Produktsparten-Organisation operativ eingeführt. Kernelement ist die Gliederung der operativen Aktivitäten in drei fokussierte Produktsparten (product lines), die durch die neu geschaffene Funktion eines Chief Operating Officers (COO) übergreifend geleitet und überwacht werden. Die Produktsparten lauten wie folgt:
In diesen Produktsparten finden die wesentlichen Projekt- und Fertigungsaktivitäten für die aktuellen und anstehenden Kundenprojekte statt. Dabei werden die Produktsparten von den folgenden Produktsparten von den folgenden Fachfunktionen unterstützt:
1.4 Ziele / Strategie Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, knapper werdender Ressourcen sowie spürbarer Klimaveränderungen und immer strengeren Luftreinhaltungsvorschriften stellt der Wunsch nach persönlicher Mobilität eine große globale Herausforderung dar. Die Elektromobilität liefert im Rahmen von Mobilitätskonzepten, der effizienten Nutzung erneuerbarer Energien und emissionsfreien Antriebskonzepten Antworten für die Zukunft der Mobilität. Für die Antriebstechnik von Personenkraftwagen stellen zusätzliche Anforderungen der Endverbraucher wie z.B. niedrige Anschaffungskosten, Komfort, Reichweite, Effizienz, Sportlichkeit, kleiner Parkflächenbedarf oder individuelle Anwendungsprofile weitere Herausforderungen dar. Zu den Geschäftsfeldern des Konzerns gehören das Design, die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Hochspannungsantriebssystemen wie Hochspannungs-Elektromotoren, Leistungselektronik und On-Board-Ladelösungen (konduktiv und induktiv) für Straßenfahrzeuge. Ziel des Konzerns ist es, in den neuen und für VSeA zugänglichen Märkten für die Produkte Umrichter, eMotoren und eAxle eine marktführende Position in Bezug auf die verkauften Mengen bis 2025 einzunehmen. 1.5 Forschung und Entwicklung Der Fokus der Forschung und Entwicklung liegt im Bereich "Serienantriebe" für alltagstaugliche Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge. In einer eigenständigen Grundlagenentwicklung fokussiert sich der Konzern auf Basis-Technologie-Projekte, deren Innovationen zur Marktreife geführt werden sollen. Die Entwicklungsprojekte haben u.a. das Ziel, die Leistungsdichte in Asynchronmotoren zu steigern sowie den kompletten Antriebsstrang anbieten zu können. Nach ersten im Markt platzierten Serienprodukten im Bereich Motoren und Umrichtern soll in künftigen Serienprodukten die Leistungselektronik und der Motor zusammenwachsen, um kompaktere und leichtere Motor-Getriebe-Kombinationen als Antriebseinheit zu schaffen, die Fahrzeugeffizienz zu erhöhen und noch leistungsfähigere Produkte anzubieten. Im Geschäftsjahr 2020 hat VSeA für Forschung und Entwicklung EUR 395,3 Mio. (Vj. EUR 336,6 Mio.) aufgewendet. Die Inanspruchnahme der Leistungen Dritter für F&E-Zwecke betrug im Geschäftsjahr 2020 EUR 75,9 Mio. (Vj. EUR 47,0 Mio.). Zum Stichtag waren in den Entwicklungsabteilungen 1.623 (Vj. 1.617) Mitarbeiter beschäftigt. Die Entwicklungsintensität (Forschungs- und Entwicklungsaufwand (netto / Umsatz) betrug dabei ca. 75% (Vj. ca. 108 %)). Im Geschäftsjahr 2020 wurden Entwicklungen in Höhe von EUR 5,8 Mio. (Vj. EUR 19,3 Mio.) aktiviert. Die vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsprojekte beliefen sich auf EUR 16,5 Mio. (Vj. EUR 10,4 Mio.). Es ergaben sich Wertminderungen in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vj. EUR 2,1 Mio.). Im Geschäftsjahr 2020 hat die VSeA, wie im Vorjahr, folgende Schwerpunkte in der Entwicklung gesetzt:
Um den künftigen Erfolg der Gruppe zu sichern, baut die VSeA ihre Forschungs- und Entwicklungsabteilungen weiter aus. Grundsätzlich unterscheidet der Konzern einerseits zwischen Basisentwicklungen und der Erstellung / Validierung generischer Standards, die an den Standorten Erlangen, Bad Neustadt und Cergy initiiert werden. Der Konzern geht damit in Vorleistung, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Andererseits erfolgen kundenspezifische und seriennahe Entwicklungen im Rahmen eines Verbunds der Konzernstandorte. Die Kosten dieser Entwicklungsprojekte werden teilweise vom Kunden mitfinanziert, teilweise den produzierenden Werken in Rechnung gestellt und in der Produktkalkulation abgebildet. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung war im Geschäftsjahr 2020 von der Covid-19-Pandemie und dem ihr folgenden konjunkturellen Abschwung bestimmt. In den geographisch relevanten Märkten Europa und China entwickelte sich die Gesamtwirtschaft pandemiebedingt zwar unterschiedlich, jedoch war im Vorjahresvergleich ein insgesamt weltweiter Rückgang der Konjunktur auszumachen (BIP-Wachstum in Deutschland: 2020 -5,0%; 2019 0,6% und in China: 2020 2,3%; 2019 6,1%). Weltweit reagierten Regierungen und Zentralbanken mit fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen, um die Folgen der Pandemie für Haushalte und Unternehmen kurzfristig durch Unterstützungs- und Rettungsmaßnahmen einzudämmen und später, um die Volkswirtschaften nach dem Einbruch anzukurbeln. Nach den anfänglichen Lockdown-Maßnahmen und den Lockerungen für die Unternehmen in den Sommermonaten verzeichnete die Wirtschaft eine Belebung. Aufgrund eines erneuten Ausbruchs des Virus (zweite Welle) konnte eine vollständige Erholung jedoch nicht erreicht werden. Die einzige Ausnahme blieb die Volksrepublik China, deren Wirtschaft sich dank ausbleibendem erneutem Ausbruch schneller als erwartet erholte und das Jahr 2020 mit einem positiven BIP-Wachstum in Höhe von 2,3% beendete. 2.2 Branchenumfeld Ausgehend von den internationalen und zahlreichen nationalen Zielsetzungen und Programmen zur Begrenzung des Klimawandels ebenso wie zur Luftreinhaltung steht ein Wandel der Antriebskonzepte für den Individualverkehr weltweit auf der Tagesordnung der Regierungen. Als Beispiele hierfür stehen die Programme und gesetzlichen Vorgaben in China zur Förderung der Elektromobilität, die CO 2 -Begrenzungszielsetzungen der Europäischen Union, die Förderung der Elektromobilität in Norwegen oder auch entsprechende gesetzliche Vorgaben in verschiedenen US-Bundesstaaten, z.B. in Kalifornien. Die Politik in den wichtigen Kernmärkten des Konzerns setzt zum einen auf verstärkte Anreize - wie z.B. Steuervergünstigungen, Rabatte für Elektrofahrzeuge, spezielle Parkplätze oder Fahrspuren für Elektrofahrzeuge - und zum anderen enthalten Regierungsprogramme zunehmend verbindliche Ziele zur Reduzierung von CO 2 -Emissionen und zur Luftreinhaltung. Damit erhöht sich der Druck auf die Automobilhersteller in neue Antriebstechniken, zu denen die Elektromobilität zählt, zu investieren. Nicht nur internationale und landesspezifische Regelungen beeinflussen zunehmend die Antriebsentwicklungen der Automobilindustrie, auch Großstädte setzen durch die Ankündigung von Zufahrtsverboten für PKW mit Verbrennungsmotor in die Innenstädte eine weitere Veranlassung für die Umstellung auf Elektromobilität. Diese Entwicklungen führen zu einem enormen Investitionsbedarf der Automobilhersteller in Bereichen der Antriebstechnik, die bislang nicht zu ihren Kernkompetenzen gezählt haben. Der technologische Trend geht - neben der Entwicklung von Schlüsseltechnologien, wie z.B. die Batterieentwicklung - über die Entwicklung verschiedener teilelektrischer Antriebskonzepte bis hin zum vollelektrischen Fahrzeug. In Europa bereiten sich deutsche Autohersteller darauf vor, zu Anfang dieses Jahrzehnts mit jeweils eigenen Elektromarken und batteriebetriebenen Voll-Elektrofahrzeugen in das neue Marktsegment einzusteigen. Auch andernorts wurden die Aktivitäten innerhalb der Automobilindustrie für die Entwicklung und Markteinführung neuer Elektro-Personenkraftwagen intensiviert. Hierbei unterscheiden sich die strategischen Vorgehensweisen zum Teil deutlich. Während einerseits komplett eigenständige Elektromobilität-Plattformen entwickelt werden, die die Vorteile der neuen Antriebsart konsequent nutzen (z.B. geringerer Platzbedarf der Antriebskomponenten), versucht ein anderer Teil der Hersteller, mit Mischplattformen in den Markt einzusteigen, die zwar auf konzeptionelle Vorteile im Fahrzeugdesign verzichten, dafür aber im Produktionsverbund mit bisherigen Antriebslösungen flexibler sind. Auch technisch werden die Zukunftskonzepte erweitert; die Brennstoffzellentechnik beginnt, in der Diskussion eine größere Rolle zu spielen, was für VSeA grundsätzlich unerheblich ist, da sowohl das Batteriekonzept wie auch die Brennstoffzellentechnik letztlich immer Elektromotoren und deren elektronische Ansteuerung benötigen. Eine gemeinsame Studie der Unternehmensberatung Roland Berger und der Forschungsgemeinschaft Kraftfahrwesen (FKA) aus dem Jahr 2019 vergleicht den Stand der Elektromobilität in sieben Ländern nach drei Teilbereichen. Hinsichtlich der Produktionskapazität / des Marktes und der Batteriezellentechnik bleibt China weiterhin führend, während sich Deutschland im Hinblick auf die technologischen Fähigkeiten an die Spitze setzen konnte. Die Elektromobilität beginnt in Deutschland nach und nach, strukturell Fuß zu fassen. Hinsichtlich Produktionsinvestitionen sind eine erste europäische Batteriezellenfertigung eines chinesischen Weltmarktführers in Thüringen und Vorbereitungen für die Elektro-PKW-Fertigung eines amerikanischen Herstellers in Brandenburg zu nennen. Ein Produktionswerk eines deutschen Herstellers in Sachsen wurde komplett auf die zukünftige Fertigung von Elektrofahrzeugen umgestellt. Für China waren die Jahre 2019 / 2020 ein Wendepunkt in der staatlichen Förderstrategie. Die Subventionen wurden sukzessive reduziert und es ist geplant, dass diese in 2022 komplett auslaufen sollen. Dies wird in einem Markt mit vielen Start-ups zu einer gewissen Marktkonsolidierung auf der Anbieterseite führen. Dessen ungeachtet bleibt China einer der weltgrößten Elektromobilitäts-Märkte (1,3 Mio. Einheiten in 2020). Die vorgeschriebenen Quotenregelungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bleiben bestehen und sind damit weiterhin ein gewichtiger Treiber auf dem chinesischen Weg hin zur Elektromobilität. In 2020 lag der europäische Markt für elektrische PKW mit einer Stückzahl von 1,4 Mio. verkaufter Einheiten weltweit erstmals an der Spitze. Angeregt durch die Fridays for Future - Demonstrationen, die politische Diskussion über den Klimawandel, politischen Entscheidungen wie dem deutschen Klimapaket und die aktuelle Nachhaltigkeitsdebatte wird zunehmend auch der absehbare Strukturwandel in der Automobilindustrie mit seinen Folgewirkungen für die Beschäftigtenzahlen diskutiert. Absehbar ist, durch die Umstellung von Verbrennungs- auf Elektroantriebe, eine abnehmende Zahl von Beschäftigten in der PKW-Produktion bei Herstellern und Zulieferern in Deutschland, da die Autoindustrie eine Schlüsselbranche in Deutschland ist. Andererseits ergeben sich durch die neuen Elektroantriebstechnologien auch neue Geschäftsmöglichkeiten im Service-Bereich, z.B. eine Online-Überwachung der Batterie-Performance in Verbindung mit datengestützten Empfehlungen zur Optimierung der Batterienutzung im Fahrzeugbetrieb. 2.3 Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2020 war durch die Vorbereitung und Umsetzung diverser vertrieblicher Tätigkeiten, weiterer erheblicher Entwicklungstätigkeiten sowie den Anlauf von Serienproduktionen geprägt. Die vertrieblichen Tätigkeiten führten zu einem erwarteten Kundenprojektbestand hauptsächlich bestehend aus Rahmenverträgen zum 31. Dezember 2020 von EUR 9,7 Mrd. (Vj. EUR 12,7 Mrd.), welcher sich über die nächsten 10 (Vj. 11) Jahre verteilt. Hierbei lag der Fokus weiterhin auf Geschäftsanbahnungen bei bedeutenden europäischen und asiatischen Automobilherstellern. Auch die Projektstornierungen eines asiatischen Kunden wirkten sich auf den Kundenprojektbestand aus. Der für das Geschäftsjahr 2021 prognostizierte Umsatz wird voraussichtlich durch vereinbarte Kundenrahmenverträge bzw. -abrufe vollständig erbracht werden. Es konnten Projekte sowohl im europäischen als auch im asiatischen Raum gewonnen werden. Dadurch bedingt wurden weitere Investitionen in den Auf- und Ausbau der Entwicklungs- und Produktionskapazitäten getätigt. Weiterhin wurden insbesondere im Produktionsbereich neue Mitarbeiter eingestellt. Der Konzern befindet sich weiterhin in der Gestaltung sowie Weiterentwicklung autarker und nachhaltiger funktionaler Strukturen. Hier liegt der Fokus insbesondere auf der Sicherstellung der operativen Prozesse im Konzern. Für das Geschäftsjahr 2020 können unter anderem folgende Aktivitäten und Ergebnisse der Unternehmensentwicklung genannt werden:
Im ersten Halbjahr 2020 kam es bedingt durch die Covid-19-Pandemie nur kurzzeitig zu Betriebsschließungen. Der Konzern konnte teilweise die personelle Unterauslastung durch Abbau von Urlaubs- und Gleitzeitständen weltweit abfangen. Aktuell sind alle Werke geöffnet und arbeiten planmäßig. Die wesentlichen Entwicklungstätigkeiten werden wie geplant weitergeführt, so dass wesentliche vertragliche Zusagen erfüllt werden können. Die Viruspandemie hat bislang nicht zu Engpässen in den Lieferketten geführt. Allerdings konnte das geplante Umsatzwachstum nicht vollständig erreicht werden. Der Konzern hat in Bezug auf die Covid-19-Pandemie Risikobereiche identifiziert, die regelmäßig durch die Geschäftsführung überprüft werden: zum Beispiel Lagerbestände, die liquide Mittel binden, Investitionskosten, überfällige Kundenzahlungen, Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung von Verträgen, mögliche Liquiditätsengpässe, Rückgang der Umsätze und des Konzernergebnisses sowie die Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern. Insgesamt wurde ein Umsatzrückgang von ca. 20% im Vergleich zum geplanten Budget verzeichnet, da sich durch die Covid-19-Pandemie wesentliche Kundenabrufe verzögerten. 2.4 Ertragslage Die VSeA steigerte ihren Gesamtumsatz im Berichtszeitraum auf EUR 525,7 Mio. (Vj. EUR 311,6 Mio.). Im Wesentlichen handelt es sich bei dem Gesamtumsatz um Seriengeschäft in folgenden Produktfeldern:
Das Umsatzwachstum ist auf den Hochlauf der Produktion für die Serienbelieferung bedeutender europäischer und asiatischer OEM-Hersteller zurückzuführen. Es wurden Umsatzminderungen in Höhe von EUR 12,4 Mio. (Vj. EUR 19,8 Mio.) erfasst, die in Bezug mit an Kunden zu zahlende Gegenleistungen stehen (sog. Quick Savings). Ohne diese Kürzungen wäre der Umsatz auf ca. EUR 538,1 Mio. gestiegen. Der Gesamtumsatz gliedert sich regional wie folgt zwischen Europa und Asien/Pazifik ("APAC") auf:
Der erwartete Effekt aus der Covid-19-Pandemie für das Geschäftsvolumen im Jahr 2020 wurde in der angepassten Geschäftsplanung mit einem Umsatzrückgang von ca. 30% abgeschätzt; zum Jahresende 2020 wurden die ursprünglichen Umsatzplanungen letztendlich um ca. 20% unterschritten. Den, aufgrund des steigenden Seriengeschäfts, wachsenden Umsätzen stehen unterproportional steigende Umsatzkosten in Höhe von EUR 532,7 Mio. (Vj. EUR 353,8 Mio.) gegenüber. Die Umsatzkosten setzen sich aus Materialkosten, Personalaufwendungen und Abschreibungen auf Sachanlagen sowie auf immaterielle Vermögenswerte zusammen. Die Entwicklung der Umsatzkosten ist vor allem darauf zurückzuführen, dass weitere Serienproduktionen in 2020 angelaufen sind. Dies führte zu einem negativen Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR -7,0 Mio. (Vj. EUR -42,2 Mio.). Die Vorbereitung und teilweise auch die Fertigungsaufnahmen mehrerer großer Kundenaufträge, die in den Vorjahren gewonnen wurden, führte weiterhin zu einer Zunahme der damit verbundenen Kosten und Ausgaben zur Entwicklung und Testen der entsprechenden Produkte und Vorbereitung der Fertigungseinrichtungen. Die Nettoaufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf EUR 395,3 Mio. (Vj. EUR 336,6 Mio.). Der Anstieg ist insbesondere auf erhöhte Testerfordernisse sowie Aufwendungen zur Verarbeitung der Testergebnisse zurückzuführen. Dabei handelt es sich vor allem um externen Testaufwand. Im laufenden Geschäftsjahr wurden 6 (Vj. 275) Entwicklungsmitarbeiter neu eingestellt. Zusätzlich war in Deutschland im Jahr 2020 eine durchschnittliche tarifliche Lohn- und Gehaltserhöhung von 0% (Vj. 2,7%) wirksam. Die Vertriebskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 3,8 Mio. (Vj. EUR 3,8 Mio.) und die Verwaltungskosten auf EUR 44,7 Mio. (Vj. EUR 55,8 Mio.). Beide Positionen beinhalten als größten Ausgabenblock Personalkosten und bilden damit ebenfalls das bisherige Wachstum der Mitarbeiterzahl ab (Mitarbeiter Vertrieb 32; Vj. 31; Mitarbeiter Verwaltung 235; Vj. 206). Zusätzlich führte ein langfristig angelegtes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm auch im Jahr 2020 zu erhöhten Aufwendungen. Die mit den Zinserträgen saldierten Zinsaufwendungen sind auf EUR 60,0 Mio. (Vj. EUR 37,8 Mio.) gestiegen und resultieren aus der Zunahme der langfristigen und kurzfristigen Gesellschafterdarlehen. Das Zinsniveau blieb mit ca. 3,5% unverändert. Sonstige finanzielle Erträge und Aufwendungen wirkten sich mit EUR -1,6 Mio. (Vj. EUR -0,8 Mio.) auf das Konzernergebnis aus. Ursächlich hierfür sind im wesentlichen Währungskurseffekte und Ab- / Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten. Der Bereich der Ertragsteuern umfasst latente Steuererträge in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vj. EUR -10,1 Mio. latenter Steueraufwand). Eine Aktivierung von weiteren latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgte in 2020 nicht. In Bezug auf die latenten Steuern sowie die Gesamthöhe der steuerlichen Verlustvorträge wird ergänzend auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen. Zusammenfassend ergab sich damit ein negatives Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von EUR -517,6 Mio. (Vj. EUR -488,8 Mio.). Davon entfallen EUR 1,9 Mio. (Vj. EUR 1,7 Mio.) auf nicht beherrschende Anteile. Hinsichtlich der sich aus der Verlustsituation ergebenden Auswirkungen für die Kapital- und Liquiditätslage verweisen wir auf die Ausführungen zum Abschnitt 4.2.5.3 Liquiditätsrisiken. 2.5 Vermögenslage 2.5.1 Bilanzsumme Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr aufgrund des weiteren Aus- und Aufbaus der Geschäfts- und Entwicklungsaktivitäten auf EUR 861,7 Mio. (Vj. EUR 752,7 Mio.). 2.5.2 Aktiva Die immateriellen Vermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2020 auf EUR 47,6 Mio. (Vj. EUR 64,1 Mio.). Im Geschäftsjahr 2020 standen den Zugängen aus der Aktivierung von Entwicklungsprojekten für Serienaufträge und Software von EUR 10,8 Mio. (Vj. EUR 25,6 Mio.) planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 23,5 Mio. (Vj. EUR 14,2 Mio.) sowie Wertminderungen von EUR 0,2 Mio. (Vj. EUR 2,1 Mio.) gegenüber. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich auf EUR 460,9 Mio. (Vj. EUR 386,3 Mio.). Dies spiegelt den weiteren Aus- und Aufbau der Fertigungskapazitäten des Konzerns wider. Die Vertragsvermögenswerte belaufen sich auf einen langfristigen Anteil von EUR 4,0 Mio. (Vj. EUR 5,4 Mio.) und auf einen kurzfristigen Anteil von EUR 12,0 Mio. (Vj. EUR 6,5 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 120,2 Mio. (Vj. EUR 87,2 Mio.) umfassen im Wesentlichen die Lieferungen von Serienteilen. In Bezug auf die Forderungslaufzeit sowie die gebildeten Wertberichtigungen wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen. Die Vorräte beliefen auf EUR 75,2 Mio. (Vj. EUR 81,2 Mio.). Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2020 insgesamt EUR 69,4 Mio. (Vj. EUR 70,9 Mio.). Die Position beinhaltet insbesondere Vorsteuer-Erstattungsansprüche, welche aus den hohen Investitionen ins Anlagevermögen und in Forschung und Entwicklung resultieren, sowie Versicherungsentschädigungen. Die Zahlungsmittel erhöhten sich um EUR 25,4 Mio. auf EUR 45,1 Mio.. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Darstellung der Kapitalflussrechnung sowie die operativen und investiven Maßnahmen des Konzerns verwiesen, welche durch weitere Gesellschafterdarlehen finanziert wurden. 2.5.3 Passiva Das vollständig eingezahlte gezeichnete Kapital der Valeo Siemens eAutomotive GmbH beträgt unverändert EUR 1,0 Mio. und wird jeweils zur Hälfte von der Valeo GmbH und der Siemens AG gehalten. Die Kapitalrücklage beläuft sich zum Stichtag auf unverändert EUR 134,6 Mio.. Insgesamt hat sich das Eigenkapital inkl. nicht beherrschender Anteile während des Geschäftsjahres von EUR -850,3 Mio. auf EUR -1.364,1 Mio. verändert. Dies ist im Wesentlichen auf das negative Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR -517,6 Mio. (Vj. EUR -488,8 Mio.) bzw. auf die Erweiterung der Fertigungskapazität, den Aufbau der operativen Einheiten und die Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte zurückzuführen. Die Gesellschafter haben sich gegenüber der Gesellschaft durch eine Patronatserklärung verpflichtet, den erwarteten notwendigen Finanzmittel- und Kapitalbedarf der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 über Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen zu decken. Hinsichtlich der bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auf die Erläuterung im Abschnitt 4.2.5.3 Liquiditätsrisiken sowie auf den Konzernanhang. Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf EUR 1.410,7 Mio. (Vj. EUR 1.309,8 Mio.) im Wesentlichen aufgrund der Aufnahme von neuen Gesellschafterdarlehen i.H.v. EUR 469,4 Mio. (Vj. EUR 551,2 Mio.) sowie Leasingverbindlichkeiten i.H.v. EUR 19,0 Mio.. Gegenläufig wirkt sich die Umgliederung des kurzfristigen Anteils der Gesellschafterdarlehen (EUR 448,9 Mio.; Vj. 0) in die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verzeichneten einen geschäfts- und investitionsbedingten Anstieg auf EUR 208,7 Mio. (Vj. EUR 177,6 Mio.), der insb. aus den durchgeführten Investitionen, der Ausweitung der operativen Tätigkeit und den Entwicklungsaktivitäten resultiert. In Bezug auf die außerbilanzielle Verpflichtungen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Konzernanhangangaben 22 und 23. Unterjährig finden seit 2020 Hedging-Aktivitäten statt, um dem Währungsrisiko gerecht zu werden. Der Konzern setzt unterjährig derivative Finanzinstrumente ein, um Fremdwährungsrisiken abzusichern. Dabei kommen insbesondere auch sog. "Natural Hedges" zum Einsatz, bei denen Zahlungsein- und Zahlungsausgänge in derselben lokalen Währung erfolgen. 2.6 Finanzlage 2.6.1 Kapitalstruktur Das vollständig eingezahlte gezeichnete Kapital der VSeA beläuft sich auf EUR 1 Mio. (1.000.000 Geschäftsanteile im Nominalwert zu je EUR 1) und wird hälftig von der Valeo GmbH und der Siemens AG gehalten. Das Eigenkapital weist aufgrund der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hochfahren von Produktionen, den Aufbau der operativen Einheiten und der Durchführung der Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Bilanzstichtag einen negativen Bestand von EUR -1.364,1 Mio. (Vj. EUR -850,3 Mio.) auf. Wesentlicher Einflussfaktor hierzu ist das negative Konzernergebnis nach Steuern von EUR -517,6 Mio. (Vj. EUR -488,8 Mio.). Der Konzern finanziert sich seit der Aufnahme der Tätigkeit nahezu ausschließlich durch Gesellschafterdarlehen. In Bezug auf die Höhe der einzelnen Darlehen sowie deren Konditionen verweisen wir auf die Erläuterungen in der Konzernanhangangabe 13. Im Berichtszeitraum hat der Konzern zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs sowie der Investitionen in neue Fertigungsanlagen und Technologie neue langfristige Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 469,4 Mio. (Vj. EUR 551,5 Mio.) aufgenommen und verfügt somit zum Bilanzstichtag über Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 1.601,0 Mio. (Vj. EUR 1.131,6 Mio.). Die Konzernfinanzierung über die beiden Gesellschafter ist vertraglich durch die Gesellschaftervereinbarung, Patronatserklärung und einzelvertragliche Darlehensverträge geregelt. Weitere Darlehen in Höhe von EUR 6,5 Mio. (Vj. EUR 5,6 Mio.) resultieren aus Darlehen des nicht beherrschenden Gesellschafters der Beijing Valeo Siemens Automotive E-Drive Systems Co., Ltd., Changzhou, China. Die Finanzierung erfolgt überwiegend in EUR (ca. 80%; Vj. 75%) und teilweise in CNY (ca. 20%; Vj. 25%). Zur Zusammensetzung der Finanzierung wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang (Angabe 13) sowie auf die Konzern-Kapitalflussrechnung verwiesen. 2.6.2 Sachanlagevermögen/Investitionen Die Erhöhung des Sachanlagevermögens auf EUR 460,9 Mio. (Vj. EUR 386,3 Mio.) spiegelt die weiteren Investitionen in den Aus- und Aufbau der Fertigungskapazitäten wider. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die größten Investitionen in Fertigungshallen an den Standorten Czechowice und Veszprem i.H.v. EUR 15 Mio., Motorenlinien i.H.v. EUR 25 Mio. und Umrichterlinien i.H.v EUR 32 Mio. getätigt (Vj. Investition Fertigungshallen von EUR 18,9 Mio., in Motorenlinien von EUR 40,3 Mio. sowie in Umrichterlinien von EUR 24,9 Mio.). Für die Erläuterungen der Investitionen in Forschung und Entwicklung wird auf den Abschnitt 1.5 verwiesen. 2.6.3 Liquiditätslage Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Zahlungsmittel betragen zum Bilanzstichtag EUR 45,1 Mio. (Vj. EUR 19,7 Mio.) und der Liquiditätsdeckungsgrad, berechnet als Anteil der liquiden Mittel an der Summe der Aktiva, ca. 5,2% (Vj. ca. 2,6%). Hinzu kommt die im Geschäftsjahr 2020 nicht in Anspruch genommene (Vj. EUR 0 Mio. EUR) Betriebsmittelkreditlinie mit einem Verfügungsrahmen über EUR 20 Mio. (Vj. EUR 20 Mio.) bei der BNP Paribas, Frankfurt. Der Konzern konnte seinen finanziellen Verpflichtungen im Berichtszeitraum jederzeit nachkommen. Die Gesellschaft stellte durch eine angemessene Liquiditätsplanung in Abstimmung mit beiden Gesellschaftern sicher, dass Abrufe von Darlehen zur laufenden Geschäftsfinanzierung rechtzeitig erfolgten, so dass die Liquidität jederzeit sichergestellt war. Die Gesellschafter haben sich gegenseitig zur Finanzierung der Gesellschaft für die nächsten zwei Geschäftsjahre laut aktueller Mittelfristplanung verpflichtet. Zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde eine Patronatserklärung der beiden Gesellschafter sowie eine Rangrücktrittsvereinbarung der mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter bzw. deren Tochtergesellschaften abgeschlossen. Der Maximalbetrag der Finanzierung wurde für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 465 Mio. und für das Geschäftsjahr 2022 auf EUR 139 Mio. festgesetzt. Zur weiteren Aspekten der Liquiditätslage wird auf die Erläuterung im Abschnitt 4.2.5.3 Liquiditätsrisiken verwiesen. Der Cashflow der betrieblichen Tätigkeit verzeichnete in der Berichtsperiode einen Mittelabfluss in Höhe von EUR -335,8 Mio. (Vj. EUR -355,5 Mio.). Dies ist im Wesentlichen bedingt durch das negative operative Ergebnis der Berichtsperiode. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verzeichnete in der Berichtsperiode einen Mittelabfluss in Höhe von EUR -106,4 Mio. (Vj. EUR -187,8 Mio.). Die Mittelabflüsse resultieren im Wesentlichen aus Investitionen in Sachanlagen zum Ausbau der Produktionsstätten sowie Investitionen in Entwicklungsprojekte. Es wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von EUR 466,7 Mio. (Vj. EUR 544,6 Mio.) verzeichnete einen Mittelzufluss aufgrund weiterer Aufnahmen von Finanzschulden in Höhe von EUR 488,2 Mio. (Vj. EUR 552,4 Mio.). 2.6.4 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Der Konzern weist zum Bilanzstichtag ein negatives Eigenkapital von EUR -1.364,1 Mio. (Vj. EUR -850,3 Mio.) aus. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt von der finanziellen Unterstützung durch die beiden Gesellschafter Siemens AG und Valeo GmbH ab. Die Gesellschafter haben sich jeweils durch eine Patronatserklärung verpflichtet, den notwendigen Finanzmittel- und Kapitalbedarf der Gesellschaft über Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen laut aktueller Mittelfristplanung für die Jahre 2021 und 2022 zu decken. Angesichts der bestehenden Patronatserklärung und der Rangrücktrittsvereinbarungen für den Prognosezeitraum geht das Management des Konzerns von einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns und von einer planmäßigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. 2.7 Gesamtaussage Die Ergebniserwartungen des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 konnten teilweise erreicht werden. Das Bruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR -7,0 Mio. (Vj. EUR -42,2 Mio.) lag innerhalb des Zielkorridors von EUR -10 Mio. bis EUR 10 Mio. (Vj. EUR -40 Mio. bis EUR -20 Mio.). Das Jahresergebnis vor Steuern in Höhe von EUR -515,9 Mio. (Vj. EUR -477,1 Mio.) lag außerhalb des Zielkorridors, welcher zwischen EUR -490 Mio. und EUR -430 Mio. (Vj. EUR -440 Mio. bis EUR -380 Mio.) geplant war. Trotz neuer Produktanläufe und Kapazitätsausweitungen in Verbindung mit einem weniger starken Anstieg der Umsatzkosten im Vergleich zum Vorjahr konnte der Zielkorridor des Jahresergebnisses vor Steuern nicht erreicht werden. Der wesentliche Grund hierfür ist die Covid-19-Pandemie, die dazu führte, dass die Budget-Erwartungen für den Umsatz um ca. 20% unterschritten wurden. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Grundlegende finanzielle Steuerungsgrößen des Konzerns sind der Konzernumsatz EUR 525,7 Mio. (Vj. EUR 311,6 Mio.), das Konzernbruttoergebnis EUR -7,0 Mio. (Vj. EUR -42,2 Mio.) und das Konzernjahresergebnis vor Steuern EUR -515,9 Mio. (Vj. EUR -477,1 Mio.). Für die Erläuterungen wird auf den Absatz 2.4 Ertragslage verwiesen. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Chancenbericht In den letzten Jahren zeigten sich für den Weltmarkt für PKW-Elektromobilität zwei grundsätzliche, dynamisch wirkende Einflüsse, die sich positiv auf dessen zukünftiges Wachstum auswirken werden: Da ist zum einen die Anbieterseite - immer mehr namhafte Automobilhersteller nehmen hybride oder vollelektrische Antriebslösungen in ihre Produktpalette auf. Zum anderen steigt die weltweite Kundennachfrage nach (teil-) elektrischen Antrieben für PKW deutlich, so dass diese Technik mittelfristig ihr Nischendasein im Automobilgeschäft verlassen wird. China ist einer der wichtigsten Absatzmärkte für Elektroautos sowie inzwischen auch der weltgrößte Produktionsstandort. Aktuell verspricht insbesondere der chinesische Markt mit seinen großen Umweltproblemen in Ballungsgebieten gute Marktchancen zum Auf- und Ausbau eines Großseriengeschäftes für Elektro- und Hybridfahrzeuge. China treibt den Absatz von PKW mit alternativen Antrieben durch Produktions- und Zulassungsquoten, Subventionen und Privilegien bei der Zulassung voran. Inwieweit die in 2019 begonnene und in 2020 weitergeführte Rücknahme / Auslauf der staatlichen Subventionen für Elektrofahrzeuge wirksam wird, bleibt abzuwarten und wird mitverfolgt. Die indische Regierung plant, dass bis 2030 30% aller Neufahrzeuge mit Strom fahren sollen. Der Ausbau der indischen Ladeinfrastruktur wird vorangetrieben. Auch viele Länder in Europa forcieren und fördern mittlerweile die Elektromobilität, so dass das Marktumfeld sowie die hiermit verbundenen Chancen und Potentiale als vielversprechend eingeschätzt werden. Für die USA kann nach den Präsidentschafts- und Kongresswahlen des vergangenen Jahres mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem legislativen bzw. regulatorischen Schub zur Förderung der Elektromobilität gerechnet werden. Die folgende Grafik zeigt, welche CO 2 -Grenzwerte durch einzelne Länder bis 2030 von der Automobilindustrie gefordert werden:
Deshalb wird erwartet, dass die Automobilhersteller ihren Anteil an Elektro-/Hybridfahrzeugen mittelfristig erhöhen müssen, wofür eine wachsende Stückzahl an Elektroantriebskomponenten notwendig sein wird. Bis 2030 wird erwartet, dass weltweit zunehmend mehr Großstädte die Einfahrt von PKW mit Verbrennungsmotoren verbieten werden, wie folgende Grafik darstellt:
Mit diesen anstehenden Zufahrtsverboten im laufenden Jahrzehnt wird sich die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in Großstädten weiter erhöhen. Laut einer Studie (Januar 2020) der Boston Consulting Group (BCG) könnte das Jahr 2030 ein Wendepunkt für die Elektromobilität werden, in dem weltweit erstmals mehr Autos mit Elektroantrieb (batteriebetrieben oder hybrid) als mit Verbrennungsmotor verkauft werden. Ähnliches wurde von BCG bereits vor drei Jahren prognostiziert. Mittlerweile geht man sogar von einer Entwicklung zu noch strengeren Emissionsgesetzen und von positiveren Kostenentwicklungen bei den Batterien aus; BCG prognostiziert hier aktuell einen Kostenrückgang zwischen 2014 und 2030 um ca. 80%. Damit werden die Gesamtkosten der Elektrofahrzeugtechnik fallen, wodurch eine höhere Nachfrage im PKW-Markt entstehen kann. Die folgende Darstellung zeigt die Erwartung, dass sich der PKW-Markt weltweit bis ca. 2030 weitgehend auf Elektromobilität zumindest in hybrider Form umstellen wird; daneben wird ein weiterer Anstieg des Gesamtmarktes an PKWs erwartet:
Die aufgrund der genannten Themen steigende Nachfrage kann damit ein hohes Umsatzwachstum sowie die Erlangung neuer Kundenaufträge für zukünftige Serienfertigungen für den Konzern begünstigen. Um aus den oben genannten steigenden Bedarfen der Automobilhersteller nach Lösungen der Elektromobilität eigene Geschäftsmöglichkeiten abzuleiten und hierzu im besten Fall auch entsprechende Aufträge zu erhalten, steht die Funktion Sales & Business Development in Kontakt mit einer großen Anzahl von Automobilherstellern. Anstehende Programm- / Projektvergaben werden hinsichtlich Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit bewertet und führen bei hinreichendem Bewertungsergebnis zur Abgabe entsprechender Angebote. Eine regelmäßige Mitverfolgung und Statusbetrachtung zur Auftragswahrscheinlichkeit anstehender und abgegebener Angebote ("success rate") bildet eine wesentliche Grundlage für die Erstellung von Budgets bzw. Mittelfristplanungen zu Auftragseingängen und Umsätzen. 4.2 Risikobericht Die Risikosituation hat sich im Vergleich zum Vorjahr trotz Covid-19-Pandemie nicht wesentlich verändert. Der Konzern teilt seine Risiken auf Basis einer Wahrscheinlichkeitseinschätzung der Bruttorisiken derzeit in folgende Risikokategorien ein, die sich auf den möglichen Umsatz- oder Ergebniseffekt beziehen:
Die folgenden Risikothemen sind jeweils mit der entsprechend zugeordneten Risikokategorie ergänzt. Im Nachfolgenden werden die Risikothemen prozessorientiert entsprechend dem Lauf einer gewöhnlichen Kundenprojektabwicklung dargestellt. 4.2.1 Markt-/ Wettbewerbs-/ Branchenrisiken (Risiko-Kategorie C) Das Geschäft in der Elektromobilität bei Personenkraftwagen ist von einem starken Wettbewerb geprägt. Typisch ist außerdem, dass die Preise für einen Teil der Technologie im Laufe ihres Produktlebenszyklus fallen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die VSeA eine ausreichende Kostendegression über Skalierungseffekte erzielt, um die Produkte profitabel zu vermarkten. Die Elektromobilität befindet sich noch in einer frühen Phase der Marktdurchdringung und wird derzeit erst in wenigen Automobilen verbaut. Die Technologie ist komplex und erfordert sehr hohe Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen. Des Weiteren werden veränderte regulatorische Rahmenbedingungen (schärfere Umwelt- und Emissionsbedingungen bis hin zu Fahr- und Produktionsverboten für reine Benzin- und Dieselmotoren) und die Schaffung einer Ladeinfrastruktur signifikanten Einfluss auf den Markterfolg der Technologie haben. Schließlich spielt auch die Akzeptanz der Kunden eine große Rolle, die von der Ölpreisentwicklung, der Kostenentwicklung für Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge und auch von der weiterhin anhaltenden "Dieselkrise" beeinflusst werden könnte. Aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität kann es über den Produktlebenszyklus hinweg zudem zur vorzeitigen Abkündigung oder der Reduktion von Abrufvolumina kommen. Dieses kann u. U. auch zu Unterauslastungen in den Werken führen. Mögliche Auswirkungen werden durch eine bewusst vorsichtige Schätzung und permanente Verifikation von Abrufvolumina reduziert. 4.2.2 Beschaffungsrisiken (Risiko-Kategorie B) Allgemein VSeA liefert inzwischen die meisten der Produkte in Serie und bezieht eine Vielzahl von Komponenten für die Produktion von unterschiedlichsten Lieferanten. Abkündigungen, Qualitäts- und Lieferengpässe sowie Materialpreisanhebungen können daher erheblichen Einfluss auf die Lieferfähigkeit und Materialkostenstruktur des Konzerns haben. Der Konzern versucht, dem Risiko durch ein umfangreiches Lieferantenmanagement und ein Lagermanagement mit ausreichenden Puffergrößen entgegenzuwirken. Brexit Es wurden mögliche Auswirkungen eines Brexits im Beschaffungsbereich auf Basis des aktuellen Standes geprüft. Dabei wurde eine kleine Anzahl von Lieferanten in Großbritannien identifiziert. Mit diesen wurden Maßnahmen zur Minimierung negativer Folgen des Brexits abgestimmt und vorbereitet; z.B. erfolgte eine risikoorientierte Prüfung und ggf. Anpassung der systemseitig eingestellten Wiederbeschaffungszeiten. Daneben prüfte der Einkauf die Optionen möglicher alternativer Second-Source-Lieferanten, welche zwischenzeitlich aktiv sind. Ebenso erfolgte für und mit einem OEM-Kunden in Großbritannien eine Brexit-Risikoevaluierung, in deren Folge als vorbeugende Maßnahme die Lagerbestands-Richtgrößen angepasst wurden. Auf dieser Basis sieht sich VSeA zum Jahreswechsel 2020/2021 und der nachfolgenden Übergangszeit (Aufbau neuer Zollprozesse etc.) in ausreichendem Maße vorbereitet. Seltene Erden & Kupfer Im Beschaffungsmarkt für Elektroblech und seltene Erden, wesentlichen Materialien für den Bau von Elektromotoren für Elektrofahrzeugen, wird für das laufende und kommende Jahr von einem Angebotsdefizit bzw. einer Unterversorgung des Markts ausgegangen. Es werden daher weiter steigende Preise erwartet. Ebenso ist bereits eine Unterversorgung bei Halbleitern absehbar für das aktuelle Jahr 2020. Im Beschaffungsmarkt für Kupfer, einer der wesentlichen Materialien für den Bau von Elektrofahrzeugen, war das Jahr 2020 durch stetige Preiserhöhungen ab ca. Mitte März gekennzeichnet. Covid-19 Seit Anfang 2020 ist die Weltwirtschaft durch die Covid-19-Pandemie gekennzeichnet, die durch verschiedenste nationale und regionale Lockdown-Maßnahmen wirtschaftlich zu spürbaren Einschränkungen führte und derzeit immer noch führt. So war das vergangene Jahr aufgrund von Covid-19-Einflüssen von Preisschwankungen bei Einkaufsmaterial gekennzeichnet, welchen in geeignetem Maße entgegengewirkt werden konnte. Auf unabsehbare Zeit hin können Covid-19-induzierte Ursachen weiterhin zu Beschaffungsschwierigkeiten und Preisschwankungen für Komponenten und Materialien führen. Bisher sind noch keine nennenswerten diesbezüglichen Wirkungen für die Gesellschaft aufgetreten; aufgrund der oftmals volatilen und kurzfristigen Covid-19-Maßnahmen ist es jedoch schwierig, solche spezifischen Beschaffungsengpässe durch z.B. Lockdowns oder Grenzschließungen konkret vorauszusehen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Im Rahmen dieser Gesamtsituation werden derzeit für 2021 keine wesentlichen Einflüsse aus der Corona-Pandemie erwartet. 4.2.3 Personelle Risiken (Risiko-Kategorie B) Der Konzern bewegt sich an seinen jeweiligen Standorten oftmals im Umkreis namhafter OEM-Hersteller (Original Equipment Manufacturer) und Hochtechnologieunternehmen und ist somit dem immer intensiveren Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte und den damit verbundenen Risiken in Form von Know-how-Verlust ausgesetzt. Dies birgt kurz- und langfristige Gefahren für die Umsetzbarkeit der Wachstumsziele. Die VSeA ist daher auf die Bindung und Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter angewiesen. Sie wirkt dem personellen Risiko durch Bonusprogramme für Leistungsträger, umfangreiche Recruiting Maßnahmen und Retention Programme entgegen. Zudem verfügt die VSeA über Service-Level-Agreements mit ihren Gesellschaftern, die ihr den kurzfristigen weltweiten Zugriff auf personelle Ressourcen ermöglicht. 4.2.4 Entwicklungs- und Projektrisiken (Risiko-Kategorie A) Der zukünftige Erfolg des Konzerns wird wesentlich durch den erfolgreichen Abschluss der derzeitigen Entwicklungsprojekte für gewonnene Kundenaufträge vorherbestimmt. Die VSeA arbeitet an zahlreichen Teilenentwicklungen für eine neue Umrichter-Basisplattform sowie für diverse Kundenprojekte. Es besteht hierbei das Risiko von Mehrkosten durch technologische Herausforderungen sowie etwaige finanzielle Risiken wegen mangelnder Realisierbarkeit technischer Zusagen oder Nichteinhaltung von Terminen gegenüber Dritten sowie unter Umständen der Stornierung von Projekten. Zudem kann es zu Schadensersatzforderungen der Kunden kommen. Deshalb erfolgt in der Funktion des Projektmanagements eine Risikoverfolgung der Entwicklungs- und Kundenprojekte ("Project Risk Assessment & Communication" - PRAC):
4.2.5 Finanzwirtschaftliche Risiken (Risiko-Kategorie A) 4.2.5.1 Ausfall-/ Klumpenrisiken Die VSeA verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es besteht das Risiko, dass Großkunden ihren Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen oder diese ganz ausfallen und dadurch finanzielle Verluste für den Konzern verursacht werden (Klumpenrisiko). Dieses Ausfallrisiko wird durch ein Kreditmanagement sowie weitere Elemente, wie z.B. die fallweise Einholung von Kreditauskünften und Vorkassegeschäften soweit wie möglich begrenzt. Ferner arbeitet der Konzern hauptsächlich mit namhaften OEM Automobilherstellern zusammen, deren Ausfallrisiko aufgrund ihrer Finanzstärke als sehr gering einzustufen ist. 4.2.5.2 Währungsrisiken Der Konzern sichert mit Hilfe von derivativen Finanzinstrumenten seine Fremdwährungsrisiken in USD und CNH ab. Hierbei werden unterjährig Forwards und Spot-Geschäfte genutzt. Grundsätzlich achtet der Konzern darauf, seine Geldeinzahlungen und Geldauszahlungen weitgehend kongruent zu halten. So finanzieren sich die chinesischen Tochtergesellschaften weitgehend in lokaler Währung und erwirtschaften auch Umsätze in lokaler Währung. Die Konzernumlagen werden soweit möglich in der lokalen Währung des Empfängers fakturiert und beglichen (sog. "Natural Hedges"). Ergänzend verweisen wir auf die Erläuterungen in der Konzernanhangangabe 13. 4.2.5.3 Liquiditätsrisiken Der Konzern befindet sich in einem rasch wachsenden Markt und verfolgt eine internationale Wachstumsstrategie mit hohen F&E-Investitionen und operativen Anlaufverlusten, die entsprechend der Unternehmensplanung für den Prognosezeitraum nicht aus den zum Stichtag vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden können. Zudem verfügt der Konzern zum Bilanzstichtag über ein negatives Eigenkapital (inkl. nicht beherrschender Anteile). Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hängt daher von der finanziellen Unterstützung und der Kapitalausstattung durch die beiden Gesellschafter ab. Die VSeA verfügt über ein Liquiditätsmanagement, welches den zusätzlichen externen Liquiditätsbedarf für einen definierten Zeitraum frühzeitig ermittelt. Die Gesellschafter haben sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den notwendigen Finanzmittel- und Kapitalbedarf der Gesellschaft für die Jahre 2021 und 2022 über Gesellschafterdarlehen oder Kapitalerhöhungen zu decken. Angesichts der bestehenden Patronatserklärung und der Rangrücktrittsvereinbarungen für den Prognosezeitraum geht das Management des Konzerns von einer angemessenen Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns und von einer planmäßigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. 4.2.6 Rechtliche Risiken (Risiko-Kategorie B) Gegenüber den Kunden haftet die VSeA für die Qualität ihrer innovativen Produkte sowie die Einhaltung terminlich abgestimmter Meilensteine / Vorgaben. Aufgrund der Neuartigkeit der Produkte fehlen Erfahrungswerte hinsichtlich der Fehlerhäufigkeit der Produkte, die zu Garantieansprüchen der Kunden oder zu einer Haftung für Schäden gegenüber VSeA führen könnten. Die VSeA minimiert derartige Risiken durch ein Qualitätsmanagement, welches Erprobungen, Testläufe sowie eine Qualitätssicherung in der Fertigung umfasst. Dennoch verbleibt erfahrungsgemäß ein Restrisiko. Für Garantieansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten bildet VSeA Rückstellungen, sofern es nach Konzern-Einschätzung wahrscheinlich ist, dass entsprechende Verpflichtungen bestehen. Des Weiteren können sich Schadensersatzansprüche aus Verzögerungen bei Entwicklungsprojekten ergeben. Für bestimmte rechtliche Risiken hat die VSeA entsprechende Versicherungen abgeschlossen. 4.2.7 Beurteilung der Risiken und Chancen Auf Basis der aktuell verfügbaren Informationen ist für die VSeA festzuhalten, dass die wesentlichen Risiken in den Themen rechtzeitige Projektfertigstellung zum Start der Produktion der Automobilhersteller und in der Finanzierung des weiteren Wachstums bestehen. Neben dem unter Abschnitt 4.2.4 Entwicklungs- und Projektrisiken genannten Risikomanagementtool findet bei den großen Projekten eine enge Zusammenarbeit mit den Kunden statt, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und gegenzusteuern. Zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit ist der Konzern weiterhin auf Finanzierungsmittel der beiden Gesellschafter angewiesen. Dieses Risiko wird durch die Patronatserklärungen der Gesellschafter und deren jährliche Erneuerung im Rahmen der Finanzierungsfähigkeit der Gesellschafter reduziert. 5. Prognosebericht 5.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Annahmen der Geschäftsführung Die sinkende Nachfrage im Bereich der Dieselmotoren, die breite gesellschaftliche Diskussion bezüglich Elektromobilität und die Fortführung bzw. Steigerung von staatlichen Fördermaßnahmen führen zu einer positiven Beeinflussung des Marktumfelds. Andererseits müssen bezüglich der europäischen und asiatischen Märkte die Auswirkungen der Betriebsschließungen aufgrund des weiteren Verlaufes der Covid-19-Pandemie mitverfolgt werden. Die Geschäftsführung erwartet für das Geschäftsjahr 2021 trotz des weiterhin durch die Covid-19-Pandemie beeinflussten Marktumfelds eine Erholung der Geschäftslage. Das Jahr 2021 wird, bedingt durch das Andauern der Covid-19-Pandemie, voraussichtlich weiterhin herausfordernd für die Weltwirtschaft sein. Durch die zunehmende Verfügbarkeit von Impfstoffen und der daraus resultierenden Möglichkeit einer kontrollierten Pandemiebekämpfung erwarten wir für alle Regionen positive Wachstumsraten. Der Konzern verfügt über einen hohen Kundenprojektbestand aus Rahmenlieferverträgen im Hinblick auf Produktion und Lieferung von Serienteilen. Es können sich jedoch durch neue Kundenprojekte im Entwicklungsbereich oder unvorhergesehene Ereignisse wie Projektstornierungen oder technische Herausforderungen Planabweichungen ergeben. 5.2 Ausblick und Gesamtaussage Der Schwerpunkt liegt im Geschäftsjahr 2021 weiterhin auf dem Ausbau der Marktposition in China und Europa sowie auf der Erschließung weiterer internationaler Märkte und Gewinnung von neuen Kunden. Dies erfordert neben den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten nach wie vor hohe Anfangsinvestitionen in den Ausbau des Vertriebs und der Produktionsstandorte. VSeA plant für das Geschäftsjahr 2021 19 (Vj. 9) Produktionsstarts, davon 9 (Vj. 3) in Europa und 10 (Vj. 6) in China. Für das Geschäftsjahr 2021 sind weitere Investitionen von ca. EUR 195 Mio. geplant, insbesondere für den Aufbau weiterer Produktionskapazitäten (ca. EUR 110 Mio.), für F&E-Projekte (EUR 25 Mio.), für Gebäude und Sonstiges (EUR 53 Mio.) sowie für IT-Ausstattungen (EUR 7 Mio.). Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet die VSeA auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen aus der Covid19-Pandemie ein Konzernumsatz in Höhe von EUR 900 Mio. bis EUR 1.000 Mio., ein Konzernbruttoergebnis vom Umsatz in Höhe von EUR 5 Mio. bis EUR 50 Mio. und ein Konzernjahresergebnis vor Steuern in Höhe von EUR -470 Mio. bis EUR -420 Mio.. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass mit der Fokussierung auf die Themen Verkaufspreisqualität, F&E-Kosten, Qualität der Serienanläufe und Kundenreklamationen die Ziele erreicht werden können. Dies ist im Wesentlichen auf die aktuell noch hohe Fix- und Gemeinkostenpositionierung durch Produktanläufe in Relation zum Umsatz und fortgeführte Investitionsaktivitäten, bedingt durch den hohen erwarteten Auftragseingang und einer erwartet erhöhten Anzahl an Kundenprojekten, zurückzuführen. 5.3 Nachtragsbericht In Bezug auf die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen.
Erlangen, den 21.05.2021 Holger Schwab, CEO Michael Axmann, CFO Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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