R & G EMSR - Technik GmbH
Dorfstraße 8, 37345 Sonnenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedhelm Dr. Röhreich seit 14.1.2016 | Prokura |
Frank Röhreich seit 16.12.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R & G EMSR-Technik GmbHSonnensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß der Größenklassifizierung nach § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Posten der Bilanz ist mit der des Vorjahres vergleichbar. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Sofern degressiv abgeschrieben wurde, erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung in dem Zeitpunkt, in dem dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Pool eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im 6. Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RechnungsabgrenzungspostenAls Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzIn den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 13,2 (Vorjahr: TEUR 32,5) enthalten. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 157,3 (Vorjahr: TEUR 220,4) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 4,8 (Vorjahr: TEUR 0,0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 14,6 (Vorjahr: TEUR 0,0) enthalten. Ergänzende AngabenGeschäftsführung
Sonnenstein OT Steinrode-Werningerode, 15. Februar 2013 Dr. Friedhelm Röhreich Frank Röhreich Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.3.2013. |
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