Hanse-Trade
GmbH
Stockelsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.152,00 |
2.180,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.152,00 |
2.180,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
207.361,50 |
276.688,98 |
| I.
Vorräte |
119.907,76 |
85.810,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.931,73 |
4.559,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.522,01 |
186.318,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
631,47 |
2.269,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
497.229,94 |
480.369,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
706.374,91 |
761.508,31 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
506.369,35 |
505.520,77 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.860,59 |
848,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
497.229,94 |
480.369,35 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
14.280,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
699.374,91 |
747.227,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
706.374,91 |
761.508,31 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hanse-Trade GmbH hat ihren Sitz in Stockelsdorf.
Sie ist unter der Nummer HRB 1562 BS im Handelsregister
beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Hanse-Trade GmbH,
Stockelsdorf, für das Geschäftsjahr 2016 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz
zum 31. Dezember 2015 wurden unverändert
übernommen.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB.
Es wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses
freiwillig die Gliederungsvorschriften für große
Kapitalgesellschaften angewandt.
Im Anhang wird teilweise von den Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Umsatzerlöse sind mit dem Vorjahr
vergleichbar. Bei Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in
der Fassung des BilRUG bereits im Jahr 2015 hätten
sich keine Änderungen im Vorjahresbetrag ergeben.
Trotz buchmäßiger Überschuldung wird
von der Unternehmensfortführung ausgegangen, da
aufgrund von qualifizierter
Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters
zugunsten der Gesellschaft eine Überschuldung im
insolvenzrechtlichem Sinne nicht besteht.
3.
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr
unveränderten - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm
für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
gem. § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gem. § 252 Abs. 1 HGB wurden
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten - vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen -
angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen
Methode vorgenommen. Von der Bewertungsvereinfachung
für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00
Euro wurde Gebrauch gemacht.
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die
Höhe der Abschreibungen ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel.
Das Vorratsvermögen wird mit den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Soweit die Fälligkeit nach mehr als einem
Jahr eintritt, wird eine Abzinsung mit einem
fristadäquaten Zinssatz vorgenommen. Erkennbare
Risiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden durch Einzelwertberichtigungen sowie durch eine
angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel sind zu
Nominalbeträgen angesetzt.
Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten,
welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand
aufzulösen sind, auszuweisen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Kurzfristige Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Gewinne und Verluste aus Kursänderungen werden
berücksichtigt.
4.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 699.374,91
Euro (Vorjahr: 747.277,38 Euro). Die Gesellschaft hat keine
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 476.812,88 Euro (Vorjahr: 476.812,88 Euro)
enthalten.
5.
Sonstige Angaben
Nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle
Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Trotz bilanzieller Überschuldung wurde unter
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
bilanziert, da eine insolvenzrechtliche Überschuldung
aufgrund der Rangrücktrittserklärung des
Gesellschafters nicht gegeben ist.
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2016 Herr Alexander Asimow, Kaufmann,
Stockelsdorf.
6.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des
Geschäftsjahres 2016 in Höhe von -16.860,59 Euro
auf neue Rechnung vorzutragen.
Stockelsdorf, 21.09.2017
gez. Alexander Asimow
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(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2017 festgestellt.
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