con-vergence Werbeagentur GmbH
Nettetal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023 EUR |
30.9.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
7.385,00 |
11.099,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II. Sachanlagen |
7.374,00 |
11.088,00 |
| B. Umlaufvermögen |
930.183,67 |
897.075,23 |
| I. Vorräte |
25.500,00 |
30.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
773.954,96 |
617.181,49 |
| III. Wertpapiere |
745,11 |
743,90 |
| IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
129.983,60 |
249.149,84 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
4.820,00 |
| Aktiva |
937.568,67
|
912.994,23 |
Passiva
|
|
30.9.2023 EUR |
30.9.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
135.119,96 |
106.872,30 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
39.872,30 |
37.412,70 |
| III. Jahresüberschuss |
65.247,66 |
39.459,60 |
| B. Rückstellungen |
741.914,43 |
728.741,11 |
| C. Verbindlichkeiten |
60.534,28 |
77.380,82 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
60.534,28 |
77.380,82 |
| Summe Passiva |
937.568,67 |
912.994,23 |
Anhang
con-vergence Werbeagentur GmbH, Nettetal
A N H A N G
zum 30. September 2023
a) Grundsätzliches zum Jahresabschluss Die con-vergence Werbeagentur GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
b) Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Erleichterungsmöglichkeiten für die Gliederung der Bilanz
gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 HGB wurden
nicht in Anspruch genommen. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen
und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet
worden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 und der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der Bilanzposten richtet
sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Die unter dem Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" ausgewiesene entgeltlich erworbene Software wird zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschrei-bungen, ausgewiesen. Die Abschreibungen werden mit den steuerlich
zulässigen Werten linear berechnet.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden mit den steuerrechtlich zulässigen
Werten linear berechnet.
Die Nutzungsdauern betragen zwischen 3 und 11 Jahren.
Geringwertige Anlagegüter im Einzelwert von weniger als EUR 150,00 werden im Jahr
des Zugangs abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter mit einem Einzelwert zwischen EUR 150,00
und nicht mehr als EUR 1.000,00 wird ein steuerlicher Sammelposten gebildet und über
einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren im Geschäftsjahr 2022/2023 nicht erforderlich.
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nach Maßgabe der Bonität zum Nennwert ausgewiesen.
Für das allgemeine Ausfallrisiko, die Inanspruchnahme von Zahlungszielen und damit
verbundene Zinsverluste, Skontoabzüge sowie für die Kosten des Mahn- und Beitreibungsverfahrens
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% der Forderungen (ausschließlich Umsatzsteuer) gebildet.
Die übrigen Forderungen und liquiden Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach
dem Bilanzstichtag darstellen.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal
mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie
werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in
Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.
c) Erläuterung zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Bruttoanlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt. Für die im Anlagevermögen enthaltenen geringwertigen
Wirtschaftsgüter, die voll abgeschrieben sind, wird im Jahr des Zuganges der sofortige
Abgang unterstellt.
d) Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Frau Ilka Dorn und Herr Oliver Dorn, beide Nettetal.
Vorschüsse oder Kredite wurden der Geschäftsführerin im Berichtsjahr nicht gewährt.
Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge verzichtet.
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, Frau Ilka Dorn, bestehen zum Bilanzstichtag keine.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022/2023 durchschnittlich 4 Mitarbeiter.
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse bestehen nach den uns erteilten Auskünften nicht.
Nettetal, den 28. Juli 2024
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(Geschäftsführerin)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2024 festgestellt.
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